Mütter- und Schwangerenforum

Kontoeröffnung

Faltilse
225 Beiträge
10.10.2023 07:26
Hallo, vielleicht hat jemand eine Idee was man noch machen kann

Es geht um folgendes, Kind 15 Jahre lebt in einer Wohngruppe, der Vater hat das alleinige Sorgerecht!

Das Kind hat jetzt einen Schülerjob aufgenommen und braucht dafür ein eigenes Konto. Der Vater glänzt jedoch mit Abwesenheit, bei der Bank sagte man dem Kind, ohne Erziehungsberechtigten hat es keine Chance ein Konto zu eröffnen. Die Mutter würde gern helfen aber da sie nicht sorgeberechtigt ist fällt sie raus.

Das Kind hat jetzt schon bei den Betreuern der WG gefragt, ob die irgendwie helfen können aber die winken nur ab.

Es muss doch aber eine Möglichkeit geben. Spätestens mit Ausbildungsbeginn benötigt das Kind auf jeden Fall ein eigenes Konto.
KullerBienchen
2575 Beiträge
10.10.2023 07:34
Vielleicht kann ja die Mama vorerst ein 2. Konto auf sich eröffnen mit Vollmacht über den Tod hinaus, damit das Kind eine Möglichkeit hat bis das mit dem Vater geklärt ist.

Helfen kann ich leider nicht. Nur würde ich mich als Kind vielleicht dafür einsetzen, daß, das Sorgerecht geändert wird, wenn wichtige Sachen nicht funktionieren.
Faltilse
225 Beiträge
10.10.2023 08:09
Zitat von KullerBienchen:

Vielleicht kann ja die Mama vorerst ein 2. Konto auf sich eröffnen mit Vollmacht über den Tod hinaus, damit das Kind eine Möglichkeit hat bis das mit dem Vater geklärt ist.

Helfen kann ich leider nicht. Nur würde ich mich als Kind vielleicht dafür einsetzen, daß, das Sorgerecht geändert wird, wenn wichtige Sachen nicht funktionieren.


Das Problem ist ja, das "Gehalt" wird ja unter dem Namen des Kindes gezahlt, das kann natürlich gut gehen, stolpert mal jemand von der Bank darüber, kann es da zu Problemen kommen.

Ich weiß nicht wie reif du mit 15 warst, das Kind ist mit all dem überfordert und wenn dem Kind selbst von den Betreuern der WG nicht geholfen wird, kann ich schon verstehen, dass es da irgendwann keine Energie mehr hat.
Marf
29640 Beiträge
10.10.2023 08:11
Die Mutter kann ein Konto eröffnen auf ihren Namen ,mit Vollmacht für das Kind.
Faltilse
225 Beiträge
10.10.2023 08:15
Zitat von Marf:

Die Mutter kann ein Konto eröffnen auf ihren Namen ,mit Vollmacht für das Kind.


Ich habe gerade in Erfahrung gebracht, dass die Mutter ein P-konto hat (aus Gründen) sie kann natürlich trotzdem ein stink normales Girokonto eröffnen, jedoch ist das dann nicht vor Pfändungen geschützt und somit das Gehalt des Kindes nicht sicher...die Möglichkeit fällt also leider raus
nilou
14577 Beiträge
10.10.2023 08:43
Irgendjemand wird ja die gesetzliche Vertretung/Betreuung des Kindes aktuell ausüben. An den soll sich das Kind wenden. Wenn die alle abwinken soll es sich an das Jugendamt wenden.
Faltilse
225 Beiträge
10.10.2023 09:21
Zitat von nilou:

Irgendjemand wird ja die gesetzliche Vertretung/Betreuung des Kindes aktuell ausüben. An den soll sich das Kind wenden. Wenn die alle abwinken soll es sich an das Jugendamt wenden.


Na die Betreuung erfolgt natürlich über den Träger, der Vater ist aber trotzdem der gesetzliche Vertreter...allerdings verstehe ich auch nicht wie das Kind ohne ihn den Arbeitsvertrag unterschreiben könnte

Ich muss da mal noch ein paar Infos einholen um helfen zu können
wolkenschaf
12046 Beiträge
10.10.2023 09:26
Wenn der Vater nicht zustimmt oder nicht reagiert, kann man die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen. Wendet euch ans Jugendamt. Wenn das Kind in einer Wohngruppe lebt, ist das Jugendamt ja wahrscheinlich ohnehin irgendwie involviert.
Chrysopelea
17025 Beiträge
10.10.2023 09:39
Zitat von wolkenschaf:

Wenn der Vater nicht zustimmt oder nicht reagiert, kann man die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen. Wendet euch ans Jugendamt. Wenn das Kind in einer Wohngruppe lebt, ist das Jugendamt ja wahrscheinlich ohnehin irgendwie involviert.


Das wollte ich auch schreiben, die Unterschrift kann gesetzlich ersetzt werden und wenn das häufig notwendig ist, kann auch das Sorgerecht (teilweise) entzogen werden. Denn es ist ja eigentlich eher eine Sorgepflicht.
nilou
14577 Beiträge
10.10.2023 12:18
Zitat von Faltilse:

Zitat von nilou:

Irgendjemand wird ja die gesetzliche Vertretung/Betreuung des Kindes aktuell ausüben. An den soll sich das Kind wenden. Wenn die alle abwinken soll es sich an das Jugendamt wenden.


Na die Betreuung erfolgt natürlich über den Träger, der Vater ist aber trotzdem der gesetzliche Vertreter...allerdings verstehe ich auch nicht wie das Kind ohne ihn den Arbeitsvertrag unterschreiben könnte

Ich muss da mal noch ein paar Infos einholen um helfen zu können


Der Arbeitsvertrag ist nur gültig, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt.
Faltilse
225 Beiträge
10.10.2023 12:38
Zitat von wolkenschaf:

Wenn der Vater nicht zustimmt oder nicht reagiert, kann man die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen. Wendet euch ans Jugendamt. Wenn das Kind in einer Wohngruppe lebt, ist das Jugendamt ja wahrscheinlich ohnehin irgendwie involviert.


Das war eine sehr hilfreiche Antwort.
Die Mutter hat direkt mit der WG telefoniert und will sich direkt an die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes wenden.
Vielen Dank
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