Anwälte hier oder jm. aus dem Rechtsbereich?
30.01.2013 20:19
Hallo,
ich hab mal ne Frage. Mein Mann hat mitte Januar plötzlich eine Forderung bekommen von einem Anwalt. Die Forderung stammt von März 2009. Da mein Mann tatsächlich dem Mandanten mal ggü,. Schulden hatte und er in dem Moment nur überfordert, er dachte es wäre längs abgegolten- hat er aber mit einer E-mail darauf geantwortet um erstmal ärger aus dem weg zu gehen und geschrieben, dass er wenn doch was offen ist natürlich bereit ist zu zahlen, er könnte summe xy monatlich in dem fall überweisen.
Ich hab ihm dann gesagt, dass es blödsinn ist- wir haben alles bezahlt, ich hab alles mitgeschrieben ( einige Zahlungen waren Bar, ich hab immer Notiert, was wir wann gezahlt haben) und komischerweise ist die Forderung in Höhe der Barzahlungen...
Sehr kurz darauf kam eine weitere Mail, er solle die Doppelte Summe monatlich zahlen, wenn er nicht sofort ab 01.02. die zahlung aufnimmt wird alles auf einmal fällig + Zinsen auf die Gesammtsumme die Damals geliegen wurde ( damit hat sich die Forderung fast verdoppelt!!!) und er habe 2 Tage Zeit zu reagieren.
Darauf hin hab ich mich schlau gemacht und erstmal ne Mail geschrieben, dass wir die Unterlagen sehen wollen und eine rechtliche Beratung nehmen wollen, da wir meinen, dass keien Forderung mehr besteht. ( Durch ankündigung der rechtsberatung wollte ich Zeit schinden da mein Mann total unter Druck geriet, der kann sowas gar nichht ab. Ich hatte gelesen, dass die Gegenseite dann erstmal auf die Reaktion eines Anwaltes warten muss- AUSSER es dauert viel zu lange und davon auszugehen ist, dass keins mehr kommt.)
Dann kam sofort 2 Tage später wieder eine E-mail, das wäre ihnen egal, können wir ja aber sie warten keine reaktion unseres Anwaltes ab.
Inzwischen habe ich herausgefunden, dass die Forderung- selbst wenn es sie GÄBE ( wir haben wirklich alles bezahlt! K.a. ob der ehm. Kollege Geldprobleme hat, n Arschloch ist oder unter Gedächnisschwund leidet! ) verjährt wäre.
Habe aber auch gelesen die Verjährung beginnt neu bei einem Zugeständnis des Schuldners ( durch Zahlungen oder ähnlichem).
Frage: Ist dies der Fall, wenn man auf einen Mahnbescheid NACH verjährungsfrist ein zugeständnis macht? Oder ist bereits die Zahlungswilligkeitserklärung meines Mannes auf die Mail eine Rechtswirksames zugeständnis welches die Verjährung erneuert, unterbricht??????
Ich lese überall die Verjährung kann nur durch einen gerichtlichen Mahnbescheid verhindert werden, der kam ja auch noch nicht und es ist ja schon verjährt.... oder reicht jetzt der Mailverkehr zwischen dem Anwalt und meinem Mann als unterbrechung??????
Ich möchte alle bitten die nicht VOM FACH sind, NICHT ANTWORTEN!
Wir sind schon durcheinander genug! Bitte nur Antworten wenn ihr WIRKLICH AHNUNG habt!
Bitte um Hilfe!
ich hab mal ne Frage. Mein Mann hat mitte Januar plötzlich eine Forderung bekommen von einem Anwalt. Die Forderung stammt von März 2009. Da mein Mann tatsächlich dem Mandanten mal ggü,. Schulden hatte und er in dem Moment nur überfordert, er dachte es wäre längs abgegolten- hat er aber mit einer E-mail darauf geantwortet um erstmal ärger aus dem weg zu gehen und geschrieben, dass er wenn doch was offen ist natürlich bereit ist zu zahlen, er könnte summe xy monatlich in dem fall überweisen.
Ich hab ihm dann gesagt, dass es blödsinn ist- wir haben alles bezahlt, ich hab alles mitgeschrieben ( einige Zahlungen waren Bar, ich hab immer Notiert, was wir wann gezahlt haben) und komischerweise ist die Forderung in Höhe der Barzahlungen...
Sehr kurz darauf kam eine weitere Mail, er solle die Doppelte Summe monatlich zahlen, wenn er nicht sofort ab 01.02. die zahlung aufnimmt wird alles auf einmal fällig + Zinsen auf die Gesammtsumme die Damals geliegen wurde ( damit hat sich die Forderung fast verdoppelt!!!) und er habe 2 Tage Zeit zu reagieren.
Darauf hin hab ich mich schlau gemacht und erstmal ne Mail geschrieben, dass wir die Unterlagen sehen wollen und eine rechtliche Beratung nehmen wollen, da wir meinen, dass keien Forderung mehr besteht. ( Durch ankündigung der rechtsberatung wollte ich Zeit schinden da mein Mann total unter Druck geriet, der kann sowas gar nichht ab. Ich hatte gelesen, dass die Gegenseite dann erstmal auf die Reaktion eines Anwaltes warten muss- AUSSER es dauert viel zu lange und davon auszugehen ist, dass keins mehr kommt.)
Dann kam sofort 2 Tage später wieder eine E-mail, das wäre ihnen egal, können wir ja aber sie warten keine reaktion unseres Anwaltes ab.
Inzwischen habe ich herausgefunden, dass die Forderung- selbst wenn es sie GÄBE ( wir haben wirklich alles bezahlt! K.a. ob der ehm. Kollege Geldprobleme hat, n Arschloch ist oder unter Gedächnisschwund leidet! ) verjährt wäre.
Habe aber auch gelesen die Verjährung beginnt neu bei einem Zugeständnis des Schuldners ( durch Zahlungen oder ähnlichem).
Frage: Ist dies der Fall, wenn man auf einen Mahnbescheid NACH verjährungsfrist ein zugeständnis macht? Oder ist bereits die Zahlungswilligkeitserklärung meines Mannes auf die Mail eine Rechtswirksames zugeständnis welches die Verjährung erneuert, unterbricht??????
Ich lese überall die Verjährung kann nur durch einen gerichtlichen Mahnbescheid verhindert werden, der kam ja auch noch nicht und es ist ja schon verjährt.... oder reicht jetzt der Mailverkehr zwischen dem Anwalt und meinem Mann als unterbrechung??????
Ich möchte alle bitten die nicht VOM FACH sind, NICHT ANTWORTEN!
Wir sind schon durcheinander genug! Bitte nur Antworten wenn ihr WIRKLICH AHNUNG habt!
Bitte um Hilfe!
30.01.2013 20:28
Die Verjährung von Ansprüchen beträgt 3 Jahre. Dieser Frost beginnt mit Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist. In eurem fall also Ende 2009. das bedeutet für euch dass der ansoruz bereist seit 31.12.12 verjährt ist und somit erloschen. Wenn du mehr Infos brauchst kannst mir ja eine pn schicken
30.01.2013 20:30
§§ 195,199 BGB
Des weiteren interessant könnten für euch §§200ff BGB sein
Sorry für die Rechtschreibung. Stille nebenbei und schreibe mit meinem Handy
Des weiteren interessant könnten für euch §§200ff BGB sein
Sorry für die Rechtschreibung. Stille nebenbei und schreibe mit meinem Handy
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