Mütter- und Schwangerenforum

Versetzungsgefährdet 6.Klasse

Anonym 1 (206271)
5 Beiträge
16.02.2021 17:28
Hallo in die Runde,

Kennt sich jemand aus oder ist vllt selbst Lehrer eines Gymnasiums in SH?

Mein Sohn hat auf seinem Zeugnis den Vermerk 'versetzungsgefährdet', da er in englisch eine 5 kassierte. Alle anderen Fächer bewegen sich je. 1 und 3 (Deutsch und Mathe 3).

Hätte mich der Klassenlehrer da nicht schon mal bei den Zeugniskonferenzen informieren müssen?

Immerhin geht es hier ha nicht ums Sitzenbleiben, sondern direkt um einen Schulwechsel.

Jemand Erfahrungen?

Danke euch!

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

...um mein Kind zu schützen

Mimolino
2324 Beiträge
16.02.2021 17:31
Wieso Schulwechsel?Er kann doch sitzen bleiben?
Mit einer fünf wird er das ja aber nicht,es dient lediglich als Hinweis das sollte eine zweite dazu kommen er nicht versetzt wird.

Ob der Lehrer dich hätte informieren müssen?!Fraglich,ich gehe immer davon aus das keine fünf im Zeugnis völlig unerwartet kommt
Anonym 1 (206271)
5 Beiträge
16.02.2021 17:35
Zitat von Mimolino:

Wieso Schulwechsel?Er kann doch sitzen bleiben?
Mit einer fünf wird er das ja aber nicht,es dient lediglich als Hinweis das sollte eine zweite dazu kommen er nicht versetzt wird.

Ob der Lehrer dich hätte informieren müssen?!Fraglich,ich gehe immer davon aus das keine fünf im Zeugnis völlig unerwartet kommt


Ah Sorry! Wesentliche Info nicht erwähnt. Da war der Kopf schneller als die Ginger....

Er geht in die 6.Klasse Orientierungsstufe. Ich meine, die Regelung ist so, das mit einer 5 nicht in die 7.Klasse Gymn. versetzt wird, sowie in der 7.Klasse nicht mit 2 5en am Gymnasium geblieben werden kann.

Mel-Ann
5658 Beiträge
16.02.2021 17:40
Ich bin zwar in NRW tätig aber falls Du meine Meinung hören möchtest: Ich als Lehrer würde informieren, wenn ein Defizit in einem Nebenfach droht. Denn woher sollen die Eltern ahnen, dass der Sprössling in Musik, Kunst oder Geschichte nur Mist macht? Da ist es sicherlich fair, zum Quartal das Gespräch mit den Eltern zu suchen, besonders in den unteren Klassen.
In einem Hauptfach sind die Eltern ja darüber informiert, wie die schriftlichen Leistungen sind, viele Kollegen lassen die Arbeiten unterschreiben, die Eltern wissen ja, wie viele Arbeiten pro Fach geschrieben werden - da gehe ich eigentlich davon aus, dass mangelhafte schriftliche Leistungen auch von den Eltern zur Kenntnis genommen werden. Das Gespräch findet dann automatisch im Anschluss an das Zeugnis statt, so die Eltern es denn wollen. (Fördergespräch).

Versetzung gefährdet ist theoretisch durch jedes Mangelhaft, aber bei uns ist es so, dass EINE drei in einem Hauptfach eine fünf in einem anderen ausgleicht, sie gefährdet also nur dann wirklich die Versetzung, wenn alle anderen Hauptfächer nur ausreichend sind. Selbst bei zwei 5en ist bei Ausgleich noch eine Nachprüfung möglich.

Man wird aber dennoch - bei uns per Brief - darauf aufmerksam gemacht, dass eine mangelhafte Leistung die Versetzung gefährden kann. Selbst wenn sonst nur einsen auf dem Zeugnis sind. Aber Dein Kind hat doch jetzt noch bis zum Sommer Zeit, etwas an dieser 5 zu tun und sicherzustellen, dass es einen Ausgleich hat?

Wegen einer 5 wird keiner von der Schule geschickt - nur in Kombination mit auch sonst nur schwachen Leistungen.
Mel-Ann
5658 Beiträge
16.02.2021 17:47
Bei uns ist es die Apo-Gost, bei euch heißt es SavoGym... jedenfalls findet man im Netz sehr leicht die Bestimmungen zu der jeweiligen Schulform. Ist genauso wie bei uns - mit einer 5 wird keiner weggeschickt.

In der SavoGym für SH heißt es:

"( Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 7 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 6. Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn die Leistungen im Zeugnis insgesamt in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend und in keinem Fach mit ungenügend benotet wurden; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten. Die Pflicht zur individuellen Förderung der Schülerin oder des Schülers gemäß § 6 Absatz 2 ist zu berücksichtigen. Wenn die Voraussetzungen gemäß Satz 2 nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler im Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann.

(9) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der trotz individueller Fördermaßnahmen gemäß § 6 Absatz 2 nicht in die Jahrgangsstufe 7 versetzt werden kann, ist in die Jahrgangsstufe 7 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Die Schrägversetzung ist schriftlich zu begründen. Die Eltern sind unverzüglich nach der Entscheidung der Klassenkonferenz über die Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 7 zu informieren."
Anonym 1 (206271)
5 Beiträge
16.02.2021 17:54
Zitat von Mel-Ann:

Ich bin zwar in NRW tätig aber falls Du meine Meinung hören möchtest: Ich als Lehrer würde informieren, wenn ein Defizit in einem Nebenfach droht. Denn woher sollen die Eltern ahnen, dass der Sprössling in Musik, Kunst oder Geschichte nur Mist macht? Da ist es sicherlich fair, zum Quartal das Gespräch mit den Eltern zu suchen, besonders in den unteren Klassen.
In einem Hauptfach sind die Eltern ja darüber informiert, wie die schriftlichen Leistungen sind, viele Kollegen lassen die Arbeiten unterschreiben, die Eltern wissen ja, wie viele Arbeiten pro Fach geschrieben werden - da gehe ich eigentlich davon aus, dass mangelhafte schriftliche Leistungen auch von den Eltern zur Kenntnis genommen werden. Das Gespräch findet dann automatisch im Anschluss an das Zeugnis statt, so die Eltern es denn wollen. (Fördergespräch).

Versetzung gefährdet ist theoretisch durch jedes Mangelhaft, aber bei uns ist es so, dass EINE drei in einem Hauptfach eine fünf in einem anderen ausgleicht, sie gefährdet also nur dann wirklich die Versetzung, wenn alle anderen Hauptfächer nur ausreichend sind. Selbst bei zwei 5en ist bei Ausgleich noch eine Nachprüfung möglich.

Man wird aber dennoch - bei uns per Brief - darauf aufmerksam gemacht, dass eine mangelhafte Leistung die Versetzung gefährden kann. Selbst wenn sonst nur einsen auf dem Zeugnis sind. Aber Dein Kind hat doch jetzt noch bis zum Sommer Zeit, etwas an dieser 5 zu tun und sicherzustellen, dass es einen Ausgleich hat?

Wegen einer 5 wird keiner von der Schule geschickt - nur in Kombination mit auch sonst nur schwachen Leistungen.


Richtig, das Zustandekommen der Note ist keine Überraschung, Fördergespräche gab es nie. Er hatte noch versucht, im mündlichen Bereich zu punkten, bis zu den Zeugnissen dann aber auch nichts mehr reißen können.

Mir ging es jetzt auch eher um das Informieren der Eltern wie oder was nun zu beachten ist - was der Vermerk nun direkt bedeutet usw. Eben, ob ich mich nun um eine neue Schule kümmern muss oder nicht?!

Ich bin auch etwas verärgert darüber, dass der Klassenlehrer seit den ganzen Schulschließungen nicht 1x Kontakt aufgenommen hat zu den Eltern oder auch individuell zu den Kindern. (Außerhalb des schulischen Inhalts im online-Angebot) vllt erwarte ich da aber auch zu viel und solch ein Austausch ist gar nicht üblich? (1.Kind auf weiterführender Schule )
Anonym 1 (206271)
5 Beiträge
16.02.2021 17:59
Zitat von Mel-Ann:

Bei uns ist es die Apo-Gost, bei euch heißt es SavoGym... jedenfalls findet man im Netz sehr leicht die Bestimmungen zu der jeweiligen Schulform. Ist genauso wie bei uns - mit einer 5 wird keiner weggeschickt.

In der SavoGym für SH heißt es:

"( Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 7 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 6. Eine Schülerin oder ein Schüler ist versetzt, wenn die Leistungen im Zeugnis insgesamt in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend und in keinem Fach mit ungenügend benotet wurden; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten. Die Pflicht zur individuellen Förderung der Schülerin oder des Schülers gemäß § 6 Absatz 2 ist zu berücksichtigen. Wenn die Voraussetzungen gemäß Satz 2 nicht erfüllt sind, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler im Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann.

(9) Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der trotz individueller Fördermaßnahmen gemäß § 6 Absatz 2 nicht in die Jahrgangsstufe 7 versetzt werden kann, ist in die Jahrgangsstufe 7 der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Die Schrägversetzung ist schriftlich zu begründen. Die Eltern sind unverzüglich nach der Entscheidung der Klassenkonferenz über die Nichtversetzung in die Jahrgangsstufe 7 zu informieren."


Ok, darauf bin ich auch schon beim googlen gestoßen, war mir nur nicht sicher, ob ich das auch richtig verstanden habe.. oder ob es der korrekte Artikel für SH ist...
Zur Erläuterung: ich war nie in SH auf der Schule, daher bin ich hier auch etwas unbeholfen bei dem Thema. Zudem war ich nie notenmäßig in so einer Situation als Schülerin.
danke dir!
shelyra
69262 Beiträge
16.02.2021 18:02
Gab's Keinen Elternsprechtag (Bei uNs wurde Dieser Dieses Jahr virtuell Abgehalten )?

Ruf Bei Der Schule An und Bitte Um ein Gespräch Mit Dem Klassenlehrer Aber Auch dem Fachlehrer. Und sucht Dann Gemeinsam nach Lösungen.
Eventuell Reicht es wenn Er Nachhilfe bekäme
Mel-Ann
5658 Beiträge
16.02.2021 18:41
In SH besteht genau wie in NRW die Pflicht zur Förderung. Die Schule muss das in irgendeiner Form auch innerschulisch anbieten. Bei uns ist das eine wöchentliche Förderstunde, in der in kleinen Gruppen Defizite aufgearbeitet werden.
Bei uns ist darüber hinaus jeder Lehrer, der ein Defizit gibt verpflichtet, zu einem Fördergespräch einzuladen. Die Eltern dürfen das schriftlich ablehnen, dann wird allerdings in der Akte vermerkt, dass die von der Schule angebotene Hilfe/ Förderung vom Elternhaus abgelehnt wurde.

Dann muss genauestens Protokoll geführt werden, welche Schwächen der Schüler hat, was der Fachlehrer zur Behebung empfiehlt und was Eltern/Kind tun möchten.

Wenn es so etwas bei euch nicht verpflichtend gibt, dann fordere das bitte unbedingt vom Fachlehrer ein. Englisch ist so ein Fach, das man so ohne weiteres nicht mehr los wird bis zum Abi. Und anders als in anderen Fächern, in denen man "neu anfangen" kann, zieht sich in Englisch jede Lücke bis ins Abi durch. Den Stoff aus der Unterstufe braucht auch noch der Abiturient. Also DRINGEND erkunden, wo genau die Probleme sind, und dann lernen, lernen, lernen - in einer Fremdsprache muss die Basis stimmen und es wird nicht leichter - im Gegenteil. Wie war denn die Note in Klasse 5?

Welchen Kontakt hättest Du Dir denn vom Englischlehrer gewünscht? Und warum hast Du ihn nicht hergestellt, wenn es Dir wünschenswert erscheint? Gibt es keine Mailadresse, reagiert der Lehrer nicht? In dem Fall über den Klassenlehrer. Ansonsten immer direkt, finde ich. Man muss bedenkten, am Gym. hat ein Lehrer je nach Fächern und Deputat auch mal 300 Schüler und mehr - da ist die Betreuungsmöglichkeit nicht mehr so wie in der Grundschule, wo manche Lehrer nur ihre Klasse unterrichten.
Anonym 1 (206271)
5 Beiträge
16.02.2021 20:09
Zitat von Mel-Ann:

In SH besteht genau wie in NRW die Pflicht zur Förderung. Die Schule muss das in irgendeiner Form auch innerschulisch anbieten. Bei uns ist das eine wöchentliche Förderstunde, in der in kleinen Gruppen Defizite aufgearbeitet werden.
Bei uns ist darüber hinaus jeder Lehrer, der ein Defizit gibt verpflichtet, zu einem Fördergespräch einzuladen. Die Eltern dürfen das schriftlich ablehnen, dann wird allerdings in der Akte vermerkt, dass die von der Schule angebotene Hilfe/ Förderung vom Elternhaus abgelehnt wurde.

Dann muss genauestens Protokoll geführt werden, welche Schwächen der Schüler hat, was der Fachlehrer zur Behebung empfiehlt und was Eltern/Kind tun möchten.

Wenn es so etwas bei euch nicht verpflichtend gibt, dann fordere das bitte unbedingt vom Fachlehrer ein. Englisch ist so ein Fach, das man so ohne weiteres nicht mehr los wird bis zum Abi. Und anders als in anderen Fächern, in denen man "neu anfangen" kann, zieht sich in Englisch jede Lücke bis ins Abi durch. Den Stoff aus der Unterstufe braucht auch noch der Abiturient. Also DRINGEND erkunden, wo genau die Probleme sind, und dann lernen, lernen, lernen - in einer Fremdsprache muss die Basis stimmen und es wird nicht leichter - im Gegenteil. Wie war denn die Note in Klasse 5?

Welchen Kontakt hättest Du Dir denn vom Englischlehrer gewünscht? Und warum hast Du ihn nicht hergestellt, wenn es Dir wünschenswert erscheint? Gibt es keine Mailadresse, reagiert der Lehrer nicht? In dem Fall über den Klassenlehrer. Ansonsten immer direkt, finde ich. Man muss bedenkten, am Gym. hat ein Lehrer je nach Fächern und Deputat auch mal 300 Schüler und mehr - da ist die Betreuungsmöglichkeit nicht mehr so wie in der Grundschule, wo manche Lehrer nur ihre Klasse unterrichten.


In Klasse 5 war er bei Note 4, Tendenz zur 3, 2.Halbjahr ist nicht aussagekräftig gewesen, da die Noten vom 1.Hj. einfach übernommen wurden. Als es in der 6.Klasse dann weiter bergab ging, habe ich die Englischlehrerin kontaktiert. Diese hat mir im Prinzip gesagt, er solle Vokabeln lernen. Kurz darauf hat sie ihn dann aber in den Förderunterricht genommen. Nun ja, lang ging das 1.Hj.der 6.Klasse ja nun auch nicht vor Ort.

Von dem Klassenlehrer hatte ich mir erhofft, dass Kontakt aufgenommen wird wegen dem Begriff 'versetzungsgefährdet' - einfach um eine Erläuterung evtl zu bekommen (ähnlich wie hier).

Diese Woche wurden telefonische Gespräche mit Anmeldung angeboten, ich habe dieses eben geführt. Und ja, hält er sich so, würde er in die 7.Klasse Gymn. versetzt werden- wir werden natürlich weiter daran arbeiten, dass er sich verbessert/sicherer wird. Eine bessere Methode WIE er überhaupt (Vokabeln) lernt, hat er in den letzten Monaten schon mal entwickelt, jetzt muss er es noch in Arbeiten und co umsetzen können (da spielt dann Aufregung auch eine große Rolle)
  • Dieses Thema wurde 2 mal gemerkt