Mütter- und Schwangerenforum

Auf Bewährung und nun Geldbuße was passiert?

Anonym 1 (198541)
5 Beiträge
23.07.2018 14:12
Aus gegebenen Anlass möchte ich anonym bleiben.

Hallo, ich habe 2 Jahre auf 3 jahre Bewährung, nun bin ich schon 1 Jahr aus der Haft.

Ich saß wegen gewerbsmäßigen Betrug, Habe daraus auch gelernt, ob man es mir glaubt oder nicht, dahin zurück möchte ich nie wieder!!!!

Nun habe ich im April dann endlich einen Job angefange ( wo ich leider nur ausgenutzt wurde)
und habe vorhher aber ALG 1 Bezogen.

Mein AG Meinte er meldet es auch der ARGE, gut dachte ich dann brauch ich dies nicht.
Nun gut, ich bekam meinen Lohn aber statt 650 nur knapp 300 euro,
Und das Geld und das von der ARGE gingen auf das Konto meines Mannes (da ich selbst keines Hatte zu der Zeit)

nun sind wohl die Lezten beiden Monate noch geld von der ARGE drauf gewesen, und mein AG Hatte der ARGE es nicht gemeldet.

Nun bekam ich Lezten Monat ein Schreiben (war aber nicht Zuhause und habe dies erst Freitag gelesen) ich muss (Selbstverständlich ) den betrag X zurück zahlen, da es 3 Stellig ist kann ich dies nicht aufeinmal, und habe heute bei der ARGE angerufen, und um Ratenzahlung gebeten, dies wurde auch bewilligt. Soweit so gut, habe mir weiter keine Sorgen gemacht denn in dem Schreiben stand auch nichts schlimmes drin.

Nun meinte der völlig unfreundliche Herr an der anderen Leitung das aber ein Verfahren auf mich zu kommt und ich Bußgeld zahlen muss (was für mich auch nicht weiter schlimm ist) aber dann kam mir meine Bewährung in den Sinn, und nunja es gilt ja als Betrug, nun habe ich angst das die Polizei mich abholt und ich wieder einwandere. Ich habe angst alles zu verlieren, meine Familie und meinen neuen Job (Da mein alter AG mich so verascht und ausgenutzt hat , habe ich dies der IHK gemeldet und bekam nach 1 1/2 Monaten die Fristlose Kündigung , und habe seid Lezter Woche einen Neuen job ganz frisch).

Kann ich da noch irgendwas machen? Und hätte das mit dem Bußgeld dann nicht schon in dem Brief drinn gestanden?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ja ich weiß , ich bin kein Unbeschriebenes Blatt , aber dies habe ich nicht mit voller Absicht gemacht, ich habe auch keine Konto verfügung mehr gehabt, und konnte daher nicht einsehen welche Beträge auf dem Konto waren.

Bitte keine Blöden Kommentare..... würde mich über evtl hilfreiche Antworten freuen.

MFG.

PS: Bis zum 26.7 kann ich noch beschwerde dagegen einreichen, wäre das sinnvoll oder macht das eher keinen Sinn?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Weil es sehr persönlich ist!

23.07.2018 16:51
Bewährungshelfer fragen vielleicht?
Ella-Bella
2909 Beiträge
23.07.2018 16:56
Sowas würde ich immer mit Bewährungshelfer oder Anwalt besprecheb. Auf einen Rat im Internet zu vertrauen ist genauso unklug, wie darauf zu vertrauen dass dich der ehemalige Arbeitgeber arbeitslos meldet... sowas macht man immer selbst und am besten schriftlich.
Valerya
1632 Beiträge
23.07.2018 16:59
Das man dem Amt zuviel gezahltes zurück zahlen muss kenne ich auch. ( war vor 6 Jahren beim Hartz4 wegen Elterngeld). Normal gibts da KEINE Anzeige wegen Betrug! Also brauchst du erstmal keine Angst haben.
Widerspruch einlegen bringt jetzt nichts mehr, da du es ja anerkannt und Ratenzahlung vereinbart hast.

Alles Gute & LG

Ps im schlimmsten Fall kannst du ja immerhin belegen das es nicht auf dein Konto kam und da du keine Konteneinsicht hattest, hast du es ja nicht bemerkt
Anonym 1 (198541)
5 Beiträge
23.07.2018 17:08
Zitat von Valerya:

Das man dem Amt zuviel gezahltes zurück zahlen muss kenne ich auch. ( war vor 6 Jahren beim Hartz4 wegen Elterngeld). Normal gibts da KEINE Anzeige wegen Betrug! Also brauchst du erstmal keine Angst haben.
Widerspruch einlegen bringt jetzt nichts mehr, da du es ja anerkannt und Ratenzahlung vereinbart hast.

Alles Gute & LG

Ps im schlimmsten Fall kannst du ja immerhin belegen das es nicht auf dein Konto kam und da du keine Konteneinsicht hattest, hast du es ja nicht bemerkt


Naja der Herr sagte aber es wird ein Verfahren eingeleitet, ob er damit nun das Bußgeld meint oder nicht weiß ich nicht.Naja habe diese Woche ja einen Termin mit meinen Bewehrungshelfer , telefonisch möchte ich das ungern machen.

Also selbst wenn Bußgeld bescheid kommt kann mir nichts passieren?

Ich meine Das werde ich auch Zahlen selbsverständlich.
Anonym 1 (198541)
5 Beiträge
23.07.2018 17:10
Zitat von Ella-Bella:

Sowas würde ich immer mit Bewährungshelfer oder Anwalt besprecheb. Auf einen Rat im Internet zu vertrauen ist genauso unklug, wie darauf zu vertrauen dass dich der ehemalige Arbeitgeber arbeitslos meldet... sowas macht man immer selbst und am besten schriftlich.


Ja es war sehr Dumm ihm das zu glauben, im nachhinein ist man leider immer schlauer Wobei er mir eigentlich auch noch eine Nachzahlung von ca 1000 Euro schuldet, aber das geht ja nun alles über den Anwalt, dauert ja leider ewig. davon könnte ich zumindest (je nach dem wie hoch das Bußgeld ausfällt) zahlen.
23.07.2018 17:15
Das Problem ist, dass es definitiv deine Pflicht gewesen wäre, dem Amt die veränderte Situation mitzuteilen. Was der AG Dir dazu gesagt hat, ist rein rechtlich betrachtet völlig egal. Im Normalfall würde ich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Bußgeldes tippen. Da du aber einschlägig vorbestraft bist, könnte das durchaus problematisch werden. Daher würde ich das wirklich ernst nehmen und sofort (nicht erst warten, bis das Verfahren schon angelaufen ist) Kontakt zu allen Beteiligten (Bewährungshelfer und je nach dessen Rat über Anwalt mit Arbeitsagentur) aufnehmen um die Angelegenheit möglichst schnell gütlich zu klären.
23.07.2018 17:17
Ach ein Nachtrag: Dein Mann (Ex?) muss das Geld natürlich auch an Dich wieder auszahlen, wenn er es zu Unrecht erhalten hat. Auch darum würde ich mich sofort kümmern.
powerfrau2204
2641 Beiträge
23.07.2018 17:33
Ich selber bin Arbeitgeber und habe noch nie jemanden beim Amt gemeldet. Aus jeder Kündigung geht hervor, dass dieser sich umgehend arbeitslos melden muss.

Ich fülle nur die Verdienstbescheinigungen aus sobald ich diese vom ehemaligen AN bekommen habe.
Anonym 1 (198541)
5 Beiträge
23.07.2018 18:23
Zitat von JaneMargolis:

Das Problem ist, dass es definitiv deine Pflicht gewesen wäre, dem Amt die veränderte Situation mitzuteilen. Was der AG Dir dazu gesagt hat, ist rein rechtlich betrachtet völlig egal. Im Normalfall würde ich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Bußgeldes tippen. Da du aber einschlägig vorbestraft bist, könnte das durchaus problematisch werden. Daher würde ich das wirklich ernst nehmen und sofort (nicht erst warten, bis das Verfahren schon angelaufen ist) Kontakt zu allen Beteiligten (Bewährungshelfer und je nach dessen Rat über Anwalt mit Arbeitsagentur) aufnehmen um die Angelegenheit möglichst schnell gütlich zu klären.


Hmm Ok. meinst du vielleicht das ich morgen nochmal bei der ARGE anrufen soll, und mit denen sprechen? Der Herr war sehr unfreundlich, leztens hatte ich eine Dame dran die sehr nett war, und alles genau erklärt hat. Vllt kann die /der morgen mir genauer sagen was nun auf mich zu kommt, ob eine Anzeige oder nur das Bußgeld.Mein BW-Helfer kommt leider erst Mittwoch.
Aber wenn so schnell kann doch nichts passieren oder?
Anonym 1 (198541)
5 Beiträge
23.07.2018 18:24
Zitat von Valerya:

Das man dem Amt zuviel gezahltes zurück zahlen muss kenne ich auch. ( war vor 6 Jahren beim Hartz4 wegen Elterngeld). Normal gibts da KEINE Anzeige wegen Betrug! Also brauchst du erstmal keine Angst haben.
Widerspruch einlegen bringt jetzt nichts mehr, da du es ja anerkannt und Ratenzahlung vereinbart hast.

Alles Gute & LG

Ps im schlimmsten Fall kannst du ja immerhin belegen das es nicht auf dein Konto kam und da du keine Konteneinsicht hattest, hast du es ja nicht bemerkt


Musstest du denn auch ein Bußgeld Zahlen?
23.07.2018 20:43
muss man nicht ein eigenes konto haben, wenn man angestellt ist?
bambina_1990
16954 Beiträge
23.07.2018 20:46
Zitat von masa176:

muss man nicht ein eigenes konto haben, wenn man angestellt ist?
nein , man kann es auch auf ein anderes Konto überweisen lassen
23.07.2018 20:46
Zitat von masa176:

muss man nicht ein eigenes konto haben, wenn man angestellt ist?
nein wieso? Man kann doch mit dem Ehepartner ein gemeinsames haben.
23.07.2018 22:47
Zitat von bambina_1990:

Zitat von masa176:

muss man nicht ein eigenes konto haben, wenn man angestellt ist?
nein , man kann es auch auf ein anderes Konto überweisen lassen


Man muss allerdings bei diesem Konto mit angegeben sein sonst kann es als Geldwäsche ausgelegt werden. Würden wir sehr ernst von unserer Bank drauf hingewiesen. Mein Mann hat Jahre lang sein Lohn auf mein Konto überweisen lassen einfach weil er damals kein eigenes hatte. Fiel denen dann nach der Hochzeit auf wo wir ihn dann mit eintragen haben
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