Jemand Ahnung von Kündigung in der Gebäudereinigung bzw. Kündigung allg. ?
09.11.2015 14:01
Hallo,
ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 31.12 kündigen. Leider finde ich in meinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist, nun habe ich ganz viel gelesen von entweder 2 Wochen oder aber 4 Wochen...nun bin ich verwirrt :-/.
Angenommen ich habe 2 Wochen Kündigungsfrist, kann ich die Kündigung denn jetzt schon fertig machen zum 31.12 oder sollte ich die erst 2 Wochen vorher schicken und dann rauf schreiben zum nächstmöglichen Termin???
Ich weiß leider nicht ob ich einen Tarifvertrag habe, obwohl zumindest so ein Absatz " Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung" (steht im Zusammenhang mit Verpfändungs.-und Abtretungsverbot) in meinem Vertrag steht...
ich möchte meinen Arbeitsvertrag zum 31.12 kündigen. Leider finde ich in meinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist, nun habe ich ganz viel gelesen von entweder 2 Wochen oder aber 4 Wochen...nun bin ich verwirrt :-/.
Angenommen ich habe 2 Wochen Kündigungsfrist, kann ich die Kündigung denn jetzt schon fertig machen zum 31.12 oder sollte ich die erst 2 Wochen vorher schicken und dann rauf schreiben zum nächstmöglichen Termin???
Ich weiß leider nicht ob ich einen Tarifvertrag habe, obwohl zumindest so ein Absatz " Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung" (steht im Zusammenhang mit Verpfändungs.-und Abtretungsverbot) in meinem Vertrag steht...
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
hier einige Mitarbeiterinnen von mir sind und ich nicht möchte, dass jemand von meinen Kündigungsabsichten erfährt.
09.11.2015 20:00
Hallo,
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Wenn nichts anders im Vertrag steht, kannst du davon ausgehen, dass du vier Wochen Kündigungsfrist hast.
Du kannst die Kündigung jetzt schon abschicken. Du schreibst einfach, dass du fristgerecht zum 31.12.2015 kündigst. Die Kündigung muss allerspätestens vier Wochen VOR dem 31.12.2015 bei deiner Firma eingehen, damit sie fristgerecht ist.
Liebe Grüße
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Wenn nichts anders im Vertrag steht, kannst du davon ausgehen, dass du vier Wochen Kündigungsfrist hast.
Du kannst die Kündigung jetzt schon abschicken. Du schreibst einfach, dass du fristgerecht zum 31.12.2015 kündigst. Die Kündigung muss allerspätestens vier Wochen VOR dem 31.12.2015 bei deiner Firma eingehen, damit sie fristgerecht ist.
Liebe Grüße
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