Mütter- und Schwangerenforum

Mutterschutz während Bachelorbearbeitungszeit

Jettje
59 Beiträge
25.09.2018 20:14
Hallihallo,
vielleicht hat ja jemand Erfahrungen zu meiner Frage
Bis Oktober muss ich meine Bachelorarbeit angemeldet haben. Zum Bearbeiten bleiben mir danach 9 Wochen Zeit. Genau in diese Zeit fällt der Entbindungstermin meines 2. Kindes. In der Prüfungsordnung ist angegeben, dass man mit wichtigem Grund 3 Wochen Verlängerung bekommen kann. Mutterschutz sind ja aber eigentlich 8 Wochen und seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz ja auch für Student*innen. Könnte ich mich dann darauf berufen und meine ganzen 8 Wochen fordern? Ich weiß nicht, ob ich die Zeit wirklich benötige, möchte natürlich so schnell wie möglich fertig werden.. Beim Prüfungsamt wurde nicht wirklich auf die Frage eingegangen, sie haben mir nur den Paragraphen mit den drei Wochen kopiert...
25.09.2018 22:22
Hallo,

ich habe auch meine Bachelorarbeit geschrieben als mein 2. Kind geboren wurde.
Ich bin dann damals mit Neugeborenem zum Prüfungsamt und die meinten, dass ein Baby kein Grund sei die Abgabefrist zu verlängern.
Ich hätte noch zum Prof gehen und ihn bitten können meine Frist zu verlängern.
Hab ich aber nicht gemacht sondern einfach durchgezogen. Mir blieben da noch 3 Wochen.

Wünsch dir viel Erfolg
cooky
12539 Beiträge
25.09.2018 23:11
Bei mir gab es den Mutterschutz für Studenten noch nicht.
Aber ich hätte auch so zwei Wochen verlängern können, da Kleinkind und schwanger während der BA.
Habt ihr eine Gleichstellungsbeauftragte? Ein Familienbüro? Oder Ähnliches?
LIttleOne13
26290 Beiträge
26.09.2018 00:12
Der Anspruch auf Mutterschutz ist ja recht neu, daher wirds damit kaum Erfahrungen geben. Ich denke aber, das müsstest du mit genug Nachdruck geltend machen können.
26.09.2018 07:09
Zitat von LIttleOne13:

Der Anspruch auf Mutterschutz ist ja recht neu, daher wirds damit kaum Erfahrungen geben. Ich denke aber, das müsstest du mit genug Nachdruck geltend machen können.

Kann ich mir nicht vorstellen. Dann dürfte sie ja auch nicht die BA schreiben, da sie ja in Mutterschutz ist, oder?
Bei uns gelten die 3 Wochen zB auch nur, wenn man unvorhergesehen schwer erkrankt, was bei ihr auch nicht der Fall ist.
Und sie weiß ja nun auch, dass sie schwanger ist, dh sie könnte auch einfach später anmelden (oder früher angemeldet haben).

... das klingt jetzt irgendwie sehr hart, wenn ich das so lese, ist aber nicht so gemeint
Schnecke510
7212 Beiträge
26.09.2018 07:54
Zitat von Jettje:

Hallihallo,
vielleicht hat ja jemand Erfahrungen zu meiner Frage
Bis Oktober muss ich meine Bachelorarbeit angemeldet haben. Zum Bearbeiten bleiben mir danach 9 Wochen Zeit. Genau in diese Zeit fällt der Entbindungstermin meines 2. Kindes. In der Prüfungsordnung ist angegeben, dass man mit wichtigem Grund 3 Wochen Verlängerung bekommen kann. Mutterschutz sind ja aber eigentlich 8 Wochen und seit 2018 gilt das Mutterschutzgesetz ja auch für Student*innen. Könnte ich mich dann darauf berufen und meine ganzen 8 Wochen fordern? Ich weiß nicht, ob ich die Zeit wirklich benötige, möchte natürlich so schnell wie möglich fertig werden.. Beim Prüfungsamt wurde nicht wirklich auf die Frage eingegangen, sie haben mir nur den Paragraphen mit den drei Wochen kopiert...

Lass dich beurlauben und melde die Arbeit erst im kommenden Semester an. Alles andere scheint mir nicht vernünftig. Ein Grund für eine Verlängerung ist eher eine momentane Erkrankung, die dich z.B. zwei Wochen ins Krankenhaus bringt. Aber eine Geburt ist ein Grund für ein Urlaubssemester.
26.09.2018 07:56
Hallo, ich war in der gleichen Situation wie du. Du hast auf jeden Fall das Recht auf Mutterschutz. Lass dir von deinem FA nach der Entbindung einen Schein ausstellen, indem steht dass du entbunden hast und reich ihn bei deiner Uni ein. Bei mir kannte sich dort auch niemand aus und wollten mir erklären, dass das sicher nicht ginge. Das ist aber dein gutes Recht und ich finde, das hätte schon viel eher beschlossen werden sollen. Sitz nach einer Entbindung mal den ganzen Tag am Schreibtisch.. ich konnte lange gar nicht sitzen. Gesetz ist Gesetz und da kann sich auch keine Uni drüber erheben, auch wenn sie das sonst gerne tun. Viel Erfolg für deine Arbeit!
Jettje
59 Beiträge
26.09.2018 12:44
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten. Später anmelden ist leider nicht, da das Bafög-Amt mir die Frist Mitte Oktober gesetzt hat. Urlaubssemester ist finanziell nicht drin, aber ich denke auch, dass ich es schaffe. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich auch gleich weiter studiert (natürlich etwas langsamer, so dass ich jetzt erst im 9. Semester meine Bachelorarbeit schreibe, aber das ist ok ). Vielleicht versuche ich einfach so viel wie möglich jetzt vor der Geburt zu schaffen und evtl. reichen die 3 Wochen Verlängerung ja auch, wenn ich diese dann bekomme und sie nicht so streng sind, da es keine ungeplante Erkrankung ist
nilou
14070 Beiträge
27.09.2018 06:32
Zitat von Jettje:

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten. Später anmelden ist leider nicht, da das Bafög-Amt mir die Frist Mitte Oktober gesetzt hat. Urlaubssemester ist finanziell nicht drin, aber ich denke auch, dass ich es schaffe. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich auch gleich weiter studiert (natürlich etwas langsamer, so dass ich jetzt erst im 9. Semester meine Bachelorarbeit schreibe, aber das ist ok ). Vielleicht versuche ich einfach so viel wie möglich jetzt vor der Geburt zu schaffen und evtl. reichen die 3 Wochen Verlängerung ja auch, wenn ich diese dann bekomme und sie nicht so streng sind, da es keine ungeplante Erkrankung ist


Evt kann man ja auch als Grund dann angeben wenn was mit dem Kind ist - zB Schreikind etc. also alles was dich davon abhält weiter zu schreiben.
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt