Mütter- und Schwangerenforum

Was kommt bei Scheidung auf einen zu?

missbazi
59 Beiträge
21.06.2013 20:42
Frage steht ja schon oben. Was kostet eine Scheidung? Wen kostet sie was? Und bekommt der Partner, der weniger als der Andere verdient, Unterhalt? Gibt es das noch?

Zur Situation: Frau arbeitet Teilzeit wegen Kinderbetreuung, Mann Vollzeit und verdient deutlich mehr. Ein Kind unter drei Jahren, welches in den Kindergarten geht.

Danke!
21.06.2013 21:48
Wenn ihr euch einig seid könnt ihr euch einen Anwalt teilen.
Meine Mum hat damals knapp 8000€ für ihren gezahlt (jeder Brief, jedes Gespräch kostet).

Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet.

Das Trennungsjahr müsst ihr halt einhalten.
21.06.2013 21:50
Ach ja:
Unterhalt wirst du denk ich nur für euer Kind bekommen, da du ja arbeitest.

Wenn du Lohnsteuerklasse 2 hast kriegst auch wieder mehr raus.
erwin.vestris
57 Beiträge
21.06.2013 21:51
Diese Frage kann Dir generell nur ein Anwalt beantworten.

Scheidungen kosten nicht immer das Selbe. Erkundige Dich mal beim Gericht bezüglich Verfahrenskostenhilfe. Ohne Anwalt wird das sowieso nix, da bei Ehescheidungen Anwaltspflicht besteht. Wenn beide der Scheidung zustimmen, kann man einen gemeinsamen Anwalt aufsuchen.

Da sind einige Punkte die aufeinander abgestimmt werden müssen.

Trennungsjahr: 1 Jahr getrennt von Bett und Tisch

...wenn es noch Probleme bezüglich der Elterlichen Sorge gibt oder Unterhaltszahlungen, kann ich Dir sagen dass es (bei uns) immer gesonderte Verfahren sind.

LG und alles Gute
anakey
6743 Beiträge
21.06.2013 23:03
Ganz ehrlich? jede Scheidung verläuft anders. es kommt auch auf die zu klärenden Sachverhalte an.
Meine Eltern bspw. liegen seit ca 5 Jahren (oder mehr ) in Scheidung. Sie können sich einfach nicht übers Geld einigen. (gemeinsames Haus, Nutzungsentschädigung, Unterhalt für die Frau, etc.)

Bekannte meiner Eltern sind problemlos innerhalb von 2 Jahren geschieden worden. die 2 waren sich einfach einig, was wer bekommt.

Ja, Unterhalt für die Frau KANN es noch geben-je nach Entscheidung des Gerichtes, wenn keine Einigung der Parteien möglich ist.
Unterhalt fürs Kind wird nach Düsseldorfer-Tabelle gerechnet.-es sei denn, die Eltern einigen sich untereinander über den Unterhalt.
22.06.2013 07:22
Die Gerichtskosten werden nach dem Einkommen gerechnet.
In dem Fall nach beiden.
Man benötigt nur einen Anwalt, wenn man sich einig ist.
Es ist dann kein gemeinsamer Anwalt.
So wurde ich aufgeklärt.
Braucht man zwei Anwälte, so kann der gering verdienende Prozesskostenhilfe beantragen.
Wurde das Trennungsjahr eingehalten, kommt es zum Gerichtstermin, bei dem alles für den Unterhalt geklärt wird.
Danach dauert es noch einen Monat bis es rechtskräftig ist.
anakey
6743 Beiträge
22.06.2013 19:26
Zitat von lissina:

Die Gerichtskosten werden nach dem Einkommen gerechnet.
In dem Fall nach beiden.
Man benötigt nur einen Anwalt, wenn man sich einig ist.
Es ist dann kein gemeinsamer Anwalt.
So wurde ich aufgeklärt.
Braucht man zwei Anwälte, so kann der gering verdienende Prozesskostenhilfe beantragen.
Wurde das Trennungsjahr eingehalten, kommt es zum Gerichtstermin, bei dem alles für den Unterhalt geklärt wird.
Danach dauert es noch einen Monat bis es rechtskräftig ist.

Klappt aber auch nur dann, wenn man sich einig wird über die Geldwerte (Unterhalt Kind, Unterhalt Frau, etc)
Wie gesagt-meine Eltern treffen sich seit 5 Jahren regelmäßig vor Gericht wegen der Scheidung..geschieden sind sie bis heute nicht...
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