Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld Mann und letzte Gehaltauszahlung

Anonym 1 (202219)
4 Beiträge
13.08.2019 08:53
Hallo liebe Mamas,

meine Gedanken kreisen momentan die ganze Zeit darum, ob es an das Elterngeld meines Mannes angerechnet wird, wenn er sein letztes Gehalt vor der Elternzeit, nach der Geburt, also im Elterngeldzeitraum ausgezahlt bekommt? (Übrigens schon geschehen)

Außerdem kann es sein, dass er den Monat drauf noch Fahrtkosten ausgezahlt bekommt, da diese immer einen Monat nachträglich gezahlt werden, wird das auch angerechnet, dann würden wir mal fragen, ob man diese Zahlung verschieben könnte.

Sollte das mit der Anrechnung vom vollen Gehalt der Fall sein, hat man gute Chancen wenn man gerichtlich dagegen vorgeht? Immerhin würden wir dann einen Monat kein Elterngeld bekommen, nur weil er sein Gehalt vom Monat vorher noch bekommt. Das kann ja nicht Sinn der Sache sein und hat dann nichts mehr mit der staatlichen Leistung zu tun die immer angepriesen wird.

Hoffentlich kann mir da jemand weiterhelfen, im Netz habe ich dazu nichts gefunden, oder bin zu doof zum suchen .

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Finanzielles Thema

Janna90
1597 Beiträge
13.08.2019 09:10
Zitat von Anonym 1 (202219):

Hallo liebe Mamas,

meine Gedanken kreisen momentan die ganze Zeit darum, ob es an das Elterngeld meines Mannes angerechnet wird, wenn er sein letztes Gehalt vor der Elternzeit, nach der Geburt, also im Elterngeldzeitraum ausgezahlt bekommt? (Übrigens schon geschehen)


Huhu. Also du meinst, dass er ja z. B. Anfang Juli erst das Gehalt für den gearbeiteten Juni bekommt oder??
Dann wäre es doch so, dass er Elterngeld für Juli (Auszahlung vll Anfang August) und August (Auszahlung vll Anfang September) bekommt. Dann arbeitet er z. B. nach 2 Monaten Elternzeit im September wieder und bekommt Anfang Oktober wieder sein normales Gehalt.
Choco
4200 Beiträge
13.08.2019 09:15
Also soweit ich mich noch richtig erinnern kann ist es so dass es darauf ankommt was in den Monaten verdient wurde und nicht wann es ausgezahlt wurde. Die meisten bekommen ihr Gehalt doch am Monatsende für den Monat davor oder?

gerichtlich musst du übrigens nicht gleich dagegen vorgehen, du kannst einfach erstmal bei der Elterngeldstelle Einspruch einlegen.

am aller einfachsten wäre es aber du rufst einfach bei eurer Sachbearbeiterin an und fragst einfach mal nach.

da auch am besten direkt fragen ob Fahrtkostenerstattungen überhaupt zum für das Elterngeld relevante Einkommen dazu gezählt Werden, ich glaube nicht.
Anonym 1 (202219)
4 Beiträge
13.08.2019 09:27
Zitat von Choco:

Also soweit ich mich noch richtig erinnern kann ist es so dass es darauf ankommt was in den Monaten verdient wurde und nicht wann es ausgezahlt wurde. Die meisten bekommen ihr Gehalt doch am Monatsende für den Monat davor oder?

gerichtlich musst du übrigens nicht gleich dagegen vorgehen, du kannst einfach erstmal bei der Elterngeldstelle Einspruch einlegen.

am aller einfachsten wäre es aber du rufst einfach bei eurer Sachbearbeiterin an und fragst einfach mal nach.

da auch am besten direkt fragen ob Fahrtkostenerstattungen überhaupt zum für das Elterngeld relevante Einkommen dazu gezählt Werden, ich glaube nicht.


Danke für deine Antwort!

Es heißt ja immer, dass zb Geld was vor Geburt aus Selbständigkeit erzielt wurde und erst nach Geburt gezahlt wird auch angerechnet wird, weil der Auszahlungszeitpunkt eine Rolle spielt und nicht der Leistungszeitraum. Deswegen frage ich mich, ob das auch für nichtselbstständige Arbeit zählt.

Natürlich würden wir erst Einspruch einlegen, aber falls das nicht klappt wollte ich fragen, ob die Chancen gut stehen würden.

@Janna, bei dir bin ich nicht ganz durchgestiegen, war das einfach nur eine Frage wie ich das genau meine?
Wie choco schrieb, bekommt mein Mann das Gehalt für den Vormonat ende des Monats ausgezahlt. Also für Juni wird Ende Juli gezahlt usw.
molla
188 Beiträge
13.08.2019 09:39
Soweit ich das im Kopf habe musst du als Angestellte(r) doch nur deine Gehaltsnachweise einreichen und keine Kontoauszüge. Und auf den Gehaltsnachweisen steht doch für welchen Monat das Gehalt und, aber ja nicht wann es ausgezahlt wird Und zumindest bei mit steht auch immer im Kontoauszug dabei für welchen Monat das war, wobei das sicher nicht vorgeschrieben sein muss, denke ich. Also ich sehe bei nichtselbstständiger Arbeit kein Problem mit späterer Auszahlung.
Seesternchen_2.0
9656 Beiträge
13.08.2019 09:42
Zitat von Anonym 1 (202219):

Zitat von Choco:

Also soweit ich mich noch richtig erinnern kann ist es so dass es darauf ankommt was in den Monaten verdient wurde und nicht wann es ausgezahlt wurde. Die meisten bekommen ihr Gehalt doch am Monatsende für den Monat davor oder?

gerichtlich musst du übrigens nicht gleich dagegen vorgehen, du kannst einfach erstmal bei der Elterngeldstelle Einspruch einlegen.

am aller einfachsten wäre es aber du rufst einfach bei eurer Sachbearbeiterin an und fragst einfach mal nach.

da auch am besten direkt fragen ob Fahrtkostenerstattungen überhaupt zum für das Elterngeld relevante Einkommen dazu gezählt Werden, ich glaube nicht.


Danke für deine Antwort!

Es heißt ja immer, dass zb Geld was vor Geburt aus Selbständigkeit erzielt wurde und erst nach Geburt gezahlt wird auch angerechnet wird, weil der Auszahlungszeitpunkt eine Rolle spielt und nicht der Leistungszeitraum. Deswegen frage ich mich, ob das auch für nichtselbstständige Arbeit zählt.

Natürlich würden wir erst Einspruch einlegen, aber falls das nicht klappt wollte ich fragen, ob die Chancen gut stehen würden.

@Janna, bei dir bin ich nicht ganz durchgestiegen, war das einfach nur eine Frage wie ich das genau meine?
Wie choco schrieb, bekommt mein Mann das Gehalt für den Vormonat ende des Monats ausgezahlt. Also für Juni wird Ende Juli gezahlt usw.


Für Juni wird ende Juli bezahlt? Das ist so nicht rechtens! Oder ist er in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt? Da gilt als, mir einzige Bekannte Branche, der 20. banktag als Eingang des Gehalts.

13.08.2019 11:49
Zitat von Anonym 1 (202219):

Hallo liebe Mamas,

meine Gedanken kreisen momentan die ganze Zeit darum, ob es an das Elterngeld meines Mannes angerechnet wird, wenn er sein letztes Gehalt vor der Elternzeit, nach der Geburt, also im Elterngeldzeitraum ausgezahlt bekommt? (Übrigens schon geschehen)

Außerdem kann es sein, dass er den Monat drauf noch Fahrtkosten ausgezahlt bekommt, da diese immer einen Monat nachträglich gezahlt werden, wird das auch angerechnet, dann würden wir mal fragen, ob man diese Zahlung verschieben könnte.

Sollte das mit der Anrechnung vom vollen Gehalt der Fall sein, hat man gute Chancen wenn man gerichtlich dagegen vorgeht? Immerhin würden wir dann einen Monat kein Elterngeld bekommen, nur weil er sein Gehalt vom Monat vorher noch bekommt. Das kann ja nicht Sinn der Sache sein und hat dann nichts mehr mit der staatlichen Leistung zu tun die immer angepriesen wird.

Hoffentlich kann mir da jemand weiterhelfen, im Netz habe ich dazu nichts gefunden, oder bin zu doof zum suchen .


Es gilt das Zuflussprinzip: https://m.focus.de/finanzen/steuern/tid-26073/elte rngeld-kinderbonus-fuer-selbststaendige-ist-der-re chnungseingang-oder-die-leistungserbringung-aussch laggebend_aid_763835.html

Wir hatten uns deswegen auch informiert. Das ist echt total ärgerlich. Einspruch kann man einlegen, hilft aber nicht viel.
Anonym 1 (202219)
4 Beiträge
13.08.2019 11:51
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Anonym 1 (202219):

Zitat von Choco:

Also soweit ich mich noch richtig erinnern kann ist es so dass es darauf ankommt was in den Monaten verdient wurde und nicht wann es ausgezahlt wurde. Die meisten bekommen ihr Gehalt doch am Monatsende für den Monat davor oder?

gerichtlich musst du übrigens nicht gleich dagegen vorgehen, du kannst einfach erstmal bei der Elterngeldstelle Einspruch einlegen.

am aller einfachsten wäre es aber du rufst einfach bei eurer Sachbearbeiterin an und fragst einfach mal nach.

da auch am besten direkt fragen ob Fahrtkostenerstattungen überhaupt zum für das Elterngeld relevante Einkommen dazu gezählt Werden, ich glaube nicht.


Danke für deine Antwort!

Es heißt ja immer, dass zb Geld was vor Geburt aus Selbständigkeit erzielt wurde und erst nach Geburt gezahlt wird auch angerechnet wird, weil der Auszahlungszeitpunkt eine Rolle spielt und nicht der Leistungszeitraum. Deswegen frage ich mich, ob das auch für nichtselbstständige Arbeit zählt.

Natürlich würden wir erst Einspruch einlegen, aber falls das nicht klappt wollte ich fragen, ob die Chancen gut stehen würden.

@Janna, bei dir bin ich nicht ganz durchgestiegen, war das einfach nur eine Frage wie ich das genau meine?
Wie choco schrieb, bekommt mein Mann das Gehalt für den Vormonat ende des Monats ausgezahlt. Also für Juni wird Ende Juli gezahlt usw.


Für Juni wird ende Juli bezahlt? Das ist so nicht rechtens! Oder ist er in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt? Da gilt als, mir einzige Bekannte Branche, der 20. banktag als Eingang des Gehalts.


Er is bei einem Discounter angestellt. Ich weiß nur dass auf der Abrechnung die Ende Juli kam drauf stand wie die Juni Arbeitszeiten waren, ich hatte mich nämlich gewundert, dass er das volle Gehalt bekommen hat obwohl er nur ein paar Tage im Juli gearbeitet hatte. Hm wenn ich so drüber nachdenke, dann kommt ja ende diesen Monats auch noch das Geld für die paar Juli Tage

Sein erstes Gehalt als er da Anfing bekam er am Ende des Monats, das war dann halt ohne Spätzulagen etc. Die kommen dann immer Ende des Folgemonats drauf. Ich finde es auch alles etwas verwirrend
Vielleicht rufe ich wirklich mal bei der EG Stelle an, auf die Gefahr hin, dass es dann tatsächlich angerechnet wird weil sie dann wissen dass er Geld bekommen hat und es dann Rennerei gibt
13.08.2019 11:51
Und nein klagen bringt vermutlich nicht viel. Wir haben einige Betroffene im Internet gefunden. Die Gesetzeslage ist leider relativ eindeutig, was den Zufluss betrifft.

Edit: Ach sorry, gerade erst erlesen. Er ist gar nicht selbständig. Dann ist mein Post hinfällig. Bei nicht selbständiger Arbeit weiß ich es nicht.
13.08.2019 12:32
Bei nichtselbstständiger Tätigkeit zählt das Gehalt zu dem Monat, für den es gezahlt wird, vgl. Richtlinien zum BEEG 09/2018, S. 64

Achtung: Im Bezugszeitraum werden Lebensmonate betrachtet!
Choco
4200 Beiträge
13.08.2019 12:49
Zitat von Stefanka93:

Zitat von Anonym 1 (202219):

Hallo liebe Mamas,

meine Gedanken kreisen momentan die ganze Zeit darum, ob es an das Elterngeld meines Mannes angerechnet wird, wenn er sein letztes Gehalt vor der Elternzeit, nach der Geburt, also im Elterngeldzeitraum ausgezahlt bekommt? (Übrigens schon geschehen)

Außerdem kann es sein, dass er den Monat drauf noch Fahrtkosten ausgezahlt bekommt, da diese immer einen Monat nachträglich gezahlt werden, wird das auch angerechnet, dann würden wir mal fragen, ob man diese Zahlung verschieben könnte.

Sollte das mit der Anrechnung vom vollen Gehalt der Fall sein, hat man gute Chancen wenn man gerichtlich dagegen vorgeht? Immerhin würden wir dann einen Monat kein Elterngeld bekommen, nur weil er sein Gehalt vom Monat vorher noch bekommt. Das kann ja nicht Sinn der Sache sein und hat dann nichts mehr mit der staatlichen Leistung zu tun die immer angepriesen wird.

Hoffentlich kann mir da jemand weiterhelfen, im Netz habe ich dazu nichts gefunden, oder bin zu doof zum suchen .


Es gilt das Zuflussprinzip: https://m.focus.de/finanzen/steuern/tid-26073/elte rngeld-kinderbonus-fuer-selbststaendige-ist-der-re chnungseingang-oder-die-leistungserbringung-aussch laggebend_aid_763835.html

Wir hatten uns deswegen auch informiert. Das ist echt total ärgerlich. Einspruch kann man einlegen, hilft aber nicht viel.


das stimmt so aber nicht so ganz und der Link den du geschickt hast betrifft nur selbständige und nicht normal Angestellte. ich habe z.b. während dem Bezug des elterngeldes eine rückwirkende gehaltserhöhung bekommen die mir dann im Elterngeld auch noch angerechnet wurde!
Choco
4200 Beiträge
13.08.2019 12:50
Zitat von Stefanka93:

Und nein klagen bringt vermutlich nicht viel. Wir haben einige Betroffene im Internet gefunden. Die Gesetzeslage ist leider relativ eindeutig, was den Zufluss betrifft.

Edit: Ach sorry, gerade erst erlesen. Er ist gar nicht selbständig. Dann ist mein Post hinfällig. Bei nicht selbständiger Arbeit weiß ich es nicht.


Sorry gerade erst gesehen dass du es selbst noch gemerkt hast
Anonym 1 (202219)
4 Beiträge
13.08.2019 13:10
Stefanka hatte ich ja total überlesen

Ich denke dann rufe ich mal an und frage dann auch wegen den Fahrtkosten, wie das läuft mit Anrechnung und ob wir das lieber später auszahlen lassen.
Ich kann dann auch gerne berichten wenn es euch interessiert .
Choco
4200 Beiträge
13.08.2019 13:35
Zitat von Choco:

Zitat von Stefanka93:

Zitat von Anonym 1 (202219):

Hallo liebe Mamas,

meine Gedanken kreisen momentan die ganze Zeit darum, ob es an das Elterngeld meines Mannes angerechnet wird, wenn er sein letztes Gehalt vor der Elternzeit, nach der Geburt, also im Elterngeldzeitraum ausgezahlt bekommt? (Übrigens schon geschehen)

Außerdem kann es sein, dass er den Monat drauf noch Fahrtkosten ausgezahlt bekommt, da diese immer einen Monat nachträglich gezahlt werden, wird das auch angerechnet, dann würden wir mal fragen, ob man diese Zahlung verschieben könnte.

Sollte das mit der Anrechnung vom vollen Gehalt der Fall sein, hat man gute Chancen wenn man gerichtlich dagegen vorgeht? Immerhin würden wir dann einen Monat kein Elterngeld bekommen, nur weil er sein Gehalt vom Monat vorher noch bekommt. Das kann ja nicht Sinn der Sache sein und hat dann nichts mehr mit der staatlichen Leistung zu tun die immer angepriesen wird.

Hoffentlich kann mir da jemand weiterhelfen, im Netz habe ich dazu nichts gefunden, oder bin zu doof zum suchen .


Es gilt das Zuflussprinzip: https://m.focus.de/finanzen/steuern/tid-26073/elte rngeld-kinderbonus-fuer-selbststaendige-ist-der-re chnungseingang-oder-die-leistungserbringung-aussch laggebend_aid_763835.html

Wir hatten uns deswegen auch informiert. Das ist echt total ärgerlich. Einspruch kann man einlegen, hilft aber nicht viel.


das stimmt so aber nicht so ganz und der Link den du geschickt hast betrifft nur selbständige und nicht normal Angestellte. ich habe z.b. während dem Bezug des elterngeldes eine rückwirkende gehaltserhöhung bekommen die mir dann im Elterngeld auch noch angerechnet wurde!


das habe ich etwas missverständlich geschrieben. also es wurde mir nicht negativ angerechnet und vom Elterngeld abgezogen, sondern sogar noch nachträglich in den bemessungszeitraum vorher mit eingerechnet! daraufhin habe ich eine kleine Nachzahlung und in den folgenden Monaten höheres Elterngeld bekommen!
TiniBini
9970 Beiträge
13.08.2019 14:29
Bei Selbstständigkeit kommt es darauf an ob du Einnahmen-Ausgaben Rechnung machst oder ob du Bilanzierst. Da gibt's dann unterschiedliche Berechnungen. Auch kannst du den Elterngeld Bezug unterbrechen für einen großen Zahlungseingang. Ich hatte mich dahingehend informiert, weil ich hoffte dass einer meiner Kunden mal sein Konto ausgleicht
Aber das nur am Rande... Betrifft hier ja nicht die Threaderstellerin
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