Wie is das mit den Schönheitsreparaturen bei Auszug?
21.11.2017 10:38
Hallöchen ihr lieben.
Wir ziehen zum 31.12. aus unserer Wohnung aus, die vorabnahme war und dort wurden Türen und Rahmen bemängelt.
Alles schön und gut, ABER: diese sind lediglich gebrauchsspuren der letzten 20 Jahre (seit der Bau steht wurden nie mehr neue Türen eingesetzt) nach etlichen Mietern, KLAR, dass da ein Gebrauch mit Spuren statt gefunden hat.
Dieser stand auch schon im übergabeprotokoll, jetzt ist meine Frage, ob wir dies tatsächlich beheben müssen? Ich bin der Meinung das dies nur gemacht werden muss, wenn mutwillige Beschädigungen an den Türen sind?
Wir ziehen zum 31.12. aus unserer Wohnung aus, die vorabnahme war und dort wurden Türen und Rahmen bemängelt.
Alles schön und gut, ABER: diese sind lediglich gebrauchsspuren der letzten 20 Jahre (seit der Bau steht wurden nie mehr neue Türen eingesetzt) nach etlichen Mietern, KLAR, dass da ein Gebrauch mit Spuren statt gefunden hat.
Dieser stand auch schon im übergabeprotokoll, jetzt ist meine Frage, ob wir dies tatsächlich beheben müssen? Ich bin der Meinung das dies nur gemacht werden muss, wenn mutwillige Beschädigungen an den Türen sind?
21.11.2017 10:43
Wenn es schon im übergabeprotokoll stand , dann müsst ihr es nicht aus bessern.
21.11.2017 11:01
Zitat von wolkenschaf:
Was steht denn im Mietvertrag?
Es steht im Unterpunkt Schönheitsreparaturen das Türen gestrichen werden müssen. Rechtsberatung sagt nur bei verschuldeten Beschädigungen. Wollte hier mal die erfahrungen hören
Der Anwältin fehlte auch die Klausel mit den Zeiten, wann was „renoviert“ werden muss
21.11.2017 11:07
Um was geht es genau. Sollen die Türen neu gestrichen werden oder ausgetauscht?
Streichen kann unter Umständen richtig sein, hängt vom Vertrag und den Übergabeprotokollen und Zeiten ab.
Austausch nur bei Beschädigung, nicht bei Abnutzungsspuren.
Was ist das übrigens für eine Anwältin/Rechtsberatung, wenn bei Vorlage der entsprechenden Schriftstücke keine endgültige Aussage getätigt werden kann???? Wir können hier nur Mutmaßungen anstellen, sie hätte es euch klar sagen müssen.
Streichen kann unter Umständen richtig sein, hängt vom Vertrag und den Übergabeprotokollen und Zeiten ab.
Austausch nur bei Beschädigung, nicht bei Abnutzungsspuren.
Was ist das übrigens für eine Anwältin/Rechtsberatung, wenn bei Vorlage der entsprechenden Schriftstücke keine endgültige Aussage getätigt werden kann???? Wir können hier nur Mutmaßungen anstellen, sie hätte es euch klar sagen müssen.
21.11.2017 11:09
Zitat von Nicsisch:
Um was geht es genau. Sollen die Türen neu gestrichen werden oder ausgetauscht?
Streichen kann unter Umständen richtig sein, hängt vom Vertrag und den Übergabeprotokollen und Zeiten ab.
Austausch nur bei Beschädigung, nicht bei Abnutzungsspuren.
Was ist das übrigens für eine Anwältin/Rechtsberatung, wenn bei Vorlage der entsprechenden Schriftstücke keine endgültige Aussage getätigt werden kann???? Wir können hier nur Mutmaßungen anstellen, sie hätte es euch klar sagen müssen.
Es war eine telefonische Rechtsberatung. Nein es ging über das Streichen, ABER die Türen sind mit einer Schicht aufgebügelt wo man, wenn man sie abschleift nie wieder das selbe Ergebnis liefern kann
21.11.2017 11:09
Zitat von Maria123:
Zitat von wolkenschaf:
Was steht denn im Mietvertrag?
Es steht im Unterpunkt Schönheitsreparaturen das Türen gestrichen werden müssen. Rechtsberatung sagt nur bei verschuldeten Beschädigungen. Wollte hier mal die erfahrungen hören
Der Anwältin fehlte auch die Klausel mit den Zeiten, wann was „renoviert“ werden muss
Laut Gerichtsurteil sind die meistens Klauseln im Mietvertrag bezüglich Reparaturen nichtig.
Google spuckt auch relativ viel dazu aus. http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/sc hoenheitsreparaturen-pinselpause-fuer-mieter_aid_4 18601.html
21.11.2017 13:50
Nein, du musst weder Türen tauschen noch streichen und schon gar nicht, wenn ihr es im Übergabeprotokoll vermerkt habt. Wir sollten damals auch die Türen streichen und der Vermieter kam damit nicht durch, diese Klauseln im Mietvertrag sind nicht mehr zulässig, weil es eben eine normale Abnutzung ist.
21.11.2017 14:46
Zitat von Madi-79:
Nein, du musst weder Türen tauschen noch streichen und schon gar nicht, wenn ihr es im Übergabeprotokoll vermerkt habt. Wir sollten damals auch die Türen streichen und der Vermieter kam damit nicht durch, diese Klauseln im Mietvertrag sind nicht mehr zulässig, weil es eben eine normale Abnutzung ist.
Super, vielen Dank
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