Schrebergarten Mieten...
22.03.2011 17:21
Hallo zusammen...
Wir haben die Möglichkeit einen Schrebergarten zu mieten und haben einen Vorabpächtervertrag von einer Privatperson bekommen...
Uns stört nur eine kleine Klausel, wo ich gerne mal Eure Meinung zu hätte...
Bei Punkt 7 steht, der Nutzgarten wird in dem Zustand verpachet in dem er sich bei Vertragsabschluss befindet.Kosten die für eine mögliche Reperatur oder Herstellung von Schäden - insbesondere an beiden Lauben - anfallen, sind vom Pächter zu tragen.
Heißt ja egal was in der Zeit passiert müssen wir alles zahlen, aber ist es nicht eigentlich so, dass wenn man etwas mietet man nur diese Kleinreperaturen zahlt?
Wir Mieten ja nur und kaufen nicht den Garten oder die Lauben...
Unsere Haftpflicht hat den Garten leider nicht mit drinnen und extra ne Versicherung abschließen wollte ich eigentlich nicht...
Hat jemand Erfahrung oder Ideen?
Wir haben die Möglichkeit einen Schrebergarten zu mieten und haben einen Vorabpächtervertrag von einer Privatperson bekommen...
Uns stört nur eine kleine Klausel, wo ich gerne mal Eure Meinung zu hätte...
Bei Punkt 7 steht, der Nutzgarten wird in dem Zustand verpachet in dem er sich bei Vertragsabschluss befindet.Kosten die für eine mögliche Reperatur oder Herstellung von Schäden - insbesondere an beiden Lauben - anfallen, sind vom Pächter zu tragen.
Heißt ja egal was in der Zeit passiert müssen wir alles zahlen, aber ist es nicht eigentlich so, dass wenn man etwas mietet man nur diese Kleinreperaturen zahlt?
Wir Mieten ja nur und kaufen nicht den Garten oder die Lauben...
Unsere Haftpflicht hat den Garten leider nicht mit drinnen und extra ne Versicherung abschließen wollte ich eigentlich nicht...
Hat jemand Erfahrung oder Ideen?
22.03.2011 17:50
Wie das genau ist, weiß ich nicht! Aber ich würde definitiv mit versichern! Du weiß nie was ist! Sehe es bei unserem Haus...da kommt mal Hagel, etc! Ich glaube nicht das, dass so viel mehr kostet!
22.03.2011 17:57
Du mietest im Grunde genommen nur den Garten und nicht die Laube.
So das du für den erhalt selber sorgen mußt, diese Bestimmungen, haben sich seit den ersten Schebergärten ( 1806 ) nicht geändert.
Es läßtb sich nicht auf das mieten einer Wohnung übertragen. Aber in diesen Lauben kann man viel selber machen und die anderen Laubenpieper bieten auch immer gerne ihre Hilfe an.
So das du für den erhalt selber sorgen mußt, diese Bestimmungen, haben sich seit den ersten Schebergärten ( 1806 ) nicht geändert.
Es läßtb sich nicht auf das mieten einer Wohnung übertragen. Aber in diesen Lauben kann man viel selber machen und die anderen Laubenpieper bieten auch immer gerne ihre Hilfe an.
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