Mütter- und Schwangerenforum

Wohungsauszug -Was beachten?

LittleMsSunshine2010
1756 Beiträge
06.07.2011 14:02
Halloooo,

wir ziehe bald um und ich wollte mal wissen, was ich alles beachten muss bezüglich Wohnugsrenovierung und Übergabeprotokoll der Wohnung....
Muss ich alles renovieren? wir haben in der wohnun von dez09 bis jul11 gewohnt und sie ist in einem guten zustand. Bei einzug war alles weiß gestrichen bis auf das Wohnesszimmer, das haben wir selbst renoviert.

Danke für eure hilfe
michele1610
2297 Beiträge
06.07.2011 14:05
kommt drauf an was im mietvertrag steht.wir hätten bei auszug laut mietvertrag alles weißen müssen aber haben mit der vermieterin gesprochen und konnten es so lassen
06.07.2011 14:07
Klauseln im Mietvertrag wie zb. das Bad muss alle 2 Jahr, die Küche alle 3Jahre, der Rest alle 4 Jahre gestrichen werden, sind ungültig.
Ich weiß allerdigs nicht genau wie es aussieht, wenn man die Wohnung renoviert/gestrichen übernommen hat, ob man zu Auszug auch nochmal streichen muss. Im Prinzip würde ich davon ausgehen, dass es auf den Zustand ankommt, aber ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen. Zur not ist ein Eimer Billi-Weiß ja auch nicht zu teuer (bevor man sich womöglich noch auf nen Rechsstreit mit dem Vermieter einlässt... die armen Nerven)
kruemelkeks
11361 Beiträge
06.07.2011 14:07
Renovieren bei Auszug braucht kein Mieter, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Die Klausel ist rechtswiedrig ! Gibts genug Urteile zu !

Wo du drauf achten solltest, das die Strom und Wasserzähler Stände korrekt aufgeschrieben werden ( am besten auch selber nochmal aufschreiben ) und das alle Mängel aufgelistet werden.
Jule-Maus
9186 Beiträge
06.07.2011 14:08
das mit den weißen wänden ist so oder so nicht mehr gültig.. sie sollten in einer hellen farbe sein..
aber scahu definitiv in den vertrag.. da steht ob es besenrein übergeben wird oder nicht.. ansonsten musst du wirklich schauen, ob du noch irgendwo was überstreichen musst, wie der boden aussieht (wegen dellen und so) und joa.. du musst ja vom übergabeprotokoll vom einzug noch ne kopie haben und kannst da ja ma gucken ob da was stand.. ansonsten einfach alles mal wischen und so..
Usa83
34786 Beiträge
06.07.2011 14:10
Zitat von kruemelkeks:

Renovieren bei Auszug braucht kein Mieter, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Die Klausel ist rechtswiedrig ! Gibts genug Urteile zu !

Wo du drauf achten solltest, das die Strom und Wasserzähler Stände korrekt aufgeschrieben werden ( am besten auch selber nochmal aufschreiben ) und das alle Mängel aufgelistet werden.

das stimmt nur bedingt!
die klauseln sind nur ungültig, wenn es starre fristen enthält!
klauseln ohne fristen sind nach wie vor gültig!
*
also wenn die wohnung in einem guten zustand is, dann sollte das kein problem sein frag bei deinem vermieter an, vielleicht kann er ja ne vorabnahme machen und sagen, dass ausgebessert werden sollte
Fay2011
1662 Beiträge
06.07.2011 14:15
Zitat von LittleMsSunshine2010:

Halloooo,

wir ziehe bald um und ich wollte mal wissen, was ich alles beachten muss bezüglich Wohnugsrenovierung und Übergabeprotokoll der Wohnung....
Muss ich alles renovieren? wir haben in der wohnun von dez09 bis jul11 gewohnt und sie ist in einem guten zustand. Bei einzug war alles weiß gestrichen bis auf das Wohnesszimmer, das haben wir selbst renoviert.

Danke für eure hilfe


Also das steht eigentlich im Mietvertrag.

Wir mussten auch die komplette Bude weißen und putzen und und und ... hab da echt nen Knochenjob gemacht im 5. Monat ... aber hinterher fühlt man sich richtig gut
butjentine
3506 Beiträge
06.07.2011 15:56
seit 2004 gilt grundsätzlich folgende regel

* Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre;
* Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre;
* alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre.

weiße raufaser zu verlangen ist nicht mehr zulässig.
jetzt geht es um die schönheitreparaturen, diese müssen nach mittlerer güte und fachmännisch durchgeführt werden
butjentine
3506 Beiträge
06.07.2011 15:57
Zitat von Usa83:

Zitat von kruemelkeks:

Renovieren bei Auszug braucht kein Mieter, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Die Klausel ist rechtswiedrig ! Gibts genug Urteile zu !

Wo du drauf achten solltest, das die Strom und Wasserzähler Stände korrekt aufgeschrieben werden ( am besten auch selber nochmal aufschreiben ) und das alle Mängel aufgelistet werden.

das stimmt nur bedingt!
die klauseln sind nur ungültig, wenn es starre fristen enthält!
klauseln ohne fristen sind nach wie vor gültig!
*
also wenn die wohnung in einem guten zustand is, dann sollte das kein problem sein frag bei deinem vermieter an, vielleicht kann er ja ne vorabnahme machen und sagen, dass ausgebessert werden sollte


da stimme ich zu. das gilt nur bedingt. man muß für folgende schönheitsreperaturen sorgen

* Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre;
* Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre;
* alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre.
06.07.2011 18:29
Zitat von butjentine:

Zitat von Usa83:

Zitat von kruemelkeks:

Renovieren bei Auszug braucht kein Mieter, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Die Klausel ist rechtswiedrig ! Gibts genug Urteile zu !

Wo du drauf achten solltest, das die Strom und Wasserzähler Stände korrekt aufgeschrieben werden ( am besten auch selber nochmal aufschreiben ) und das alle Mängel aufgelistet werden.

das stimmt nur bedingt!
die klauseln sind nur ungültig, wenn es starre fristen enthält!
klauseln ohne fristen sind nach wie vor gültig!
*
also wenn die wohnung in einem guten zustand is, dann sollte das kein problem sein frag bei deinem vermieter an, vielleicht kann er ja ne vorabnahme machen und sagen, dass ausgebessert werden sollte


da stimme ich zu. das gilt nur bedingt. man muß für folgende schönheitsreperaturen sorgen

* Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre;
* Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre;
* alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre.



Und ich dachte, gerade dass ist nicht mehr zulässig. Sondern, wenn vergilbt, dann streichen (bzw. so ähnlich...) Wenn ich ausziehe gibts einfach nen Eimer günstige Farbe, ich glaub das schont meine Nerven
Usa83
34786 Beiträge
06.07.2011 18:31
Zitat von Anna127:

Zitat von butjentine:

Zitat von Usa83:

Zitat von kruemelkeks:

Renovieren bei Auszug braucht kein Mieter, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Die Klausel ist rechtswiedrig ! Gibts genug Urteile zu !

Wo du drauf achten solltest, das die Strom und Wasserzähler Stände korrekt aufgeschrieben werden ( am besten auch selber nochmal aufschreiben ) und das alle Mängel aufgelistet werden.

das stimmt nur bedingt!
die klauseln sind nur ungültig, wenn es starre fristen enthält!
klauseln ohne fristen sind nach wie vor gültig!
*
also wenn die wohnung in einem guten zustand is, dann sollte das kein problem sein frag bei deinem vermieter an, vielleicht kann er ja ne vorabnahme machen und sagen, dass ausgebessert werden sollte


da stimme ich zu. das gilt nur bedingt. man muß für folgende schönheitsreperaturen sorgen

* Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre;
* Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre;
* alle anderen Räume und Lackanstriche alle 7 Jahre.



Und ich dachte, gerade dass ist nicht mehr zulässig. Sondern, wenn vergilbt, dann streichen (bzw. so ähnlich...) Wenn ich ausziehe gibts einfach nen Eimer günstige Farbe, ich glaub das schont meine Nerven

richtig.
hier sind starre fristen. DIESE regelung is ungültig
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt