Mütter- und Schwangerenforum

Schadenersatzklage-weiß jemand etwas?

Engelchen1975
3671 Beiträge
07.12.2017 07:58
Hallo
Es geht um Folgendes: Mein Sohn (8 Jahre) und ein Radfahrer stießen im Juli zusammen. Mein Sohn wollte die Straße überqueren und musste wegen geparkter Autos recht weit gegen die Straßenmitte um zu sehen. In diesem Moment kam mit "gutem Tempo"(wie er bei der Polizei aussagte) der Radfahrer daher und fuhr sozusagen meinen Sohn um. Dieser wurde im Gesicht verletzt, der Radfahrer schwerer.
Im Oktober bekam ich ein Schreiben vom Gericht, dass das Verfahren eingestellt ist.
Gestern bekam ich vom Anwalt des Verletzten Radfahrers ein Schreiben, in dem er auf Schadenersatz klagt.

Nun dreht sich alles in meinem Kopf! Unser Versicherungsvertreter meint, dass die Versicherung NICHT zahlen wird-was wird dann? Müssen wir selber zahlen? Geht es wieder zum Gericht? Bekommt er auf alle Fälle Geld? Oder kann es auch abgewiesen werden? Ist es besser, wenn wir uns auch einen RA nehmen? Aber wenn die Versicherung NICHT Zahlt, wird sie auch einen RA nicht zahlen

Damals vor der Polizei gab der Radfahrer an-mein Sohn sei gestanden und er flott gefahren....

Hat jemand einen ähnlichen Fall oder Erfahrung damit?

LG
07.12.2017 08:04
Auf jeden Fall Anwalt. Ehrlich. Ohne wird es für euch sonst echt teuer. Schadensersatz bei Körperverletzung geht ganz schnell in hohe Summen.
Habt ihr keine Privathaftpflicht? Die ist doch eigentlich zuständig Dass die Versicherung erstmal sagt, sie würden nicht zahlen, ist durchaus nicht selten Praxis. Zahlen müssen sie am Ende doch. Aber auch dafür braucht es öfter mal einen Anwalt.
Engelchen1975
3671 Beiträge
07.12.2017 08:06
Doch, Privathaftpflicht haben wir, aber wenn die NICHT zahlt?
07.12.2017 08:21
Deshalb Anwalt. Wenn nach erster Aussage der Radfahrer schuld war, müsst ihr nix zahlen. Wenn der Radfahrer recht bekommt und der Unfall durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit eures Sohnes Sohnes zu Stande kam, dann muss die Versicherung zahlen. Natürlich sagt die Versicherung, dass sie nichts zahlt, wenn sie davon ausgeht, dass keine Schuld bei eurem Sohn liegt. Weil es dann kein Versicherungsfall ist da ihr eigentlich nicht haftbar seid.

Zeitgleich würde ich ja eine Gegenklage einreichen. Euer Sohn wurde auch verletzt wegen der Unachtsamkeit des Radfahrers. Wird vermutlich auch der Anwalt empfehlen.

So oder so: sucht euch einen guten Anwalt. Ihr seid in einer Situation, in der ohne Anwalt nix mehr geht. Zumindest nicht, wenn ihr euch nicht die nächsten 30/40/50 Jahre dumm und dusselig zahlen wollt, für etwas, was ihr nicht zu verschulden habt. Bei Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger in dem der Fußgänger auch noch ein Kind ist, sieht es generell mit gewinnen für den Radfahrer eher schlecht aus. Nicht unmöglich aber sehr unwahrscheinlich.
07.12.2017 08:40
https://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
Siehe Absatz 2.

Bin aber unsicher wie es bei Fahrradunfall mit einem Fahrrad ist?
Once-upon-a-time
463 Beiträge
07.12.2017 09:26
Das Problem ist, dass die Versicherungen bei der Privathaftpflicht gerne Schäden von Kindern (weiß nicht mehr wie der genaue Begriff heißt) ausschließen.

Hab beim googeln auf die Schnelle das hier gefunden: https://www.google.de/amp/s/www.biallo.de/versiche rung/news/haftpflicht-kinder/amp.html
Engelchen1975
3671 Beiträge
07.12.2017 09:37
Vorsätzlich sicher nicht. Ich habe es selber probiert: Um bei einem geparkten Kastenwagen wirklich sehen zu können, muss man schon in Straßenmitte sein.
Außerdem hätte das Gericht den Fall nicht abgeschlossen. Der Radfahrer hat zum Polizisten gesagt, dass mein Sohn stand.
Mein Sohn mit eigenen Worten: Ich musste so weit nach vorn und plötzlich lag ich.....
Boah ich dreh noch durch.
DieEine2
1869 Beiträge
07.12.2017 09:49
Once upon a time:
Das gilt idr für deliktunfähige Kinder, also unter 7.

Meiner Ansicht nach müsste hier auch die PHV zahlen, weil diese auch unberechtigte Ansprüche für euch abwehren muss.
Vielleicht rufst du da noch mal an und fragst genauer nach.

TiniBini
9974 Beiträge
07.12.2017 09:54
Habt ihr neben der Haftpflicht auch eine Rechtschutzversicherung?
Ich denke der Radfahrer versucht es halt. Das mit der Gegenklage halte ich für eine gute Idee.
nanizi
3935 Beiträge
07.12.2017 10:17
Deliktunfähigkeit gilt im bewegten Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr statt 7. .

Rufe bitte bei Deiner Versicherung an, und zwar direkt bei der Hauptverwaltung, nicht beim Vertreter.
Eine Privathaftpflichtversicherung fungiert wie eine passive Rechtsschutzversicherung, d.h. sie ist auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche da.
Engelchen1975
3671 Beiträge
07.12.2017 11:08
Zitat von nanizi:

Deliktunfähigkeit gilt im bewegten Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr statt 7. .

Rufe bitte bei Deiner Versicherung an, und zwar direkt bei der Hauptverwaltung, nicht beim Vertreter.
Eine Privathaftpflichtversicherung fungiert wie eine passive Rechtsschutzversicherung, d.h. sie ist auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche da.

Danke, das werde ich machen
Zwerginator
7678 Beiträge
07.12.2017 12:04
Mach Fotos von der Stelle, geh zum Anwalt und besorg dir das Protokoll in dem der Radfahrer das alles angegeben hat. Dein Sohn war acht, solange ihr eure Aufsichtspflicht nicht verletzt habt (was wahrscheinlich auch nicht der Fall war) ist es nicht so einfach, euch für irgendeinen Schaden haftbar zu machen. Und ich würde eine Gegenklage erwägen, da euer Sohn auch verletzt wurde.
Aber unbedingt schnellstmöglich zu einem qualifizierten Anwalt!
07.12.2017 14:18
Zitat von nanizi:

Deliktunfähigkeit gilt im bewegten Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr statt 7. .

Rufe bitte bei Deiner Versicherung an, und zwar direkt bei der Hauptverwaltung, nicht beim Vertreter.
Eine Privathaftpflichtversicherung fungiert wie eine passive Rechtsschutzversicherung, d.h. sie ist auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche da.


nur bei kfz, schienen und schwebefahrzeugen. bei radfahrern m.A. nicht.

sprecht mit einem anwalt.
Annausdo
9281 Beiträge
07.12.2017 18:57
ich würde auf jeden fall zum anwalt! solltet ihr finanziell nicht so gut gestellt sein könnt ihr einen beratungshilfeschein am zuständigen amtsgericht holen.
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