Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger Kündigungsfrist /neuer Vertrag

pferdefan
296 Beiträge
04.05.2021 15:16
Hallo
Also ich habe zum 31.5 meine Stelle als altenpflegerin gekündigt und habe ab 1.6 eine neue Stelle.
Wenn ich jetzt in 2 Wochen erfahren würde, dass ich schwanger bin, wem muss ich das melden?
Habe gelesen , dass der neue Arbeitgeber mich nicht kündigen kann, weil der Vertrag schon unterschrieben ist.
Mit dem alten Arbeitgeber möchte ich aufgrund schlechten Vorkommnissen nix mehr zutun haben, bin auch bis 31. 5 krank geschrieben.
Lt gyn wäre ich Risiko schwanger und müsste wohl ins bv.
Liz68
217 Beiträge
04.05.2021 15:22
Zitat von pferdefan:

Hallo
Also ich habe zum 31.5 meine Stelle als altenpflegerin gekündigt und habe ab 1.6 eine neue Stelle.
Wenn ich jetzt in 2 Wochen erfahren würde, dass ich schwanger bin, wem muss ich das melden?
Habe gelesen , dass der neue Arbeitgeber mich nicht kündigen kann, weil der Vertrag schon unterschrieben ist.
Mit dem alten Arbeitgeber möchte ich aufgrund schlechten Vorkommnissen nix mehr zutun haben, bin auch bis 31. 5 krank geschrieben.
Lt gyn wäre ich Risiko schwanger und müsste wohl ins bv.


Du teilst dem neuen Arbeitgeber mit, dass du schwanger bist und legst das BV vor. Du startest dann direkt ins BV.
Die Frage ist nur, wäre es in deiner Situation ein betriebliches BV, dann muss der Arbeitgeber dich schicken, oder aufgrund des Risiko ein individuelles, dann der Gyn.

PS. wenn du es bist, wer ich denke, freue ich mich, dass Du Deine anderen Gedanken nicht weiter verfolgt hast
04.05.2021 15:26
Mit dem alten Arbeitgeber hat das dann ja gar nichts zu tun, da arbeitest du ja gar nicht mehr.

Klar dem neuen Arbeitgeber musst du es natürlich mitteilen, damit der Mutterschutz greift.

Mit dem BV schließe ich mich meiner vorrednerin an.
pferdefan
296 Beiträge
04.05.2021 16:07
Zitat von kataleia:

Mit dem alten Arbeitgeber hat das dann ja gar nichts zu tun, da arbeitest du ja gar nicht mehr.

Klar dem neuen Arbeitgeber musst du es natürlich mitteilen, damit der Mutterschutz greift.

Mit dem BV schließe ich mich meiner vorrednerin an.

Wenn ich am 20.5 erfahre dass ich schwanger bin, dann bin ich ja quasi noch beim alten AG, die Kündigung gilt am 31.5
Aber neuer Vertrag ist unterschrieben
pferdefan
296 Beiträge
04.05.2021 16:07
Zitat von Liz68:

Zitat von pferdefan:

Hallo
Also ich habe zum 31.5 meine Stelle als altenpflegerin gekündigt und habe ab 1.6 eine neue Stelle.
Wenn ich jetzt in 2 Wochen erfahren würde, dass ich schwanger bin, wem muss ich das melden?
Habe gelesen , dass der neue Arbeitgeber mich nicht kündigen kann, weil der Vertrag schon unterschrieben ist.
Mit dem alten Arbeitgeber möchte ich aufgrund schlechten Vorkommnissen nix mehr zutun haben, bin auch bis 31. 5 krank geschrieben.
Lt gyn wäre ich Risiko schwanger und müsste wohl ins bv.


Du teilst dem neuen Arbeitgeber mit, dass du schwanger bist und legst das BV vor. Du startest dann direkt ins BV.
Die Frage ist nur, wäre es in deiner Situation ein betriebliches BV, dann muss der Arbeitgeber dich schicken, oder aufgrund des Risiko ein individuelles, dann der Gyn.

PS. wenn du es bist, wer ich denke, freue ich mich, dass Du Deine anderen Gedanken nicht weiter verfolgt hast

Ich denke du verwechselt mich ?
shelyra
69109 Beiträge
04.05.2021 16:11
Zitat von pferdefan:

Zitat von kataleia:

Mit dem alten Arbeitgeber hat das dann ja gar nichts zu tun, da arbeitest du ja gar nicht mehr.

Klar dem neuen Arbeitgeber musst du es natürlich mitteilen, damit der Mutterschutz greift.

Mit dem BV schließe ich mich meiner vorrednerin an.

Wenn ich am 20.5 erfahre dass ich schwanger bin, dann bin ich ja quasi noch beim alten AG, die Kündigung gilt am 31.5
Aber neuer Vertrag ist unterschrieben

Man muss ja nicht sofort dem AG mitteilen wenn man schwanger ist.
Daher ist es ok wenn du wartest bis du beim neuen AG anfängst
04.05.2021 16:18
Zitat von pferdefan:

Zitat von kataleia:

Mit dem alten Arbeitgeber hat das dann ja gar nichts zu tun, da arbeitest du ja gar nicht mehr.

Klar dem neuen Arbeitgeber musst du es natürlich mitteilen, damit der Mutterschutz greift.

Mit dem BV schließe ich mich meiner vorrednerin an.

Wenn ich am 20.5 erfahre dass ich schwanger bin, dann bin ich ja quasi noch beim alten AG, die Kündigung gilt am 31.5
Aber neuer Vertrag ist unterschrieben


Aber du bist ja eh krank geschrieben und musst nicht mehr arbeiten hast du doch geschrieben?
Ronja2014
977 Beiträge
04.05.2021 17:27
Dem alten AG musst du nix mitteilen und dem neuen AG legst du dann das BV vor . Hatte die gleiche Situation vor genau 8 Jahren .
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