Mütter- und Schwangerenforum

Nachtarbeit - in der Schwangerschaft die Tageszeitung austragen

Yvi86
1127 Beiträge
29.10.2014 20:22
Hallo Ihr,

ich habe mal ne Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Ich gehe momentan die Tageszeitung austragen und würde dass im Falle einer Schwangeraschaft gerne weiter machen.

Das Problem ist die Zeitungen müssen spätestens um 6 Uhr bei den Abonennten sein.
Ich bin meistens von 4-6 Uhr unterwegs. (manchmal auch schon ab 3 Uhr, wenn ich eine andere Strecke zusätzlich vertrete)

Nun darf man ja in der Schwangerschaft keine Nachtarbeit machen.

An welche Stelle wende ich mich da um eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
Und weiß jemand ob das allgemein nur die ersten 4 Monate betrifft und man danach grundsätzlich gar nicht mehr nachts arbeiten darf? (habe ich irgendwo gelesen, aber vielleicht falsch verstanden)

Mein Chef hat mal zu einer Kollegin gesagt wenn sie schwanger werden sollte wäre sie sofort weg, deswegen möchte ich ihn nichts fragen sondern dass dann schon im vorraus selber klären und ihm dann gleich die Unterlagen einreichen.

Aktuell bin ich noch nicht schwanger.

Danke schonmal für eure Antworten.

Alles Liebe,

Yvi
29.10.2014 20:29
Huhu!
Dass man nachts nicht arbeiten darf ist ja im Mutterschutzgesetz verankert. Deswegen gehe ich nicht davon aus, dass da ein Weg dran vorbei führt
Liebe Grüße!
29.10.2014 20:38
hm,der einzige weg der daran vorbei führt ist der die ss nicht zu erwähnen dabei sollte dir aber auch klar sein das ,wenn was passiert Du alleine dafür verantwortlich bist.

Ich frage mich warum man überhaupt das MSG erfunden hat,wenn sich so manche ss über dinge Gedanken machen die doch zu ihrem und dem Schutz des Ungeboren da ist.
nilou
14441 Beiträge
29.10.2014 21:41
Ich denke das Problem ist die Tätigkeit an sich - die Zeitungsausträgerinnen die ich kenne haben vom Arbeitgeber ab bekannt werden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen.
poldana
1268 Beiträge
29.10.2014 22:35
Ich arbeite selbst bei der Zeitung. Du bekommst sofort nach bekanntgabe der Schwangerschaft ein BV. Du bekommst alles so als wenn du Arbeiten bist. Vielleicht bekommst du den Bezirk nach der Geburt nicht wieder. Dafür dann einen anderen mit der gleichen Menge die du vorher hattest.

Ich war wieder Arbeiten jeweils 10 und 8 Wochen nach der Geburt.
30.10.2014 10:41
Du bekommst vom Arzt oder vom AG ein BV. Damit erhältst du bis zur Geburt dein normales Gehalt weiter. Du darfst nicht gekündigt werden.
Yvi86
1127 Beiträge
30.10.2014 13:34
Zitat von Aurora40:

hm,der einzige weg der daran vorbei führt ist der die ss nicht zu erwähnen dabei sollte dir aber auch klar sein das ,wenn was passiert Du alleine dafür verantwortlich bist.

Ich frage mich warum man überhaupt das MSG erfunden hat,wenn sich so manche ss über dinge Gedanken machen die doch zu ihrem und dem Schutz des Ungeboren da ist.


nunja es gibt ja gewisse Ausnahmen (z.b. in Restaurants usw.), deswegen hätte es ja sein können das dies auch so eine ist.

Verheimlichen würde ich es nicht. Deswegen fragte ich ja ob es einen "offiziellen" Weg gibt.
Yvi86
1127 Beiträge
30.10.2014 13:36
@poldana und Pinguinchen

Das was ihr schreibt wäre ja zu schön.

Kann mir das irgendwie gar nicht so recht vorstellen, dass man bei nem 400 Euro Job dann trotzdem Lohnfortzahlung bekommt.

Gibt es da nicht irgendwelche Schlupflöcher für die Firmen?

Naja, ich werde es drauf ankommen lassen müssen und sehen was dann passiert.

Danke euch Allen.
nilou
14441 Beiträge
30.10.2014 13:59
Zitat von Yvi86:

@poldana und Pinguinchen

Das was ihr schreibt wäre ja zu schön.

Kann mir das irgendwie gar nicht so recht vorstellen, dass man bei nem 400 Euro Job dann trotzdem Lohnfortzahlung bekommt.

Gibt es da nicht irgendwelche Schlupflöcher für die Firmen?

Naja, ich werde es drauf ankommen lassen müssen und sehen was dann passiert.

Danke euch Allen.


400 bzw. 450 € EUR Job ist ein Arbeitsverhältnis wie jedes andere - nur steuer- und sozialversicherungsfrei. Ansonsten gelten natürlich die gleichen gesetzlichen Regelungen. Ich hatte bei meinem Mini-Job ein BV.
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt