Mütter- und Schwangerenforum

Befristeter Vertrag und schwanger

Coopa89
37 Beiträge
19.09.2024 19:39
Hallöchen,

Nach der anfänglichen Freude zur Schwangerschaft, kam nun der Dämpfer.

Hatte mit meiner Kollegin und meinem Partner schon gut besprochen, wie es so weiter gehen soll mit Arbeit, elternzeit und so.

Nun ja, dabei hatten wir völlig vergessen, das mein Vertrag befristet ist

Entbindung ist Mitte Mai 2025.
Mutterschutz würde ca Anfang April 2025 greifen.

Vertrag läuft am 17.03.2025 aus.

Klar muss ich mich November schon mal bei Amt melden zwecks arbeitslos. Arbeitssuchend, weiß ich nicht ob ich das bis zum Beginn des Mutterschutzes noch schaffe.

Wie läuft denn so was ab? Bekomme ja sicher alg 1. Elterngeld kann es dazu geben. Elternzeit muss man nicht beantragen, da ja arbeitslos.

Hat da jemand Erfahrung auf was ich mich einstellen muss? Außer das ich nach der Geburt natürlich auf jobsuche wieder gehen muss.

So habe ich grad echt ein mulmiges Gefühl und kann mich gar nicht richtig auf die Schwangerschaft freuen. Das war alles anders geplant
Mama_2o13
1870 Beiträge
19.09.2024 19:51
Hi.

Hatte damals die gleiche Situation. Mein Vertrag lief im Dezember aus, ET wäre Mai gewesen.
Habe normal ALG 1 von Januar bis März bekommen, da unsere Tochter zu früh kam. Als sie ds war,habe ich das Geld für den verlängerten MuSchu bekommen und dann Elterngeld. Nach der Elternzeit hatte ich ein wenig Stress gehabt, keinen Kitaplatz gehabt und daher keinen Anspruch auf ALG 1 gehabt.

ALG 1 musst du dich melden,da du sicherlich länger als 1 Jahr gearbeitet hast. Meine Beraterin wusste das ich schwanger wsr und hatte mich nicht vermittelt. Da ihr bewusst war,dass kein Arbeitgeber mich nehmen würde. Daher hatte ich halt die paar Monate ALG 1 bekommen.

Kann deine Sorgen verstehen.

Wünsche dir alles gute für die restliche Schwangerschaft.
Coopa89
37 Beiträge
19.09.2024 19:53
Zitat von Mama_2o13:

Hi.

Hatte damals die gleiche Situation. Mein Vertrag lief im Dezember aus, ET wäre Mai gewesen.
Habe normal ALG 1 von Januar bis März bekommen, da unsere Tochter zu früh kam. Als sie ds war,habe ich das Geld für den verlängerten MuSchu bekommen und dann Elterngeld. Nach der Elternzeit hatte ich ein wenig Stress gehabt, keinen Kitaplatz gehabt und daher keinen Anspruch auf ALG 1 gehabt.

ALG 1 musst du dich melden,da du sicherlich länger als 1 Jahr gearbeitet hast. Meine Beraterin wusste das ich schwanger wsr und hatte mich nicht vermittelt. Da ihr bewusst war,dass kein Arbeitgeber mich nehmen würde. Daher hatte ich halt die paar Monate ALG 1 bekommen.

Kann deine Sorgen verstehen.

Wünsche dir alles gute für die restliche Schwangerschaft.


Danke. Kita Platz wäre schön wichtig einen zu bekommen, sonst Rutsche ich ja ins bürgergeld. Möchte ja schon arbeiten nach der elternzeit.

Hoffe das klappt alles
Dream1992
1885 Beiträge
19.09.2024 20:00
Zitat von Coopa89:

Hallöchen,

Nach der anfänglichen Freude zur Schwangerschaft, kam nun der Dämpfer.

Hatte mit meiner Kollegin und meinem Partner schon gut besprochen, wie es so weiter gehen soll mit Arbeit, elternzeit und so.

Nun ja, dabei hatten wir völlig vergessen, das mein Vertrag befristet ist

Entbindung ist Mitte Mai 2025.
Mutterschutz würde ca Anfang April 2025 greifen.

Vertrag läuft am 17.03.2025 aus.

Klar muss ich mich November schon mal bei Amt melden zwecks arbeitslos. Arbeitssuchend, weiß ich nicht ob ich das bis zum Beginn des Mutterschutzes noch schaffe.

Wie läuft denn so was ab? Bekomme ja sicher alg 1. Elterngeld kann es dazu geben. Elternzeit muss man nicht beantragen, da ja arbeitslos.

Hat da jemand Erfahrung auf was ich mich einstellen muss? Außer das ich nach der Geburt natürlich auf jobsuche wieder gehen muss.

So habe ich grad echt ein mulmiges Gefühl und kann mich gar nicht richtig auf die Schwangerschaft freuen. Das war alles anders geplant


Wenn der Mutterschutz Anfang April ist und dein Vertrag noch bis Mitte März läuft sind das nur 2 Wochen. In denen wirst du dir keinen Job suchen müssen. Du wirst für die Tage zwischen Vertragsende und Mutterschutzstart bestimmt ALG 1 bekommen. Elterngeld "kann" es nicht nur geben, du hast ein Anrecht darauf. Du kannst das ALG 1 für die Zeit des Elterngeld Bezuges pausieren. Also 1 Jahr das Elterngeld was berechnet wird anhand deiner Einkünfte der letzten 12 Monate und DANACH dann 1 Jahr ALG 1.
Und wenn das ALG 1 ausläuft würde ich sagen rutscht du ins Bürgergeld wenn du die 3 Jahre Elternzeit nimmst.
Aber so hättest du zumindest 2 Jahre schonmal save
Dream1992
1885 Beiträge
19.09.2024 20:01
Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

Hallöchen,

Nach der anfänglichen Freude zur Schwangerschaft, kam nun der Dämpfer.

Hatte mit meiner Kollegin und meinem Partner schon gut besprochen, wie es so weiter gehen soll mit Arbeit, elternzeit und so.

Nun ja, dabei hatten wir völlig vergessen, das mein Vertrag befristet ist

Entbindung ist Mitte Mai 2025.
Mutterschutz würde ca Anfang April 2025 greifen.

Vertrag läuft am 17.03.2025 aus.

Klar muss ich mich November schon mal bei Amt melden zwecks arbeitslos. Arbeitssuchend, weiß ich nicht ob ich das bis zum Beginn des Mutterschutzes noch schaffe.

Wie läuft denn so was ab? Bekomme ja sicher alg 1. Elterngeld kann es dazu geben. Elternzeit muss man nicht beantragen, da ja arbeitslos.

Hat da jemand Erfahrung auf was ich mich einstellen muss? Außer das ich nach der Geburt natürlich auf jobsuche wieder gehen muss.

So habe ich grad echt ein mulmiges Gefühl und kann mich gar nicht richtig auf die Schwangerschaft freuen. Das war alles anders geplant


Wenn der Mutterschutz Anfang April ist und dein Vertrag noch bis Mitte März läuft sind das nur 2 Wochen. In denen wirst du dir keinen Job suchen müssen. Du wirst für die Tage zwischen Vertragsende und Mutterschutzstart bestimmt ALG 1 bekommen. Elterngeld "kann" es nicht nur geben, du hast ein Anrecht darauf. Du kannst das ALG 1 für die Zeit des Elterngeld Bezuges pausieren. Also 1 Jahr das Elterngeld was berechnet wird anhand deiner Einkünfte der letzten 12 Monate und DANACH dann 1 Jahr ALG 1.
Und wenn das ALG 1 ausläuft würde ich sagen rutscht du ins Bürgergeld wenn du die 3 Jahre Elternzeit nimmst.
Aber so hättest du zumindest 2 Jahre schonmal save


Also ALG 1 und Elterngeld zusätzlich würde ich dir nicht raten, weil das ALG 1 dann ja gekürzt wird. Nimm es lieber nacheinander
Coopa89
37 Beiträge
19.09.2024 20:11
Zitat von Dream1992:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

Hallöchen,

Nach der anfänglichen Freude zur Schwangerschaft, kam nun der Dämpfer.

Hatte mit meiner Kollegin und meinem Partner schon gut besprochen, wie es so weiter gehen soll mit Arbeit, elternzeit und so.

Nun ja, dabei hatten wir völlig vergessen, das mein Vertrag befristet ist

Entbindung ist Mitte Mai 2025.
Mutterschutz würde ca Anfang April 2025 greifen.

Vertrag läuft am 17.03.2025 aus.

Klar muss ich mich November schon mal bei Amt melden zwecks arbeitslos. Arbeitssuchend, weiß ich nicht ob ich das bis zum Beginn des Mutterschutzes noch schaffe.

Wie läuft denn so was ab? Bekomme ja sicher alg 1. Elterngeld kann es dazu geben. Elternzeit muss man nicht beantragen, da ja arbeitslos.

Hat da jemand Erfahrung auf was ich mich einstellen muss? Außer das ich nach der Geburt natürlich auf jobsuche wieder gehen muss.

So habe ich grad echt ein mulmiges Gefühl und kann mich gar nicht richtig auf die Schwangerschaft freuen. Das war alles anders geplant


Wenn der Mutterschutz Anfang April ist und dein Vertrag noch bis Mitte März läuft sind das nur 2 Wochen. In denen wirst du dir keinen Job suchen müssen. Du wirst für die Tage zwischen Vertragsende und Mutterschutzstart bestimmt ALG 1 bekommen. Elterngeld "kann" es nicht nur geben, du hast ein Anrecht darauf. Du kannst das ALG 1 für die Zeit des Elterngeld Bezuges pausieren. Also 1 Jahr das Elterngeld was berechnet wird anhand deiner Einkünfte der letzten 12 Monate und DANACH dann 1 Jahr ALG 1.
Und wenn das ALG 1 ausläuft würde ich sagen rutscht du ins Bürgergeld wenn du die 3 Jahre Elternzeit nimmst.
Aber so hättest du zumindest 2 Jahre schonmal save


Also ALG 1 und Elterngeld zusätzlich würde ich dir nicht raten, weil das ALG 1 dann ja gekürzt wird. Nimm es lieber nacheinander


Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:
(ich wollte nur ein Jahr EZ nehmen wegen Arbeit)

Du meinst ich könnte demnach sogar 2 Jahre EZ nehmen?

Aber das alg1 berechnet sich doch aus den letzten 12 Monaten. Wird das dann nicht vom elterngeld berechnet, da ich ja zu Hause war? Oder nehmen die den Lohn, den ich vor der Geburt hatte.?
Dream1992
1885 Beiträge
19.09.2024 20:12
Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

Hallöchen,

Nach der anfänglichen Freude zur Schwangerschaft, kam nun der Dämpfer.

Hatte mit meiner Kollegin und meinem Partner schon gut besprochen, wie es so weiter gehen soll mit Arbeit, elternzeit und so.

Nun ja, dabei hatten wir völlig vergessen, das mein Vertrag befristet ist

Entbindung ist Mitte Mai 2025.
Mutterschutz würde ca Anfang April 2025 greifen.

Vertrag läuft am 17.03.2025 aus.

Klar muss ich mich November schon mal bei Amt melden zwecks arbeitslos. Arbeitssuchend, weiß ich nicht ob ich das bis zum Beginn des Mutterschutzes noch schaffe.

Wie läuft denn so was ab? Bekomme ja sicher alg 1. Elterngeld kann es dazu geben. Elternzeit muss man nicht beantragen, da ja arbeitslos.

Hat da jemand Erfahrung auf was ich mich einstellen muss? Außer das ich nach der Geburt natürlich auf jobsuche wieder gehen muss.

So habe ich grad echt ein mulmiges Gefühl und kann mich gar nicht richtig auf die Schwangerschaft freuen. Das war alles anders geplant


Wenn der Mutterschutz Anfang April ist und dein Vertrag noch bis Mitte März läuft sind das nur 2 Wochen. In denen wirst du dir keinen Job suchen müssen. Du wirst für die Tage zwischen Vertragsende und Mutterschutzstart bestimmt ALG 1 bekommen. Elterngeld "kann" es nicht nur geben, du hast ein Anrecht darauf. Du kannst das ALG 1 für die Zeit des Elterngeld Bezuges pausieren. Also 1 Jahr das Elterngeld was berechnet wird anhand deiner Einkünfte der letzten 12 Monate und DANACH dann 1 Jahr ALG 1.
Und wenn das ALG 1 ausläuft würde ich sagen rutscht du ins Bürgergeld wenn du die 3 Jahre Elternzeit nimmst.
Aber so hättest du zumindest 2 Jahre schonmal save


Also ALG 1 und Elterngeld zusätzlich würde ich dir nicht raten, weil das ALG 1 dann ja gekürzt wird. Nimm es lieber nacheinander


Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:
(ich wollte nur ein Jahr EZ nehmen wegen Arbeit)

Du meinst ich könnte demnach sogar 2 Jahre EZ nehmen?

Aber das alg1 berechnet sich doch aus den letzten 12 Monaten. Wird das dann nicht vom elterngeld berechnet, da ich ja zu Hause war? Oder nehmen die den Lohn, den ich vor der Geburt hatte.?


Richtig. Das ALG 1 wird auf Grundlage deines Einkommen VOR der Elternzeit berechnet.
Demnach könntest du 12 Monate Elterngeld beziehen und danach nochmal 12 Monate ALG 1, sprich 2 Jahre Elternzeit mit Geld.

Ich hoffe das konnte dich nun etwas aufheitern

Ruf doch sonst einfach mal dort an und lasse dich da beraten und erwähne auch die Möglichkeit das ALG 1 zu pausieren
Coopa89
37 Beiträge
19.09.2024 20:15
Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Dream1992:

...


Also ALG 1 und Elterngeld zusätzlich würde ich dir nicht raten, weil das ALG 1 dann ja gekürzt wird. Nimm es lieber nacheinander


Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:
(ich wollte nur ein Jahr EZ nehmen wegen Arbeit)

Du meinst ich könnte demnach sogar 2 Jahre EZ nehmen?

Aber das alg1 berechnet sich doch aus den letzten 12 Monaten. Wird das dann nicht vom elterngeld berechnet, da ich ja zu Hause war? Oder nehmen die den Lohn, den ich vor der Geburt hatte.?


Richtig. Das ALG 1 wird auf Grundlage deines Einkommen VOR der Elternzeit berechnet


Das wäre natürlich auch eine Option. Dann könnte man ja wirklich auch zwei Jahre EZ nehmen. Wobei das Geld ja schon niedriger ausfällt.
Laut Rechner habe ich am 12. 04 erst Mutterschutz. Das wäre fast ein Monat alg1 was beim elterngeld mit berechnet wird.

Ich muss da wohl mal fragen wie sich das alles verhält. Denn einen Antrag auf elternzeit brauche ich ja dann nicht, nur den Antrag auf elterngeld.
Dream1992
1885 Beiträge
19.09.2024 20:18
Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:
(ich wollte nur ein Jahr EZ nehmen wegen Arbeit)

Du meinst ich könnte demnach sogar 2 Jahre EZ nehmen?

Aber das alg1 berechnet sich doch aus den letzten 12 Monaten. Wird das dann nicht vom elterngeld berechnet, da ich ja zu Hause war? Oder nehmen die den Lohn, den ich vor der Geburt hatte.?


Richtig. Das ALG 1 wird auf Grundlage deines Einkommen VOR der Elternzeit berechnet


Das wäre natürlich auch eine Option. Dann könnte man ja wirklich auch zwei Jahre EZ nehmen. Wobei das Geld ja schon niedriger ausfällt.
Laut Rechner habe ich am 12. 04 erst Mutterschutz. Das wäre fast ein Monat alg1 was beim elterngeld mit berechnet wird.

Ich muss da wohl mal fragen wie sich das alles verhält. Denn einen Antrag auf elternzeit brauche ich ja dann nicht, nur den Antrag auf elterngeld.


Elternzeit musst du nicht beantragen aber du musst dem Arbeitsamt mitteilen von wann bis wann du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, damit die dich nicht früher vermitteln
Coopa89
37 Beiträge
19.09.2024 20:23
Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

...


Richtig. Das ALG 1 wird auf Grundlage deines Einkommen VOR der Elternzeit berechnet


Das wäre natürlich auch eine Option. Dann könnte man ja wirklich auch zwei Jahre EZ nehmen. Wobei das Geld ja schon niedriger ausfällt.
Laut Rechner habe ich am 12. 04 erst Mutterschutz. Das wäre fast ein Monat alg1 was beim elterngeld mit berechnet wird.

Ich muss da wohl mal fragen wie sich das alles verhält. Denn einen Antrag auf elternzeit brauche ich ja dann nicht, nur den Antrag auf elterngeld.


Elternzeit musst du nicht beantragen aber du musst dem Arbeitsamt mitteilen von wann bis wann du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, damit die dich nicht früher vermitteln


Okay ich danke dir für die tollen Infos

Dann müssen wir uns nur entscheiden, wie lange ich elternzeit nehme.

Aber wenn ich jetzt dem Amt sage, ich bin zwei Jahre für das Kind zu Hause. Finde aber nach dem ersten Jahr wieder Arbeit, wäre das nicht schlimm oder?
Dream1992
1885 Beiträge
19.09.2024 20:28
Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

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Das wäre natürlich auch eine Option. Dann könnte man ja wirklich auch zwei Jahre EZ nehmen. Wobei das Geld ja schon niedriger ausfällt.
Laut Rechner habe ich am 12. 04 erst Mutterschutz. Das wäre fast ein Monat alg1 was beim elterngeld mit berechnet wird.

Ich muss da wohl mal fragen wie sich das alles verhält. Denn einen Antrag auf elternzeit brauche ich ja dann nicht, nur den Antrag auf elterngeld.


Elternzeit musst du nicht beantragen aber du musst dem Arbeitsamt mitteilen von wann bis wann du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, damit die dich nicht früher vermitteln


Okay ich danke dir für die tollen Infos

Dann müssen wir uns nur entscheiden, wie lange ich elternzeit nehme.

Aber wenn ich jetzt dem Amt sage, ich bin zwei Jahre für das Kind zu Hause. Finde aber nach dem ersten Jahr wieder Arbeit, wäre das nicht schlimm oder?


Denkst du die sagen dann "Nee, du musst Zuhause bleiben? ;D"

Ich denke die werden das dankend annehmen wenn du früher wieder anfängst weil du doch dann aus dem ALG1 Bezug rausfällst.
Aber lass doch das Kind erstmal kommen und dann schau mal ob du überhaupt schon wieder los möchtest nach 1 Jahr.
Ich hätte mir das nicht vorstellen können.
Nimm lieber erstmal so viel wie es finanziell möglich ist.
Kürzen kannst du immer noch
Coopa89
37 Beiträge
19.09.2024 20:47
Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

...


Elternzeit musst du nicht beantragen aber du musst dem Arbeitsamt mitteilen von wann bis wann du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, damit die dich nicht früher vermitteln


Okay ich danke dir für die tollen Infos

Dann müssen wir uns nur entscheiden, wie lange ich elternzeit nehme.

Aber wenn ich jetzt dem Amt sage, ich bin zwei Jahre für das Kind zu Hause. Finde aber nach dem ersten Jahr wieder Arbeit, wäre das nicht schlimm oder?


Denkst du die sagen dann "Nee, du musst Zuhause bleiben? ;D"

Ich denke die werden das dankend annehmen wenn du früher wieder anfängst weil du doch dann aus dem ALG1 Bezug rausfällst.
Aber lass doch das Kind erstmal kommen und dann schau mal ob du überhaupt schon wieder los möchtest nach 1 Jahr.
Ich hätte mir das nicht vorstellen können.
Nimm lieber erstmal so viel wie es finanziell möglich ist.
Kürzen kannst du immer noch


Ja da hast du recht. Aber da ich ansich ein Geringverdiener bin, fällt demnach das elterngeld auch mit unter 1000€ aus. Das muss man dann abwägen ob es auf Dauer tragbar ist.

Ich danke nochmal und einen schönen Abend.
Traumtänzerin84
11112 Beiträge
20.09.2024 13:23
Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

...


Okay ich danke dir für die tollen Infos

Dann müssen wir uns nur entscheiden, wie lange ich elternzeit nehme.

Aber wenn ich jetzt dem Amt sage, ich bin zwei Jahre für das Kind zu Hause. Finde aber nach dem ersten Jahr wieder Arbeit, wäre das nicht schlimm oder?


Denkst du die sagen dann "Nee, du musst Zuhause bleiben? ;D"

Ich denke die werden das dankend annehmen wenn du früher wieder anfängst weil du doch dann aus dem ALG1 Bezug rausfällst.
Aber lass doch das Kind erstmal kommen und dann schau mal ob du überhaupt schon wieder los möchtest nach 1 Jahr.
Ich hätte mir das nicht vorstellen können.
Nimm lieber erstmal so viel wie es finanziell möglich ist.
Kürzen kannst du immer noch


Ja da hast du recht. Aber da ich ansich ein Geringverdiener bin, fällt demnach das elterngeld auch mit unter 1000€ aus. Das muss man dann abwägen ob es auf Dauer tragbar ist.

Ich danke nochmal und einen schönen Abend.
Ggf mal informieren ob dir in der Elternzeit Wohngeld und Kinderzuschlag zustehen könnte (oder aufstockend Bürgergeld falls ihr unter dem Limit liegt)
Coopa89
37 Beiträge
20.09.2024 17:32
Zitat von Traumtänzerin84:

Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

Zitat von Coopa89:

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Denkst du die sagen dann "Nee, du musst Zuhause bleiben? ;D"

Ich denke die werden das dankend annehmen wenn du früher wieder anfängst weil du doch dann aus dem ALG1 Bezug rausfällst.
Aber lass doch das Kind erstmal kommen und dann schau mal ob du überhaupt schon wieder los möchtest nach 1 Jahr.
Ich hätte mir das nicht vorstellen können.
Nimm lieber erstmal so viel wie es finanziell möglich ist.
Kürzen kannst du immer noch


Ja da hast du recht. Aber da ich ansich ein Geringverdiener bin, fällt demnach das elterngeld auch mit unter 1000€ aus. Das muss man dann abwägen ob es auf Dauer tragbar ist.

Ich danke nochmal und einen schönen Abend.
Ggf mal informieren ob dir in der Elternzeit Wohngeld und Kinderzuschlag zustehen könnte (oder aufstockend Bürgergeld falls ihr unter dem Limit liegt)


Für Wohngeld sind wir glaube ich nur knapp drüber. Aber ich mache mich nochmal schlau, danke schön
Traumtänzerin84
11112 Beiträge
20.09.2024 18:58
Zitat von Coopa89:

Zitat von Traumtänzerin84:

Zitat von Coopa89:

Zitat von Dream1992:

...


Ja da hast du recht. Aber da ich ansich ein Geringverdiener bin, fällt demnach das elterngeld auch mit unter 1000€ aus. Das muss man dann abwägen ob es auf Dauer tragbar ist.

Ich danke nochmal und einen schönen Abend.
Ggf mal informieren ob dir in der Elternzeit Wohngeld und Kinderzuschlag zustehen könnte (oder aufstockend Bürgergeld falls ihr unter dem Limit liegt)


Für Wohngeld sind wir glaube ich nur knapp drüber. Aber ich mache mich nochmal schlau, danke schön
Die Grenzen ändern sich ja auch immer mal
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