Texten auf Honorarbasis während Elternzeit - Fragen über Fragen
27.11.2015 11:15
Hallo ihr Lieben,
da wir nach der Geburt unseres Sohnes den Wohnort gewechselt haben (mein Mann hat ein tolles neues Jobangebot angenommen), kann ich nach der Elternzeit nicht zurück zu meinem alten Arbeitgeber.
Seit September geht Elias vormittags in die Krippe. Er liebt es dort und entwickelt sich ganz toll. Seitdem versuche auch ich, beruflich hier Fuß zu fassen. Leider bisher ohne Erfolg. Ich habe zwar sehr gute Qualifikationen (Germanistik-Studium und PR-Fachwirt) aber möchte nur Teilzeit arbeiten, um auch für meinen Sohn noch da zu sein. Leider kommt es mir mittlerweile so vor, als gestaltet sich der berufliche Wiedereinstieg schwieriger, als gedacht. Es hagelt nur Absagen (gut, das meiste sind Initiativbewerbungen)... Für Bürostellen bin ich vielen (so nehme ich zumindest an) zu überqualifiziert und was anderes kommt fast nicht in Frage, da ich ja nur Teilzeit arbeiten kann...
So viel zu Vorgeschichte. Bin gerade ziemlich deprimiert... Niemand will ne 30-jährige mit Kind in Teilzeit...
Naja... Kopf in den Sand stecken bringt ja nix. Darum hab ich jetzt erstmal meine Elternzeit von ursprünglich 2 auf 3 Jahre verlängert. Nun könnte ich hier und dort ein wenig auf Auftrag texten. Eigentlich wollte ich das nicht, da mich der bürokratische Aufwand abschreckt aber wenn ich sonst nix finde, bin ich immer mehr am überlegen, das doch zu machen, um einfach ein wenig im Thema zu bleiben und ein wenig dazu zu verdienen...
Nun meine Fragen:
1. Muss ich dafür irgendwas anmelden?
--> Es ist ja kein Gewerbe sondern ein freier Beruf. Also muss ich da ein Kleinstunternehmen anmelden? (Falls es sowas gibt) Und wenn ja, wie und wo mache ich das? Oder reicht es, wenn ich die Einnahmen einfach in der Steuererklärung angebe?
2. Wie ist das mit der Krankenversicherung?
Während der Elternzeit bleibe ich ja Beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung. Das aber wohl nur so lange, wie ich keine Beitragspflichtigen Einnahmen habe (aber was genau heißt das? Gibt es da eine Verdienstobergrenze?) Irgendwo hab ich auch gelesen, dass man nebenberuflich wohl was dazuverdienen darf, ohne dass die Krankenkasse beitragspflichtig wird. Nur, wann ist das in der in der Elternzeit nebenberuflich und wann nicht? Heißt nebenberuflich einfach nur, dass ich während der Elternzeit die 30 Stunden nicht überschreiten darf?
Und wann kann man das mit der Familienversicherung machen? Darf ich da null komma gar nichts verdienen, dass wir das machen können?
Ihr seht schon, das ist alles ein Buch mit 7 Sigeln für mich und ich bin echt verunsichert...
Aber vielleicht kennt sich ja hier jemand zumindest grob aus. Klar werde ich noch nen Beratungstermin bei Arbeitsamt ausmachen aber ich wüsste so ganz gerne schon, was mich da erwartet....
da wir nach der Geburt unseres Sohnes den Wohnort gewechselt haben (mein Mann hat ein tolles neues Jobangebot angenommen), kann ich nach der Elternzeit nicht zurück zu meinem alten Arbeitgeber.
Seit September geht Elias vormittags in die Krippe. Er liebt es dort und entwickelt sich ganz toll. Seitdem versuche auch ich, beruflich hier Fuß zu fassen. Leider bisher ohne Erfolg. Ich habe zwar sehr gute Qualifikationen (Germanistik-Studium und PR-Fachwirt) aber möchte nur Teilzeit arbeiten, um auch für meinen Sohn noch da zu sein. Leider kommt es mir mittlerweile so vor, als gestaltet sich der berufliche Wiedereinstieg schwieriger, als gedacht. Es hagelt nur Absagen (gut, das meiste sind Initiativbewerbungen)... Für Bürostellen bin ich vielen (so nehme ich zumindest an) zu überqualifiziert und was anderes kommt fast nicht in Frage, da ich ja nur Teilzeit arbeiten kann...
So viel zu Vorgeschichte. Bin gerade ziemlich deprimiert... Niemand will ne 30-jährige mit Kind in Teilzeit...
Naja... Kopf in den Sand stecken bringt ja nix. Darum hab ich jetzt erstmal meine Elternzeit von ursprünglich 2 auf 3 Jahre verlängert. Nun könnte ich hier und dort ein wenig auf Auftrag texten. Eigentlich wollte ich das nicht, da mich der bürokratische Aufwand abschreckt aber wenn ich sonst nix finde, bin ich immer mehr am überlegen, das doch zu machen, um einfach ein wenig im Thema zu bleiben und ein wenig dazu zu verdienen...
Nun meine Fragen:
1. Muss ich dafür irgendwas anmelden?
--> Es ist ja kein Gewerbe sondern ein freier Beruf. Also muss ich da ein Kleinstunternehmen anmelden? (Falls es sowas gibt) Und wenn ja, wie und wo mache ich das? Oder reicht es, wenn ich die Einnahmen einfach in der Steuererklärung angebe?
2. Wie ist das mit der Krankenversicherung?
Während der Elternzeit bleibe ich ja Beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung. Das aber wohl nur so lange, wie ich keine Beitragspflichtigen Einnahmen habe (aber was genau heißt das? Gibt es da eine Verdienstobergrenze?) Irgendwo hab ich auch gelesen, dass man nebenberuflich wohl was dazuverdienen darf, ohne dass die Krankenkasse beitragspflichtig wird. Nur, wann ist das in der in der Elternzeit nebenberuflich und wann nicht? Heißt nebenberuflich einfach nur, dass ich während der Elternzeit die 30 Stunden nicht überschreiten darf?
Und wann kann man das mit der Familienversicherung machen? Darf ich da null komma gar nichts verdienen, dass wir das machen können?
Ihr seht schon, das ist alles ein Buch mit 7 Sigeln für mich und ich bin echt verunsichert...
Aber vielleicht kennt sich ja hier jemand zumindest grob aus. Klar werde ich noch nen Beratungstermin bei Arbeitsamt ausmachen aber ich wüsste so ganz gerne schon, was mich da erwartet....
27.11.2015 11:55
Das ist eine wahnsinnig umfangreiche Frage, die man so gar nicht ohne Weiters beantworten kann.
Was heißt denn "im Auftrag texten"? Gäbe es mehrere Auftraggeber oder nur einen?
Davon hängt unter anderem schonmal ab, ob Du überhaupt als Freiberuflerin eingestuft wirst und tatsächlich kein Gewerbe anmelden musst.
Was heißt denn "im Auftrag texten"? Gäbe es mehrere Auftraggeber oder nur einen?
Davon hängt unter anderem schonmal ab, ob Du überhaupt als Freiberuflerin eingestuft wirst und tatsächlich kein Gewerbe anmelden musst.
27.11.2015 11:56
Zitat von Hufi84:
Hallo ihr Lieben,
da wir nach der Geburt unseres Sohnes den Wohnort gewechselt haben (mein Mann hat ein tolles neues Jobangebot angenommen), kann ich nach der Elternzeit nicht zurück zu meinem alten Arbeitgeber.
Seit September geht Elias vormittags in die Krippe. Er liebt es dort und entwickelt sich ganz toll. Seitdem versuche auch ich, beruflich hier Fuß zu fassen. Leider bisher ohne Erfolg. Ich habe zwar sehr gute Qualifikationen (Germanistik-Studium und PR-Fachwirt) aber möchte nur Teilzeit arbeiten, um auch für meinen Sohn noch da zu sein. Leider kommt es mir mittlerweile so vor, als gestaltet sich der berufliche Wiedereinstieg schwieriger, als gedacht. Es hagelt nur Absagen (gut, das meiste sind Initiativbewerbungen)... Für Bürostellen bin ich vielen (so nehme ich zumindest an) zu überqualifiziert und was anderes kommt fast nicht in Frage, da ich ja nur Teilzeit arbeiten kann...
So viel zu Vorgeschichte. Bin gerade ziemlich deprimiert... Niemand will ne 30-jährige mit Kind in Teilzeit...
Naja... Kopf in den Sand stecken bringt ja nix. Darum hab ich jetzt erstmal meine Elternzeit von ursprünglich 2 auf 3 Jahre verlängert. Nun könnte ich hier und dort ein wenig auf Auftrag texten. Eigentlich wollte ich das nicht, da mich der bürokratische Aufwand abschreckt aber wenn ich sonst nix finde, bin ich immer mehr am überlegen, das doch zu machen, um einfach ein wenig im Thema zu bleiben und ein wenig dazu zu verdienen...
Nun meine Fragen:
1. Muss ich dafür irgendwas anmelden?
--> Es ist ja kein Gewerbe sondern ein freier Beruf. Also muss ich da ein Kleinstunternehmen anmelden? (Falls es sowas gibt) Und wenn ja, wie und wo mache ich das? Oder reicht es, wenn ich die Einnahmen einfach in der Steuererklärung angebe?
2. Wie ist das mit der Krankenversicherung?
Während der Elternzeit bleibe ich ja Beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung. Das aber wohl nur so lange, wie ich keine Beitragspflichtigen Einnahmen habe (aber was genau heißt das? Gibt es da eine Verdienstobergrenze?) Irgendwo hab ich auch gelesen, dass man nebenberuflich wohl was dazuverdienen darf, ohne dass die Krankenkasse beitragspflichtig wird. Nur, wann ist das in der in der Elternzeit nebenberuflich und wann nicht? Heißt nebenberuflich einfach nur, dass ich während der Elternzeit die 30 Stunden nicht überschreiten darf?
Und wann kann man das mit der Familienversicherung machen? Darf ich da null komma gar nichts verdienen, dass wir das machen können?
Ihr seht schon, das ist alles ein Buch mit 7 Sigeln für mich und ich bin echt verunsichert...
Aber vielleicht kennt sich ja hier jemand zumindest grob aus. Klar werde ich noch nen Beratungstermin bei Arbeitsamt ausmachen aber ich wüsste so ganz gerne schon, was mich da erwartet....
Hi,
Wie dein gewerk gehandelt wird weiss ich nicht.
Ich kann dir mein fall erzählen u hoffe du bekommst dadurch tipps zum jnfos holen.
Ich bin hauptberuflich Krankenschwester mit kleinstgewerbe ( ja gibt es und nennt sich so) selbstständig (fusspflege).
Ich hin seit nov 2013 in EZ und habe ein Jahr beides pausiert, wg Elterngeld. Ab November 2014 habe ich wieder Füsse gemacht. Das ist weiterhin in der kk möglich ohne extra Zahlung, da dies nicht kk pflchtig ist, solange der hauptjob wg ez ruht, da nur in diesem bis dato die BeitragsPflicht lag.
Und es ist keine Familienversicherung, nur ich u meine tochter sind dort.
Wenn du familienversichert bist ist es eh einfacher!
Und kleinstgewerbe zahlen bis unter 17500€ keine steuer WENN du keine extra umstz ausweist auf drinen Rechnungen. Somit entfallen meisst auch vorauszahlungen und ähnliches. Desweiteren bist du als 1mann betrieb oft nicht verpflichtet irgendwelchen gewerken beizutreten. Bedenke aber immer Haftpflichtvers wg berufsrisiko. Nur mein pers tipp.
Am besten termin bei einem Existenzgründer machen!
Hat mir damals gaaanz viel geholfen und mich vor riesen Fehler gefeit!
Ubd überlegen ob eine 450 euro anstellung nicht besser käme...
27.11.2015 12:06
Zitat von Bex83:
Zitat von Hufi84:
Hallo ihr Lieben,
da wir nach der Geburt unseres Sohnes den Wohnort gewechselt haben (mein Mann hat ein tolles neues Jobangebot angenommen), kann ich nach der Elternzeit nicht zurück zu meinem alten Arbeitgeber.
Seit September geht Elias vormittags in die Krippe. Er liebt es dort und entwickelt sich ganz toll. Seitdem versuche auch ich, beruflich hier Fuß zu fassen. Leider bisher ohne Erfolg. Ich habe zwar sehr gute Qualifikationen (Germanistik-Studium und PR-Fachwirt) aber möchte nur Teilzeit arbeiten, um auch für meinen Sohn noch da zu sein. Leider kommt es mir mittlerweile so vor, als gestaltet sich der berufliche Wiedereinstieg schwieriger, als gedacht. Es hagelt nur Absagen (gut, das meiste sind Initiativbewerbungen)... Für Bürostellen bin ich vielen (so nehme ich zumindest an) zu überqualifiziert und was anderes kommt fast nicht in Frage, da ich ja nur Teilzeit arbeiten kann...
So viel zu Vorgeschichte. Bin gerade ziemlich deprimiert... Niemand will ne 30-jährige mit Kind in Teilzeit...
Naja... Kopf in den Sand stecken bringt ja nix. Darum hab ich jetzt erstmal meine Elternzeit von ursprünglich 2 auf 3 Jahre verlängert. Nun könnte ich hier und dort ein wenig auf Auftrag texten. Eigentlich wollte ich das nicht, da mich der bürokratische Aufwand abschreckt aber wenn ich sonst nix finde, bin ich immer mehr am überlegen, das doch zu machen, um einfach ein wenig im Thema zu bleiben und ein wenig dazu zu verdienen...
Nun meine Fragen:
1. Muss ich dafür irgendwas anmelden?
--> Es ist ja kein Gewerbe sondern ein freier Beruf. Also muss ich da ein Kleinstunternehmen anmelden? (Falls es sowas gibt) Und wenn ja, wie und wo mache ich das? Oder reicht es, wenn ich die Einnahmen einfach in der Steuererklärung angebe?
2. Wie ist das mit der Krankenversicherung?
Während der Elternzeit bleibe ich ja Beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung. Das aber wohl nur so lange, wie ich keine Beitragspflichtigen Einnahmen habe (aber was genau heißt das? Gibt es da eine Verdienstobergrenze?) Irgendwo hab ich auch gelesen, dass man nebenberuflich wohl was dazuverdienen darf, ohne dass die Krankenkasse beitragspflichtig wird. Nur, wann ist das in der in der Elternzeit nebenberuflich und wann nicht? Heißt nebenberuflich einfach nur, dass ich während der Elternzeit die 30 Stunden nicht überschreiten darf?
Und wann kann man das mit der Familienversicherung machen? Darf ich da null komma gar nichts verdienen, dass wir das machen können?
Ihr seht schon, das ist alles ein Buch mit 7 Sigeln für mich und ich bin echt verunsichert...
Aber vielleicht kennt sich ja hier jemand zumindest grob aus. Klar werde ich noch nen Beratungstermin bei Arbeitsamt ausmachen aber ich wüsste so ganz gerne schon, was mich da erwartet....
Hi,
Wie dein gewerk gehandelt wird weiss ich nicht.
Ich kann dir mein fall erzählen u hoffe du bekommst dadurch tipps zum jnfos holen.
Ich bin hauptberuflich Krankenschwester mit kleinstgewerbe ( ja gibt es und nennt sich so) selbstständig (fusspflege).
Ich hin seit nov 2013 in EZ und habe ein Jahr beides pausiert, wg Elterngeld. Ab November 2014 habe ich wieder Füsse gemacht. Das ist weiterhin in der kk möglich ohne extra Zahlung, da dies nicht kk pflchtig ist, solange der hauptjob wg ez ruht, da nur in diesem bis dato die BeitragsPflicht lag.
Und es ist keine Familienversicherung, nur ich u meine tochter sind dort.
Wenn du familienversichert bist ist es eh einfacher!
Und kleinstgewerbe zahlen bis unter 17500€ keine steuer WENN du keine extra umstz ausweist auf drinen Rechnungen. Somit entfallen meisst auch vorauszahlungen und ähnliches. Desweiteren bist du als 1mann betrieb oft nicht verpflichtet irgendwelchen gewerken beizutreten. Bedenke aber immer Haftpflichtvers wg berufsrisiko. Nur mein pers tipp.
Am besten termin bei einem Existenzgründer machen!
Hat mir damals gaaanz viel geholfen und mich vor riesen Fehler gefeit!
Ubd überlegen ob eine 450 euro anstellung nicht besser käme...
Ich muss hier einhaken.. Du meinst keine UMSATZSteuer.. liebe TS bitte nie verwechseln mit Deiner Einkommenssteuer, die Du selbstverständlich immer zahlen musst.
27.11.2015 12:15
Zitat von CaféCortado:Jain wenn ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten wird muss keine Steuer bezahlt werden.
Zitat von Bex83:
Zitat von Hufi84:
Hallo ihr Lieben,
da wir nach der Geburt unseres Sohnes den Wohnort gewechselt haben (mein Mann hat ein tolles neues Jobangebot angenommen), kann ich nach der Elternzeit nicht zurück zu meinem alten Arbeitgeber.
Seit September geht Elias vormittags in die Krippe. Er liebt es dort und entwickelt sich ganz toll. Seitdem versuche auch ich, beruflich hier Fuß zu fassen. Leider bisher ohne Erfolg. Ich habe zwar sehr gute Qualifikationen (Germanistik-Studium und PR-Fachwirt) aber möchte nur Teilzeit arbeiten, um auch für meinen Sohn noch da zu sein. Leider kommt es mir mittlerweile so vor, als gestaltet sich der berufliche Wiedereinstieg schwieriger, als gedacht. Es hagelt nur Absagen (gut, das meiste sind Initiativbewerbungen)... Für Bürostellen bin ich vielen (so nehme ich zumindest an) zu überqualifiziert und was anderes kommt fast nicht in Frage, da ich ja nur Teilzeit arbeiten kann...
So viel zu Vorgeschichte. Bin gerade ziemlich deprimiert... Niemand will ne 30-jährige mit Kind in Teilzeit...
Naja... Kopf in den Sand stecken bringt ja nix. Darum hab ich jetzt erstmal meine Elternzeit von ursprünglich 2 auf 3 Jahre verlängert. Nun könnte ich hier und dort ein wenig auf Auftrag texten. Eigentlich wollte ich das nicht, da mich der bürokratische Aufwand abschreckt aber wenn ich sonst nix finde, bin ich immer mehr am überlegen, das doch zu machen, um einfach ein wenig im Thema zu bleiben und ein wenig dazu zu verdienen...
Nun meine Fragen:
1. Muss ich dafür irgendwas anmelden?
--> Es ist ja kein Gewerbe sondern ein freier Beruf. Also muss ich da ein Kleinstunternehmen anmelden? (Falls es sowas gibt) Und wenn ja, wie und wo mache ich das? Oder reicht es, wenn ich die Einnahmen einfach in der Steuererklärung angebe?
2. Wie ist das mit der Krankenversicherung?
Während der Elternzeit bleibe ich ja Beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung. Das aber wohl nur so lange, wie ich keine Beitragspflichtigen Einnahmen habe (aber was genau heißt das? Gibt es da eine Verdienstobergrenze?) Irgendwo hab ich auch gelesen, dass man nebenberuflich wohl was dazuverdienen darf, ohne dass die Krankenkasse beitragspflichtig wird. Nur, wann ist das in der in der Elternzeit nebenberuflich und wann nicht? Heißt nebenberuflich einfach nur, dass ich während der Elternzeit die 30 Stunden nicht überschreiten darf?
Und wann kann man das mit der Familienversicherung machen? Darf ich da null komma gar nichts verdienen, dass wir das machen können?
Ihr seht schon, das ist alles ein Buch mit 7 Sigeln für mich und ich bin echt verunsichert...
Aber vielleicht kennt sich ja hier jemand zumindest grob aus. Klar werde ich noch nen Beratungstermin bei Arbeitsamt ausmachen aber ich wüsste so ganz gerne schon, was mich da erwartet....
Hi,
Wie dein gewerk gehandelt wird weiss ich nicht.
Ich kann dir mein fall erzählen u hoffe du bekommst dadurch tipps zum jnfos holen.
Ich bin hauptberuflich Krankenschwester mit kleinstgewerbe ( ja gibt es und nennt sich so) selbstständig (fusspflege).
Ich hin seit nov 2013 in EZ und habe ein Jahr beides pausiert, wg Elterngeld. Ab November 2014 habe ich wieder Füsse gemacht. Das ist weiterhin in der kk möglich ohne extra Zahlung, da dies nicht kk pflchtig ist, solange der hauptjob wg ez ruht, da nur in diesem bis dato die BeitragsPflicht lag.
Und es ist keine Familienversicherung, nur ich u meine tochter sind dort.
Wenn du familienversichert bist ist es eh einfacher!
Und kleinstgewerbe zahlen bis unter 17500€ keine steuer WENN du keine extra umstz ausweist auf drinen Rechnungen. Somit entfallen meisst auch vorauszahlungen und ähnliches. Desweiteren bist du als 1mann betrieb oft nicht verpflichtet irgendwelchen gewerken beizutreten. Bedenke aber immer Haftpflichtvers wg berufsrisiko. Nur mein pers tipp.
Am besten termin bei einem Existenzgründer machen!
Hat mir damals gaaanz viel geholfen und mich vor riesen Fehler gefeit!
Ubd überlegen ob eine 450 euro anstellung nicht besser käme...
Ich muss hier einhaken.. Du meinst keine UMSATZSteuer.. liebe TS bitte nie verwechseln mit Deiner Einkommenssteuer, die Du selbstverständlich immer zahlen musst.
Aber ein Kleingewerbe nach § 19 USTG muss angemeldet werden. Ich hatte 10 Euro bezahlt meine ich.
Hier darfst du auch auf deinen Rechnungen die du sicher stellen wirst keine Umstatzsteuer ausweisen, teil das aber deinen Auftraggeber mit denn der ein oder andere möchte dies gerne haben.
Wir sind Familienversichert also ich bei meinem Mann und die Krankenkasse weiß aber von meiner Arbeit als Texterin.
Für 450 Euro Montalich muss sehr viel geschrieben werden je nach dem wie dein Wortpreis sein wird und natürlich wie lang die Texte werden. Allerdings finde ich das gerade mit Kind doch eine sehr gute möglichkeit geld nebenbei zu verdienen da du ja auch zuhause bist.
27.11.2015 12:20
Da ich es so gelesen habe, dass ihr Mann (also verheiratet) berufstätig ist, geh ich davon aus, dass sie den Grundfreibetrag von knapp 17000 € im Jahr gemeinsam übersteigen - daher hab ich Einkommensteuerpflicht unterstellt.
27.11.2015 12:22
Und noch zur Anmeldung des Kleingewerbes.. wie geschrieben, wenn sie als Freiberuflerin eingruppiert ist, fällt Sie nicht unter die Gewerbeordnung und muss auch kein Gewerbe anmelden - auch kein kleines. Dann muss Sie nur sich selbst anmelden und zwar beim Finanzamt.
27.11.2015 13:12
Du muss kein Gewerbe anmelden. Du musst das nur dem Finanzamt melden und bekommst eine Steuernummer.
Ich würde an deiner Stelle auch konkret beim Finanzamt und eurer Krankenkasse nachfragen. Die können dir die Fragen passend für deinen Fall beantworten.
Ich würde an deiner Stelle auch konkret beim Finanzamt und eurer Krankenkasse nachfragen. Die können dir die Fragen passend für deinen Fall beantworten.
27.11.2015 13:13
Vielen dank schon mal für eure antworten
Ein 450 Euro Job wäre mir natürlich lieber aber es besteht leider keine Möglichkeit derzeit, etwas auf 450 Euro Basis zu machen. Das unternehmen, für das ich hin und wieder schreiben könnte, stellt leider niemanden ein derzeit. Leider, denn das wäre perfekt und würde vieles leichter machen.
Mein mann verdient sehr gut, sodass die 17000 bei weitem überschritten werden - schon ohne mich...
Um meine Angaben nochmal zu präzisieren: derzeit weiß ich von einem Unternehmen, für das ich hin und wieder schrieben könnte. Vielleicht diesen Monat 2 Artikel, den Monat drauf vielleicht 4 und dann aber vielleicht mal 2 Monate gar nichts... wäre also was unregelmäßiges. Sollte ich mich aber für eine Tätigkeit als honorarschreiberin entscheiden, würde ich natürlich schauen, dass ich noch 2 bis 3 weitere Auftraggeber akquiriere. Auf Dauer würden es also mehr als ein Auftraggeber. Dann ist das vermutlich kein gewerbe, sondern freiberuflichkeit oder? Wobei diese echt im kleinen rahmen, also wenn es denn mal läuft so vielleicht im 450 Euro Rahmen liegen wird... reicht es in diesem Fall aus, das einfach als Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben (selbstverständlich dann, wenn ich meine Rechnungen ohne USt. erstelle...)?
Shamea: wenn du auch textest, wie machst du das?
Wegen der Krankenversicherung würde ich dann am besten wohl einfach mal mit meiner Kasse telefonieren oder?

Ein 450 Euro Job wäre mir natürlich lieber aber es besteht leider keine Möglichkeit derzeit, etwas auf 450 Euro Basis zu machen. Das unternehmen, für das ich hin und wieder schreiben könnte, stellt leider niemanden ein derzeit. Leider, denn das wäre perfekt und würde vieles leichter machen.
Mein mann verdient sehr gut, sodass die 17000 bei weitem überschritten werden - schon ohne mich...
Um meine Angaben nochmal zu präzisieren: derzeit weiß ich von einem Unternehmen, für das ich hin und wieder schrieben könnte. Vielleicht diesen Monat 2 Artikel, den Monat drauf vielleicht 4 und dann aber vielleicht mal 2 Monate gar nichts... wäre also was unregelmäßiges. Sollte ich mich aber für eine Tätigkeit als honorarschreiberin entscheiden, würde ich natürlich schauen, dass ich noch 2 bis 3 weitere Auftraggeber akquiriere. Auf Dauer würden es also mehr als ein Auftraggeber. Dann ist das vermutlich kein gewerbe, sondern freiberuflichkeit oder? Wobei diese echt im kleinen rahmen, also wenn es denn mal läuft so vielleicht im 450 Euro Rahmen liegen wird... reicht es in diesem Fall aus, das einfach als Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben (selbstverständlich dann, wenn ich meine Rechnungen ohne USt. erstelle...)?
Shamea: wenn du auch textest, wie machst du das?
Wegen der Krankenversicherung würde ich dann am besten wohl einfach mal mit meiner Kasse telefonieren oder?
27.11.2015 13:15
Ich würde dir dann auch raten, weitere Aufträge anzunehmen, sonst rutscht du in eine Scheinselbstständigkeit.
27.11.2015 13:17
Zitat von CaféCortado:
Zitat von Bex83:
Zitat von Hufi84:
Hallo ihr Lieben,
da wir nach der Geburt unseres Sohnes den Wohnort gewechselt haben (mein Mann hat ein tolles neues Jobangebot angenommen), kann ich nach der Elternzeit nicht zurück zu meinem alten Arbeitgeber.
Seit September geht Elias vormittags in die Krippe. Er liebt es dort und entwickelt sich ganz toll. Seitdem versuche auch ich, beruflich hier Fuß zu fassen. Leider bisher ohne Erfolg. Ich habe zwar sehr gute Qualifikationen (Germanistik-Studium und PR-Fachwirt) aber möchte nur Teilzeit arbeiten, um auch für meinen Sohn noch da zu sein. Leider kommt es mir mittlerweile so vor, als gestaltet sich der berufliche Wiedereinstieg schwieriger, als gedacht. Es hagelt nur Absagen (gut, das meiste sind Initiativbewerbungen)... Für Bürostellen bin ich vielen (so nehme ich zumindest an) zu überqualifiziert und was anderes kommt fast nicht in Frage, da ich ja nur Teilzeit arbeiten kann...
So viel zu Vorgeschichte. Bin gerade ziemlich deprimiert... Niemand will ne 30-jährige mit Kind in Teilzeit...
Naja... Kopf in den Sand stecken bringt ja nix. Darum hab ich jetzt erstmal meine Elternzeit von ursprünglich 2 auf 3 Jahre verlängert. Nun könnte ich hier und dort ein wenig auf Auftrag texten. Eigentlich wollte ich das nicht, da mich der bürokratische Aufwand abschreckt aber wenn ich sonst nix finde, bin ich immer mehr am überlegen, das doch zu machen, um einfach ein wenig im Thema zu bleiben und ein wenig dazu zu verdienen...
Nun meine Fragen:
1. Muss ich dafür irgendwas anmelden?
--> Es ist ja kein Gewerbe sondern ein freier Beruf. Also muss ich da ein Kleinstunternehmen anmelden? (Falls es sowas gibt) Und wenn ja, wie und wo mache ich das? Oder reicht es, wenn ich die Einnahmen einfach in der Steuererklärung angebe?
2. Wie ist das mit der Krankenversicherung?
Während der Elternzeit bleibe ich ja Beitragsfrei in der gesetzlichen Versicherung. Das aber wohl nur so lange, wie ich keine Beitragspflichtigen Einnahmen habe (aber was genau heißt das? Gibt es da eine Verdienstobergrenze?) Irgendwo hab ich auch gelesen, dass man nebenberuflich wohl was dazuverdienen darf, ohne dass die Krankenkasse beitragspflichtig wird. Nur, wann ist das in der in der Elternzeit nebenberuflich und wann nicht? Heißt nebenberuflich einfach nur, dass ich während der Elternzeit die 30 Stunden nicht überschreiten darf?
Und wann kann man das mit der Familienversicherung machen? Darf ich da null komma gar nichts verdienen, dass wir das machen können?
Ihr seht schon, das ist alles ein Buch mit 7 Sigeln für mich und ich bin echt verunsichert...
Aber vielleicht kennt sich ja hier jemand zumindest grob aus. Klar werde ich noch nen Beratungstermin bei Arbeitsamt ausmachen aber ich wüsste so ganz gerne schon, was mich da erwartet....
Hi,
Wie dein gewerk gehandelt wird weiss ich nicht.
Ich kann dir mein fall erzählen u hoffe du bekommst dadurch tipps zum jnfos holen.
Ich bin hauptberuflich Krankenschwester mit kleinstgewerbe ( ja gibt es und nennt sich so) selbstständig (fusspflege).
Ich hin seit nov 2013 in EZ und habe ein Jahr beides pausiert, wg Elterngeld. Ab November 2014 habe ich wieder Füsse gemacht. Das ist weiterhin in der kk möglich ohne extra Zahlung, da dies nicht kk pflchtig ist, solange der hauptjob wg ez ruht, da nur in diesem bis dato die BeitragsPflicht lag.
Und es ist keine Familienversicherung, nur ich u meine tochter sind dort.
Wenn du familienversichert bist ist es eh einfacher!
Und kleinstgewerbe zahlen bis unter 17500€ keine steuer WENN du keine extra umstz ausweist auf drinen Rechnungen. Somit entfallen meisst auch vorauszahlungen und ähnliches. Desweiteren bist du als 1mann betrieb oft nicht verpflichtet irgendwelchen gewerken beizutreten. Bedenke aber immer Haftpflichtvers wg berufsrisiko. Nur mein pers tipp.
Am besten termin bei einem Existenzgründer machen!
Hat mir damals gaaanz viel geholfen und mich vor riesen Fehler gefeit!
Ubd überlegen ob eine 450 euro anstellung nicht besser käme...
Ich muss hier einhaken.. Du meinst keine UMSATZSteuer.. liebe TS bitte nie verwechseln mit Deiner Einkommenssteuer, die Du selbstverständlich immer zahlen musst.
Ohje!!! Danke cafe!!! Das war ein übler abkurzer! Ja keine umstz!!!
Sorry

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