Steuererkärung - Reisepass - Hilfe
03.03.2018 17:13
Hallo,
ich mache gerade meine Steuererklärung mit dem Programm Wiso von Buhl. Dort möchte ich Passbilder und Reisepass eintragen, finde allerdings nicht die richtige Eingabemaske. Auch die Hilfe sagt mir nur, dass ich das absetzen kann, aber nicht, wo ich das eintragen kann
Irgendwo bei Werbungskosten, aber wo?
Könnt ihr mir helfen?
Danke
ich mache gerade meine Steuererklärung mit dem Programm Wiso von Buhl. Dort möchte ich Passbilder und Reisepass eintragen, finde allerdings nicht die richtige Eingabemaske. Auch die Hilfe sagt mir nur, dass ich das absetzen kann, aber nicht, wo ich das eintragen kann
Irgendwo bei Werbungskosten, aber wo? Könnt ihr mir helfen?
Danke
03.03.2018 17:19
brauchst du den reisepass, um deiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen?
Ich würde das spontan unter kosten der privaten Lebensführung einsortieren. Ansonsten würde ich es tatsächlich unter Werbungskosten verbuchen. Bei datev kannste dazu ein Excel sheet hinterlegen, wo du alles genau aufdröselst. Wie das bei freeware oder irgendwelchen anderen Steuerprogrammen ist, weiss ich leider auch nicht.
Hab gerade nachgelesen. Gibt tatsächlich ein Urteil von 2014 laut dem die kosten absetzbar sind. Der Sinn dahinter entzieht sich mir zwar, aber egal, man nimmt, was man kriegen kann.
Ich würde das spontan unter kosten der privaten Lebensführung einsortieren. Ansonsten würde ich es tatsächlich unter Werbungskosten verbuchen. Bei datev kannste dazu ein Excel sheet hinterlegen, wo du alles genau aufdröselst. Wie das bei freeware oder irgendwelchen anderen Steuerprogrammen ist, weiss ich leider auch nicht.
Hab gerade nachgelesen. Gibt tatsächlich ein Urteil von 2014 laut dem die kosten absetzbar sind. Der Sinn dahinter entzieht sich mir zwar, aber egal, man nimmt, was man kriegen kann.
03.03.2018 18:21
Zitat von Melly82:
brauchst du den reisepass, um deiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen?
Ich würde das spontan unter kosten der privaten Lebensführung einsortieren. Ansonsten würde ich es tatsächlich unter Werbungskosten verbuchen. Bei datev kannste dazu ein Excel sheet hinterlegen, wo du alles genau aufdröselst. Wie das bei freeware oder irgendwelchen anderen Steuerprogrammen ist, weiss ich leider auch nicht.
Hab gerade nachgelesen. Gibt tatsächlich ein Urteil von 2014 laut dem die kosten absetzbar sind. Der Sinn dahinter entzieht sich mir zwar, aber egal, man nimmt, was man kriegen kann.
Gehört halt dann einfach irgendwo in die Zeile mit sonstigen Werbungskosten, ein extra Feld dafür gibts nicht.
03.03.2018 20:05
Zitat von Tanzbär:
Ah ok, danke, dann mache ich das bei sonstiges mit rein.
Musst Du aber gut begründen...sonst fliegt das raus.
03.03.2018 20:38
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von Tanzbär:
Ah ok, danke, dann mache ich das bei sonstiges mit rein.
Musst Du aber gut begründen...sonst fliegt das raus.
Er wurde nur beruflich genutzt, von daher passt das. Aber danke.
03.03.2018 20:40
Zitat von Tanzbär:
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von Tanzbär:
Ah ok, danke, dann mache ich das bei sonstiges mit rein.
Musst Du aber gut begründen...sonst fliegt das raus.
Er wurde nur beruflich genutzt, von daher passt das. Aber danke.
Ja das glaub ich Dir ja. Aber wenn du nur den Beleg beilegst und die Zahl reinschreibst ohne weitere erläuterung fliegt das ohne Rückfrage raus.
03.03.2018 20:45
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von Tanzbär:
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von Tanzbär:
Ah ok, danke, dann mache ich das bei sonstiges mit rein.
Musst Du aber gut begründen...sonst fliegt das raus.
Er wurde nur beruflich genutzt, von daher passt das. Aber danke.
Ja das glaub ich Dir ja. Aber wenn du nur den Beleg beilegst und die Zahl reinschreibst ohne weitere erläuterung fliegt das ohne Rückfrage raus.
Dann gibt es Widerspruch und ne Kopie vom Reisepass
03.03.2018 20:52
Zitat von Tanzbär:
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von Tanzbär:
Zitat von Once-upon-a-time:
...
Er wurde nur beruflich genutzt, von daher passt das. Aber danke.
Ja das glaub ich Dir ja. Aber wenn du nur den Beleg beilegst und die Zahl reinschreibst ohne weitere erläuterung fliegt das ohne Rückfrage raus.
Dann gibt es Widerspruch und ne Kopie vom Reisepass![]()
Das Ding heißt Einspruch. Und warum kompliziert, wenns einfach auch geht? Macht Dir und dem finanzbeamten nur unnötig Arbeit.
Kannst du die Frist für den Einspruch korrekt berechnen?
03.03.2018 21:29
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von Tanzbär:
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von Tanzbär:
...
Ja das glaub ich Dir ja. Aber wenn du nur den Beleg beilegst und die Zahl reinschreibst ohne weitere erläuterung fliegt das ohne Rückfrage raus.
Dann gibt es Widerspruch und ne Kopie vom Reisepass![]()
Das Ding heißt Einspruch. Und warum kompliziert, wenns einfach auch geht? Macht Dir und dem finanzbeamten nur unnötig Arbeit.
Kannst du die Frist für den Einspruch korrekt berechnen?
Also, das kann ein äffchen. Und wenn man den Einspruch sofort nach Erhalt einlegt, ist man auf der sicheren seite.
Ich fürchte auch, dass es rausfliegt. Aber sie könnte zumindest mal versuchen, sich auf das Urteil von 2014 zu berufen. WENN sie sich das geschiss dafür antun will.
Und was ist das denn für ein beklopptes argument, dass sie dem Finanzbeamten arbeit ersparen soll? Ich glaub es geht los. Dann müsste ich ja meinen Job aufgeben. Und mein Chef sowieso.
03.03.2018 21:49
Zitat von Melly82:
Zitat von Once-upon-a-time:
Zitat von Tanzbär:
Zitat von Once-upon-a-time:
...
Dann gibt es Widerspruch und ne Kopie vom Reisepass![]()
Das Ding heißt Einspruch. Und warum kompliziert, wenns einfach auch geht? Macht Dir und dem finanzbeamten nur unnötig Arbeit.
Kannst du die Frist für den Einspruch korrekt berechnen?
Also, das kann ein äffchen. Und wenn man den Einspruch sofort nach Erhalt einlegt, ist man auf der sicheren seite.
Ich fürchte auch, dass es rausfliegt. Aber sie könnte zumindest mal versuchen, sich auf das Urteil von 2014 zu berufen. WENN sie sich das geschiss dafür antun will.
Und was ist das denn für ein beklopptes argument, dass sie dem Finanzbeamten arbeit ersparen soll? Ich glaub es geht los. Dann müsste ich ja meinen Job aufgeben. Und mein Chef sowieso.![]()
Also, wenn das ein Äffchen kann-wieso gibt es dann unzählige Urteile dazu, und wie das mit der 3-Tages-Fiktion ist? Oh Mann...
Ich hab keine Ahnung ob der Ansatz gerechtfertigt ist oder nicht, dazu kenn ich die Situation der TE nicht. Aber eins weiß ich sicher-ohne Erläuterung fliegt das ohne Kommentar raus. Und zwar zurecht. Die Nachweispflicht für steuermindernde Tatsachen liegt noch immer beim Steuerpflichtigen.
Und Das Argument mit Job aufgeben-wie blöd is das denn? Man muss doch sein gegenüber nicht absichtlich ärgern? Macht dein Chef mit Sicherheit auch nicht...
04.03.2018 13:20
Also ich finde es jetzt nicht wirklich schwer, die korrekte Frist zu berechnen. Habe ich jahrelang jeden tag gemacht und es hat immer gepasst.
Ich sagte ja, ich denke auch, dass es rausfliegt. Deshalb wäre ein hinterlegtes Excel mit Begründung, warum der Pass beruflich notwendig ist, geschickt.
Ich weiss ja nicht, was und wo du arbeitest, aber in unserer kanzlei ist es Usus, alles anzusetzten, was auch nur im entferntesten die Chance hat, durchzukommen.
Und was das Arbeit machen abgeht: denkst du, ein steuerberater, der ein bisschen was drauf hat sagt: "och nö, das setzten wir nicht an, der arme, überbezahlte, unterbeschäftigete Finanzbeamte muss sonst auf sein drittes Frühstück verzichten, weil er sich die Mühe machen muss, die est Erklärung zu lesen, zu verstehen und drüber nachzudenken, ob er das rausschmeisst, oder nicht? "Dann ist der aber mal ganz schnell seinen Mandanten los....
Ich sagte ja, ich denke auch, dass es rausfliegt. Deshalb wäre ein hinterlegtes Excel mit Begründung, warum der Pass beruflich notwendig ist, geschickt.
Ich weiss ja nicht, was und wo du arbeitest, aber in unserer kanzlei ist es Usus, alles anzusetzten, was auch nur im entferntesten die Chance hat, durchzukommen.
Und was das Arbeit machen abgeht: denkst du, ein steuerberater, der ein bisschen was drauf hat sagt: "och nö, das setzten wir nicht an, der arme, überbezahlte, unterbeschäftigete Finanzbeamte muss sonst auf sein drittes Frühstück verzichten, weil er sich die Mühe machen muss, die est Erklärung zu lesen, zu verstehen und drüber nachzudenken, ob er das rausschmeisst, oder nicht? "Dann ist der aber mal ganz schnell seinen Mandanten los....
04.03.2018 13:43
Zitat von Melly82:
Also ich finde es jetzt nicht wirklich schwer, die korrekte Frist zu berechnen. Habe ich jahrelang jeden tag gemacht und es hat immer gepasst.
Ja du kannst das vielleicht-die TE mit ziemlicher Sicherheiz nicht.
Zitat von Melly82:
Ich sagte ja, ich denke auch, dass es rausfliegt. Deshalb wäre ein hinterlegtes Excel mit Begründung, warum der Pass beruflich notwendig ist, geschickt.
Genau das und nichts anderes schreib ich doch die ganze Zeit!!!!
Zitat von Melly82:
Ich weiss ja nicht, was und wo du arbeitest, aber in unserer kanzlei ist es Usus, alles anzusetzten, was auch nur im entferntesten die Chance hat, durchzukommen.
Und auch da werdet ihr die Angaben irgendwo belegen und begründen müssen...
Zitat von Melly82:
Und was das Arbeit machen abgeht: denkst du, ein steuerberater, der ein bisschen was drauf hat sagt: "och nö, das setzten wir nicht an, der arme, überbezahlte, unterbeschäftigete Finanzbeamte muss sonst auf sein drittes Frühstück verzichten, weil er sich die Mühe machen muss, die est Erklärung zu lesen, zu verstehen und drüber nachzudenken, ob er das rausschmeisst, oder nicht? "Dann ist der aber mal ganz schnell seinen Mandanten los....
Schön langsam wird mir klar-lesen können und verstehen können is nicht da selbe.
Ich hab nie geschrieben sie soll’s nicht ansetzen-sondern nur dass die es begründen soll.
Tipp für Dich und Deinen Chef, so aus Erfahrung:
Ein Finanzbeamter schreibt nur ganz ganz ungerne einen Brief wegen nur einer Rückfrage-daher wird er, wenn er eh schon eine Rückfrage auf der Liste hat, gleich mal mehr Sachen anzweifeln...und das macht dann Arbeit...
04.03.2018 17:19
Ihr braucht euch doch nicht anzugiften...
Once, ich schrieb nirgends, dass ich es nicht begründe. Das habe ich getan. Wenn er noch Beweise braucht, kann ich ihm dann auf Rückfrage eine Kopie schicken. Da er eh noch Rückfragen haben wird, kann ich das dann in einem Rutsch beantworten.
Warum sollte ich mir vorher schon unnötige Arbeit machen und alles mögliche kopieren, was ihn evtl. gar nicht interessiert?
Once, ich schrieb nirgends, dass ich es nicht begründe. Das habe ich getan. Wenn er noch Beweise braucht, kann ich ihm dann auf Rückfrage eine Kopie schicken. Da er eh noch Rückfragen haben wird, kann ich das dann in einem Rutsch beantworten.
Warum sollte ich mir vorher schon unnötige Arbeit machen und alles mögliche kopieren, was ihn evtl. gar nicht interessiert?
04.03.2018 19:02
Zitat von Tanzbär:
Ihr braucht euch doch nicht anzugiften...
Once, ich schrieb nirgends, dass ich es nicht begründe. Das habe ich getan. Wenn er noch Beweise braucht, kann ich ihm dann auf Rückfrage eine Kopie schicken. Da er eh noch Rückfragen haben wird, kann ich das dann in einem Rutsch beantworten.
Warum sollte ich mir vorher schon unnötige Arbeit machen und alles mögliche kopieren, was ihn evtl. gar nicht interessiert?
Weil du vorher ja eh schon alles in der Hand hast!
Aber egal, wollte hier auch keine ellenlange Diskussion lostreten, sondern nur so als Hinweis dass du da eben nen Zweizeiler dazuschreiben solltest!
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt


