Mütter- und Schwangerenforum

Rücksichtnahme vom AG

Dreamgate
35231 Beiträge
02.08.2020 11:23
Muss ein Arbeitgeber bezüglich der Schichtvergabe Rücksicht nehmen, wenn man ein Kind mit einer Behinderung hat, welches aufgrund dieser nicht alleine zuhause bleiben darf?
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
02.08.2020 11:29
Zitat von Dreamgate:

Muss ein Arbeitgeber bezüglich der Schichtvergabe Rücksicht nehmen, wenn man ein Kind mit einer Behinderung hat, welches aufgrund dieser nicht alleine zuhause bleiben darf?


Nö. Warum auch?
bambina_1990
16691 Beiträge
02.08.2020 11:36
Nein das ist dein privates Problem , so blöd das auch ist aber da gibt es keine Sonderregelungen, das ist dann Arbeitgeber abhängig
nilou
14067 Beiträge
02.08.2020 11:46
Nein muss er nicht. Kann er. Das Problem, wo fängt er an, wo hört er auf. Der AN hat dann das, der andere das etc.

Bei so etwas am besten immer Jobs suchen die Arbeitszeiten haben die mit der Kinderbetreuung vereinbar sind. Klingt blöd, ist aber das einzige was sicher hilft.
Stanismom
581 Beiträge
02.08.2020 11:51
Ich kenn' mich mit deutschem Recht nicht aus, würde mich aber - Selbsthilfegruppen? Interessensverbände betroffener Eltern? - schon beraten lassen, ob und wie Du Unterstüzung bekommen kannst.

Und ich möchte Dir ein Packl Kraft dalassen, so virtuell.
Ich find's grad arg eigentlich. Als Führungskraft in einem Mangelberuf (Pflege) ist es für mich notwendig und selbstverständlich, auf sämtliche Bedürfnisse meiner MAInnen irgendwie Rücksicht zu nehmen - bei allem, was ich ihnen abverlangen muss, oft beinah' zuviel und auf meine eigenen Kosten.

- ein Bisschen davon für alle - so im Sinne von Solidarität, Menschlichkeit und einer Welt, in der es nicht nur um Geld und - vermeintliche - Leistung geht, wäre super.
Marf
28123 Beiträge
02.08.2020 11:52
Die Arbeitszeiten stehen im Vertrag,den hast du unterschrieben.Wenn das nun mit der Betreuung kollidiert, ist das dein Problem.
Du kannst natürlich anfragen ob man für beide Seiten eine Lösung findet.Aber der AG muss in dem Falle nichts.
Dreamgate
35231 Beiträge
02.08.2020 12:03
Es geht nicht um mich.

Aber danke euch, dann hatte ich Recht
born-in-helsinki
18903 Beiträge
02.08.2020 13:16
Bekommt man nicht durch die pflegestufe evtl hilfen oder sonderstellungen?
Ist hier so
02.08.2020 13:39
Da würde ich neben den regulären Betreuungsangeboten (Kita, Ganztags(förder)schule, Werkstatt/Tafö - je nach Alter und Behinderung des Kindes) mal noch weitere Hilfen beantragen.

Sozialamt: Sozialhilfe (Persönliches Budget, Eingliederungs-/Integrationshilfe)
Pflegekasse: Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2), Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1), Pflegegeld

In diesem speziellen Fall wäre eine Hilfe durch Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag (also durch die Pflegekasse) oder in Form von Persönlichem Budget (Sozialamt) am wahrscheinlichsten.
Von diesen Geldern kann man dann Leistungen in Form von häuslichen Betreuungen "einkaufen", damit das Kind während der Arbeitszeit betreut ist.

Am besten wendet sich die Familie mal an eine Einrichtung der Ambulanten Hilfen/Offenen Hilfen. Die können da in der Regel sehr gut helfen und wissen auch, welche Anträge gestellt werden können.
palule
10755 Beiträge
02.08.2020 23:04
Ich würde jetzt einfach mal sagen es kommt ganz darauf an was AG und AN vereinbart haben. Ich habe z.B. nach der Elternzeit mit meiner Chefin vereinbart dass ich nur 2 von 3 Schichten arbeiten kann wegen Kinderbetreuung und sie hat mir zugesichert dass das gewährleistet ist.

Es ist einfach immer ein Geben und ein Nehmen. Im Moment haben wir z.B. Mehrbedarf an Arbeit, bedingt durch Urlaubszeit und Krankheitsfällen, da mache ich ja auch Überstunden im Rahmen meiner Möglichkeiten und nicht nur was im Gesetz steht.
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