Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger in der Elternzeit

29.07.2013 11:30
Hallo,

Wusste nicht genau wie ich den Betreff nennen sollte
Also folgendes. Ich bin noch in Elternzeit bis Juli 2014, mein Sohn ist gerade 2 geworden.
Jetzt fange ich ab September in meinem betrieb eine 450€ stelle an. Im Oktober, November wollen wir wieder das hibbeln anfangen.

Also würde ich zwar in der Elternzeit schwanger werden aber würde erst nach dem Juli ( wo dann der 450€ Vertrag ausläuft und der VollzeitvertrAg wieder in kraft tritt) wieder in Mutterschutz und Elternzeit gehen.

Wie verhält sich das dann? Muss ich dann die letzten Monate wieder vollzeit arbeiten wo ich ja dann schon hochschwanger bin ( wenn alles so klappt)? Oder besteht dann mein 450€ Vertrag noch? Sorry ist Bissl kompliziert. Ich hoffe ihr versteht was ich meine
blueberry-dream
3323 Beiträge
29.07.2013 11:33
Der ARbeitsvertrag ist unabhängig von der Schwangerschaft. Also würde dein Vollzeitvertrag wieder gelten. Ist so auch besser fürs Elterngeld.
29.07.2013 11:35
Aber muss man nicht vorher Mindestens 1 Jahr voll oder Teilzeit gearbeitet haben damit man Elterngeld bekommt? Also ich meine höheres. Ich bekomm doch eh nur den mindestbetrag Oder lieg ich falsch
-Brünni88
23365 Beiträge
29.07.2013 11:37
da hab ich auch mal gerade ne frage. sorry das ich reinplatze.

wie ist es denn wenn ich teilzeit in elternzeit arbeiten gehe, dort dann ein beschäftigungsverbot wegen einer schwangerscahft bekomme und dann die elternzeit ausläuft? bekomme ich dann mein vollzeit-gehalt trotz des beschäftigunsverbotes wieder nach der elternzeit oder läuft dann das teilzeitgehalt weiter?
-Brünni88
23365 Beiträge
29.07.2013 11:38
Zitat von Eliki:

Aber muss man nicht vorher Mindestens 1 Jahr voll oder Teilzeit gearbeitet haben damit man Elterngeld bekommt? Also ich meine höheres. Ich bekomm doch eh nur den mindestbetrag Oder lieg ich falsch

das kommt drauf an. alle monate die duch nicht gearbeitet ast nach dem 1. geburtstag werden mit 0 gerechnet. falls du bei deinem vollzeitgehalt nen guten stundenlohn hast kann es schon sein das du mehr als den mindestsatz kriegst.
29.07.2013 11:40
Zitat von -Brünni88:

Zitat von Eliki:

Aber muss man nicht vorher Mindestens 1 Jahr voll oder Teilzeit gearbeitet haben damit man Elterngeld bekommt? Also ich meine höheres. Ich bekomm doch eh nur den mindestbetrag Oder lieg ich falsch

das kommt drauf an. alle monate die duch nicht gearbeitet ast nach dem 1. geburtstag werden mit 0 gerechnet. falls du bei deinem vollzeitgehalt nen guten stundenlohn hast kann es schon sein das du mehr als den mindestsatz kriegst.


Ähäm nee. Ich verdien sauschlecht
-Brünni88
23365 Beiträge
29.07.2013 11:42
Zitat von Eliki:

Zitat von -Brünni88:

Zitat von Eliki:

Aber muss man nicht vorher Mindestens 1 Jahr voll oder Teilzeit gearbeitet haben damit man Elterngeld bekommt? Also ich meine höheres. Ich bekomm doch eh nur den mindestbetrag Oder lieg ich falsch

das kommt drauf an. alle monate die duch nicht gearbeitet ast nach dem 1. geburtstag werden mit 0 gerechnet. falls du bei deinem vollzeitgehalt nen guten stundenlohn hast kann es schon sein das du mehr als den mindestsatz kriegst.


Ähäm nee. Ich verdien sauschlecht


dann wird es wohl nix ändern. aber dein vollzeit-vertrag müsste normal weiterlaufen dann.
blueberry-dream
3323 Beiträge
29.07.2013 11:43
Zitat von -Brünni88:

da hab ich auch mal gerade ne frage. sorry das ich reinplatze.

wie ist es denn wenn ich teilzeit in elternzeit arbeiten gehe, dort dann ein beschäftigungsverbot wegen einer schwangerscahft bekomme und dann die elternzeit ausläuft? bekomme ich dann mein vollzeit-gehalt trotz des beschäftigunsverbotes wieder nach der elternzeit oder läuft dann das teilzeitgehalt weiter?


Dann müsstest du eigentlich dein Vollzeitgehalt bekommen, wenn der Teilzeitvertrag befristet war und dann in den Vollzeitvertrag übergeht.
-Brünni88
23365 Beiträge
29.07.2013 11:45
Zitat von blueberry-dream:

Zitat von -Brünni88:

da hab ich auch mal gerade ne frage. sorry das ich reinplatze.

wie ist es denn wenn ich teilzeit in elternzeit arbeiten gehe, dort dann ein beschäftigungsverbot wegen einer schwangerscahft bekomme und dann die elternzeit ausläuft? bekomme ich dann mein vollzeit-gehalt trotz des beschäftigunsverbotes wieder nach der elternzeit oder läuft dann das teilzeitgehalt weiter?


Dann müsstest du eigentlich dein Vollzeitgehalt bekommen, wenn der Teilzeitvertrag befristet war und dann in den Vollzeitvertrag übergeht.

da steht was in meinem vertrag von "teilzeit wärend der elternzeit". also denke ich mal ja
29.07.2013 12:39
meine tochter habe ich genau einen tag nach dem ersten geburtstag meines sohnes bekommen und ich habe für sie das gleiche elterngeld nochmal bekommen wie für ihn.

soviel ich weiß, bekommt man das, wenn nach der geburt des ersten kindes noch keine 2 jahre vergangen sind bis zur geburt des zweiten kindes.
so zumindest erklärte es mir meine hebi.
shelyra
69262 Beiträge
29.07.2013 13:40
Zitat von schandmaul7:

meine tochter habe ich genau einen tag nach dem ersten geburtstag meines sohnes bekommen und ich habe für sie das gleiche elterngeld nochmal bekommen wie für ihn.

soviel ich weiß, bekommt man das, wenn nach der geburt des ersten kindes noch keine 2 jahre vergangen sind bis zur geburt des zweiten kindes.
so zumindest erklärte es mir meine hebi.


stimmt nicht ganz... nur 1 jahr wird berücksichtigt

die ersten 12 monate die man mit dem größeren kind zuhause war werden als arbeitszeit ausgeblendet, danach werden die monate vor dem mutterschutz des ersten kindes herangezogen.

beispiel:
15 monate nach der geburt von kind 1 kommt kind 2:
dann gehen 3 monate nach dem 1. geburtstag und die restlichen 9 monate vor dem mutterschutz von kind 1 in die berechnung des elterngeldes hinein

je näher die kinder also hintereinander kamen umso eher bekommt man das gleiche elterngeld. je weiter auseinander sie sind umso weniger kann es werden (wenn man zb nicht arbieten war oder nur auf teilzeit)
29.07.2013 19:05
Nur eine andere anmerkung, kenne den sachverhalt so ähnlich wie bei einer freundin, nur sie ist gezielt in der elternzeit schwanger geworden und wollte auch nicht zurück.

Sie sagte mir neulich, das es neue gesetzte gibt, die besagen dass man bei schwanger in elternzeit unter gewissen umständen anspruch auf das volle mutterschaftsgeld wie bei der ersten schwangerschaft hat...

Google das mal, weiß das sie es beantragt hat.

12.08.2013 13:13
Ich hab nochmal eine Frage, will jetzt keinen neuen Thread eröffnen.

Mein Sohn ist ja über mich Krankenversichert die ersten 3 Jahre. Ich bin nicht verheiratet. Wenn ich dann wieder in Mutterschutz/Elternzeit wäre wenn Baby Nr.2 kommt, wäre mein großer dann wieder mit versichert oder nur das Baby???
19.08.2013 20:52
Schubs
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