Mütter- und Schwangerenforum

Lieber in Elternzeit arbeiten oder kürzere Elternzeit nehmen?

Strahlebacke
1137 Beiträge
05.07.2016 13:49
Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade mit meinem zweiten Kind schwanger und mache mir nun Gedanken, wie lange ich Elternzeit beantragen soll. Für mein erstes Kind habe ich drei Jahre Elternzeit. Natürlich wäre es toll, auch für das zweite volle drei Jahre zu nehmen. Meine Familie ist mir das Wichtigste und hat Priorität vor meinem Job. Allerdings ist es ja doch leider auch immer eine finanzielle Frage und auch die Wiedereinstiegschancen in den Beruf steigen nicht gerade, wenn ich sechs Jahre am Stück raus bin. Daher hatte ich schonmal vor der zweiten Schwangerschaft mit meinem Arbeitgeber darüber gesprochen, evtl. auf Basis weniger Stunden ein bisschen nebenbei zu arbeiten in der Elternzeit (man darf ja bis zu 30 Wochenstunden arbeiten, das würde aber sicher weniger sein bei mir). Nun kommt erst das zweite Baby und im ersten Elternzeitjahr werde ich nicht arbeiten, da ich erstens fürs Baby da sein möchte und zweitens auch nicht kostenlos arbeiten will (Nebentätigkeit wird ja im ersten Jahr auf Elterngeld angerechnet). Die Frage, die sich mir jetzt stellt, ist Folgende:

Weiß jemand, ob es besser ist,

1) während der Elternzeit (also zweites und drittes Jahr) ein paar wenige Stunden zu arbeiten als Nebentätigkeit oder

2) alternativ nur ein Jahr Elternzeit zu nehmen und dann normal wieder zu arbeiten nur eben auf Basis sehr geringer Stundenanzahl (beispielsweise bis zu 15 Stunden)?

Ich bin mir unsicher, wo da die Vor- und Nachteile liegen, gerade steuerlich und rententechnisch. Hat jemand Erfahrung damit und kann mir Auskunft geben? Ansonsten müsste ich vielleicht mal den Steuerberater fragen oder doch lieber die Elterngeldstelle?

Danke schon jetzt fürs Durchlesen und mögliche Antworten.
-Brünni88
23365 Beiträge
05.07.2016 13:53
Ich hab nach einem jahr wieder 16 std pro woche gearbeitet und nach ende der elternzeit 30std. Der vorteil ist das du nach den 3 jahren deine alte stelle wieder haben könntest.

Nun werde ich nach 15 monaten wieder 16 std pro woche gehen und das wird auch so bleiben. Daher ist die elternzeit dann auc beendet und mein mann hat auch ein paar monate genommen. Den rest hebe ich auf fals ich sie in den nächsten jahren benötige.
05.07.2016 14:10
du kannst entweder 2 Jahre Elternzeit beantragen und würdest dann dein Elterngeld auch so aufgeteilt bekommen. Sprich also über die 2 jahre jeweils die Hälfte des Elterngeldes pro Monat oder du beantragst 1 Jahr Elternzeit und steigst nach diesem Jahr in Teillzeit wieder ein. Ich würde mich für die zweite Variante entscheiden weil du da dem Arbeitsmarkt wieder mehr zur Verfügung stehst und auch vom finanziellen her würde es dir glaube ich auch mehr geben. Da hast du ja dann auch die Möglichkeit kurzfristiger die Studen aufzustocken oder zu reduzieren, wenn du noch Elterngeld beziehst gestaltet sich das ja oftmals schwieriger.
Yvonnevz
1460 Beiträge
05.07.2016 14:16
Zweites drittes Jahr? Spätestens im dritten Jahr gibt es doch eh kein Elterngeld mehr.
Wenn du dann im dritten Jahr arbeiten gehst bist du ja eh nicht mehr in elternzeit. Entweder elternzeit oder arbeiten gehen. Irgendwie versteh ich die Frage nicht so ganz. Geh doch zwei Jahre in elternzeit und lass dir das Elterngeld auf zwei Jahre aufteilen und geh im im dritten Jahr ganz normal arbeiten auf reduzierte stunden
05.07.2016 14:17
Zitat von NiAn:

du kannst entweder 2 Jahre Elternzeit beantragen und würdest dann dein Elterngeld auch so aufgeteilt bekommen. Sprich also über die 2 jahre jeweils die Hälfte des Elterngeldes pro Monat oder du beantragst 1 Jahr Elternzeit und steigst nach diesem Jahr in Teillzeit wieder ein. Ich würde mich für die zweite Variante entscheiden weil du da dem Arbeitsmarkt wieder mehr zur Verfügung stehst und auch vom finanziellen her würde es dir glaube ich auch mehr geben. Da hast du ja dann auch die Möglichkeit kurzfristiger die Studen aufzustocken oder zu reduzieren, wenn du noch Elterngeld beziehst gestaltet sich das ja oftmals schwieriger.


Das stimmt so nicht! Elternzeit ist nicht von der Verteilung des Elterngeldes abhängig, man kann sogar drei Jahre in Elternzeit gehen insgesamt. Und man kann durchaus nur ein Jahr Elterngeld beziehen, aber zwei Jahre Elternzeit nehmen. Man kriegt halt dann im 2. Jahr eben nichts mehr.
Wo jetzt bei den beiden Modellen der TS (Nebenbeschäftigung während Elternzeit vs. Teilzeitbeschäftigung bei Beendigung der Elternzeit) die Vor-/Nachteile sind, weiß ich leider auch nicht, würde mich aber interessieren.
Yvonnevz
1460 Beiträge
05.07.2016 14:19
Steuerlich wäre es besser auch zwei Jahre lang Elterngeld zu bekommen. Denn dann bekommst du nur einen halben Betrag ausbezahlt und hast weniger Geld im Jahr bekommen welches auf das Gehalt deines Mannes ausgerechnet wird. Denn das muss beim Steuerausgleich nach versteuert werden.
Ich hab es damals auch zwei Jahre bekommen und dank vielen Werbungskosten die wir geltend machen konnten haben wir trotzdem steuern wieder bekommen
shelyra
69259 Beiträge
05.07.2016 14:22
wenn du in elternzeit nebenbei arbeiten willst, dann muss dein ag dem zustimmen. es ist auch möglich in einer anderen firma zu arbeiten wenn der ag da nix dagegen hat.

was willst du denn nach den 3 jahren elternzeit machen?

wieder vollzeit einsteigen? dann würde ich die variante mit den 3 jahren elternzeit und ab dem 2. jahr nebenbei arbeiten wählen. denn dann muss dir der ag nach den 3 jahren eine vollzeitstelle geben.
wenn du aber eh nur teilzeit arbeiten willst könnte man direkt darüber nachdenken weniger elternzeit zu nehmen udn direkt teilzeit einzusteigen.

es ist auch möglich die elternzeit nachträglich zu verkürzen. wär vielleicht auch ne option, dass du erstmal 3 jahre nimmst udn solltest du sie doch nicht brauchen diese einfach verkürzt - aber auch hier muss der ag zustimmen.
05.07.2016 14:39
Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

du kannst entweder 2 Jahre Elternzeit beantragen und würdest dann dein Elterngeld auch so aufgeteilt bekommen. Sprich also über die 2 jahre jeweils die Hälfte des Elterngeldes pro Monat oder du beantragst 1 Jahr Elternzeit und steigst nach diesem Jahr in Teillzeit wieder ein. Ich würde mich für die zweite Variante entscheiden weil du da dem Arbeitsmarkt wieder mehr zur Verfügung stehst und auch vom finanziellen her würde es dir glaube ich auch mehr geben. Da hast du ja dann auch die Möglichkeit kurzfristiger die Studen aufzustocken oder zu reduzieren, wenn du noch Elterngeld beziehst gestaltet sich das ja oftmals schwieriger.


Das stimmt so nicht! Elternzeit ist nicht von der Verteilung des Elterngeldes abhängig, man kann sogar drei Jahre in Elternzeit gehen insgesamt. Und man kann durchaus nur ein Jahr Elterngeld beziehen, aber zwei Jahre Elternzeit nehmen. Man kriegt halt dann im 2. Jahr eben nichts mehr.
Wo jetzt bei den beiden Modellen der TS (Nebenbeschäftigung während Elternzeit vs. Teilzeitbeschäftigung bei Beendigung der Elternzeit) die Vor-/Nachteile sind, weiß ich leider auch nicht, würde mich aber interessieren.


das stimmt diesen Aspekt habe ich nicht mit aufgeführt, danke für die Ergänzung Da man im dritten Jahr aber kein Anspruch mehr auf Elterngeld hat habe ich dieses Jahr einfach unterschlagen und nur die zwei Varianten aufgeführt die zur Situation der TS passen würden.
05.07.2016 14:40
Zitat von Yvonnevz:

Steuerlich wäre es besser auch zwei Jahre lang Elterngeld zu bekommen. Denn dann bekommst du nur einen halben Betrag ausbezahlt und hast weniger Geld im Jahr bekommen welches auf das Gehalt deines Mannes ausgerechnet wird. Denn das muss beim Steuerausgleich nach versteuert werden.
Ich hab es damals auch zwei Jahre bekommen und dank vielen Werbungskosten die wir geltend machen konnten haben wir trotzdem steuern wieder bekommen


Muss nicht Ich habe mit mein Elterngeld auf ein Jahr voll auszahlen lassen und wir haben dennoch dieses Jahr eine große Steuerrückzahlung erhalten, kommt immer auf den Einzelfall an und lässt sich nicht verallgemeinern.
Yvonnevz
1460 Beiträge
05.07.2016 14:48
Na wenn du genug abzusetzen hast dann kann das gut möglich sein, dennoch wenn du nicht so viel abzusetzen hast führt ein höhere Summe die erstmal steuerfrei ist dazu das die meisten nachzahlen müssen wenn sie es nur ein Jahr ausbezahlt bekommen haben. Gibt mit Sicherheit Einzelfälle b denn es anders ist, trotzdem ist es meistens so. Gerne gibt es dazu nen Link https://www.smartsteuer.de/portal/tipp/elterngeld- und-progressionsvorbehalt/353.html
05.07.2016 14:51
Zitat von Yvonnevz:

Na wenn du genug abzusetzen hast dann kann das gut möglich sein, dennoch wenn du nicht so viel abzusetzen hast führt ein höhere Summe die erstmal steuerfrei ist dazu das die meisten nachzahlen müssen wenn sie es nur ein Jahr ausbezahlt bekommen haben. Gibt mit Sicherheit Einzelfälle b denn es anders ist, trotzdem ist es meistens so. Gerne gibt es dazu nen Link https://www.smartsteuer.de/portal/tipp/elterngeld- und-progressionsvorbehalt/353.html


das meine ich ja damit, das es einzelfallbezogen ist und man die steuerlichen Aspekte nicht verallgemeinern kann.
Wolkenlicht
10229 Beiträge
05.07.2016 19:30
Ich hab meine Ausbildung während dem Jahr Elternzeit beendet. Mein Elterngeld wurde mit meinem Einkommen verrechnet. Das ist also möglich. Seit 1.7 geh ich in Teilzeit arbeiten für 20h/Woche. Ich würde einfach mal bei der Elterngeldstelle nachfragen.
Strahlebacke
1137 Beiträge
06.07.2016 15:10
Danke euch für die Antworten. Ist immer sehr schwierig dieses ganze Thema, daher sorry, falls meine Anfrage missverständlich war. Wahrscheinlich muss ich das wirklich eher woanders erfragen, da es vermutlich wirklich auf den Einzelfall bzgl. Gehalt usw. ankommt.

Aber ich wollte noch klarstellend sagen:
Also der Anspruch auf Elterngeld bezieht sich grundsätzlich immer nur auf das erste Jahr. Selbst wenn ich mir das Elterngeld über zwei Jahre auszahlen lasse (habe ich beim ersten Kind gemacht und werde ich wohl auch wieder), wird nur im ersten Jahr das Einkommen einer möglichen Arbeit angerechnet. Soweit wusste ich das schon. Darum will ich im ersten Elternzeitjahr auch nicht arbeiten, weil da alles angerechnet wird (außer ich würde sonstwieviel verdienen, was aber nicht so viel ist bei mir, das was übrigbliebe vom Arbeitslohn). Ich könnte aber im zweiten und dritten Elternzeitjahr arbeiten bis zu 30 Wochenstunden als Nebentätigkeit. Und ja, man kann drei Jahre Elternzeit nehmen. Irgendwer hier wusste das glaube ich nicht. Wie gesagt, nehmen kann ich drei Jahre Elternzeit, Anspruch auf Elterngeld gibt es grundsätzlich nur für ein Jahr unabhängig von der Entscheidung darüber, ob ich es mir über ein oder zwei Jahre auszahlen lasse.

Meine Frage war jetzt im Grunde darauf abgerichtet, ob es irgendeinen Nutzen macht, wenn ich so oder so beispielsweise erstmal nur 15 Stunden arbeiten würde, in Elternzeit zu bleiben. Arbeiten würde ich dann sowieso, entweder eben als Nebentätigkeit in der Elternzeit oder als Beschäftigung auf niedriger Basis. Aber wie gesagt, ich denke das ist alles sehr schwer zu sagen. Mal schauen, was ich mache.

Ach und hier war noch jemand, der fragte, ob ich nach der Elternzeit wieder Vollzeit anfangen will. Ich denke die ersten Jahre noch nicht. Ich würde dann vielleicht irgendwann die Stunden aufstocken, aber nicht unbedingt die ersten drei Jahre, hängt auch damit zusammen, dass mein Arbeitgeber nicht gerade um die Ecke ist.

Danke jedenfalls.
Strahlebacke
1137 Beiträge
06.07.2016 18:06
Ach, mir ist gerade ein nicht ganz unwichtiger Grund eingefallen, der für die Nebentätigkeit in der Elternzeit spricht (statt vorzeitiger Beendigung der Elternzeit): der Kündigungsschutz!!!
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