Mietshaus wird verkauft, was nun?
25.10.2013 20:23
Hey Mädels,
wir haben heute einen Brief bekommen.
Unser Mietshaus (12 Parteien) wird verkauft und ein Interessent will sich die Wohnungen angucken, auch unsere.
Was könnte passieren? Eigentumswohnungen und wir müssen alle raus?
Mieterhöhungen?
Ist euch das auch schon mal passiert?
Habt ihr Erfahrungen?
Danke
euer Dan
wir haben heute einen Brief bekommen.
Unser Mietshaus (12 Parteien) wird verkauft und ein Interessent will sich die Wohnungen angucken, auch unsere.
Was könnte passieren? Eigentumswohnungen und wir müssen alle raus?
Mieterhöhungen?
Ist euch das auch schon mal passiert?
Habt ihr Erfahrungen?
Danke
euer Dan
25.10.2013 20:26
Haben das in 4 Jahren schon 2 mal durch mit Hausverkauf. Bei uns war niemand in den Wohnungen und Miete wurde auch nicht erhöht
Die Firmen denen die Häuser gehörten waren insolvent.
Finde das komisch das die in die Wohnung wollen.
Sorry mehr kann ich dir nicht sagen
Die Firmen denen die Häuser gehörten waren insolvent.
Finde das komisch das die in die Wohnung wollen.
Sorry mehr kann ich dir nicht sagen
25.10.2013 20:27
Zitat von Daniel79:
Hey Mädels,
wir haben heute einen Brief bekommen.
Unser Mietshaus (12 Parteien) wird verkauft und ein Interessent will sich die Wohnungen angucken, auch unsere.
Was könnte passieren? Eigentumswohnungen und wir müssen alle raus?
Mieterhöhungen?
Ist euch das auch schon mal passiert?
Habt ihr Erfahrungen?
Danke
euer Dan
Eigentlich würde der neue Eigentümer in euren Mietvertrag "einsteigen". Ohne Kündigung müsst ihr nicht aus der Wohnung raus.
25.10.2013 20:28
Das ihr gekündigt werdet könnte eigentlich nur wegen Eigenbedarf passieren, oder wenn der neue Eigentümer massiv sanieren will um dann zu deutlich höheren Konditionen neu zu vermieten. Ansonsten würde ich mir da weniger Sorgen machen.
Erhöhen kann er nur im üblichen Rahmen und unter Berücksichtigung der letzten Erhöhungen. Also wenn ihr da was bekommen solltet würde ich die angekündigte Erhöhung sofort vom Mieterschutzbund checken lassen denn ggf. habt ihr dann ein frühzeitiges Kündigungsrecht falls euch die Steigerung zu viel wäre.
Erhöhen kann er nur im üblichen Rahmen und unter Berücksichtigung der letzten Erhöhungen. Also wenn ihr da was bekommen solltet würde ich die angekündigte Erhöhung sofort vom Mieterschutzbund checken lassen denn ggf. habt ihr dann ein frühzeitiges Kündigungsrecht falls euch die Steigerung zu viel wäre.
25.10.2013 20:30
Solche Objekte werden nur als Abschreibung gekauft.Er wird die Wohnungen besichtigen wollen um sich ein Bild vom Zustand zu machen.
Bei einem Kauf ändert sich erstmal nichts für euch.Da wird ein Brief kommen wg.des Verkaufs und der neuen Kontonummer.
Wenn er aber renoviert o.modernisiert müßt ihr mit höheren Kosten rechnen... bzw.das er das Haus häppchenweise veräußert.Dann aber muß dieser Käufer selber einziehen wollen (Eigenbedarf)und das nachweisen.
Ich würde erstmal gelassen bleiben und abwarten.Je nach Lage/Zustand kann sich so ein Verkauf hinziehen.
Bei einem Kauf ändert sich erstmal nichts für euch.Da wird ein Brief kommen wg.des Verkaufs und der neuen Kontonummer.
Wenn er aber renoviert o.modernisiert müßt ihr mit höheren Kosten rechnen... bzw.das er das Haus häppchenweise veräußert.Dann aber muß dieser Käufer selber einziehen wollen (Eigenbedarf)und das nachweisen.
Ich würde erstmal gelassen bleiben und abwarten.Je nach Lage/Zustand kann sich so ein Verkauf hinziehen.
25.10.2013 20:30
Der neue Eigentümer hat natürlich das Recht die Wohnungen Seperat alle zu verkaufen dann kann es passieren das der neue Besitzer euch eine Kündigung schreibt weil die selber drin wohne wollen - Eigenbedarf.
Angucken ist ok er will j wissen, was er gekauft hat und was evtl. neu gemacht werden muss daher hat er das recht gucken zu kommen.
Angucken ist ok er will j wissen, was er gekauft hat und was evtl. neu gemacht werden muss daher hat er das recht gucken zu kommen.
25.10.2013 20:37
hatten wir vor gut 3 jahren ...
alle wohnungen wurden besichtigt und neu vermessen ...
dann zogen die ersten aus ... die wohnungen wurden kernsaniert (haus kam von 1870)... und als eigentumswohnung verkauft ... es war eine laute und stressige zeit ... wir sind dann auch weggezogen ...
alle wohnungen wurden besichtigt und neu vermessen ...
dann zogen die ersten aus ... die wohnungen wurden kernsaniert (haus kam von 1870)... und als eigentumswohnung verkauft ... es war eine laute und stressige zeit ... wir sind dann auch weggezogen ...
25.10.2013 20:41
Zitat von Chrissi_S:
Haben das in 4 Jahren schon 2 mal durch mit Hausverkauf. Bei uns war niemand in den Wohnungen und Miete wurde auch nicht erhöht![]()
Die Firmen denen die Häuser gehörten waren insolvent.
Finde das komisch das die in die Wohnung wollen.
Sorry mehr kann ich dir nicht sagen
find ich garnicht komisch, die wollen ja schon wissen was sie da kaufen. man kauft ja nicht die katze im sack..
ich denke auch, euer mietvertrag würde weiter bestehen, wenn kein eigenbedarf vorliegt (und der ist an ganz strenge richtlinien geknüpft, haben den eigenbedarf selbst erst in anspruch genommen, das geht nur wenn man selbst oder ganz enge verwandte einziehen wollen und auch nur wenn es einen richtigen grund gibt, der reine willen im eigentum zu wohnen zählt nicht!! gründe währen nur zum beispiel mehr platzbedarf wegen nachwuchs, behinderung oder dass man in eine andere gegend muss wegen beruf oder kinderbetreuung o.ä. die kündigung selbst muss dann auch alle infos dazu enthalten und gewisse richtlinien einhalten, sonst ist sie nichtig)
25.10.2013 20:46
Das Haus in dem ich wohne wurde auch erst im Sommer verkauft, der Käufer hat alle Mietverträge übernommen, hat sich also nichts geändert.
Und natürlich guckt der sich auch die Wohnungen an (bei uns hat er 1 pro Etage besichtigt, meine war dabei)
Und natürlich guckt der sich auch die Wohnungen an (bei uns hat er 1 pro Etage besichtigt, meine war dabei)
25.10.2013 20:49
Zitat von 03Juni:
Zitat von Chrissi_S:
Haben das in 4 Jahren schon 2 mal durch mit Hausverkauf. Bei uns war niemand in den Wohnungen und Miete wurde auch nicht erhöht![]()
Die Firmen denen die Häuser gehörten waren insolvent.
Finde das komisch das die in die Wohnung wollen.
Sorry mehr kann ich dir nicht sagen
find ich garnicht komisch, die wollen ja schon wissen was sie da kaufen. man kauft ja nicht die katze im sack..
ich denke auch, euer mietvertrag würde weiter bestehen, wenn kein eigenbedarf vorliegt (und der ist an ganz strenge richtlinien geknüpft, haben den eigenbedarf selbst erst in anspruch genommen, das geht nur wenn man selbst oder ganz enge verwandte einziehen wollen und auch nur wenn es einen richtigen grund gibt, der reine willen im eigentum zu wohnen zählt nicht!! gründe währen nur zum beispiel mehr platzbedarf wegen nachwuchs, behinderung oder dass man in eine andere gegend muss wegen beruf oder kinderbetreuung o.ä. die kündigung selbst muss dann auch alle infos dazu enthalten und gewisse richtlinien einhalten, sonst ist sie nichtig)
Naja ich finde das schon komisch, weil das bei beiden verkäufen nicht der fall war, dass jemand in die Wohnung wollte. Vielleicht wollten bei uns die neuen Eigentümer auch nichts an den Wohnungen machen, wie renovieren, verkaufen, Eigenbedarf. Wenn das da der fall ist,dann ist das ja in Ordnung. Nur wie gesagt, bei uns war es bei beiden Malen nicht der fall.
25.10.2013 21:41
Zitat von Daniel79:
Hey Mädels,
wir haben heute einen Brief bekommen.
Unser Mietshaus (12 Parteien) wird verkauft und ein Interessent will sich die Wohnungen angucken, auch unsere.
Was könnte passieren? Eigentumswohnungen und wir müssen alle raus?
Mieterhöhungen?
Ist euch das auch schon mal passiert?
Habt ihr Erfahrungen?
Danke
euer Dan
Wenn das Eigentumswohnungen sind , müssen die den Mietern erstmal die Wohnung zum Kauf anbieten ,... Haben die das gemacht?
Und kündigen können die erstmal nicht , bei Verkauf von Eigentumswohnungen hat man 3 Jahre kündigungsschutz
25.10.2013 22:39
Es gibt einen Grundsatz:
KAUF BRICHT MIETE NICHT!!!
Der neue Eigentümer muss erstmal die Mietverträge so übernehmen, wie sie zum Zeitpunkt des Verkaufs waren, aber er kann wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wurde (kann nach Verkauf noch bis zu 6 Monate dauern) Kündigungen zb wegen Eigenbedarf unter einhaltung der Gesetzlichen Fristen aussprechen oder die Miete erhöhen, solange es im Ortsüblichen Durchschnitt liegt, Modernisierungen machen lassen, solange es der Energieeinsparung dient und Anteilig auf die Mieter umlegen,....
und er hat natürlich ein Recht darauf die Wohnungen zu Besichtigen, muss sich allerdings vorher schriftlich unter Einhaltung einer angemessenen Frist anmelden,...
Normalerweise wird er sich aber zu Anfang schriftlich bei allen Mietpartteien melden und Mitteilen das er neuer Vermieter ist und die Miete künftig auch an ihn zu zahlen ist,... er verwaltet ab dann ja auch die Kautionen und Nebenkosten der Mieter
KAUF BRICHT MIETE NICHT!!!
Der neue Eigentümer muss erstmal die Mietverträge so übernehmen, wie sie zum Zeitpunkt des Verkaufs waren, aber er kann wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wurde (kann nach Verkauf noch bis zu 6 Monate dauern) Kündigungen zb wegen Eigenbedarf unter einhaltung der Gesetzlichen Fristen aussprechen oder die Miete erhöhen, solange es im Ortsüblichen Durchschnitt liegt, Modernisierungen machen lassen, solange es der Energieeinsparung dient und Anteilig auf die Mieter umlegen,....
und er hat natürlich ein Recht darauf die Wohnungen zu Besichtigen, muss sich allerdings vorher schriftlich unter Einhaltung einer angemessenen Frist anmelden,...
Normalerweise wird er sich aber zu Anfang schriftlich bei allen Mietpartteien melden und Mitteilen das er neuer Vermieter ist und die Miete künftig auch an ihn zu zahlen ist,... er verwaltet ab dann ja auch die Kautionen und Nebenkosten der Mieter
25.10.2013 22:44
Zitat von Chrissi_S:
Zitat von 03Juni:
Zitat von Chrissi_S:
Haben das in 4 Jahren schon 2 mal durch mit Hausverkauf. Bei uns war niemand in den Wohnungen und Miete wurde auch nicht erhöht![]()
Die Firmen denen die Häuser gehörten waren insolvent.
Finde das komisch das die in die Wohnung wollen.
Sorry mehr kann ich dir nicht sagen
find ich garnicht komisch, die wollen ja schon wissen was sie da kaufen. man kauft ja nicht die katze im sack..
ich denke auch, euer mietvertrag würde weiter bestehen, wenn kein eigenbedarf vorliegt (und der ist an ganz strenge richtlinien geknüpft, haben den eigenbedarf selbst erst in anspruch genommen, das geht nur wenn man selbst oder ganz enge verwandte einziehen wollen und auch nur wenn es einen richtigen grund gibt, der reine willen im eigentum zu wohnen zählt nicht!! gründe währen nur zum beispiel mehr platzbedarf wegen nachwuchs, behinderung oder dass man in eine andere gegend muss wegen beruf oder kinderbetreuung o.ä. die kündigung selbst muss dann auch alle infos dazu enthalten und gewisse richtlinien einhalten, sonst ist sie nichtig)
Naja ich finde das schon komisch, weil das bei beiden verkäufen nicht der fall war, dass jemand in die Wohnung wollte. Vielleicht wollten bei uns die neuen Eigentümer auch nichts an den Wohnungen machen, wie renovieren, verkaufen, Eigenbedarf. Wenn das da der fall ist,dann ist das ja in Ordnung. Nur wie gesagt, bei uns war es bei beiden Malen nicht der fall.
Jeder Vermieter hat das Recht 1x im Jahr ( könnte auch 2x mal sein, bin mir nicht sicher) sein Eigentum in Augenschein zu nehmen um sich einen Überblick über den Zustand zu machen,... er muss das Allerdings vorher Schriftlich anmelden und eine Angemessene Frist setzen
25.10.2013 22:49
Jepp. Wie oben. 566 BGB Kauf bricht nicht Miete. Heißt: der Käufer wird Vertragspartei.
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