Mütter- und Schwangerenforum

restliche Elternzeit

lovelychaos
767 Beiträge
29.09.2020 07:49
Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage.
Und zwar habe ich von meinem großen Sohn noch Elternzeit übrig (während meiner Elternzeit mit dem Großen, bin ich [im 3. Elternzeitjahr] mit dem Kleinen schwanger geworden und habe dann die Elternzeit vorzeitig beendet und bin in den Mutterschutz gegangen und nach der Geburt dann Elternzeit vom Kleinen ) hat alles super geklappt.

Es müssten noch so 7, 8 Monate sein, das muss ich noch mal genau gucken.

Weiß jemand, ob ich 1, 2 monate davon nun "einfach so" (natürlich in Absprache mit dem AG) nocj nehmen kann ? Ich würde das gerne um die Einschulung rum nächstes Jahr machen .
Ich arbeite seit knapp einem Jahr wieder (in Elternzeit). Die Elternzeit vom Kleinen ist in wenigen Monaten zu Ende, dann arbeiteich Teilzeit weiter auf einem Festvertrag.
Das war übrigens alles beim gleichen Arbeitgeber.. bin da schon seit ewigen Jahren.

Gibt es da sonst noch etwas zu beachten, bzw muss ich das sonst noch irgendwo melden dass ich noch mal 2 Monate (z.b.) Elternzeit nehme ? Rentenkasse oder so?
Ich bekomme ja dann 2 Monate natürlich kein Gehalt...

Danke euch .
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
30.09.2020 15:36
Nach Absprache mit deinem Arbeitgeber kannst du die letzten Monaten Elternzeit bis zum 8. Geburtstag nehmen.

Melden musst du es nur dem Arbeitgeber, dieser gibt dann eine Meldung an die Krankenkasse (und die an den Rententräger) dasd du in Elternzeit bist.
lovelychaos
767 Beiträge
01.10.2020 08:39
Danke !
So hatte ich mir das erhofft
01.10.2020 13:14
Soweit ich informiert bin gelten auch da die 7 Wochen vor Antritt, die man schriftlich Bescheid gesagt haben muss

Früher ist natürlich immer gut.
lovelychaos
767 Beiträge
01.10.2020 21:03
Zitat von kataleia:

Soweit ich informiert bin gelten auch da die 7 Wochen vor Antritt, die man schriftlich Bescheid gesagt haben muss

Früher ist natürlich immer gut.

Danke
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