Mütter- und Schwangerenforum

Kündigung- schwanger

05.08.2017 21:14
Hallo,

ich wollte für eine Freundin fragen wo sie sich informieren kann ohne gleich zu einem Anwalt gehen zu müssen.
Sie wurde gekündigt, am 31.07. war der letzte Arbeitstag. Nun hat sich gestern herausgestellt, dass Sie schwanger ist.
Zu welcher Beratungsstelle könnte man gehen?

Danke schonmal
05.08.2017 21:21
Sie braucht erst mal nen Wisch vom FA in dem steht, dass die schwangerschaft am Datum, an dem die Kündigung eingegangen ist bei ihr, schon Bestand.

Das am besten persönlich dem Chef geben und auch was zu sagen.

Oder per Post zukommen lassen und noch nen persönlichen Brief dazu, dass du dich auf Paragraph 9 Mutterschutz Gesetz beziehst.

Diese Mitteilung muss aller spätestens 14 Tage nach Ausspruch der Kündigung beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Da braucht sie erstmal keinen Anwalt.

Erst, wenn der Arbeitgeber das wider rechtens nicht anerkennt.

Normalerweise wird das anerkannt, da das bombenfest ist.

Noch Fragen?
05.08.2017 21:21
Also egtl hilft da nur der Gang zum Anwalt, hat sie keine Rechtschutzversicherung?
Aber damit hier noch der § 9 MuSchG greift, müsste sie - so verstehe ich es zumindest - zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung bereits schwanger gewesen sein.
cookie23
3596 Beiträge
05.08.2017 22:13
Zitat von Danii90:

Also egtl hilft da nur der Gang zum Anwalt, hat sie keine Rechtschutzversicherung?
Aber damit hier noch der § 9 MuSchG greift, müsste sie - so verstehe ich es zumindest - zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung bereits schwanger gewesen sein.

Sie muss doch nicht direkt zum Anwalt... wieso auch!? Er weiß doch anscheinend noch gar nichts davon....
Soll sie zum fa gehen,sich die Bescheinigung holen und es dem Arbeitgeber vorlegen....
wenn dieser dann die Kündigung nicht zurück nimmt oder die sich nicht einig werden,dann wäre ein Gang zum Anwalt angebracht aber doch nicht vorher
Zwerginator
7678 Beiträge
05.08.2017 22:29
Wann hat sie denn die Kündigung erhalten? Sollte eine Arbeitsschutzklage notwendig werden hat sie dafür nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit.
06.08.2017 08:27
Zitat von Zwerginator:

Wann hat sie denn die Kündigung erhalten? Sollte eine Arbeitsschutzklage notwendig werden hat sie dafür nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit.


Die Frist, für das nachweisen, dass die SS zu Zeiten der Kündigung schon bestand ist sogar nur 2 Wochen.

Es fehlt das Datum, an dem die Kündigung zugegangen ist, sowie das Datum des 1. Tages der letzten Mens.
nilou
14053 Beiträge
06.08.2017 09:47
Die entscheidende Frage ist ja: war sie schwanger zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung?

Wenn sie erst danach schwanger geworden ist greift der Kündigungsschutz nicht.

Wie weit ist sie denn? Und wie lange war die Kündigungsfrist bzw. wann hat sie die Kündigung bekommen?
W0elfchen
410 Beiträge
06.08.2017 09:49
Zitat von kataleia:

Zitat von Zwerginator:

Wann hat sie denn die Kündigung erhalten? Sollte eine Arbeitsschutzklage notwendig werden hat sie dafür nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit.


Die Frist, für das nachweisen, dass die SS zu Zeiten der Kündigung schon bestand ist sogar nur 2 Wochen.

Es fehlt das Datum, an dem die Kündigung zugegangen ist, sowie das Datum des 1. Tages der letzten Mens.


2 Wochen. Das ist korrekt! Leider muss man sich da wirklich beeilen.

Wenn der AG sich ein bisschen auskennt (was zu hoffen ist) wird er die Kündigung dann auch direkt zurück nehmen. Ein Anwalt wäre nur dann nötig, wenn er sich quer stellt oder falls Fragen zu einem eventuellen Beschäftigungsverbot offen bleiben.
Maoli
526 Beiträge
06.08.2017 20:13
Ich würde es persönlich abgeben, die Reaktion vom Chef abwarten und wenn der erstmal bockt gleich zum nächstgelegenen Arbeitsgericht und dort bei einem Rechtspfleger selber Klage einreichen. Dafür musst du überhaupt nix wissen. Die Rechtspfleger Fragen dich nach den Infos, die sie für die Klage brauchen und schreiben den Rest selbst. Die Klage bekommt der Arbeitgeber dann zugestellt. wenn er sich dann immernoch bockig zeigt und die Kündigung nicht zurück nimmt, kannst du dir den Anwalt nehmen und auch erst dann entstehen für dich Kosten. In Arbeitsrechtssachen zahlt in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst.
Aber sie schon erwähnt sind die Fristen für alles sehr kurz, daher wäre das der sicherste weg, denn auch wenn man einen Termin beim Anwalt hat gehen ja noch mal ein paar Tage ins Land bis der stattfindet.
08.08.2017 21:46
Schade, dass nix mehr kommt hier ... erst fragen, viele Antworten kassieren und dann nicht mehr melden
15.08.2017 20:57
Hi also sorry war im Urlaub
So, die Kündigung hat Sie am 30.06. erhalten. Sie hatte also noch bis zum 31.07. gearbeitet. Nun war Sie aber erst in der 4. Woche als ich den Thread eröffnet habe. Sie war beim Arbeitsgericht mit der Bestätigung vom Arzt. Diese sagten, sie würde aber keine Chance haben, da die Kündigung vor der SS war.
Sie selbst aber sagt, dass Sie wohl auch nicht mehr zurückgehen würde, da sich das AG und AN Verhältnis seit Monaten verschlechtert hätte.
16.08.2017 08:16
Zitat von heoyeu:

Hi also sorry war im Urlaub
So, die Kündigung hat Sie am 30.06. erhalten. Sie hatte also noch bis zum 31.07. gearbeitet. Nun war Sie aber erst in der 4. Woche als ich den Thread eröffnet habe. Sie war beim Arbeitsgericht mit der Bestätigung vom Arzt. Diese sagten, sie würde aber keine Chance haben, da die Kündigung vor der SS war.
Sie selbst aber sagt, dass Sie wohl auch nicht mehr zurückgehen würde, da sich das AG und AN Verhältnis seit Monaten verschlechtert hätte.


Danke für die Antwort

Ja da war wohl die Befruchtung erst 2-3 Wochen nach Eingang der Kündigung, da ist keine Chance.

Ist natürlich sehr doof, denn heute nen neuen Job finden ist natürlich schwer.
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