Mütter- und Schwangerenforum

Wie verhält sich die Bezahlung während einer gleichwertigen Anstellung?

LuliBubi
1260 Beiträge
01.07.2019 10:36
Der Titel ist glaube ich schlecht gewählt, mir ist allerdings nichts anderes eingefallen
Ich schieß mal los:

Meine Freundin ist schwanger, jetzt in der 6ten Woche und in einem festen Arbeitsverhältnis in der Pflege (betreutes Wohnen).
Nun sieht das so aus, dass sie ihrem Chef bereits von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hat, dieser ein BV vorgeschlagen hat und sie dieses gerne annehmen würde.
Nun möchte die Krankenkasse irgendeinen Zettel vom AG haben, dieser kann diesen allerdings nicht einreichen (fragt mich nicht, um was es sich da handelt )

Das Problem ist wohl, dass der Chef eine andere Tätigkeit für meine Freundin hätte, sie würde auf jeden Fall in dieser alternativen Beschäftigung auch weiter arbeiten wollen, er hat aber direkt von Anfang an gesagt, dass sie weniger Gehalt bekommen würde.
Unsere Frage ist nun, ob sie durch eine andere Beschäftigung, statt des BV, überhaupt weniger verdienen darf als vorher, also ob das so legitim ist. Mir war so, als wenn sie keine finanziellen Einbußen haben darf. Die nächste Frage wäre, wie sich das mit den Zulagen verhält. Ihr AG sagte, dass diese komplett wegfallen würden (was 600€ ausmachen würden). Werden die nicht auch noch irgendwie gerechnet oder fallen diese komplett weg?

Bisschen wirr geschrieben, ich hoffe trotzdem verständlich
Danke euch
nici13
652 Beiträge
01.07.2019 10:58
Der AG muss für die KK ein Beschäftigungsverbot aussprechen und eben schriftlich fixieren. Da gibt es Vorlagen Online zum Download. Desweiteren muss er eine Gefährdungseinschätzung vornehmen. Das aber so oder so.
Gem. § 9 Abs. 1 MuSchG soll der Schwangeren kein Nachteil entstehen oder dieser ausgeglichen werden.
LuliBubi
1260 Beiträge
01.07.2019 11:04
Zitat von nici13:

Der AG muss für die KK ein Beschäftigungsverbot aussprechen und eben schriftlich fixieren. Da gibt es Vorlagen Online zum Download. Desweiteren muss er eine Gefährdungseinschätzung vornehmen. Das aber so oder so.
Gem. § 9 Abs. 1 MuSchG soll der Schwangeren kein Nachteil entstehen oder dieser ausgeglichen werden.
Danke schon mal für deine Antwort.

Und wie verhält sich das, wenn er ihr jetzt eine andere Tätigkeit gibt, diese aber eben ohne Zulagen berechnet wird (normalerweise arbeitet sie nämlich als Nachtwache, die Zulagen würden ja alle wegfallen). Muss er da trotzdem auch die Zulagen zahlen?
Putsch
26805 Beiträge
01.07.2019 11:20
Gezahlt werden muss wohl der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Die Zulagen waren in diesem Verdienst ja mit drin und müssen auch in der Berechnung des Durchschnittsverdienstes berücksichtigt werden. So sagt's das MuschG.
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