Mama und Kind in 1 Zimmer Wohnung?
28.11.2012 23:18
Hallo an alle Mitmamis
unzwar hab ich da mal eine Frage...
eine Freundin von mir hat sich von ihrem Freund getrennt und sie ist mit dem gemeinsamen Sohn aus der 3 Zimmer Wohnung ausgezogen.
Jetzt ist sie Übergangsweise erstmal bei ihrer Oma mit dem Sohn, die Oma hat 2 Zimmer.
Sie ist auf der Wohnungssuche aber die meisten gesellschaften nehmen keine Leute vom Amt, doch jetzt hat sie eine gefunden aber die können ihr für den lächerlich niedrigen Satz den es nur vom Jobcenter für eine Wohnung gibt nur eine 1 Zimmer Wohnung anbieten.
Meine Frage ist jetzt,
findet ihr, das ist besser als garnichts das sie hauptsache erstmal was hat? und wie sieht das Jugendamt das? Wenn sie in die 1 Zimmer Wohnung einzieht mit dem kleinen, kann das Jugendamt da was gegen sagen wegen dem nur einen Zimmer? oder wie läuft das?
und das wichtigste natürlich, könnte der Kindesvater aufgrunddessen das er eine 3 Zimmer wohnung hat das durchbringen das der kleine zu ihm kommt ?
Würde mich über Antworten freuen

unzwar hab ich da mal eine Frage...
eine Freundin von mir hat sich von ihrem Freund getrennt und sie ist mit dem gemeinsamen Sohn aus der 3 Zimmer Wohnung ausgezogen.
Jetzt ist sie Übergangsweise erstmal bei ihrer Oma mit dem Sohn, die Oma hat 2 Zimmer.
Sie ist auf der Wohnungssuche aber die meisten gesellschaften nehmen keine Leute vom Amt, doch jetzt hat sie eine gefunden aber die können ihr für den lächerlich niedrigen Satz den es nur vom Jobcenter für eine Wohnung gibt nur eine 1 Zimmer Wohnung anbieten.
Meine Frage ist jetzt,
findet ihr, das ist besser als garnichts das sie hauptsache erstmal was hat? und wie sieht das Jugendamt das? Wenn sie in die 1 Zimmer Wohnung einzieht mit dem kleinen, kann das Jugendamt da was gegen sagen wegen dem nur einen Zimmer? oder wie läuft das?
und das wichtigste natürlich, könnte der Kindesvater aufgrunddessen das er eine 3 Zimmer wohnung hat das durchbringen das der kleine zu ihm kommt ?
Würde mich über Antworten freuen

28.11.2012 23:23
Wie alt ist der Kleine denn? Meine Schwester hatte am Anfang auch nur eine 1-Zimmer-Wohnung. Das war kein Problem. Der Vater hingegen hat bei seinen Eltern im großen Haus gelebt. Dort hätte der Kleine ein eigenes Zimmer gehabt, trotzdem war er bei meiner Schwester. Mittlerweile lebt er beim Vater, allerdings aus anderen Gründen.
Ich meine, mein Neffe war 1,5 Jahre alt, als sie in eine 2-Zimmer-Wohnung gezogen sind
Ich meine, mein Neffe war 1,5 Jahre alt, als sie in eine 2-Zimmer-Wohnung gezogen sind

28.11.2012 23:25
Zitat von mamidenise2011:
Hallo an alle Mitmamis![]()
unzwar hab ich da mal eine Frage...
eine Freundin von mir hat sich von ihrem Freund getrennt und sie ist mit dem gemeinsamen Sohn aus der 3 Zimmer Wohnung ausgezogen.
Jetzt ist sie Übergangsweise erstmal bei ihrer Oma mit dem Sohn, die Oma hat 2 Zimmer.
Sie ist auf der Wohnungssuche aber die meisten gesellschaften nehmen keine Leute vom Amt, doch jetzt hat sie eine gefunden aber die können ihr für den lächerlich niedrigen Satz den es nur vom Jobcenter für eine Wohnung gibt nur eine 1 Zimmer Wohnung anbieten.
Meine Frage ist jetzt,
findet ihr, das ist besser als garnichts das sie hauptsache erstmal was hat? und wie sieht das Jugendamt das? Wenn sie in die 1 Zimmer Wohnung einzieht mit dem kleinen, kann das Jugendamt da was gegen sagen wegen dem nur einen Zimmer? oder wie läuft das?
und das wichtigste natürlich, könnte der Kindesvater aufgrunddessen das er eine 3 Zimmer wohnung hat das durchbringen das der kleine zu ihm kommt ?
Würde mich über Antworten freuen![]()
Erst einmal ganz in Ruhe
Deine Freundin muss die Wohnung also einen Antrag (auf die Wohnung) bei dem Amt vorzeigen und überprüfen lassen!
Das nennt man dann sozusagen Feststellung von Unterkunft und Nebenkosten, es gibt eine Liste in der die beiden (2 personen)
einen bestimmten Wohnungswarm/ und kaltpreis nicht überschreiten dürfen! Ich kann mir nicht vorstellen das das amt eine wohnung stellt
die muss man sich schon suchen! Und dann muss das amt die wohnung ja auch noch übernehmen dafür gibts auch noch einen antrag
hier haben die eine grenze von 450 euro(so ungefähr)
warm und bis zu 75qm glaube ich
bis dahin zahlen die die wohnung.
Das Jugendamt guckt doch nur darauf wenn man Unterhaltsvorschuss beantragt was sie ja machen muss?!
bei der 1 raumwohnung kommt es auf die qm zahl an!
Ich glaube trotzdem nicht das deine freundin nur ne 1 raum wohnung haben darf das ist viel zu wenig
dein kind kann doch garnicht schlafen wenn die mama dabei ist und fernsehen guckt (was sie bestimmt macht)
Und zu dem Kindsvater
Jetzt ist ja deine Freundin BET
da müsste man wissen wie die das mit der vaterschaftsanerkennung etc gemacht haben!
Die Wohnungen haben da nicht unbedingt was zu sagen!
Wichtig ist das für das Kind gesorgt werden kann
und das die Wohnungszustände sicher für das kind sind
Lg BlackRoses
hoffe kann erstmal weiterhelfen

28.11.2012 23:25
Zitat von Tigger90:
Wie alt ist der Kleine denn? Meine Schwester hatte am Anfang auch nur eine 1-Zimmer-Wohnung. Das war kein Problem. Der Vater hingegen hat bei seinen Eltern im großen Haus gelebt. Dort hätte der Kleine ein eigenes Zimmer gehabt, trotzdem war er bei meiner Schwester. Mittlerweile lebt er beim Vater, allerdings aus anderen Gründen.
Ich meine, mein Neffe war 1,5 Jahre alt, als sie in eine 2-Zimmer-Wohnung gezogen sind![]()
ja ihr kleiner ist jetzt auch 1,5 Jahre alt
28.11.2012 23:29
Zitat von mamidenise2011:
Zitat von Tigger90:
Wie alt ist der Kleine denn? Meine Schwester hatte am Anfang auch nur eine 1-Zimmer-Wohnung. Das war kein Problem. Der Vater hingegen hat bei seinen Eltern im großen Haus gelebt. Dort hätte der Kleine ein eigenes Zimmer gehabt, trotzdem war er bei meiner Schwester. Mittlerweile lebt er beim Vater, allerdings aus anderen Gründen.
Ich meine, mein Neffe war 1,5 Jahre alt, als sie in eine 2-Zimmer-Wohnung gezogen sind![]()
ja ihr kleiner ist jetzt auch 1,5 Jahre alt
Wie gesagt, bei ihr wurde nichts gesagt. Die Wohnung war auch relativ klein und sie hat auch vom Amt gelebt (durch die Schwangerschaft hatte sie ihre Ausbildung abgebrochen). Aber das ist auch mittlerweile schon....hm....ca. 8 Jahre her. Weiß ja nicht, wie das heute so ist. Vielleicht sind die da auch von Amt zu Amt unterschiedlich? Kann eben nur aus der Erhfahrung meiner Schwester sprechen. Aber ich denke, als Übergangslösung sollte das kein Poblem sein? Sie will ja sicher selbst nicht auf Dauer in einer 1-Zimmer-Wohnung bleiben.
28.11.2012 23:31
ja das wäre ledeglich erstmal ne notlösung so das die beiden dann erstmal was haben.
Danach würde sie ja auch weiter suchen größer usw
Danach würde sie ja auch weiter suchen größer usw
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