Vorzeitige Rückgabe der Kaution??
13.06.2012 23:00
Hallo ihr Lieben
Also,mein Mann und ich ziehen zum 01.09. in unsere neue Wohnung.
Da die Renovierung doch teurer wird,als wir vorher gedacht hatten und das Geld was wir gespart hatten leider nicht reicht,wollten wir unseren Vermieter fragen,ob er uns vorzeitig evtl eine Kaution zurück gibt. Haben damals 2 hinterlassen.
Darf der Vermieter das,wenn er damit einverstanden ist??
LG
Honigbiene
Also,mein Mann und ich ziehen zum 01.09. in unsere neue Wohnung.
Da die Renovierung doch teurer wird,als wir vorher gedacht hatten und das Geld was wir gespart hatten leider nicht reicht,wollten wir unseren Vermieter fragen,ob er uns vorzeitig evtl eine Kaution zurück gibt. Haben damals 2 hinterlassen.
Darf der Vermieter das,wenn er damit einverstanden ist??
LG
Honigbiene
13.06.2012 23:01
Wenn er einverstanden ist, warum nicht?
Ist ja sein eigenes Risiko...?!
Ist ja sein eigenes Risiko...?!
13.06.2012 23:11
Bin Bankerin - natürlich darf er das. Die Frage ist, ob er's will, solange die Wohnung nicht abgenommen ist und die nächste Nebenkostenabrechnung gemacht wurde?!
13.06.2012 23:55
Also ich hab sowas auch schon mal mit einem vermieter ausgemacht. und das ging auch problemlos.
Und wegen der nebenkostenabrechnung... also ich glaube nicht, das er die abwarten darf, um dann ggf. das geld von der kaution zu nehmen.
er kann ja nicht vorher schon davon ausgehen, das ihr die abrechnung nicht zahlen wollt oder könnt. Und vielleicht gibts ja auch ein guthaben.
Und wenn ihr auch noch 2 kautionen hinterlegt habt, dann sollte es sicher kein thema sein, euch eine davon vorzeitig wieder zu geben. das geld gehört ja immerhin euch, solange der vermieter euch nicht glaubhaft nachweisen kann, das er das feld braucht, um seine wohnung wieder herzurichten, weil da schäden entstanden sind.
Und wegen der nebenkostenabrechnung... also ich glaube nicht, das er die abwarten darf, um dann ggf. das geld von der kaution zu nehmen.
er kann ja nicht vorher schon davon ausgehen, das ihr die abrechnung nicht zahlen wollt oder könnt. Und vielleicht gibts ja auch ein guthaben.
Und wenn ihr auch noch 2 kautionen hinterlegt habt, dann sollte es sicher kein thema sein, euch eine davon vorzeitig wieder zu geben. das geld gehört ja immerhin euch, solange der vermieter euch nicht glaubhaft nachweisen kann, das er das feld braucht, um seine wohnung wieder herzurichten, weil da schäden entstanden sind.
14.06.2012 00:00
Zitat von LoisLane:
Bin Bankerin - natürlich darf er das. Die Frage ist, ob er's will, solange die Wohnung nicht abgenommen ist und die nächste Nebenkostenabrechnung gemacht wurde?!
Die nächste Abrechnung kommt erst im April 2013.
Solange darf er gar nicht warten.
14.06.2012 00:02
Zitat von beljana:
Also ich hab sowas auch schon mal mit einem vermieter ausgemacht. und das ging auch problemlos.
Und wegen der nebenkostenabrechnung... also ich glaube nicht, das er die abwarten darf, um dann ggf. das geld von der kaution zu nehmen.
er kann ja nicht vorher schon davon ausgehen, das ihr die abrechnung nicht zahlen wollt oder könnt. Und vielleicht gibts ja auch ein guthaben.
Und wenn ihr auch noch 2 kautionen hinterlegt habt, dann sollte es sicher kein thema sein, euch eine davon vorzeitig wieder zu geben. das geld gehört ja immerhin euch, solange der vermieter euch nicht glaubhaft nachweisen kann, das er das feld braucht, um seine wohnung wieder herzurichten, weil da schäden entstanden sind.
Es sind keine Schäden entstanden. Als wir hier eingezogen sind war die Wohnung eine Ruine. Wir haben hier 1000€ reingesteckt,damit man hier überhaupt leben konnte.
14.06.2012 00:43
Hi,
nur so zur Info: der Vermieter ist nicht verpflichtet die Kaution bei auszug zurückzugeben. Er hat 6 Monate nach Auszug Zeit eine Abrechnung vorzunehmen und dann nach Abzug evtl. Positionen Euch diese Abrechnung zukommen zu lassen und auch das verbleibende Geld.
Viele Grüße,
Anja
nur so zur Info: der Vermieter ist nicht verpflichtet die Kaution bei auszug zurückzugeben. Er hat 6 Monate nach Auszug Zeit eine Abrechnung vorzunehmen und dann nach Abzug evtl. Positionen Euch diese Abrechnung zukommen zu lassen und auch das verbleibende Geld.
Viele Grüße,
Anja
14.06.2012 13:27
Zitat von LoisLane:seh ich auch so, wir sind Vermieter und ich persönlich würde das vor Wohnungsübergabe nicht machen
Bin Bankerin - natürlich darf er das. Die Frage ist, ob er's will, solange die Wohnung nicht abgenommen ist und die nächste Nebenkostenabrechnung gemacht wurde?!
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