Mütter- und Schwangerenforum

Schulwechsel Frage

Muckel007
2738 Beiträge
08.12.2014 21:24
Hallo

Kann mir einer von euch sagen , ob man einen
Schulwechsel begründen muss ? Wäre innerhalb
vom Ort ! " Grundschule "
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
08.12.2014 21:42
Einen schulwechsel muss immer begründet werden!
Muckel007
2738 Beiträge
08.12.2014 21:52
Zitat von Seesternchen_2.0:

Einen schulwechsel muss immer begründet werden!


Also könnte ein schulwechsel auch abgelehnt werden ?
Weißt du das sicher ?
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
08.12.2014 21:57
Zitat von Muckel007:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Einen schulwechsel muss immer begründet werden!


Also könnte ein schulwechsel auch abgelehnt werden ?
Weißt du das sicher ?


Natürlich! Du musst schon einen sehr guten Grund haben warum ihr wechseln möchtet. Sehr oft wird ein Wechsel abgelehnt. Zumindest bei uns hier.
sineli
8300 Beiträge
09.12.2014 01:27
Zitat von Muckel007:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Einen schulwechsel muss immer begründet werden!


Also könnte ein schulwechsel auch abgelehnt werden ?
Weißt du das sicher ?

Ja, denn grundsätzlich werden Kinder ihrem Wohnort gemäß dem sog. Schulsprengel beschult, dh konkret, dass ein Ort in Bezirke aufgeteilt ist und ein Kind eben in die Schule geht, die für es zuständig ist. So kann es kommen, dass Kinder eine Straße weiter in eine andere Schule geht.

Strebt man nun einen Schulwechsel an, geht dies über einen sog. Gestattungsantrag, dem die abgebende Schule zustimmen muss. Diese werden sehr genau geprüft. Gute Chancen gibt es, wenn das Kind in dem anderen Schulsprengel etwa eine Betreuung in Form eines Hortes, einer Tagesmutter, Oma o.ä, hat und es somit leichter für das Kind wird, dort beschult zu werden. Aber Gründe wie: "Wir kommen mit der Lehrerin nicht klar" sind kein Grund für einen Gestattungsantrag bzw. werden sehr, sehr genau geprüft und können auch abgelehnt werden.
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
09.12.2014 07:58
Zitat von sineli:

Zitat von Muckel007:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Einen schulwechsel muss immer begründet werden!


Also könnte ein schulwechsel auch abgelehnt werden ?
Weißt du das sicher ?

Ja, denn grundsätzlich werden Kinder ihrem Wohnort gemäß dem sog. Schulsprengel beschult, dh konkret, dass ein Ort in Bezirke aufgeteilt ist und ein Kind eben in die Schule geht, die für es zuständig ist. So kann es kommen, dass Kinder eine Straße weiter in eine andere Schule geht.

Strebt man nun einen Schulwechsel an, geht dies über einen sog. Gestattungsantrag, dem die abgebende Schule zustimmen muss. Diese werden sehr genau geprüft. Gute Chancen gibt es, wenn das Kind in dem anderen Schulsprengel etwa eine Betreuung in Form eines Hortes, einer Tagesmutter, Oma o.ä, hat und es somit leichter für das Kind wird, dort beschult zu werden. Aber Gründe wie: "Wir kommen mit der Lehrerin nicht klar" sind kein Grund für einen Gestattungsantrag bzw. werden sehr, sehr genau geprüft und können auch abgelehnt werden.


Bei uns gibt es keine Bezirke mehr, wir haben die freie Wahl. Allerdings ist der Wechsel zu einer anderen Schule schier unmöglich. Selbst der Umzug in ein anderes Einzugsgebiet wird nicht als notwendigen schulwechsel angesehen, da wir ja keine Einzugsgebiete/Bezirke haben. Einzig Umzug in einen anderen Ort rechtfertigt ohne wenn und aber einen schulwechsel in den Wohnort.
Muckel007
2738 Beiträge
09.12.2014 08:11
Zitat von sineli:

Zitat von Muckel007:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Einen schulwechsel muss immer begründet werden!


Also könnte ein schulwechsel auch abgelehnt werden ?
Weißt du das sicher ?

Ja, denn grundsätzlich werden Kinder ihrem Wohnort gemäß dem sog. Schulsprengel beschult, dh konkret, dass ein Ort in Bezirke aufgeteilt ist und ein Kind eben in die Schule geht, die für es zuständig ist. So kann es kommen, dass Kinder eine Straße weiter in eine andere Schule geht.

Strebt man nun einen Schulwechsel an, geht dies über einen sog. Gestattungsantrag, dem die abgebende Schule zustimmen muss. Diese werden sehr genau geprüft. Gute Chancen gibt es, wenn das Kind in dem anderen Schulsprengel etwa eine Betreuung in Form eines Hortes, einer Tagesmutter, Oma o.ä, hat und es somit leichter für das Kind wird, dort beschult zu werden. Aber Gründe wie: "Wir kommen mit der Lehrerin nicht klar" sind kein Grund für einen Gestattungsantrag bzw. werden sehr, sehr genau geprüft und können auch abgelehnt werden.


Die neue Schule wäre im Einzugsgebiet !
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
09.12.2014 11:24
Dafür ich mal fragen, warum du wechseln willst?
Muckel007
2738 Beiträge
09.12.2014 13:11
Zitat von Seesternchen_2.0:

Dafür ich mal fragen, warum du wechseln willst?


Klar darfst du
Weil wir umziehen und die andere Schule näher wäre.
Sind aber beide " also ihre jetzige und die neue im
Einzugsgebiet "
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