Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitgeber verpflichtet zur Zahlung vom MuSchu Geld?

17.12.2014 09:38
Hallo

die Frage steht ja schon oben.

Ich hatte diesbezüglich eine kleine Diskussion mit meiner Schwägerin,diese meinte der Arbeitgeer wäre verpflichtet dazu Mutterschutzgeld zu zahlen.

Nun eine andere Freundin meinte sie würde kein Mutterschutzgeld von ihrem AG bekommen.

Was stimmt denn nun wirklich?
17.12.2014 09:47
Ich weiß nun nicht, wie es bei geringfügig beschäftigten ist...
aber bei normal beschäftigten ist der AG verpflichtet, das MuSchu-Geld, das von der KK kommt, aufzustocken bis das übliche Gehalt erreicht ist
glaube KK sind 13€/Tag oder so...
17.12.2014 09:58
Zitat von Viala:

Ich weiß nun nicht, wie es bei geringfügig beschäftigten ist...
aber bei normal beschäftigten ist der AG verpflichtet, das MuSchu-Geld, das von der KK kommt, aufzustocken bis das übliche Gehalt erreicht ist
glaube KK sind 13€/Tag oder so...

Richtig !
17.12.2014 15:36
Zitat von Viala:

Ich weiß nun nicht, wie es bei geringfügig beschäftigten ist...
aber bei normal beschäftigten ist der AG verpflichtet, das MuSchu-Geld, das von der KK kommt, aufzustocken bis das übliche Gehalt erreicht ist
glaube KK sind 13€/Tag oder so...

nachtrag: mein AG hat sogar das muschugeld aufgestockt, obwohl seit 2 jahren nimmer da war vorher... ich bezweifel, dass der das freiwillig gemacht hat
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