Anerkannte Lebensgemeinschaft?
12.02.2012 21:25
Huhu,
ich wollte mich für das Telekolleg anmelden und bei den Voraussetzungen für den sozialen Zweig, steht dass man 4 Jahre einen Familienhaushalt geführt haben muss und in einer anerkannten Lebensgemeinschaft leben muss. Was genau bedeutet das? Ist ausschließlich die Ehe eine anerkannte Lebensgemeinschaft? Oder wie ist das zu verstehen?
Danke euch!
ich wollte mich für das Telekolleg anmelden und bei den Voraussetzungen für den sozialen Zweig, steht dass man 4 Jahre einen Familienhaushalt geführt haben muss und in einer anerkannten Lebensgemeinschaft leben muss. Was genau bedeutet das? Ist ausschließlich die Ehe eine anerkannte Lebensgemeinschaft? Oder wie ist das zu verstehen?
Danke euch!
12.02.2012 22:39
Ich kenne mich da leider nicht aus, aber go*gle sagt:
"Ehe ist die gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau."
Am Besten da anrufen und nachfragen.
"Ehe ist die gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau."
Am Besten da anrufen und nachfragen.
13.02.2012 02:04
Also ich habe gelesen das man auf dem Standesamt eine Lebensparterschaftsurkunde bekommt.. wenn man sie braucht.. das ist dann ein annerkannter Lebenspartner !
13.02.2012 02:50
Zitat von redhotchili:Eigentlich ist eine Lebensgemeinschaft auch der Haushalt zwischen dir und deinem Kind.
Huhu,
ich wollte mich für das Telekolleg anmelden und bei den Voraussetzungen für den sozialen Zweig, steht dass man 4 Jahre einen Familienhaushalt geführt haben muss und in einer anerkannten Lebensgemeinschaft leben muss. Was genau bedeutet das? Ist ausschließlich die Ehe eine anerkannte Lebensgemeinschaft? Oder wie ist das zu verstehen?
Danke euch!
Aber du musst wissen wie die das genau sehen. Frag am besten nach
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