aufenthaltsbestimmungsrecht??
17.10.2012 19:05
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und gibt dem Sorgeberechtigten das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vor allem wenn die Gefahr besteht, daß ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann mit der erstmaligen Sorgerechtsentscheidung geregelt werden oder nachträglich erfolgen. Hilfestellung kann hierbei das Jugendamt geben.
In bestimmten Fällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch einem Pfleger übertragen werden.
Ohne Festlegung haben die Sorgeberechtigten auch automatisch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ein Sorgeberechtigter darf deshalb nicht
ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten mit dem Kind umziehen und somit dauerhaft an einem anderen Wohnort unterbringen. Vor einem Umzug, auch beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung im Rahmen der Trennung, ist deshalb immer darauf zu achten, daß ein Sorgeberechtigter nicht in seinen Rechten beschnitten wird.
Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist notwendig, sollte dieser die Zustimmung verweigern kann das Gericht eine Entscheidung hierzu treffen.
Ist das Kindeswohl durch den Wohnortswechsel nicht gefährdet, wird das Gericht dem betreuenden Elternteil zustimmen und einem Umzug stattgeben.
Meist wird in einem solche Verfahren auch endgültig geregelt ob das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Sorgeberechtigten bleibt oder nur einem zugesprochen wird.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es gibt also trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. So können die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht ausüben, auch wenn nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Vor allem wenn die Gefahr besteht, daß ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht entsprochen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann mit der erstmaligen Sorgerechtsentscheidung geregelt werden oder nachträglich erfolgen. Hilfestellung kann hierbei das Jugendamt geben.
In bestimmten Fällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch einem Pfleger übertragen werden.
Ohne Festlegung haben die Sorgeberechtigten auch automatisch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ein Sorgeberechtigter darf deshalb nicht
ohne die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten mit dem Kind umziehen und somit dauerhaft an einem anderen Wohnort unterbringen. Vor einem Umzug, auch beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung im Rahmen der Trennung, ist deshalb immer darauf zu achten, daß ein Sorgeberechtigter nicht in seinen Rechten beschnitten wird.
Die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten ist notwendig, sollte dieser die Zustimmung verweigern kann das Gericht eine Entscheidung hierzu treffen.
Ist das Kindeswohl durch den Wohnortswechsel nicht gefährdet, wird das Gericht dem betreuenden Elternteil zustimmen und einem Umzug stattgeben.
Meist wird in einem solche Verfahren auch endgültig geregelt ob das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Sorgeberechtigten bleibt oder nur einem zugesprochen wird.
17.10.2012 19:08
hab ich auch schon gelesen und weiß damit nichts anzufange. wir waren nicht verheiratet, haben aber gemeinsames sorgerecht.tochter lebt bei mir..hab ich da automatisch das aufenthaltsbestimmungsrecht?
17.10.2012 20:11
Zitat von celinsmama:
hab ich auch schon gelesen und weiß damit nichts anzufange. wir waren nicht verheiratet, haben aber gemeinsames sorgerecht.tochter lebt bei mir..hab ich da automatisch das aufenthaltsbestimmungsrecht?
nein hast du dadurch nicht.
das Aufenthaltbestimmungsrecht (AR) wird nur vom Sorgerecht abgespalten, wenn der Partner zustimmt oder ein Gericht diese Abspaltung beschließt.
Ist es dir denn wichtig, es allein zu haben?wenn ja, warum?
17.10.2012 20:33
das aufenthaltsbestimmungsrecht muss dir vom gericht zugesprochen werden oder er überlässt es dir freiwillig...
war bei mir und meinem ex auch so. mir wurde es vom gericht zugesprochen
war bei mir und meinem ex auch so. mir wurde es vom gericht zugesprochen
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