Hat jemand von euch aufgund einer SS seinen Arbeitsplatz verloren?
11.03.2016 09:41
Hallo
Meine Frage ist zwar etwas schwierig(weil Österreich).
Aber vielleicht hat trotzdem jemand Tips.
Es geht um eine Bekannte von mir-ihr Sohn wird im Nov.2 Jahre.Bislang ging sie davon aus ab da wieder den alten Job(in einer Arztpraxis)zu haben.Nun war sie vorige Woche zufällig auf Besuch und hat so nebenbei erfahren,daß sie wohl nach den 3 Monaten-die er sie nach der Karenzzeit nehmen muss-arbeitslos ist,weil der Doc mit ihrer Vertretung a)so zufrieden ist und b) anscheinend da mehr im Spiel ist.
Meint ihr,daß ein Gespräch mit dem Arbeitgeber Sinn macht?Sie meint nämlich,da könnte sie schon vorher einen neuen Job suchen.
Wehren kann sie sich da wohl nicht.....
LG
Meine Frage ist zwar etwas schwierig(weil Österreich).
Aber vielleicht hat trotzdem jemand Tips.
Es geht um eine Bekannte von mir-ihr Sohn wird im Nov.2 Jahre.Bislang ging sie davon aus ab da wieder den alten Job(in einer Arztpraxis)zu haben.Nun war sie vorige Woche zufällig auf Besuch und hat so nebenbei erfahren,daß sie wohl nach den 3 Monaten-die er sie nach der Karenzzeit nehmen muss-arbeitslos ist,weil der Doc mit ihrer Vertretung a)so zufrieden ist und b) anscheinend da mehr im Spiel ist.
Meint ihr,daß ein Gespräch mit dem Arbeitgeber Sinn macht?Sie meint nämlich,da könnte sie schon vorher einen neuen Job suchen.
Wehren kann sie sich da wohl nicht.....
LG
11.03.2016 10:18
Es ging mir ähnlich. Mir wurde schon vor der SS gesagt, dass er mich nach der Elternzeit nicht (auch Arztpraxis) in Teilzeit beschäftigen kann. So haben wir uns geeinigt und ich hab mir was neues in Teilzeit gesucht. Haben aber auch ein sehr freundschaftliches Verhältnis. Ich meine jedoch, dass man einen Anspruch auf den Arbeitsplatz hat. Bin mir aber nicht sicher, ob das nur bei einer bestimmten Mitarbeiterzahl gilt. Hatte mich nicht mehr damit beschäftigt. Nuss ich aber nun bald wieder ?
11.03.2016 10:31
Sie hat Anspruch auf ihren Arbeitsplatz wir vor der schwangerdchaft, in Teilzeit muss er sie nicht nehmen. Was heißt nebenbei erfahren, von ihm persönlich, gibt es was schriftliches?
11.03.2016 10:53
Zitat von Julemaus:
Sie hat Anspruch auf ihren Arbeitsplatz wir vor der schwangerdchaft, in Teilzeit muss er sie nicht nehmen. Was heißt nebenbei erfahren, von ihm persönlich, gibt es was schriftliches?
In Deutschland - ob das in Österreich auch so ist?
11.03.2016 11:00
Nun in der Praxis sind 2 Arzthelferinnen-vor der SS sie und ihre Kollegin.Für sie kam eine Neue.Von ihrer "alten" Kollegin hat sie es erfahren.
Von ihrem Chef weiß sie nichts offizielles-und nein,kürzere Teilzeit geht nicht,weil ja beide Helferinnen zur Praxiszeit da sein müssen.Das aber war ihr eh klar und hatte eigentlich schon alles geplant.Es würde eventuell nur dann gehen,wenn eine ihrer Kolleginnen und sie sich die eine Stelle teilen würden,was eher unwahrscheinlich ist.
Von ihrem Chef weiß sie nichts offizielles-und nein,kürzere Teilzeit geht nicht,weil ja beide Helferinnen zur Praxiszeit da sein müssen.Das aber war ihr eh klar und hatte eigentlich schon alles geplant.Es würde eventuell nur dann gehen,wenn eine ihrer Kolleginnen und sie sich die eine Stelle teilen würden,was eher unwahrscheinlich ist.
11.03.2016 11:22
Sie hat Anspruch auf Elternteilzeit, und in der Elternteilzeit hat man einen Kündigungsschutz. Allerdings gibts Einschränkungen wenn weniger als 20 Arbeitnehmer im Betrieb sind soweit ich mich erinnere. Sag deiner Freundin bitte, sie soll sich unbedingt bei der Arbeiterkammer beraten lassen, und zwar JETZT, bevor sie dann joblos dasteht
11.03.2016 11:32
wenn ich das aber richtig verstanden habe, dann hat sie ja nach der elternzeit noch ihren job! und bekommt dann am ersten arbeitstag eine reguläre kündigung die 3 monate später (wird der kündigungsschutz sein) in kraft tritt.
scheint ja also rechtens zu sein, da er sie ja nicht in der elternzeit kündigt, sondern erst danach
scheint ja also rechtens zu sein, da er sie ja nicht in der elternzeit kündigt, sondern erst danach
11.03.2016 11:38
Ist grundsätzlich auch rechtens! Wobei ich nicht weiß wo das mit den 3 Monaten herkommt, meines Wissens ist in Ö der Kündigungsschutz mit Karenzende vorbei, außer sie hat eben Anspruch auf Elternteilzeit und nutzt diese, dann ist sie bis zum Schulalter des Kindes geschützt.
11.03.2016 13:11
Sie hat sich mittlerweile bei der AK erkundigt-dieser Schutz beträgt NUR 4 Wochen.Das heißt am 1.Arbeitstag kann sie wie vereinbart zur Arbeit kommen,erhält die Kündigung und ist nach 4 Wochen arbeitslos.
Sie wird jetzt versuchen,ihren Chef zu einem persönlichen Gespräch zu erwischen und dann weitersehen.
Sie wird jetzt versuchen,ihren Chef zu einem persönlichen Gespräch zu erwischen und dann weitersehen.
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