Berechnung Elterngeld
14.11.2025 14:53
Hallöchen,ich bin etwas in einer blöden Lage und brauche mal euren Rat.
Ich bin schwanger und in einen befristeten Arbeitsverhältnis (das ist erstmal zweitens und nicht das Problem), mein Mutterschutz beginnt eine Woche nach auslaufen meines Arbeitsverhältnisses…nun zu meinen Fragen:
1. wie rechnet sich da das Mutterschutzgeld? Oder bekomm ich gar keins?
2.das Elterngeld wird nach den Monaten vor den Mutterschutz berechnet oder ?
3. würde es sich nicht fast mehr rechnen wenn ich Arbeitslosengeld beantragen würde?
Ich war schon in Elternzeit aber das überfordert mich doch dezent ehrlich gesagt
Ich bin schwanger und in einen befristeten Arbeitsverhältnis (das ist erstmal zweitens und nicht das Problem), mein Mutterschutz beginnt eine Woche nach auslaufen meines Arbeitsverhältnisses…nun zu meinen Fragen:
1. wie rechnet sich da das Mutterschutzgeld? Oder bekomm ich gar keins?
2.das Elterngeld wird nach den Monaten vor den Mutterschutz berechnet oder ?
3. würde es sich nicht fast mehr rechnen wenn ich Arbeitslosengeld beantragen würde?
Ich war schon in Elternzeit aber das überfordert mich doch dezent ehrlich gesagt
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Muss nicht jeder wissen wer ich bin
14.11.2025 17:01
Du bekommst 13€ pro Tag als Mutterschaftsgeld. Einen Zuschuss vom AG bekommst du nur für die Zeit des Mutterschutzes in der du noch angestellt bist. Danach ist Schluss. Ich glaube (kein Wissen, nur glaube) dass du von niemanden einen Zuschuss erhältst.
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monaten.
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monaten.
14.11.2025 18:25
Zitat von Seesternchen_2.0:
Du bekommst 13€ pro Tag als Mutterschaftsgeld. Einen Zuschuss vom AG bekommst du nur für die Zeit des Mutterschutzes in der du noch angestellt bist. Danach ist Schluss. Ich glaube (kein Wissen, nur glaube) dass du von niemanden einen Zuschuss erhältst.
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monaten.
Allerdings die 12 Monate vor dem Mutterschutz, nicht vor der geburt.
14.11.2025 18:52
Dein Arbeitsvertrag endet eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes. Du solltest dich also rechtzeitig (jetzt?) unbedingt direkt arbeitslos melden. Das Arbeitsamt (heißt natürlich anders...) tritt an die Stelle deines Arbeitgebers.
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Nicht nur 13 Euro pro Tag, wie oben beschrieben wurde!
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Nicht nur 13 Euro pro Tag, wie oben beschrieben wurde!
14.11.2025 18:54
Zitat von Anonym 2 (212172):Es dauert noch paar Monate eh der Vertrag endet aber ja das mach ich natürlich. Das wusste ich nicht,dachte ich bekomme nur das Basis Geld von 13€ pro Tag.
Dein Arbeitsvertrag endet eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes. Du solltest dich also rechtzeitig (jetzt?) unbedingt direkt arbeitslos melden. Das Arbeitsamt (heißt natürlich anders...) tritt an die Stelle deines Arbeitgebers.
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Nicht nur 13 Euro pro Tag, wie oben beschrieben wurde!
14.11.2025 19:47
Zitat von Anonym 1 (212172):Lass dich nicht durch die falsche Antwort von Seesternchen verunsichern. Sie kennt sich weniger aus als sie denkt.
Zitat von Anonym 2 (212172):Es dauert noch paar Monate eh der Vertrag endet aber ja das mach ich natürlich. Das wusste ich nicht,dachte ich bekomme nur das Basis Geld von 13€ pro Tag.
Dein Arbeitsvertrag endet eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes. Du solltest dich also rechtzeitig (jetzt?) unbedingt direkt arbeitslos melden. Das Arbeitsamt (heißt natürlich anders...) tritt an die Stelle deines Arbeitgebers.
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Nicht nur 13 Euro pro Tag, wie oben beschrieben wurde!
Das Mutterschaftsgeld hat die Höhe des Arbeitslosengeldes. Hier ist der Link zum Familienministerium. Im ersten Abschnitt steht es:
familienportal.de/familienportal/familienleistunge n/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaft sgeld-wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin--125034
14.11.2025 19:54
Zitat von Anonym 2 (212172):Super,danke für die Info. Da werde ich mich auch mal bei der argentur für Arbeit informieren und mal ein Beratungstermin machen
Zitat von Anonym 1 (212172):Lass dich nicht durch die falsche Antwort von Seesternchen verunsichern. Sie kennt sich weniger aus als sie denkt.
Zitat von Anonym 2 (212172):Es dauert noch paar Monate eh der Vertrag endet aber ja das mach ich natürlich. Das wusste ich nicht,dachte ich bekomme nur das Basis Geld von 13€ pro Tag.
Dein Arbeitsvertrag endet eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes. Du solltest dich also rechtzeitig (jetzt?) unbedingt direkt arbeitslos melden. Das Arbeitsamt (heißt natürlich anders...) tritt an die Stelle deines Arbeitgebers.
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Nicht nur 13 Euro pro Tag, wie oben beschrieben wurde!
Das Mutterschaftsgeld hat die Höhe des Arbeitslosengeldes. Hier ist der Link zum Familienministerium. Im ersten Abschnitt steht es:
familienportal.de/familienportal/familienleistunge n/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaft sgeld-wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin--125034
14.11.2025 20:32
Zitat von Anonym 2 (212172):
Zitat von Anonym 1 (212172):Lass dich nicht durch die falsche Antwort von Seesternchen verunsichern. Sie kennt sich weniger aus als sie denkt.
Zitat von Anonym 2 (212172):Es dauert noch paar Monate eh der Vertrag endet aber ja das mach ich natürlich. Das wusste ich nicht,dachte ich bekomme nur das Basis Geld von 13€ pro Tag.
Dein Arbeitsvertrag endet eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes. Du solltest dich also rechtzeitig (jetzt?) unbedingt direkt arbeitslos melden. Das Arbeitsamt (heißt natürlich anders...) tritt an die Stelle deines Arbeitgebers.
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Nicht nur 13 Euro pro Tag, wie oben beschrieben wurde!
Das Mutterschaftsgeld hat die Höhe des Arbeitslosengeldes. Hier ist der Link zum Familienministerium. Im ersten Abschnitt steht es:
familienportal.de/familienportal/familienleistunge n/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaft sgeld-wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin--125034
Und um mir das wieder einmal vor den Latz zu knallen musst du das Anonym machen. Eine echte Heldin!
Und wer liest ist klar im Vorteil! Ich habe geschrieben, dass ich glaube aber nicht weiß! Da liegt der Unterschied.
14.11.2025 20:48
Zitat von Seesternchen_2.0:Wenn man es nicht weiß sondern nur glaubt, sollte man nicht antworten. Gerade bei Themen, wo es um Fristen und Geld geht, sind Vermutungen null hilfreich.
Zitat von Anonym 2 (212172):
Zitat von Anonym 1 (212172):Lass dich nicht durch die falsche Antwort von Seesternchen verunsichern. Sie kennt sich weniger aus als sie denkt.
Zitat von Anonym 2 (212172):Es dauert noch paar Monate eh der Vertrag endet aber ja das mach ich natürlich. Das wusste ich nicht,dachte ich bekomme nur das Basis Geld von 13€ pro Tag.
Dein Arbeitsvertrag endet eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes. Du solltest dich also rechtzeitig (jetzt?) unbedingt direkt arbeitslos melden. Das Arbeitsamt (heißt natürlich anders...) tritt an die Stelle deines Arbeitgebers.
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Nicht nur 13 Euro pro Tag, wie oben beschrieben wurde!
Das Mutterschaftsgeld hat die Höhe des Arbeitslosengeldes. Hier ist der Link zum Familienministerium. Im ersten Abschnitt steht es:
familienportal.de/familienportal/familienleistunge n/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaft sgeld-wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin--125034
Und um mir das wieder einmal vor den Latz zu knallen musst du das Anonym machen. Eine echte Heldin!
Und wer liest ist klar im Vorteil! Ich habe geschrieben, dass ich glaube aber nicht weiß! Da liegt der Unterschied.
14.11.2025 20:53
Und der nächste ohne Arsch in der Hose.
Wenn dem so wäre, dürften hier 80% der Damen nicht antworten weil sie antworten nach ihrem Bauchgefühl geben und nicht die Gesetztesgrundlagen kennen.
Aber gut, dann lebt mal in eurer Wissensblase weiter, beleidigt die Ein oder Andere anonym weiter und gebt eurer vermeintliches absolutes Wissen weiter.
CU
Wenn dem so wäre, dürften hier 80% der Damen nicht antworten weil sie antworten nach ihrem Bauchgefühl geben und nicht die Gesetztesgrundlagen kennen.
Aber gut, dann lebt mal in eurer Wissensblase weiter, beleidigt die Ein oder Andere anonym weiter und gebt eurer vermeintliches absolutes Wissen weiter.
CU
14.11.2025 20:55
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Anonym 2 (212172):
Zitat von Anonym 1 (212172):Lass dich nicht durch die falsche Antwort von Seesternchen verunsichern. Sie kennt sich weniger aus als sie denkt.
Zitat von Anonym 2 (212172):Es dauert noch paar Monate eh der Vertrag endet aber ja das mach ich natürlich. Das wusste ich nicht,dachte ich bekomme nur das Basis Geld von 13€ pro Tag.
Dein Arbeitsvertrag endet eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes. Du solltest dich also rechtzeitig (jetzt?) unbedingt direkt arbeitslos melden. Das Arbeitsamt (heißt natürlich anders...) tritt an die Stelle deines Arbeitgebers.
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Nicht nur 13 Euro pro Tag, wie oben beschrieben wurde!
Das Mutterschaftsgeld hat die Höhe des Arbeitslosengeldes. Hier ist der Link zum Familienministerium. Im ersten Abschnitt steht es:
familienportal.de/familienportal/familienleistunge n/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaft sgeld-wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin--125034
Und um mir das wieder einmal vor den Latz zu knallen musst du das Anonym machen. Eine echte Heldin!
Und wer liest ist klar im Vorteil! Ich habe geschrieben, dass ich glaube aber nicht weiß! Da liegt der Unterschied.
Logisch. Sie ist ja im Verfolgswahn wo sie glaubt, dass alles und jeder stalkt.
14.11.2025 20:58
Zitat von Sommerglanz:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Anonym 2 (212172):
Zitat von Anonym 1 (212172):Lass dich nicht durch die falsche Antwort von Seesternchen verunsichern. Sie kennt sich weniger aus als sie denkt.
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Das Mutterschaftsgeld hat die Höhe des Arbeitslosengeldes. Hier ist der Link zum Familienministerium. Im ersten Abschnitt steht es:
familienportal.de/familienportal/familienleistunge n/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaft sgeld-wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin--125034
Und um mir das wieder einmal vor den Latz zu knallen musst du das Anonym machen. Eine echte Heldin!
Und wer liest ist klar im Vorteil! Ich habe geschrieben, dass ich glaube aber nicht weiß! Da liegt der Unterschied.
Logisch. Sie ist ja im Verfolgswahn wo sie glaubt, dass alles und jeder stalkt.
Nicht „alles und jeder“. Eigentlich nur du.
14.11.2025 21:01
Zitat von Seesternchen_2.0:Falsch. Du hast es als Tatsache formuliert, dass die TE nur 13 Euro am Tag bekommt. Ließ deinen ersten Satz bitte noch einmal.
Zitat von Anonym 2 (212172):
Zitat von Anonym 1 (212172):Lass dich nicht durch die falsche Antwort von Seesternchen verunsichern. Sie kennt sich weniger aus als sie denkt.
Zitat von Anonym 2 (212172):Es dauert noch paar Monate eh der Vertrag endet aber ja das mach ich natürlich. Das wusste ich nicht,dachte ich bekomme nur das Basis Geld von 13€ pro Tag.
Dein Arbeitsvertrag endet eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes. Du solltest dich also rechtzeitig (jetzt?) unbedingt direkt arbeitslos melden. Das Arbeitsamt (heißt natürlich anders...) tritt an die Stelle deines Arbeitgebers.
Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes. Nicht nur 13 Euro pro Tag, wie oben beschrieben wurde!
Das Mutterschaftsgeld hat die Höhe des Arbeitslosengeldes. Hier ist der Link zum Familienministerium. Im ersten Abschnitt steht es:
familienportal.de/familienportal/familienleistunge n/mutterschaftsleistungen/bekomme-ich-mutterschaft sgeld-wenn-ich-nicht-berufstaetig-bin--125034
Und um mir das wieder einmal vor den Latz zu knallen musst du das Anonym machen. Eine echte Heldin!
Und wer liest ist klar im Vorteil! Ich habe geschrieben, dass ich glaube aber nicht weiß! Da liegt der Unterschied.
Erst viel weiter unten schriebst du, dass du glaubst, sie bekommt von niemandem einen Zuschuss. Aber der Zuschuss bzw. kein Zuschuss hat doch in diesem Fall gar nichts mit der Höhe des Mutterschaftsgeldes zu tun.
Du hast völlig recht: Wer liest ist klar im Vorteil. Und wer nur Dinge schreibt, mit denen er sich auskennt, auch. Wobei in diesem Fall sogar ein kurzer Blick auf unsere Homepage (siehe Link oben) gereicht hätte.
Ich finde es problematisch, wenn man Frauen eine falsche Auskunft gibt. Woher sollen die denn wissen, wem sie hier vertrauen können?
14.11.2025 21:08
Zitat von Anonym 4 (212172):Das dachte ich auch gerade. Bin gespannt, ob Sommerglanz sich jetzt wieder einmal notiert, wer online ist um raus zu finden, wer hier alles anonym schreibt.
Zitat von Sommerglanz:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Anonym 2 (212172):
...
Und um mir das wieder einmal vor den Latz zu knallen musst du das Anonym machen. Eine echte Heldin!
Und wer liest ist klar im Vorteil! Ich habe geschrieben, dass ich glaube aber nicht weiß! Da liegt der Unterschied.
Logisch. Sie ist ja im Verfolgswahn wo sie glaubt, dass alles und jeder stalkt.
Nicht „alles und jeder“. Eigentlich nur du.![]()
Echt, so etwas von daneben .... Traurig, wenn man so viel freie Zeit hat, dass das vielleicht die tägliche Hauptbeschäftigung ist.
14.11.2025 23:16
Zitat von Anonym 2 (212172):
Zitat von Anonym 4 (212172):Das dachte ich auch gerade. Bin gespannt, ob Sommerglanz sich jetzt wieder einmal notiert, wer online ist um raus zu finden, wer hier alles anonym schreibt.
Zitat von Sommerglanz:
Zitat von Seesternchen_2.0:
...
Logisch. Sie ist ja im Verfolgswahn wo sie glaubt, dass alles und jeder stalkt.
Nicht „alles und jeder“. Eigentlich nur du.![]()
Echt, so etwas von daneben .... Traurig, wenn man so viel freie Zeit hat, dass das vielleicht die tägliche Hauptbeschäftigung ist.
So hat jeder seine Hobbys.
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