Mütter- und Schwangerenforum

Einnahmen aus Vermietung versteuern

Tanzbär
13446 Beiträge
23.10.2018 12:14
Da ja hier einige ebenfalls ihre Wohnungen / Häuser vermieten, hoffe ich, dass ihr mir bei meinen Fragen etwas behilflich sein könnt

Nach etwas Recherche habe ich nun festgestellt, dass man zwar die Mieteinnahmen versteuern muss, aber dafür auch einige Kosten entgegen setzen kann.

1) Müssen alle Mieteinnahmen einzeln in der Steuererklärung aufgelistet werden? Wenn man z.B. mehrere Zimmer vermietet, müssen jeweils die Einnahmen pro Zimmer pro Monat aufgelistet werden oder reicht es, wenn man alle Einnahmen aller Zimmer im Jahr summiert?

2) Muss man den Hauswert für die Steuererklärung noch mal extra ermitteln lassen oder reicht dafür die Hauswertermittlung, die die Bank damals gemacht hat bei Kreditaufnahme? Oder wird dafür einfach die Kaufsumme des Hauses genommen?

3) Kann es sein, dass man auch gar keine Steuern bezahlen muss bzw. sogar Steuern "wiederbekommt" (also sich diese positiv auf den Rest der Steuererklärung auswirken)? Man kann ja die Tilgungszinsen sowie 2 % des Hauswertes absetzen sowie noch einige andere Kleinigkeiten....

Beispielrechnung:
Hauswert: 500.000 € --> 500.000 € * 2 % = -10.000 €
Tilgungszinsen: -5.000 €
Hausverwaltung: -1.500 €
Reparaturen: -1.500 €
Mieteinnahmen: +15.000 €

Gesamtsumme: -3.000 €

Kommt so eine Rechnung hin oder habe ich irgendwo etwas übersehen bzw. falsch verstanden?

Danke schon mal
-Brünni88
23365 Beiträge
23.10.2018 12:36
Du musst für jeden vermieteten Wohnraum eine eigene kleine Erklärung machen quasi. Also nicht für Jedes eigene Zimmer, sondern wenn Familie XY 600 € für 100 m² bezahlt Und Familie DE 400 € für 60 m², machst du zwei verschiedene Erklärungen und setzt dann diesbezüglich auch die jeweiligen Kosten ab die du in diese Wohnungen investiert. Wenn die Kosten direkt zugeordnet werden können dann zu 100 % auf diese Wohnung, wenn sich an Maßnahmen am gesamten Haus handelt (grundsteuer, Versicherung, Renovierung der Front etc) dann anteilig auf die Wohnung runter gerechnet in Prozent.

Der Wert des Hauses für die Absetzung ist bei mir der Kaufpreis.

Und ja, es kann sein das es deinen Steuersatz sogar mindert. Ist bei mir jetzt der Fall bei meinem neu gekauften Haus das komplett vermietet wurde. Da wurde ein Teil des Stroms und die Fenster neu gemacht, selbst durch Abschreibung über fünf Jahre bin ich da weiter drüber, da das Haus erst im Oktober letzten Jahres bezogen wurde.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
23.10.2018 12:55
Du musst nur eine einkommensteuererklärung machen, und wenn die Zimmer in einer Wohnung sind, dann auch nur auf einer Anlage V.
Du musst dann ermitteln welcher Anteil der Wohnung vermietet ist und welcher selber genutzt wird. Nur diesen Anteil der Kosten kannst du auch ansetzen!
Und vom Kaufpreis muss der Grundstücksanteil rausgerechnet werden, der kann nicht abgeschrieben werden.
Tanzbär
13446 Beiträge
23.10.2018 13:20
Danke euch beiden

Wir wollen unser Haus komplett vermieten, aber als WG. Deswegen die Frage zu den Zimmern. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss ich das aber einzeln machen, weil es einzelne Mieter sind, oder?

Der Hinweis, dass der Grundstückswert rausgerechnet werden muss, war noch gut. Danke!
Once-upon-a-time
463 Beiträge
23.10.2018 16:12
Nein. Eine Anlage V, in der die Einnahmen addiert werden
23.10.2018 20:34
Für ein Haus eine Anlage v.
Wichtig ist die Unterteilung in kaltmieten und Umlagen.
Afa 2%, aber du musst du erst mal eine richtige Bemessungsgrundlage schaffen.
Ob man das selber kann weiß ich nicht. Wir auf der Arbeit arbeiten mit Boris.ist ein Programm um die Grund und Boden werte zu ermitteln. Den Grund und Boden kannst du nicht abschrieben. Aber das Haus bzw die Anschaffungsnahen kosten wie Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag und noch welche.
Davon 2% wenn das Haus nach 1925 gebaut.
100% vermieten heißt 100% kosten absetzen wie Instandhaltungen, Schuldzinsen, Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser Strom etc.
Tanzbär
13446 Beiträge
23.10.2018 20:42
Zitat von Julemaus:

Für ein Haus eine Anlage v.
Wichtig ist die Unterteilung in kaltmieten und Umlagen.
Afa 2%, aber du musst du erst mal eine richtige Bemessungsgrundlage schaffen.
Ob man das selber kann weiß ich nicht. Wir auf der Arbeit arbeiten mit Boris.ist ein Programm um die Grund und Boden werte zu ermitteln. Den Grund und Boden kannst du nicht abschrieben. Aber das Haus bzw die Anschaffungsnahen kosten wie Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag und noch welche.
Davon 2% wenn das Haus nach 1925 gebaut.
100% vermieten heißt 100% kosten absetzen wie Instandhaltungen, Schuldzinsen, Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser Strom etc.

Wasser und Strom kann ich absetzen? Das zahlen doch aber die Mieter Genauso wie die Müllabfuhr. Das ist ja dann in den Nebenkosten mit drin, oder?
23.10.2018 21:12
Zitat von Tanzbär:

Zitat von Julemaus:

Für ein Haus eine Anlage v.
Wichtig ist die Unterteilung in kaltmieten und Umlagen.
Afa 2%, aber du musst du erst mal eine richtige Bemessungsgrundlage schaffen.
Ob man das selber kann weiß ich nicht. Wir auf der Arbeit arbeiten mit Boris.ist ein Programm um die Grund und Boden werte zu ermitteln. Den Grund und Boden kannst du nicht abschrieben. Aber das Haus bzw die Anschaffungsnahen kosten wie Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag und noch welche.
Davon 2% wenn das Haus nach 1925 gebaut.
100% vermieten heißt 100% kosten absetzen wie Instandhaltungen, Schuldzinsen, Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser Strom etc.

Wasser und Strom kann ich absetzen? Das zahlen doch aber die Mieter Genauso wie die Müllabfuhr. Das ist ja dann in den Nebenkosten mit drin, oder?

Ja ist ein quasi ein durchläufer klar, oben trägst du Kaltmiete und Umlagen ein und unten dafür die Kosten. Die Kosten können aber auch höher als die Vorauszahlungen gewesen sein, deshalb steht da ja Umlagen verrechnet mlt Nachzahlungen/Erstattungen
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