Mütter- und Schwangerenforum

Muss AG dem Verzicht auf Mutterschutz zustimmen?

21.03.2018 08:34
Hallo ihr Lieben,

vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Wenn ich gerne auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten möchte, muss dann der AG zustimmen? Oder ist es alleine meine Entscheidung?

LG
21.03.2018 08:57
Warum willst du denn darauf verzichten?
Zwerginator
7678 Beiträge
21.03.2018 09:01
So weit ich weiß muss der AG nicht zustimmen, da es rein deine Entscheidung ist.
Feloidea
4127 Beiträge
21.03.2018 09:03
Ich denke er muss zustimmen. Ich wollte in der Schwangerschaft auch lieber Frühdienst machen, was eine Stunde vor der erlaubten Anfangszeit liegt und es einfach besser gewesen wäre vom Stressfaktor. Leider hat der Betriebsrat nicht zugestimmt, sie wollten aif der sicheren Seite sein.
Zwerginator
7678 Beiträge
21.03.2018 09:14
Zitat von Feloidea:

Ich denke er muss zustimmen. Ich wollte in der Schwangerschaft auch lieber Frühdienst machen, was eine Stunde vor der erlaubten Anfangszeit liegt und es einfach besser gewesen wäre vom Stressfaktor. Leider hat der Betriebsrat nicht zugestimmt, sie wollten aif der sicheren Seite sein.

Weil die Arbeitsbedingungen gesetzlich geregelt sind und nur gelockert werden können, wenn man eine Ausnahmegenehmigung beantragt, ich glaube beim Landkreis. Das kann der AG nicht selbst entscheiden.
21.03.2018 09:35
Ist der Mutterschutz nicht gesetzlich vorgeschrieben? Soweit ich weiß darf man in diesen 16 Wochen )vor und nach der Geburt) gar nicht arbeiten.
Zwerginator
7678 Beiträge
21.03.2018 09:36
Zitat von momlove:

Ist der Mutterschutz nicht gesetzlich vorgeschrieben? Soweit ich weiß darf man in diesen 16 Wochen )vor und nach der Geburt) gar nicht arbeiten.

Vor der Geburt schon, danach ist er gesetzlich festgeschrieben, zumindest für "nicht-selbstständige"
Nine85
6275 Beiträge
21.03.2018 10:22
Er muss zustimmen
Feloidea
4127 Beiträge
21.03.2018 12:27
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Feloidea:

Ich denke er muss zustimmen. Ich wollte in der Schwangerschaft auch lieber Frühdienst machen, was eine Stunde vor der erlaubten Anfangszeit liegt und es einfach besser gewesen wäre vom Stressfaktor. Leider hat der Betriebsrat nicht zugestimmt, sie wollten aif der sicheren Seite sein.

Weil die Arbeitsbedingungen gesetzlich geregelt sind und nur gelockert werden können, wenn man eine Ausnahmegenehmigung beantragt, ich glaube beim Landkreis. Das kann der AG nicht selbst entscheiden.


Das hätten die einem auch sagen können hätte mir einiges erspart...
23.03.2018 06:37
Zitat von NiAn:

Warum willst du denn darauf verzichten?


Das wäre für mich sowohl für die Berechnung vom Elterngeld als auch für die Steuererklärung von Vorteil.
23.03.2018 06:38
Zitat von Feloidea:

Ich denke er muss zustimmen. Ich wollte in der Schwangerschaft auch lieber Frühdienst machen, was eine Stunde vor der erlaubten Anfangszeit liegt und es einfach besser gewesen wäre vom Stressfaktor. Leider hat der Betriebsrat nicht zugestimmt, sie wollten aif der sicheren Seite sein.


Das hat ja aber mit meiner Frage nichts zu tun. Es geht um die regulären Zeiten, ohne jegliche Gefährdung.
23.03.2018 06:38
Zitat von Nine85:

Er muss zustimmen


Worauf bezieht sich dein wissen?
nilou
14053 Beiträge
23.03.2018 06:56
https://www.haufe.de/personal/personal-office-prem ium/mutterschutz-gesundheitsschutz-und-beschaeftig ungsverbote-31-allgemeine-beschaeftigungsverbote-v or-und-nach-der-entbindung_idesk_PI10413_HI1137378 0.html

Hier ist es gut erklärt. Wenn es keinen TV oder sonstige Bedenken gibt muss er nicht zustimmen.

Allerdings bringt dir der Verzicht finanziell keine Vorzeile weswegen ich nicht verstehe warum es besser fürs Elterngeld oder die Steuer sein soll. Du bekommst letzendlich genauso viel als wenn du im Beschäftigungsverbot bist. Mit dem Unterschied das du nicht frei hast.
23.03.2018 07:08
Zitat von nilou:

https://www.haufe.de/personal/personal-office-prem ium/mutterschutz-gesundheitsschutz-und-beschaeftig ungsverbote-31-allgemeine-beschaeftigungsverbote-v or-und-nach-der-entbindung_idesk_PI10413_HI1137378 0.html

Hier ist es gut erklärt. Wenn es keinen TV oder sonstige Bedenken gibt muss er nicht zustimmen.

Allerdings bringt dir der Verzicht finanziell keine Vorzeile weswegen ich nicht verstehe warum es besser fürs Elterngeld oder die Steuer sein soll. Du bekommst letzendlich genauso viel als wenn du im Beschäftigungsverbot bist. Mit dem Unterschied das du nicht frei hast.


Ja, ich hab das MuSchG auch so verstanden, dass er nicht zustimmen muss.

Der Verzicht würde für mich leider doch einen Unterschied machen. Liegt aber daran, dass ich einen Sonderfall habe. Ich bin in EZ und habe einen Aufhebungsvertrag mit meinem AG vereinbart. Dadurch bekomme ich ab Oktober mein VZ Gehalt und bin aber freigestellt.

Bemessungszeitraum sind ja die 12 Monate vor der Geburt. Ich bekomme aber ab Mai kein EG mehr und dann folgen 0 Monate.
Zitat:
Wenn im festgestellten Bemessungszeitraum Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung mit Einkommenseinbuße vorlag, wird der Bemessungszeitraum um diese Zeiten (jeweils volle Kalendermonate oder Jahre) verschoben.


Wenn ich also auf die Mutterschutzfrist verzichte, Macht das bei mir eben doch einen Unterschied.
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