Schwanger und Nachtarbeit in Bäckerei
02.04.2016 15:10
Hallo
habe heute positiv getestet.
Ich arbeite in einer Bäckerei, bin als Verkäuferin angestellt, jedoch backen wir selbst auf, das heißt der Arbeitsbeginn fällt auf 2.30 Uhr.
Nun war mein bisheriger Wissensstand der, dass Schwangere erst ab 6 Uhr arbeiten dürfen. Habe allerdings eben gelesen, dass dies nicht für die Gastronomie gilt.
Nun meine, vielleicht doofe, Frage: weiß jemand hier (oder war vllt sogar in derselben Lage) ob die Arbeit in einer Bäckerei unter Gastronomie fällt und ich somit auch die "Nacht"-/Frühschicht übernehmen muss?
Liebe Grüße
habe heute positiv getestet.
Ich arbeite in einer Bäckerei, bin als Verkäuferin angestellt, jedoch backen wir selbst auf, das heißt der Arbeitsbeginn fällt auf 2.30 Uhr.
Nun war mein bisheriger Wissensstand der, dass Schwangere erst ab 6 Uhr arbeiten dürfen. Habe allerdings eben gelesen, dass dies nicht für die Gastronomie gilt.
Nun meine, vielleicht doofe, Frage: weiß jemand hier (oder war vllt sogar in derselben Lage) ob die Arbeit in einer Bäckerei unter Gastronomie fällt und ich somit auch die "Nacht"-/Frühschicht übernehmen muss?
Liebe Grüße
02.04.2016 15:29
Echt, Gastronomie ist eine Aufnahme? Kann ich mir gar.nicht vorstellen
Was sagt denn dein Arbeitgeber? Der müsste das doch wissen. Kann mir aber nicht vorstellen dass man als Schwangere ab 2:30 Uhr anfangen darf.
Was sagt denn dein Arbeitgeber? Der müsste das doch wissen. Kann mir aber nicht vorstellen dass man als Schwangere ab 2:30 Uhr anfangen darf.
02.04.2016 15:38
Nein darfst du nicht. Zwischen 20 und 6 Uhr darf eine Schwangere
oder stillende Mama nicht beschäftigt werden. (Gastwirtschaft bis 22 Uhr)
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html
oder stillende Mama nicht beschäftigt werden. (Gastwirtschaft bis 22 Uhr)
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html
02.04.2016 15:40
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html
Einfach nein. Gar nicht. Wenn ihr ein landwirtschaftlicher Melkbetrieb mit Gastwirtschaft und Gesangseinlagen wäret, dann könnte man dich noch zwischen 5 und 23 einsetzen. Aber alles zwischen 23 und 5 Uhr ist einfach nein. Schlaf dich aus.
Einfach nein. Gar nicht. Wenn ihr ein landwirtschaftlicher Melkbetrieb mit Gastwirtschaft und Gesangseinlagen wäret, dann könnte man dich noch zwischen 5 und 23 einsetzen. Aber alles zwischen 23 und 5 Uhr ist einfach nein. Schlaf dich aus.
02.04.2016 15:43
Danke für eure Antworten
Mich hat das wirklich verunsichert, mein AG findet sowieso die tollsten "Schlupflöcher".
Mein AG weiß noch nichts davon, ich weiß also nicht was er dazu sagt.
Werde es ihm aber wohl zeitnah sagen müssen, ich muss 3x die Woche schwere Lieferungen verlagern. Hoffe nur mal es ist alles okay und es wird zu keiner FG kommen, ansonsten bin ich wohl direkt "weg vom Fenster".
Mich hat das wirklich verunsichert, mein AG findet sowieso die tollsten "Schlupflöcher".
Mein AG weiß noch nichts davon, ich weiß also nicht was er dazu sagt.
Werde es ihm aber wohl zeitnah sagen müssen, ich muss 3x die Woche schwere Lieferungen verlagern. Hoffe nur mal es ist alles okay und es wird zu keiner FG kommen, ansonsten bin ich wohl direkt "weg vom Fenster".
02.04.2016 15:48
Wenn ich mich recht erinnere - Schwangere dürfen keine Mehrarbeit oder Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ausüben, ich glaube das ist auch für Bäckerei so
02.04.2016 19:40
Zitat von Engelchen1711:
Nein darfst du nicht. Zwischen 20 und 6 Uhr darf eine Schwangere
oder stillende Mama nicht beschäftigt werden. (Gastwirtschaft bis 22 Uhr)
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html
Ach, stillende Mütter auch?
Heißt das, wenn man nach einem Jahr wieder arbeiten geht und noch teilweise stillt darf man auch nur zwischen 6-20 Uhr arbeiten?
02.04.2016 19:56
Zitat von Tigger90:
Zitat von Engelchen1711:
Nein darfst du nicht. Zwischen 20 und 6 Uhr darf eine Schwangere
oder stillende Mama nicht beschäftigt werden. (Gastwirtschaft bis 22 Uhr)
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html
Ach, stillende Mütter auch?
Heißt das, wenn man nach einem Jahr wieder arbeiten geht und noch teilweise stillt darf man auch nur zwischen 6-20 Uhr arbeiten?
Japp. Und du hast Anrecht auf Stillpausen. (in denen du auch Pumpen könntest, wenn nötig). Das gilt solange man stillt - egal wie lange das ist.
02.04.2016 20:57
Zitat von Tigger90:jepp so stehts im MuSchu
Zitat von Engelchen1711:
Nein darfst du nicht. Zwischen 20 und 6 Uhr darf eine Schwangere
oder stillende Mama nicht beschäftigt werden. (Gastwirtschaft bis 22 Uhr)
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html
Ach, stillende Mütter auch?
Heißt das, wenn man nach einem Jahr wieder arbeiten geht und noch teilweise stillt darf man auch nur zwischen 6-20 Uhr arbeiten?
04.04.2016 11:41
Oh, das ist ein Grund fürs Langzeitstillen
Aber wahrscheinlich macht mein Kind das wieder nicht mit.
Aber wahrscheinlich macht mein Kind das wieder nicht mit.
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