Kündigen
23.09.2016 20:46
hi,ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch,jetzt bin ich grad am überlegen denn es ist so: Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich eine Verlängerung der Elternzeit beantragt bis 1.1.17. Normal würde die Elternzeit bis Anfang Dezember gehen,also da wären die 2Jahre vorbei. Falls ich eine Zusage bekommen würde für den neuen Job,wie wär das denn mit der Kündigungsfrist,also zum wieviemten müsste ich dann kündigen? Hoffe jemand von euch versteht was ich meine und kann mir helfen...
23.09.2016 20:59
Das kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Ansonsten Aufhebungsvertrag.
23.09.2016 21:39
Die Elternzeit muss ich jetzt aber schon noch abwarten,also der 1.1?
23.09.2016 21:44
Du kannst doch auch innerhalb der Elternzeit arbeiten.
Ich habe Elternzeit seit März 2012 - Dezember 2016
Ich habe 2013 während der Elternzeit gearbeitet.
2015 habe ich wieder angefangen zu arbeiten in der Elternzeit und nun habe ich im Oktober endlich eine unbefristete Stelle gefunden.
Bei meinem eigentlichen Arbeitgeber, bei dem ich bis 2012 gearbeitet habe und bei dem ich seitdem in Elternzeit bin, habe ich zum Dezember 2016 gekündigt.
Ich habe Elternzeit seit März 2012 - Dezember 2016
Ich habe 2013 während der Elternzeit gearbeitet.
2015 habe ich wieder angefangen zu arbeiten in der Elternzeit und nun habe ich im Oktober endlich eine unbefristete Stelle gefunden.
Bei meinem eigentlichen Arbeitgeber, bei dem ich bis 2012 gearbeitet habe und bei dem ich seitdem in Elternzeit bin, habe ich zum Dezember 2016 gekündigt.
23.09.2016 23:00
Zitat von bella3:
Die Elternzeit muss ich jetzt aber schon noch abwarten,also der 1.1?
1.1.17? Nein kannst doch auch in der Elternzeit kündigen. Bzw. Aufhebungsvertrag ist ja immer möglich.
24.09.2016 14:13
Kündigen je nach Frist in deinem Vertrag.
Arbeiten bei einem anderen Arbeitgeber muss vom ursprünglichen AG genehmigt werden. Und sowieso während der Elternzeit 15 bis max. 30 Stunden.
Arbeiten bei einem anderen Arbeitgeber muss vom ursprünglichen AG genehmigt werden. Und sowieso während der Elternzeit 15 bis max. 30 Stunden.
25.09.2016 10:28
Du könntest, wenn du vorher wieder arbeiten willst (beim neuen AG) die Elternzeit ja vorzeitig beenden. Da muss dein jetziger Arbeitgeber aber meines Wissens nach zustimmen, wobei das ja auch in seinem Interesse liegen sollte, wenn du sowieso nicht mehr bei ihm arbeiten willst.
Die Kündigungsfrist kannst du deinem Arbeitsvertrag entnehmen. Falls nichts vereinbart wurde, dürfte die gesetzliche Kündigungsfrist von - ich glaube - vier Wochen zum 15. bzw. Ende eines Monats gelten.
Die Kündigungsfrist kannst du deinem Arbeitsvertrag entnehmen. Falls nichts vereinbart wurde, dürfte die gesetzliche Kündigungsfrist von - ich glaube - vier Wochen zum 15. bzw. Ende eines Monats gelten.
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