Mütter- und Schwangerenforum

Betreuungsunterhalt - wer kennt sich aus?

StadtMädchen91
405 Beiträge
12.04.2018 19:04
Hallöchen ihr Lieben,

Ich habe da mal eine Frage.

Kurze Vorgeschichte :
Habe bereits zwei Kinder. Joshua kommt dieses Jahr in die Schule, Viktoria nächstes Jahr und im Juli erwarte ich meinen zweiten Sohn.
Am 28.6 beende ich hoffentlich erfolgreich meine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und mein Fachabitur. Zu dem Zeitpunkt befinde ich mich bereits eine Woche im Mutterschutz. Nun möchte ich zunächst einmal bis Feb zu Hause bleiben, damit sich das alles einspielen kann mit Baby , kita kind und Schulkind.

Jetzt hatte eine Freundin gesagt die beim Anwalt arbeitet, dass mir Betreuungsunterhalt zusteht, da ich das mit dem Kindsvater vom Baby erst mal beendet habe ...

Kennt sich damit jemand aus? Wie wird es berechnet und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Klar, ist es nicht das non plus Ultra Geld vom Kindsvater zu verlangen für die Betreuung, weil es selbstverständlich ist. Der Vater hat aber ein nettes Einkommen und bringt sich ansonsten null ein und wenn das Baby da ist, habe ich auch nicht viel an Unterstützung zu erwarten. Es sei denn er ändert sich um 360 Grad.
Finanziell kann ich es mir leider an sich nicht erlauben alleine mit drei Kindern komplett daheim zu bleiben mit nur meinem Einkommen, daher die Frage.

Danke schon mal
nilou
14053 Beiträge
12.04.2018 19:12
Mit dieser Konstellation wirst du Anspruch auf Hartz 4 haben. Also mach einen Termin beim Jobcenter und erkundige dich da.

Selbst Betreeungsunterhalt wird ja wahrscheinlich nicht reichen.
StadtMädchen91
405 Beiträge
12.04.2018 19:35
Zitat von nilou:

Mit dieser Konstellation wirst du Anspruch auf Hartz 4 haben. Also mach einen Termin beim Jobcenter und erkundige dich da.

Selbst Betreeungsunterhalt wird ja wahrscheinlich nicht reichen.


Also mit dem Elterngeld würde das je nachdem finanziell gehen.
12.04.2018 20:01
Zum Thema kann ich nix beitragen aber herzlichen Glückwunsch zur Trennung!
StadtMädchen91
405 Beiträge
12.04.2018 20:03
Zitat von Cookie88:

Zum Thema kann ich nix beitragen aber herzlichen Glückwunsch zur Trennung!


Haha naja ... darf man unter den Umständen danke sagen?
12.04.2018 20:04
Zitat von StadtMädchen91:

Zitat von Cookie88:

Zum Thema kann ich nix beitragen aber herzlichen Glückwunsch zur Trennung!


Haha naja ... darf man unter den Umständen danke sagen?

Unter deinen Umständen auf jeden Fall!
K.B.
4974 Beiträge
12.04.2018 20:15
Hallo, ich arbeite im Jugendamt im Bereich Beistandschaften.
Möchte der Kindesvater denn Unterhalt für sein Kind zahlen? Ich würde an deiner Stelle eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, die werden sich einerseits auch darum kümmern, dass der Unterhalt für dein Kind eingeht. Weiterhin können die dich auch bei anderen Dingen bzgl. Unterhalt beraten.
Nur als Info, da hier das Thema Hartz 4 angesprochen wurde: Leistungen nach dem SGB II sind immer nachrangig, das heisst, es müssen vorher alle anderen Leistungen beantragt worden sein, die eben vorrangig sind; ALG II ist immer die letzte Möglichkeit. Du könntest nach Wohngeld und Kindergeldzuschlag beim Sozialamt fragen, wenn das Elterngeld, Kindergeld und der Unterhalt nicht ausreichen.
StadtMädchen91
405 Beiträge
12.04.2018 21:06
Zitat von K.B.:

Hallo, ich arbeite im Jugendamt im Bereich Beistandschaften.
Möchte der Kindesvater denn Unterhalt für sein Kind zahlen? Ich würde an deiner Stelle eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, die werden sich einerseits auch darum kümmern, dass der Unterhalt für dein Kind eingeht. Weiterhin können die dich auch bei anderen Dingen bzgl. Unterhalt beraten.
Nur als Info, da hier das Thema Hartz 4 angesprochen wurde: Leistungen nach dem SGB II sind immer nachrangig, das heisst, es müssen vorher alle anderen Leistungen beantragt worden sein, die eben vorrangig sind; ALG II ist immer die letzte Möglichkeit. Du könntest nach Wohngeld und Kindergeldzuschlag beim Sozialamt fragen, wenn das Elterngeld, Kindergeld und der Unterhalt nicht ausreichen.


Nein will er nicht.
Wird er aber ja müssen.

Eine Beistandschaft werde ich definitiv einrichten lassen.
StadtMädchen91
405 Beiträge
12.04.2018 21:07
Zitat von Cookie88:

Zitat von StadtMädchen91:

Zitat von Cookie88:

Zum Thema kann ich nix beitragen aber herzlichen Glückwunsch zur Trennung!


Haha naja ... darf man unter den Umständen danke sagen?

Unter deinen Umständen auf jeden Fall!


Ja Recht hast du. Jetzt kann es weiter gehen und ich kann noch etwas die ss genießen.
Oneiros
209 Beiträge
12.04.2018 23:06
Ich bin selbst nur belesener Laie, aber hier Mal was ich aufgeschnappt habe:
Betreuungsunterhalt steht dem betreuenden Elternteil zu, wenn dieser aufgrund der Betreuung des Kindes in den ersten drei Lebensjahren kein oder
ungenügendes Einkommen erwirtschaften kann.
Er ist rein theoretisch dazu gedacht, die Differenz zum bisherigen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils abzudecken und sicherzustellen, dass dieser genügend Mittel zur Verfügung hat um das Kind zu erziehen und zu versorgen.
Der Betreuungsunterhalt wird jedoch vom bereinigten Einkommen des Nichtbetreuenden berechnet, wobei dieser jedoch auch das Recht auf einen Selbstbehalt von 1200 Euro hat. Unterhaltszahlungen für Kinder haben dabei immer Vorrang.

Hier ein Beispiel aus dem Internet für die Berechnung, fand ich ganz schlüssig

Beispiel zur Berechnung des Betreuungsunterhalts:
Zur Ermittlung der Höhe des Betreuungsunterhalts gehen wir von getrennt lebenden Eltern aus, die eine gemeinsame, zweijährige Tochter haben. Das bereinigte Nettoeinkommen des Vaters liegt bei 1.600 EUR. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (92 EUR) ergibt sich für den Kindesunterhalt ein Zahlbetrag nach Düsseldorfer Tabelle von 241 EUR. Für den Betreuungsunterhalt stehen also noch 1.359 EUR zur Verfügung, die um den Selbstbehalt von 1.200 EUR gemindert werden. Der Vater ist mit einem Überhang von 159 EUR noch leistungsfähig.

Die Kindsmutter verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen von 700 EUR. Die Einkommensdifferenz beläuft sich auf 659 EUR (1.359 EUR – 700 EUR), wovon der Kindsmutter 3/7 an Betreuungsunterhalt zustehen, was ca. 283 EUR wären. Allerdings würde die Zahlung des in Höhe von 283 EUR die Leistungsfähigkeit des Kindsvaters überschreiten, da der Selbstbehalt von 1.200 EUR nicht gewahrt bliebe. Somit kann die Mutter Unterhalt aufgrund der Betreuung bis zur Selbstbehaltsgrenze verlangen, in diesem Fall 159 EUR.
Oneiros
209 Beiträge
12.04.2018 23:09
P.S. wenn du zum Jobcenter gehst, prüfen auch die erstmal sorgfältig ob dir noch anderweitig Gelder zustehen, dazu zählt auch der Betreuungsunterhalt. Außerdem wird dann der Kindsvater von dort aus angeschrieben und gebeten seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen zu legen.

Ohne Jobcenter kann man glaube ich zusammen zum Anwalt gehen und das dort berechnen lassen. Ist manchmal nämlich etwas Tricky...
nilou
14053 Beiträge
13.04.2018 07:15
Zitat von StadtMädchen91:

Zitat von K.B.:

Hallo, ich arbeite im Jugendamt im Bereich Beistandschaften.
Möchte der Kindesvater denn Unterhalt für sein Kind zahlen? Ich würde an deiner Stelle eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, die werden sich einerseits auch darum kümmern, dass der Unterhalt für dein Kind eingeht. Weiterhin können die dich auch bei anderen Dingen bzgl. Unterhalt beraten.
Nur als Info, da hier das Thema Hartz 4 angesprochen wurde: Leistungen nach dem SGB II sind immer nachrangig, das heisst, es müssen vorher alle anderen Leistungen beantragt worden sein, die eben vorrangig sind; ALG II ist immer die letzte Möglichkeit. Du könntest nach Wohngeld und Kindergeldzuschlag beim Sozialamt fragen, wenn das Elterngeld, Kindergeld und der Unterhalt nicht ausreichen.


Nein will er nicht.
Wird er aber ja müssen.

Eine Beistandschaft werde ich definitiv einrichten lassen.


Aber wenn er schon nicht Kindesunterhalt zahlen will wird er doch erst recht keinen Betreuungsunterhalt zahlen. Und soweit ich weiß kümmert man sich in der Beistandschaft nur um den Kindesunterhalt. Sprich für die Durchsetzung des Betreuungsunterhaltes benötigst du evt. einen Anwalt mit Kosten und ungewissen Ausgang.

Ich würde zum Jugendamt gehen eine Beistandschaft machen und zum Jobcenter gehen und mich dort beraten lassen. Zumindest zur Überbrückung bis Unterhalt und co durch ist wirst du Unterstützung brauchen.
StadtMädchen91
405 Beiträge
13.04.2018 13:49
Zitat von nilou:

Zitat von StadtMädchen91:

Zitat von K.B.:

Hallo, ich arbeite im Jugendamt im Bereich Beistandschaften.
Möchte der Kindesvater denn Unterhalt für sein Kind zahlen? Ich würde an deiner Stelle eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, die werden sich einerseits auch darum kümmern, dass der Unterhalt für dein Kind eingeht. Weiterhin können die dich auch bei anderen Dingen bzgl. Unterhalt beraten.
Nur als Info, da hier das Thema Hartz 4 angesprochen wurde: Leistungen nach dem SGB II sind immer nachrangig, das heisst, es müssen vorher alle anderen Leistungen beantragt worden sein, die eben vorrangig sind; ALG II ist immer die letzte Möglichkeit. Du könntest nach Wohngeld und Kindergeldzuschlag beim Sozialamt fragen, wenn das Elterngeld, Kindergeld und der Unterhalt nicht ausreichen.


Nein will er nicht.
Wird er aber ja müssen.

Eine Beistandschaft werde ich definitiv einrichten lassen.


Aber wenn er schon nicht Kindesunterhalt zahlen will wird er doch erst recht keinen Betreuungsunterhalt zahlen. Und soweit ich weiß kümmert man sich in der Beistandschaft nur um den Kindesunterhalt. Sprich für die Durchsetzung des Betreuungsunterhaltes benötigst du evt. einen Anwalt mit Kosten und ungewissen Ausgang.

Ich würde zum Jugendamt gehen eine Beistandschaft machen und zum Jobcenter gehen und mich dort beraten lassen. Zumindest zur Überbrückung bis Unterhalt und co durch ist wirst du Unterstützung brauchen.


Ich war heute dort und die fordern von ihm dann die Unterlagen und wollen den Unterhalt für mich von ihm. Er wird also nicht drum herum kommen.
Glücksstein
4376 Beiträge
14.04.2018 12:29
Den Kindesunterhalt muss er sowie so zahlen. Darum kümmert sich die Beistandschaft vom JA wenn er nicht zahlen will. Betreuungsunterhalt geht nach seinem Einkommen wie viel er verdient. Also bei einem Einkommen von 1800€ Netto wirst du nichts kriegen. Mein Ex musste auch sein Einkommen nachweisen ect. Und da kam nichts bei raus beim o.g. Einkommen was er als Durchschnitt hat. Allerdings solltest du das über einen Anwalt klären wenn du kein H4 beantragen musst. Freiwillig wird er sein Einkommen nicht offen legen.
StadtMädchen91
405 Beiträge
14.04.2018 15:43
Zitat von Glücksstein:

Den Kindesunterhalt muss er sowie so zahlen. Darum kümmert sich die Beistandschaft vom JA wenn er nicht zahlen will. Betreuungsunterhalt geht nach seinem Einkommen wie viel er verdient. Also bei einem Einkommen von 1800€ Netto wirst du nichts kriegen. Mein Ex musste auch sein Einkommen nachweisen ect. Und da kam nichts bei raus beim o.g. Einkommen was er als Durchschnitt hat. Allerdings solltest du das über einen Anwalt klären wenn du kein H4 beantragen musst. Freiwillig wird er sein Einkommen nicht offen legen.


Er hat minimum 2200€ netto raus. Ohne Zulagen.
Oh je dann werd ich das zügig machen müssen, da er laut Jobcenter ja bereits ab Mutterschutz auch mir unterhaltspflichtig wäre ...
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