Wer kennt sich mit Arbeitsverträgen aus? Brauche bitte Hilfe bzgl. Urlaub
09.08.2012 12:04
hallo ihr lieben,
folgendes: ich arbeite auf minijobbasis und bin noch bis 17.september in der probezeit. aus einigen gründen möchte ich kündigen. ich hab ja eine kündigungsfrist von 14 tagen.
kann mir jemand sagen ob es möglich ist den kompletten urlaub zu nehmen der mir zusteht um so die zeit zu "überbrücken"?
mir wurde gesagt dass ich den lohn zurück zahlen muss wenn ich die stunden nicht arbeite. (bekomm ja gehalt im vorraus). das will ich natürlich vermeiden!!
ich hoffe es ist nicht zu verwirrend und mir kann jemand weiter helfen!
danke
folgendes: ich arbeite auf minijobbasis und bin noch bis 17.september in der probezeit. aus einigen gründen möchte ich kündigen. ich hab ja eine kündigungsfrist von 14 tagen.
kann mir jemand sagen ob es möglich ist den kompletten urlaub zu nehmen der mir zusteht um so die zeit zu "überbrücken"?
mir wurde gesagt dass ich den lohn zurück zahlen muss wenn ich die stunden nicht arbeite. (bekomm ja gehalt im vorraus). das will ich natürlich vermeiden!!
ich hoffe es ist nicht zu verwirrend und mir kann jemand weiter helfen!
danke
09.08.2012 12:07
in der probezeit gibt es doch gar keinen urlaubsanspruch
du kannst ja deinen arbeitgeber bitten eine einvernehmliche lösung zu machen. dann kann er dich auch freistellen bis zum 17.9.
kannst du denn gut mit deinem chef reden?
du kannst ja deinen arbeitgeber bitten eine einvernehmliche lösung zu machen. dann kann er dich auch freistellen bis zum 17.9.
kannst du denn gut mit deinem chef reden?
09.08.2012 12:09
Zitat von schlatz:
hallo ihr lieben,
folgendes: ich arbeite auf minijobbasis und bin noch bis 17.september in der probezeit. aus einigen gründen möchte ich kündigen. ich hab ja eine kündigungsfrist von 14 tagen.
kann mir jemand sagen ob es möglich ist den kompletten urlaub zu nehmen der mir zusteht um so die zeit zu "überbrücken"?
mir wurde gesagt dass ich den lohn zurück zahlen muss wenn ich die stunden nicht arbeite. (bekomm ja gehalt im vorraus). das will ich natürlich vermeiden!!
ich hoffe es ist nicht zu verwirrend und mir kann jemand weiter helfen!
danke![]()
hallo,
solange du in der probezeit bist kannst kein urlaub nehmen
und solange du in der probezeit bist kannst du ohne weiteren grund kündigen... also ohne einen grund anzugeben...
wenn du aus der probezeit raus bist wird es schon schwieriger...
09.08.2012 12:11
meine kollegin meinte dass der urlaub wohl angerechnet werden kann?!
hab gegoogled und da steht überall dass der chef entscheiden muss ob urlaub genommen werden darf oder nicht?!
ich kann mit meinem chef leider nicht reden. bzw mit meiner chefin die fürs personal zuständig ist. SIE ist einer der gründe...
hab gegoogled und da steht überall dass der chef entscheiden muss ob urlaub genommen werden darf oder nicht?!
ich kann mit meinem chef leider nicht reden. bzw mit meiner chefin die fürs personal zuständig ist. SIE ist einer der gründe...
09.08.2012 12:15
normal steht dir kein urlaub zu, also das du welchen nehmen kannst, aber wenn du gekündig hat is das ja anders!!weil den hast du ja erarbeitet und soviel urlaub wie hast (je gearbeiteten monat 2 tage) müßtest du dann auch bekommen!!
09.08.2012 12:15
Zitat von Lilly_81:
normal steht dir kein urlaub zu, also das du welchen nehmen kannst, aber wenn du gekündig hat is das ja anders!!weil den hast du ja erarbeitet und soviel urlaub wie hast (je gearbeiteten monat 2 tage) müßtest du dann auch bekommen!!![]()
danke!
09.08.2012 13:22
Urlaub während der Probezeit
Auch in der Probezeit hast Du jeden Monat Anspruch auf ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. Allerdings kann Dein Chef während der Probezeit eine Urlaubssperre verhängen. Wird Dir währenddessen gekündigt, muss Dir Dein Chef den nicht genutzten Urlaub auszahlen, wie Andreas Walle erklärt. Der Gegenwert der Urlaubstage kommt einfach zum Brutto Deines Gehaltes dazu. Hast Du bereits zu viel Urlaub abgefeiert, kann Dein Chef andererseits nichts zurückfordern (§5 BurlG).
Auch in der Probezeit hast Du jeden Monat Anspruch auf ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. Allerdings kann Dein Chef während der Probezeit eine Urlaubssperre verhängen. Wird Dir währenddessen gekündigt, muss Dir Dein Chef den nicht genutzten Urlaub auszahlen, wie Andreas Walle erklärt. Der Gegenwert der Urlaubstage kommt einfach zum Brutto Deines Gehaltes dazu. Hast Du bereits zu viel Urlaub abgefeiert, kann Dein Chef andererseits nichts zurückfordern (§5 BurlG).
09.08.2012 15:56
Zitat von NiCoLe3110:
in der probezeit gibt es doch gar keinen urlaubsanspruch![]()
du kannst ja deinen arbeitgeber bitten eine einvernehmliche lösung zu machen. dann kann er dich auch freistellen bis zum 17.9.
kannst du denn gut mit deinem chef reden?
Veraltete Sichtweise
... Mit jedem Monat/tag/Woche erarbeitet mach sich anteilig Urlaubsanspruch, den man auch nehmen kann. Schwierig wird es dann, wenn man in der Probezeit zwei Wochen Urlaub haben will, aber zu dem Zeitpunkt erst eine Woche erarbeitet hat. Aber die Woche, die man bereits hat, die kann man auch nehmen.
09.08.2012 20:19
Zitat von schlatz:
hallo ihr lieben,
folgendes: ich arbeite auf minijobbasis und bin noch bis 17.september in der probezeit. aus einigen gründen möchte ich kündigen. ich hab ja eine kündigungsfrist von 14 tagen.
kann mir jemand sagen ob es möglich ist den kompletten urlaub zu nehmen der mir zusteht um so die zeit zu "überbrücken"?
mir wurde gesagt dass ich den lohn zurück zahlen muss wenn ich die stunden nicht arbeite. (bekomm ja gehalt im vorraus). das will ich natürlich vermeiden!!
ich hoffe es ist nicht zu verwirrend und mir kann jemand weiter helfen!
danke![]()
also wie lange war denn deine probezeit? und wie viel urlaub hättest du im jahr gehabt ? dir steht definitiv für die zeit die du da warst urlaub zu und wenn du den noch nicht genommen hast kannst du ihn nehmen
ganz sicher bin selbst selbständig und hab mit urlaub und angestellten zu tun
10.08.2012 12:18
hat sich mittlerweile erledigt! danke euch!
mein urlaub wird angerechnet
mein urlaub wird angerechnet
10.08.2012 12:22
Leute, ds mit der Probezeit und dem Urlaubsanspruch stimmt so nicht. Ich hab ds 3 Jahre gelernt und sogar meine Abschlussarbeit darüber geschrieben. Es wird immer wieder falsch erklärt. Es gibt die Probezeit und die Wartezeit. Da die Probezeit meist genauso lang ist, wie die Wartezeit, wird das leider öfter miteinander verwechselt.
Also es ist so. Die Wartezeit beträgt in der Regel 6 Monate. Das heißt, in dieser Zeit hast du nicht den vollen Anspruch auf deinen Urlaub sondern nur, so lange du gearbeitet hast. Ds heißt, du musst dir ausrechnen, wieviel Urlaubstage du im Monat hast (bei 24 Tagen Urlaub, hast du also 2 Tage Urlaub im Monat). Wenn du also 3 Monate in der Firma warst, hast du somit einen Anspruch von 6 Tagen, diese kannst du dann auch nehmen.
Also es ist so. Die Wartezeit beträgt in der Regel 6 Monate. Das heißt, in dieser Zeit hast du nicht den vollen Anspruch auf deinen Urlaub sondern nur, so lange du gearbeitet hast. Ds heißt, du musst dir ausrechnen, wieviel Urlaubstage du im Monat hast (bei 24 Tagen Urlaub, hast du also 2 Tage Urlaub im Monat). Wenn du also 3 Monate in der Firma warst, hast du somit einen Anspruch von 6 Tagen, diese kannst du dann auch nehmen.
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