Mütter- und Schwangerenforum

Stehen mir bei Beschäftigungsverbot Zuschläge zu?

Kat207
3 Beiträge
22.01.2018 18:42
Hey
Ich bin gerade erst schwanger ...vllt erst in der 4-5 Woche. Nun würde mich aber mal interessieren ob ich bei Beschäftigungsverbot meine Zuschläge bekomme.

Ich bin Krankenschwester und arbeite nur im Nachtdienst, zudem bin ich im Oktober erst angefangen. Nun steht ja im Mutterschutzgesetz das das ich meine Zuschläge mit Nachweis der letzten drei Monate bekomme...mein Problem ist aber das ich diese Zuschläge erst nach drei Monaten der Beschäftigung auf meiner Abrechnung stehen. Sprich die Zuschläge vom Oktober habe ich erst mit meiner Dezemberabrechnung bekommen...somit habe ich ja nur diesen einen Nachweis bzw zwei weil der von November kommt ja nun mit der Januarabrechnung. Habe ich trotzdem Chancen auf die Zuschläge weil im Prinzip habe ich das ja gearbeitet das wäre eigentlich doch nur ein Problem der Verwaltung das die mir das so spät auszahlen oder nicht?!
Und wenn ihr es nicht wisst wen kann ich dann fragen
22.01.2018 18:46
Es steht dir zu. Notfalls reicht man es nach und es wird neu berechnet.
22.01.2018 18:48
Ich arbeite als Nachtbereitschaft und bin im BV.
Ich bekomme nur mein Grundgehalt ohne Nacht- und Feiertagszuschläge.
Kat207
3 Beiträge
22.01.2018 18:58
Als was arbeitest du im Bereitschaftsdienst?!
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig...wäre ja super wenn ich es nachreichen kann.
Kann ich mich da bei der Krankenkasse erkundigen ob das möglich ist?
22.01.2018 19:04
Deutsche Rechtslage = Schwangerenfreundlicher

§ 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bestimmt für Deutschland, dass während des Beschäftigungsverbots die durchschnittlichen Vergütung der Schwangeren in den letzten 13 Wochen weiter zu zahlen ist.

Dies umfasst auch alle regelmäßig anfallenden Zulagen, weshalb das deutsche Recht insoweit weiter reicht als die europäische Richtlinie. Diese Besserstellung von Schwangeren gegenüber der europäischen Rechtslage ist ja zulässig, wie der EuGH in seinen Entscheidungen ausdrücklich hervorhebt.

Während des Mutterschutzes sind daher nach deutschem Recht auch Nacht- oder Bereitschaftsdienstzulagen im Durchschnitt der letzten 13 Wochen fortzuzahlen. Lediglich einmalige Zahlungen, die zufällig in den Bezugszeitraum fallen, sind von der Berechnung ausgenommen (zum Beispiel Urlaubsgeld, Sonderprämie).

Quelle: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/wan n-besteht-waehrend-beschaeftigungsverbot-anspruch- auf-zulagen_218_78096.html
22.01.2018 19:05
Zitat von vegetable:

Deutsche Rechtslage = Schwangerenfreundlicher

§ 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bestimmt für Deutschland, dass während des Beschäftigungsverbots die durchschnittlichen Vergütung der Schwangeren in den letzten 13 Wochen weiter zu zahlen ist.

Dies umfasst auch alle regelmäßig anfallenden Zulagen, weshalb das deutsche Recht insoweit weiter reicht als die europäische Richtlinie. Diese Besserstellung von Schwangeren gegenüber der europäischen Rechtslage ist ja zulässig, wie der EuGH in seinen Entscheidungen ausdrücklich hervorhebt.

Während des Mutterschutzes sind daher nach deutschem Recht auch Nacht- oder Bereitschaftsdienstzulagen im Durchschnitt der letzten 13 Wochen fortzuzahlen. Lediglich einmalige Zahlungen, die zufällig in den Bezugszeitraum fallen, sind von der Berechnung ausgenommen (zum Beispiel Urlaubsgeld, Sonderprämie).

Quelle: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/wan n-besteht-waehrend-beschaeftigungsverbot-anspruch- auf-zulagen_218_78096.html


Also ja, es steht dir zu. Notfalls im Nachhinein.
Kat207
3 Beiträge
22.01.2018 19:11
Ja das hatte ich mir durchgelesen aber da stand ja nicht direkt mein Problem beschrieben oder vllt habe ich’s auch nicht begriffen aber mit dem nachreichen und mit der Neuberechnung ist mir schon geholfen.
Besten Dank
22.01.2018 20:38
Also ich bin seid der Schwangerschaft auch im bv arbeite in einer Kita ich bekomme alle Zuschläge.
22.01.2018 20:41
Zitat von Adara:

Ich arbeite als Nachtbereitschaft und bin im BV.
Ich bekomme nur mein Grundgehalt ohne Nacht- und Feiertagszuschläge.
Das ist aber nicht richtig, im BV darfst du nicht schlechter gestellt sein
als wenn du arbeiten gehen würdest, da das BV ja dem Schutz von Mutter
und Kind dient.
Senami3
1553 Beiträge
22.01.2018 21:59
Zitat von Adara:

Ich arbeite als Nachtbereitschaft und bin im BV.
Ich bekomme nur mein Grundgehalt ohne Nacht- und Feiertagszuschläge.


Damit würde ich dann zum Anwalt. Es stehen einem im BV das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate zu, dazu gehören sämtliche regelmäßig erhaltenen Zuschläge.
Senami3
1553 Beiträge
22.01.2018 22:00
Zitat von vegetable:

Deutsche Rechtslage = Schwangerenfreundlicher

§ 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) bestimmt für Deutschland, dass während des Beschäftigungsverbots die durchschnittlichen Vergütung der Schwangeren in den letzten 13 Wochen weiter zu zahlen ist.

Dies umfasst auch alle regelmäßig anfallenden Zulagen, weshalb das deutsche Recht insoweit weiter reicht als die europäische Richtlinie. Diese Besserstellung von Schwangeren gegenüber der europäischen Rechtslage ist ja zulässig, wie der EuGH in seinen Entscheidungen ausdrücklich hervorhebt.

Während des Mutterschutzes sind daher nach deutschem Recht auch Nacht- oder Bereitschaftsdienstzulagen im Durchschnitt der letzten 13 Wochen fortzuzahlen. Lediglich einmalige Zahlungen, die zufällig in den Bezugszeitraum fallen, sind von der Berechnung ausgenommen (zum Beispiel Urlaubsgeld, Sonderprämie).

Quelle: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/wan n-besteht-waehrend-beschaeftigungsverbot-anspruch- auf-zulagen_218_78096.html


Genau so!
Senami3
1553 Beiträge
22.01.2018 22:02
Zitat von Senami3:

Zitat von Adara:

Ich arbeite als Nachtbereitschaft und bin im BV.
Ich bekomme nur mein Grundgehalt ohne Nacht- und Feiertagszuschläge.


Damit würde ich dann zum Anwalt. Es stehen einem im BV das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate zu, dazu gehören sämtliche regelmäßig erhaltenen Zuschläge.


Sollte Wochen heißen , Monate sind es beim elterngeld
23.01.2018 08:09
Hm, dann werde ich da nochmal nachfragen.
littlecoffee
5 Beiträge
16.02.2018 07:16
Hallöchen,
hätte da auch noch eine Frage im Bezug auf BV...
Wie ist dass denn,wenn man jetzt an einer Tankstelle arbeitet?? Ich bin im mom in der 4+6 und arbeite dort. Würde ich ein BV bekommen???
lg
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