Mütter- und Schwangerenforum

Kindergarten abmelden

04.02.2011 14:15
Hallöchen Mädels,

ich möchte mein Kind vom KiGa abmelden, nun steht dieses in den "Spielregeln" des KiGas.

Der Vertrag wird unabhänging von Ferienschließungszeiten bis zum Ende des Kindergartenjahres geschlossen, in dem das Kind schulpflichtig wird.

Dann : Eine außerordentliche Kündigung durch die/ den Personensorgeberechtigen aus wichtigem Grund, z.B. "Wohnungswechsel" oder "Schwere Erkrankung des Kindes", ist jederzeit zum 15. des Monats mit Wirkung Ende des Folgemonats möglich. Der besondere Grund ist in der schriftlichen Kündigung zu belegen. Das Datum des Schuleintritts Ihres Kindes ist kein Kündigungsgrund.

Wir ziehen zum 1. April um. Zu Fuß sind wir ca. eine halbe Std. unterwegs. Wenn Phil alleine läuft kann es sogar bis zu einer Std. dauern. Es sind von unserer neuem Wohnort ca. 2 1/2 km weg. Kann das dann vllt. nicht als wichtiger Kündigungsgrund reichen? Zum zweiten fühlt sich Phil dort auch nicht richtig wohl, das will ich denen aber auch nicht so auf die Nase binden.

Hab zwar schon mit denen geredet das Phil nicht gerne in KiGa geht und sagt:" Die Kinder sind böse, die spielen nicht mit mir."
Er fängt ja schon abends an zu weinen, er sagt er ist Krank er kann morgen nicht in Kindergarten und die Kinder warten nicht auf ihn. Er weint wenn ich ihn anziehe, wenn wir uns auf den Weg machen und wenn wir im KiGa sind.

Ich würde ihn dann am liebsten schon zum 15. März abmelden. Wenn die ihn aber nicht gehen lassen, muss ich ihn 2 Wochen oder länger aus dem Kiga unentschulduigt zuhause lassen, obowohl das auch nicht die feine englische Art ist.

Meint ihr es könnte trotzdem klappen wenn ich ihn abmelde?
MiMaMutsch
7879 Beiträge
04.02.2011 14:16
na wenns doch ein wohnungswechsel ist... steht doch in den "spielregeln"
kara2009
1738 Beiträge
04.02.2011 14:18
Das wird bestimmt Klappen. Schreib einfach das ihr umzieht und fertig.
mütze
12031 Beiträge
04.02.2011 14:19
Man kann sein Kind jederzeit aus dem Kiga abmelden.
Es besteht keine Kigapflicht.
Zudem ziehst du um,der Weg verlängert sich.
Hast du schon einen neuen Platz?
mamamone
31266 Beiträge
04.02.2011 14:21
Zitat von willmamasein:

na wenns doch ein wohnungswechsel ist... steht doch in den "spielregeln"

Eben und du bist ja nicht verpflichtet deinen neuen Wohnort anzugeben.
Selbst wenn, ist eine Stunde Fussweg für dein Kind unzumutbar. Mach dir keinen Kopf, das wäre der erste Kindergarten der keine Warteliste hätte und wo du nicht eine andere Familie mit dem frei werdeden Kigaplatz glücklich machen würdest.
04.02.2011 14:24
Er könnte zum 1. August in eine Elterinitiative wechseln.
Wenn ich so überlege hätte ich ihn noch garnicht so früh in den KiGa geben sollen, er war mehr zuhause als da. Ich dachte da hat er aber schon kontakt zu anderen Kindern. Naja im nachhinein ist man immer schlauer.
Silvia1977
1546 Beiträge
04.02.2011 15:16
hallo,
normalerweise ist so etwas unzulässig. Du kannst dein Kind jederzeit aus dem Kindergarten abmelden.
Ich bin auch umgezogen und meine Tochter verlässt im Sommer diesen Kiga (obwohl ich da echt traurig drum bin, weil es ein super kindergarten mit super Erzieherinnen ist). Allerdings muß ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Es kann also sein, das jeder Kiga seine eigenen Kündigungsregeln hat.
Aber sie können dich auf keinen Fall dazu zwingen dein kind bis zum Schulantritt in diesen Kiga schicken.
imo2009
16543 Beiträge
04.02.2011 17:15
Zitat von philstern:

Hallöchen Mädels,

ich möchte mein Kind vom KiGa abmelden, nun steht dieses in den "Spielregeln" des KiGas.

Der Vertrag wird unabhänging von Ferienschließungszeiten bis zum Ende des Kindergartenjahres geschlossen, in dem das Kind schulpflichtig wird.

Dann : Eine außerordentliche Kündigung durch die/ den Personensorgeberechtigen aus wichtigem Grund, z.B. "Wohnungswechsel" oder "Schwere Erkrankung des Kindes", ist jederzeit zum 15. des Monats mit Wirkung Ende des Folgemonats möglich. Der besondere Grund ist in der schriftlichen Kündigung zu belegen. Das Datum des Schuleintritts Ihres Kindes ist kein Kündigungsgrund.

Wir ziehen zum 1. April um. Zu Fuß sind wir ca. eine halbe Std. unterwegs. Wenn Phil alleine läuft kann es sogar bis zu einer Std. dauern. Es sind von unserer neuem Wohnort ca. 2 1/2 km weg. Kann das dann vllt. nicht als wichtiger Kündigungsgrund reichen? Zum zweiten fühlt sich Phil dort auch nicht richtig wohl, das will ich denen aber auch nicht so auf die Nase binden.

Hab zwar schon mit denen geredet das Phil nicht gerne in KiGa geht und sagt:" Die Kinder sind böse, die spielen nicht mit mir."
Er fängt ja schon abends an zu weinen, er sagt er ist Krank er kann morgen nicht in Kindergarten und die Kinder warten nicht auf ihn. Er weint wenn ich ihn anziehe, wenn wir uns auf den Weg machen und wenn wir im KiGa sind.

Ich würde ihn dann am liebsten schon zum 15. März abmelden. Wenn die ihn aber nicht gehen lassen, muss ich ihn 2 Wochen oder länger aus dem Kiga unentschulduigt zuhause lassen, obowohl das auch nicht die feine englische Art ist.

Meint ihr es könnte trotzdem klappen wenn ich ihn abmelde?


das beantwortet deine frage doch schon.ihr zieht doch um.
auch sonst kann man

imo2009
16543 Beiträge
04.02.2011 17:17
Zitat von imo2009:

Zitat von philstern:

Hallöchen Mädels,

ich möchte mein Kind vom KiGa abmelden, nun steht dieses in den "Spielregeln" des KiGas.

Der Vertrag wird unabhänging von Ferienschließungszeiten bis zum Ende des Kindergartenjahres geschlossen, in dem das Kind schulpflichtig wird.

Dann : Eine außerordentliche Kündigung durch die/ den Personensorgeberechtigen aus wichtigem Grund, z.B. "Wohnungswechsel" oder "Schwere Erkrankung des Kindes", ist jederzeit zum 15. des Monats mit Wirkung Ende des Folgemonats möglich. Der besondere Grund ist in der schriftlichen Kündigung zu belegen. Das Datum des Schuleintritts Ihres Kindes ist kein Kündigungsgrund.

Wir ziehen zum 1. April um. Zu Fuß sind wir ca. eine halbe Std. unterwegs. Wenn Phil alleine läuft kann es sogar bis zu einer Std. dauern. Es sind von unserer neuem Wohnort ca. 2 1/2 km weg. Kann das dann vllt. nicht als wichtiger Kündigungsgrund reichen? Zum zweiten fühlt sich Phil dort auch nicht richtig wohl, das will ich denen aber auch nicht so auf die Nase binden.

Hab zwar schon mit denen geredet das Phil nicht gerne in KiGa geht und sagt:" Die Kinder sind böse, die spielen nicht mit mir."
Er fängt ja schon abends an zu weinen, er sagt er ist Krank er kann morgen nicht in Kindergarten und die Kinder warten nicht auf ihn. Er weint wenn ich ihn anziehe, wenn wir uns auf den Weg machen und wenn wir im KiGa sind.

Ich würde ihn dann am liebsten schon zum 15. März abmelden. Wenn die ihn aber nicht gehen lassen, muss ich ihn 2 Wochen oder länger aus dem Kiga unentschulduigt zuhause lassen, obowohl das auch nicht die feine englische Art ist.

Meint ihr es könnte trotzdem klappen wenn ich ihn abmelde?


das beantwortet deine frage doch schon.ihr zieht doch um.
auch sonst kann man sein kind jederzeit abmelden,muß halt die fristen einhalten.
sorry,aber n
mein pc spinnt.

Abuja
10218 Beiträge
04.02.2011 17:24
Dieser "Spielregelvertrag" ist in diesem Umfang nichtig!

Lass dich von denen nicht veräppeln, auch wenn du nicht umziehen solltest, kannst du in einer bestimmten (ortsüblichen) Frist kündigen.
Und diese endet in keinem Fall erst mit dem Schuleintritt.

Oder du berufst dich formal auf das BGB(d.h. Kündigungsfristen dürfen maximal zwei Monate sein)
Minibeanymachine
4514 Beiträge
04.02.2011 21:58
Zitat von Abuja:

Dieser "Spielregelvertrag" ist in diesem Umfang nichtig!

Lass dich von denen nicht veräppeln, auch wenn du nicht umziehen solltest, kannst du in einer bestimmten (ortsüblichen) Frist kündigen.
Und diese endet in keinem Fall erst mit dem Schuleintritt.

Oder du berufst dich formal auf das BGB(d.h. Kündigungsfristen dürfen maximal zwei Monate sein)



richtig, diese klauseln sind unwirksam. seltsam auch- der sculbeginn ist kein kündigungsgrund
einfach bis zum 15. schriftlich kündigen und als grund umzug - nicht wohin- angeben
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