Abfindung trotz Elternzeit-Aufhebungsvertrag
17.03.2025 12:47
Hey Grüße euch
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich bin seit 8jahren in einer Firma unbefristet beschäftigt, bin aber seit 6 Jahren in Elternzeit (2 geburten) und diese endet mitte April. Mittlerweile bin ich alleinerziehend und die Arbeitszeiten von 12 Stunden Schichten nicht mehr möglich. Mein Arbeitgeber kann mir nichts anderes anbieten und schlägt mir die Kündigung vor, meinerseits, oder einen Aufhebungsvertrag.
Ich wäre mit dem Aufhebungsvertrag einverstanden, jedoch meinen jetzt einige aus meinem Bekanntenkreis ich solle eine abfindung verlangen.
Ist es überhaupt möglich nach 6 Jahren Elternzeit? Kenne mich absolut nicht aus. Hoffe jemand kann mir weiterhelfen oder Tips geben.
Danke und Liebe Grüße
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich bin seit 8jahren in einer Firma unbefristet beschäftigt, bin aber seit 6 Jahren in Elternzeit (2 geburten) und diese endet mitte April. Mittlerweile bin ich alleinerziehend und die Arbeitszeiten von 12 Stunden Schichten nicht mehr möglich. Mein Arbeitgeber kann mir nichts anderes anbieten und schlägt mir die Kündigung vor, meinerseits, oder einen Aufhebungsvertrag.
Ich wäre mit dem Aufhebungsvertrag einverstanden, jedoch meinen jetzt einige aus meinem Bekanntenkreis ich solle eine abfindung verlangen.
Ist es überhaupt möglich nach 6 Jahren Elternzeit? Kenne mich absolut nicht aus. Hoffe jemand kann mir weiterhelfen oder Tips geben.
Danke und Liebe Grüße
17.03.2025 13:07
Ob du Anspruch auf eine Abfindung hast weiß ich nicht, bedenke aber, dass du bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag eine Sperre beim ALG 1 bekommen kannst.
https://www.kanzlei-chevalier.de/rechtsthemen/arbe itsrecht/aufhebungsvertrag/sperre-arbeitslosengeld
Oder hättest du schon was neues in Aussicht? Wenn nicht würde ich versuchen soviel Abfindung auszuhandeln (ist wohl Verhandlungssache) um die 3 Monate Sperrzeit zu überbrücken (falls du diese bekommen solltest, vll beim Arbeitsamt mal erkundigen).
https://www.kanzlei-chevalier.de/rechtsthemen/arbe itsrecht/aufhebungsvertrag/sperre-arbeitslosengeld
Oder hättest du schon was neues in Aussicht? Wenn nicht würde ich versuchen soviel Abfindung auszuhandeln (ist wohl Verhandlungssache) um die 3 Monate Sperrzeit zu überbrücken (falls du diese bekommen solltest, vll beim Arbeitsamt mal erkundigen).
17.03.2025 13:14
Abfindung ist freiwillig.Der AG muss keine zahlen.
Ca.1,5 vom Bruttomonatslohn, pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ,ist meist die Norm.
Wenn du beim Amt angibst, dass der AG keinen Arbeitsplatz anbieten kann,der nicht mit der Betreuung kollidiert, bekommst du normalerweise keine Sperre.
Ca.1,5 vom Bruttomonatslohn, pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ,ist meist die Norm.
Wenn du beim Amt angibst, dass der AG keinen Arbeitsplatz anbieten kann,der nicht mit der Betreuung kollidiert, bekommst du normalerweise keine Sperre.
17.03.2025 14:20
Eine Abfindung kannst du bei einem Aufhebungsvertrag bekommen. Aber der Arbeitgeber muss dir keine bezahlen, wenn er nicht möchte. Das ist komplett freiwillig. Normalerweise bezahlt der Arbeitsgeber eine Abfindung, wenn er davon einen Vorteil hat. Beispielsweise weil er den Arbeitnehmer ohne weitere Probleme loswerden möchte. Oder weil er das Procedere einer Kündigung mit nachfolgender Klage des AN vermeiden möchte.
Wie ist denn die wirtschaftliche Lage deines Arbeitgebers?
Wie war denn euer Verhältnis: gut oder wegen der Elternzeit nicht so gut? (Das gibt es ja leider...)
Davon abgesehen ist es in Deutschland doch gar nicht erlaubt, 12 Stunden am Stück zu arbeiten. Schau dazu mal ins Arbeitszeitgesetz.
Wie ist denn die wirtschaftliche Lage deines Arbeitgebers?
Wie war denn euer Verhältnis: gut oder wegen der Elternzeit nicht so gut? (Das gibt es ja leider...)
Davon abgesehen ist es in Deutschland doch gar nicht erlaubt, 12 Stunden am Stück zu arbeiten. Schau dazu mal ins Arbeitszeitgesetz.
17.03.2025 17:46
Hey und danke erstmal für eure Antworten. Doch ich bin Sicherheitsmitarbeiterin, da sind 10/12 Stunden Schichten die norm. Also eine sperre würde ich nicht bekommen, hat mir das Amt schon gesagt. Mochte eine Umschulung machen. Auch schon soweit geklärt. Verhältnis war ok, kaum Kontakt zum bezirksleiter. Es ist eine riesige Firma mit mehreren Berufsfeldern. Aber ich wüsste nicht mal wie ich auf eine abfindung ansprechen sollte....die wissen ich habe keinen für die kinder betreuung, von daher bleibt mir nichts anderes übrig als die firma zu verlassen. Denke von daher werden die auch keine zahlen. Ist mir irgendwie peinlich das dann anzusprechen wenn es freiwillig ist.
17.03.2025 21:28
Zitat von Sarah2022:
Eine Abfindung kannst du bei einem Aufhebungsvertrag bekommen. Aber der Arbeitgeber muss dir keine bezahlen, wenn er nicht möchte. Das ist komplett freiwillig. Normalerweise bezahlt der Arbeitsgeber eine Abfindung, wenn er davon einen Vorteil hat. Beispielsweise weil er den Arbeitnehmer ohne weitere Probleme loswerden möchte. Oder weil er das Procedere einer Kündigung mit nachfolgender Klage des AN vermeiden möchte.
Wie ist denn die wirtschaftliche Lage deines Arbeitgebers?
Wie war denn euer Verhältnis: gut oder wegen der Elternzeit nicht so gut? (Das gibt es ja leider...)
Davon abgesehen ist es in Deutschland doch gar nicht erlaubt, 12 Stunden am Stück zu arbeiten. Schau dazu mal ins Arbeitszeitgesetz.
12 Stunden Schichten sind erlaubt, unter gewissen Voraussetzungen. Man braucht entsprechende Pausen und man hat dafür mehr freie Tage, dass man dann am Ende des Monats trotzdem auf 8h/tag kommt

27.03.2025 14:01
Wenn du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, kriegst du eine dreimonatige sperre beim Arbeitsamt und müsstest Bürgergeld beantragen.
Entweder du suchst jetzt flott einen Job oder meldest dich sofort bei fr Agentur und sagst dem Chef wenn er dir nix bieten kann soll er dich kündigen. Eine Abfindung könntest du dann raus handeln, wenn die Kündigung erfolgt ist und nicht rechtens ist, dazu dann Kündigungsschutzklage einreichen. Manchmal kann man sich mit dem AG auf Abfindung und Aufhebungsvertrag einigen,dass man dann auch Geld zum Leben hat wenn eine Sperrzeit eintritt aber das wird bei dir mit funktionieren weil ja schon im April die EZ zuende ist. Hast du dir da vorher keine Gedanken gemacht? Also diese Gespräche wann, in welchem Umfang ich zurück kehre habe ich schon Monate vor dem Ende der Elternzeit geführt, man muss doch gucken wie sich dann alles funktioniert und finanziert
Entweder du suchst jetzt flott einen Job oder meldest dich sofort bei fr Agentur und sagst dem Chef wenn er dir nix bieten kann soll er dich kündigen. Eine Abfindung könntest du dann raus handeln, wenn die Kündigung erfolgt ist und nicht rechtens ist, dazu dann Kündigungsschutzklage einreichen. Manchmal kann man sich mit dem AG auf Abfindung und Aufhebungsvertrag einigen,dass man dann auch Geld zum Leben hat wenn eine Sperrzeit eintritt aber das wird bei dir mit funktionieren weil ja schon im April die EZ zuende ist. Hast du dir da vorher keine Gedanken gemacht? Also diese Gespräche wann, in welchem Umfang ich zurück kehre habe ich schon Monate vor dem Ende der Elternzeit geführt, man muss doch gucken wie sich dann alles funktioniert und finanziert
27.03.2025 14:03
Zitat von Marf:
Abfindung ist freiwillig.Der AG muss keine zahlen.
Ca.1,5 vom Bruttomonatslohn, pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ,ist meist die Norm.
Wenn du beim Amt angibst, dass der AG keinen Arbeitsplatz anbieten kann,der nicht mit der Betreuung kollidiert, bekommst du normalerweise keine Sperre.
So einfach ist das nicht,das wird dann schon geprüft und Dr AG muss Stellung dazu beziehen zumal man sich eigentlich dann was früher melden muss. Aber wir wissen ja nicht wann das Gespann stattfand, am besten halt sofort bei der Agentur für Arbeit melden

28.03.2025 11:20
Hallo zusammen
Der Sachbearbeiter des Jobcenters hat mir gesagt ich bekomme keine sperre, da es schon besprochen wurde. Ich solle einen Aufhebungsvertrag nehmen und es muss drinnen stehen das dieser aufgrund mangelnder kinderbetreuung zustande kommt und mir die firma keine andere arbeit anbieten kann.
Der Sachbearbeiter des Jobcenters hat mir gesagt ich bekomme keine sperre, da es schon besprochen wurde. Ich solle einen Aufhebungsvertrag nehmen und es muss drinnen stehen das dieser aufgrund mangelnder kinderbetreuung zustande kommt und mir die firma keine andere arbeit anbieten kann.
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