Insolvenz des Arbeitgebers - welche Konsequenzen für Elternzeit, Teilzeit?
16.10.2016 11:08
Hallo zusammen!
Mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet :/
Zu meiner Situation: Elternzeit hab ich für zwei Jahre beantragt, ich wollte allerdings im Februar wieder in Teilzeit zurückkommen.
Ich habe bereits mit der entsprechenden Sachbearbeiterin telefoniert, und - zumindest aktuell - sieht es so aus, als würde mir zumindest nicht gekündigt werden. (Aber ich denke, das liegt auch daran, dass es wegen meiner Elternzeit nicht ganz einfach wäre, mich loszuwerden.)
ABER: es hieß, dass nun alle Teilzeitanträge erneut geprüft würden.
Schlimmstenfalls könnte es also sein, dass ich direkt wieder in Vollzeit arbeiten müsste.
Dürfen die das?
Der Betrieb hat mehrere Hundert Mitarbeiter, und ich bin seit über drei Jahren dort angestellt.
Ich muss sagen, ich will definitiv noch nicht wieder voll arbeiten. Das ist mir einfach zu früh. Der Kleine wäre dann erst acht Monate, ist ein totales Mama-Kind, und mit dem Stillen wäre es dann ja auch sehr schwer. (Abpumpen hat bei mir noch nie geklappt, ich hab da also echte Bedenken.)
Meine Frage also: Kann ich etwas dagegen tun, falls sie mir die Teilzeit nun nicht mehr genehmigen?
Bin für jede Antwort dankbar!
Liebe Grüße
Nadine
Mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet :/
Zu meiner Situation: Elternzeit hab ich für zwei Jahre beantragt, ich wollte allerdings im Februar wieder in Teilzeit zurückkommen.
Ich habe bereits mit der entsprechenden Sachbearbeiterin telefoniert, und - zumindest aktuell - sieht es so aus, als würde mir zumindest nicht gekündigt werden. (Aber ich denke, das liegt auch daran, dass es wegen meiner Elternzeit nicht ganz einfach wäre, mich loszuwerden.)
ABER: es hieß, dass nun alle Teilzeitanträge erneut geprüft würden.
Schlimmstenfalls könnte es also sein, dass ich direkt wieder in Vollzeit arbeiten müsste.
Dürfen die das?
Der Betrieb hat mehrere Hundert Mitarbeiter, und ich bin seit über drei Jahren dort angestellt.
Ich muss sagen, ich will definitiv noch nicht wieder voll arbeiten. Das ist mir einfach zu früh. Der Kleine wäre dann erst acht Monate, ist ein totales Mama-Kind, und mit dem Stillen wäre es dann ja auch sehr schwer. (Abpumpen hat bei mir noch nie geklappt, ich hab da also echte Bedenken.)
Meine Frage also: Kann ich etwas dagegen tun, falls sie mir die Teilzeit nun nicht mehr genehmigen?
Bin für jede Antwort dankbar!
Liebe Grüße
Nadine
16.10.2016 11:13
Du hast einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Dieser kann nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Ob solche vorliegen - keine Ahnung. Hängt von deren Begründung ab. Die Hürden sind allerdings recht hoch für Arbeitgber mit der Ablehnung von Teilzeit durch zukommen.
Wie sieht es den bei der Firma aus, wird sie aufgrund der Insolvenz dicht machen? Nimmst du nicht min. 1 Jahr Elternzeit? Bedenke in der Elternzeit bis du unkündbar. Danach ganz regulär.
Wie sieht es den bei der Firma aus, wird sie aufgrund der Insolvenz dicht machen? Nimmst du nicht min. 1 Jahr Elternzeit? Bedenke in der Elternzeit bis du unkündbar. Danach ganz regulär.
16.10.2016 12:20
Zitat von Nicsisch:Dicht machen wird sie wohl nicht, vielleicht aber verkauft werden...
Du hast einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Dieser kann nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Ob solche vorliegen - keine Ahnung. Hängt von deren Begründung ab. Die Hürden sind allerdings recht hoch für Arbeitgber mit der Ablehnung von Teilzeit durch zukommen.
Wie sieht es den bei der Firma aus, wird sie aufgrund der Insolvenz dicht machen? Nimmst du nicht min. 1 Jahr Elternzeit? Bedenke in der Elternzeit bis du unkündbar. Danach ganz regulär.
Und Elternzeit nehme ich zwei Jahre - nur wollte ich halt eigentlich schon vorher wieder arbeiten. Nach acht Monaten halt, nur eben nicht Vollzeit sondern nur vier Stunden.
Ich weiß, dass der AG normalerweise verpflichtet ist, mir Teilzeit zu ermöglichen, und dass ich eigentlich Kündigungsschutz habe - nur im Falle der Insolvenz gilt das wohl nicht mehr so konsequent. Ist jetzt eben die Frage, ob ich davon betroffen bin oder nicht....
Weiß vielleicht jemand noch was zu dem Thema?
16.10.2016 12:38
Du willst also in der Elternzeit bei deinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten. Egal wo, oder auf deiner alten Stelle? Wie ist das geregelt, hast du eine Vertretung? In der Elternzeit darfst du sowieso Max. 30 Stunden arbeiten. Was hast du mit deinem Arbeitgeber vereinbart? Du musst doch irgend etwas abgesprochen haben.
16.10.2016 13:37
Zitat von Nicsisch:Abgesprochen war, dass ich auf meiner alten Stelle halbtags arbeite. Also 20 Stunden die Woche. Eine Vertretung gibt es nicht, da weitere Mitarbeiter auf dieser Position arbeiten und das so auffangen.
Du willst also in der Elternzeit bei deinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten. Egal wo, oder auf deiner alten Stelle? Wie ist das geregelt, hast du eine Vertretung? In der Elternzeit darfst du sowieso Max. 30 Stunden arbeiten. Was hast du mit deinem Arbeitgeber vereinbart? Du musst doch irgend etwas abgesprochen haben.
Aber das war vor der Insolvenz, und jetzt wollen sie scheinbar die Teilzeit nicht mehr so ohne weiteres erlauben.
Dummerweise hat meine Firma kein Formular, das sagt "hiermit genehmigen wir Ihre Teilzeitarbeit" sondern nur eins, wo der Chef die Antragsstellung auf Teilzeit "zur Kenntnis nimmt".
Das reicht im Normalfall aus, weil sie einem Elternteil nach der Elternzeit ja ohnehin die Teilzeit nicht verbieten können, aber in meinem Fall könnte es jetzt halt doof werden :/
16.10.2016 14:41
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ändert die Insolvenz nichts an der Vereinbarung. Stell doch einfach wie besprochen den Antrag. Bzw. musst du jetzt überhaupt etwas machen? Du hattest doch den Antrag schon gestellt?ich verstehe es noch nicht so ganz.
16.10.2016 15:49
Zitat von Nicsisch:Genau, der Antrag ist bereits gestellt, und von meiner Seite ist nichts mehr zu tun. Ich soll jetzt abwarten, wie sie wegen der Teilzeit (nochmal neu) entscheiden.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ändert die Insolvenz nichts an der Vereinbarung. Stell doch einfach wie besprochen den Antrag. Bzw. musst du jetzt überhaupt etwas machen? Du hattest doch den Antrag schon gestellt?ich verstehe es noch nicht so ganz.
Ich wollte nur wissen, ob es tatsächlich sein kann, dass er (jetzt) abgelehnt werden könnte. Und was ich ggfs. dagegen tun kann.
16.10.2016 18:37
Zitat von Nadine07:
Zitat von Nicsisch:Genau, der Antrag ist bereits gestellt, und von meiner Seite ist nichts mehr zu tun. Ich soll jetzt abwarten, wie sie wegen der Teilzeit (nochmal neu) entscheiden.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ändert die Insolvenz nichts an der Vereinbarung. Stell doch einfach wie besprochen den Antrag. Bzw. musst du jetzt überhaupt etwas machen? Du hattest doch den Antrag schon gestellt?ich verstehe es noch nicht so ganz.
Ich wollte nur wissen, ob es tatsächlich sein kann, dass er (jetzt) abgelehnt werden könnte. Und was ich ggfs. dagegen tun kann.
Hast du den schon mal eine Entscheidung bekommen? Wenn ja und diese positiv war, glaube ich nicht das die Insolvenz etwas daran ändert. Warte erstmal die Entscheidung ab. Auch hier müssen betriebliche Gründe dem Teilzeitwunsch entgegen stehen. Wobei du ja sowieso nur max. 30 Szinden, also Teilzeit arbeiten darfst. Warte erstmal ab. Dagegen vorgehen kannst du dann gerichtlich, wenn sie deinem Teilzeitwunsch widersprechen.
16.10.2016 21:53
Zitat von Nicsisch:Ja, vor der Insolvenz hieß es, dass die Teilzeit genehmigt ist.
Zitat von Nadine07:
Zitat von Nicsisch:Genau, der Antrag ist bereits gestellt, und von meiner Seite ist nichts mehr zu tun. Ich soll jetzt abwarten, wie sie wegen der Teilzeit (nochmal neu) entscheiden.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ändert die Insolvenz nichts an der Vereinbarung. Stell doch einfach wie besprochen den Antrag. Bzw. musst du jetzt überhaupt etwas machen? Du hattest doch den Antrag schon gestellt?ich verstehe es noch nicht so ganz.
Ich wollte nur wissen, ob es tatsächlich sein kann, dass er (jetzt) abgelehnt werden könnte. Und was ich ggfs. dagegen tun kann.
Hast du den schon mal eine Entscheidung bekommen? Wenn ja und diese positiv war, glaube ich nicht das die Insolvenz etwas daran ändert. Warte erstmal die Entscheidung ab. Auch hier müssen betriebliche Gründe dem Teilzeitwunsch entgegen stehen. Wobei du ja sowieso nur max. 30 Szinden, also Teilzeit arbeiten darfst. Warte erstmal ab. Dagegen vorgehen kannst du dann gerichtlich, wenn sie deinem Teilzeitwunsch widersprechen.
Nur hab ich jetzt halt zu hören bekommen, dass das alles neu geprüft wird....
Naja, dann muss ich wohl abwarten. Danke für Deine Antworten!
17.10.2016 07:08
Also solange dir niemand mitteilt das dein Antrag (den du ja schon gestellt hast - hoffentlich schriftlich) jetzt abgelehnt wird würde ich gar nichts machen. Stand jetzt ist doch: du hast Antrag gestellt, dieser wurde genehmigt. Fertig.
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