Mütter- und Schwangerenforum

Darf mich der Abreitgeber nach der Elternzeit kündigen?

Daniel79
2653 Beiträge
25.02.2011 11:58
... oder gibts da einen Schutz?
Kruemelchenw
2017 Beiträge
25.02.2011 12:00
Das würd mich auch interessieren!
Lexi
20499 Beiträge
25.02.2011 12:00
nach der elternzeit gibts keinen schutz mehr... er kann dich kündigen unter einhaltung der Kündigungsfrist...
KratzeKatze
6125 Beiträge
25.02.2011 12:02
kommt darauf an, wie groß die betriebsgröße ist.
1.hat der betrieb weniger als 5 vollzeitangestellte (teilzeitmitarbeiter eingeschlossen), dann kann er die ohne angabe von gründen, unter einhaltung der kundigungsfrist kündigen
2. hat der betrieb mehr als 5 vollzeitangestellte freift der gesetzl, kündigungsschutz und er kann nur mit trifftigen grund kündigen.
Blubbels
12298 Beiträge
25.02.2011 12:29
ich meine, dass du erst nach 3 monaten nach ablauf der elternzeit kündbar bist. so hat es mir mein anwalt damals erklärt
25.02.2011 12:42
Kündigung nach dem Ende der Elternzeit

Nach dem Ende der Elternzeit entfällt der Schutz des Arbeitnehmers nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, wobei der restliche „Kündigungsschutz“ weiter besteht (z.B. nach dem Kündigungsschutzgesetz, falls dieser Anwendung findet).

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich das Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Elternzeit kündigen. Der Arbeitnehmer kann zum Ende der Elternzeit kündigen, muss eine besondere Frist hierfür beachten, nämlich die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit.

Gegen eine unrechtmäßige Kündigung sollte sich der Arbeitnehmer mittels Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung des Arbeitgebers wehren, die vorzugsweise von einen Rechtsanwalt beim Arbeitsgericht zu erheben wäre. In Berlin wäre dies dann das Arbeitsgericht Berlin.
Gesetzestext:

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Quelle:
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.co m/2010/07/05/kundigungsschutz-nach-der-elternzeit/
Ashena
3400 Beiträge
25.02.2011 12:42
Zitat von Blubbels:

ich meine, dass du erst nach 3 monaten nach ablauf der elternzeit kündbar bist. so hat es mir mein anwalt damals erklärt


4 Monate
Engelchen84
1075 Beiträge
25.02.2011 12:51
Also ich hab immer gemeint das er kündigen darf, sobald du dein Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit änderst, d.h. nicht mehr die Stunden arbeitest wie du vorher eingestellt warst. ich glaube dann darf er das! Das ist nämlich auch meine Sorge. Habe 2 Jahre elternzeit genommen und will nach einem Jahr (November 2011) wieder stundenweise arbeiten. Als sie mir das gefühl gegeben haben bevor ich in Mutterschutz war das sie mich gar nicht mehr hinterher bräuchten, hat mir das Amt geraten 2 Jahre einzureichen, falls er mich nach 1 Jahr nicht mehr nimmt, dann kann ich mich wenigstens in ruhe anderweitig umschauen ohne arebitslos zu sein, weil ich ja dann noch 1 Jahr Elternzeit hab!
25.02.2011 13:22
Zitat von Daniel79:

... oder gibts da einen Schutz?

Natürlich darf der Arbeitgeber dich nach der Elternzeit kündigen. Allerdings gibt's da ein Gesetz, welches besagt, dass er dies erst nach 3 Monaten (glaube 3 Monate sind es) mit Einhaltung der Kündigungsfrist darf.
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