Mütter- und Schwangerenforum

Während Elternzeit woanders arbeiten

Anonym 187710
2 Beiträge
12.04.2016 09:27
Hallo,

Ich würde gerne wissen, ob denn jemand von euch während der Elternzeit, auf 400€ Basis, gearbeitet hat und wie es danach mit dem Arbeitgeber war?
Muss man den Arbeitgeber fragen, ob man denn woanders arbeitet?
Bei mir ist die Situation so.
Da wir umgezogen sind, bräuchte ich 40 Minuten/eine Stunde zum hinfahren und 40 Min/eine Stunde wieder zurück. Je nachdem wo ich arbeiten müsste. Ich bin im Verkauf tätig und da ich bei meiner Schwangerschaft schon mit meinen 4Std höchstens angezickt wurde, werden Sie sich nicht freuen wenn ich wieder sage das ich nur 3Std in der Arbeit täglich reinkommen könnte. Wir haben durch meine Schwangerschaft ein schwieriges Verhältnis bekommen. Die werden nicht glücklich sein wenn ich sage, das ich nach der Elternzeit höchstens Teilzeit arbeiten möchte...
Mein Sohn hat nur bis 14Uhr Krippe.
Ich habe in meiner unmittelbaren Nähe ein Jobangebote auf 400€ Basis bekommen. Ich bin noch knapp ein halbes Jahr in Elternzeit. Die Eingewöhnungszeit von meinem Kind ist Anfang Mai dann soweit zu Ende.
Danke schonmal!

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

wegen der Arbeit, könnte jemand hier sein.

Schaf
12471 Beiträge
12.04.2016 09:45
Dein Arbeitgeber muss zustimmen.
Malanea
995 Beiträge
12.04.2016 09:48
Nicht direkt... Du musst einen Antrag stellen und dann hat er vier Wochen Zeit dem zu widersprechen und das geht auch nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Im Prinzip hat er in den seltensten Fällen die Chance, das abzulehnen.
-Brünni88
23365 Beiträge
12.04.2016 10:00
Ich hab wärend der elternzeit bei meinem ag nur 2 tage die woche gearbeitet und hatte noch nen minijob für sonntags. ging so mit der betreuung besser. der ag muss da aber zustimmen sonst verletzt du die elternzeitbestimmungen.
Pusteblume13
20311 Beiträge
12.04.2016 10:05
Bist du denn im 1. Elternjahr oder im 2.?

Dein Arbeitgeber darf es dir nicht verbieten,dass du bei einem anderen AG arbeiten gehst. Du darfst ja in der Woche 30 std dazu arbeiten. Sobald du im 2. Elternjahr bist. Soweit ich weiß, musst du deinem 1. AG auch garnicht sagen dass du noch etwas nebenher arbeitest. Also so war es zumindest bei mir, dass es mein 1. AG garnicht wissen wollte.

Jetzt habe ich bei meinem 1. AG gekündigt und habe bei meinem 2. AG einen Festvertrag unterschrieben.

-Brünni88
23365 Beiträge
12.04.2016 10:09
man darf aber meines wissens nicht bei der konkurenz arbeiten. zu mindest hat mir das mein chef als auflage gegeben. in meinem fall metzgerei.
Sternchen1985
3887 Beiträge
12.04.2016 11:13
So kenne ich das auch das man nicht bei der Konkurrenz arbeiten darf

Ich habe zumindest meinem Chef gefragt und er hatte auch Nix dagegen dass ich woanders arbeite ich denke aber bei mir ist das etwas anders wir sind nur ein drei Mann Betrieb und ich möchte ja gerne nach der Elternzeit wieder Anfang
shelyra
69259 Beiträge
12.04.2016 11:18
ich kenn es auch so, dass man den ag um erlaubnis fragen und er zustimmen muss. oft darf man nicht bei der konkurrenz arbeiten (ist irgendwie auch logisch...)

wäre es für dich ne alternative deinem ag zu kündigen und dann teilzeit im neuen betreib einzusteigen? deine elternzeit geht ja eh nicht mehr so lange
Anonym 187710
2 Beiträge
12.04.2016 15:11
Also mit dem Kündigen, dass habe ich mir auch schon überlegt, aber ich bin mir da noch nicht 100% sicher, je nachdem wie ich wieder von Ihnen aufgenommen werde. Sollte sich das Verhältnis verschlechtern dann werde ich natürlich kündigen.
Aber bei meiner neuen Stelle, dass ist eher im Privathaushalt.
Dass mit der Konkurrenz habe ich auch schon gelesen, aber ich werde wohl mal anfragen, wie es ausschaut mit Minijob.
12.04.2016 19:44
Hallo,

ich arbeite in der Personalabteilung... Wenn du während deiner EZ bei einem anderen AG tätig sein möchtest, musst du das bei deinem eigentlichen AG beantragen. Innerhalb von 4 Wochen kann er dieses ablehnen. Solltest du während dieser Frist nichts hören, kann man sozusagen von stillschweigender Zustimmung ausgehen.

Die max. Wochenarbeitszeit von 30 Std. darf weiterhin nicht überschritten werden, was bei einem Minijob ja aber nicht der sein wird.

Schöne Grüße,
Emma-Erna
Malanea
995 Beiträge
12.04.2016 22:43
Zitat von Emma-Erna:

Hallo,

ich arbeite in der Personalabteilung... Wenn du während deiner EZ bei einem anderen AG tätig sein möchtest, musst du das bei deinem eigentlichen AG beantragen. Innerhalb von 4 Wochen kann er dieses ablehnen. Solltest du während dieser Frist nichts hören, kann man sozusagen von stillschweigender Zustimmung ausgehen.

Die max. Wochenarbeitszeit von 30 Std. darf weiterhin nicht überschritten werden, was bei einem Minijob ja aber nicht der sein wird.

Schöne Grüße,
Emma-Erna


Genau meine Rede
Du musst also nicht kündigen und wenn er ablehnt dann sollten es dringende betriebliche Gründe sein, sonst funktioniert das nämlich auch nicht.
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