Mütter- und Schwangerenforum

Elterngeld nach der Ausbildung, wann Anspruch ???

Hallo123
1 Beiträge
19.06.2012 07:27
Hallo,

Also ich habe meine Ausbildung letzten Monat beendet,

Ich habe gehört, das man nur einen Anspruch auf das volle Elterngeld hat, wenn man ein volles Jahr nach der ausbildung gearbeitet haben muss, um das Geld zu bekommen, worauf man NACH der Ausbildung den Anspruch hat Und nicht mit dem Ausbildungsgehalt gerechnet..

Stimmt das???

Vielen Dank im Vorraus
nancy0209
1087 Beiträge
19.06.2012 07:38
was verstehst du den unter vollen elterngeld?? ich glaube du wirst nur den mindestsatz von 300 euro kriegen für ein jahr!
anakey
6743 Beiträge
19.06.2012 07:39
soweit mir das bekannt ist, steht einem auf jeden Fall der Mindestbetrag zu..das sind 300€ im Monat.
Sonst würden ja bspw. Studenten, die während des Studiums entbinden, gar nichts bekommen.
aber natürlich wäre es mehr Elterngeld, wenn du vorher n Jahr arbeiten gehen würdest.-berechnet sich ja aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt.
Kristina88
30071 Beiträge
19.06.2012 07:45
ich hab sogar IN der Ausbildung Elterngeld bekommen..
Also bekommst du mit sicherheit Elterngeld, und nicht nur den Mindestsatz sondern 67% glaub ich
nancy0209
1087 Beiträge
19.06.2012 07:53
wieviel netto hattest du den im monat so an ausbildungsgeld? ich hab damals in der ausbildung nur den mindestsatz von 300 euro bekommen aber damals lief das noch 2 jahre.
DaNiesel
264 Beiträge
19.06.2012 08:33
Dass man mindestens 1 Jahr erwerbstätig gewesen sein muss ist eine Regelung beim Arbeitslosengeld 1. Beim Elterngeld würde nur das letzte Jahr der Erwerbstätigkeit zählen wegen den 67% die man dann bekommt (im Hinblick auf das, was man vorher verdient hat)

Ansonsten bekommt man (auch als Student, wenn man nicht gearbeitet hat) den Sockelbetrag von 300€ auf jeden Fall. (außer man lässt es sich auf 2 Jahre verlängern, dann sind es natürlich nur 150€ im Monat)
SaskiaLiam
1059 Beiträge
19.06.2012 08:49
Zitat von Kristina88:

ich hab sogar IN der Ausbildung Elterngeld bekommen..
Also bekommst du mit sicherheit Elterngeld, und nicht nur den Mindestsatz sondern 67% glaub ich

Rich gig, ich habe meine Ausbildung erstmal unterbrochen und bekommen 67% - waren ca 600€ und das habe ich in 2 geteilt, da ich in den mindestens 2 Jahren, immer etwas eigenes habe
shelyra
69247 Beiträge
19.06.2012 09:05
du musst keine 12 monate gearbeitet haben um elterngeld zu bekommen.

warst du zb nur 8 monate beschäftigt, dann werden diese 8 monate bei der berechnung berücksichtigt und die anderen 4 monate mit 0€ - das ganze dann addieren und durch 12 teilen. davon dann 67% bzw mehr wenn dein gehalt unter 1000€ war
solltest du dann bei der berechnung weniger als 300€ rausbekommen so wirds du den mindestsatz von 300€ bekommen
Vanellope
15528 Beiträge
19.06.2012 09:15
du bekommst auch direkt nach der ausbildung, oder soagr während der ausbildung 67% vom durchschnittlichen netto (?) einkommen der letzen 12 monate. sollte das durchschnittliche einkommen unter 1000 euro monatlich liegen bekommst du für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Substitutionsrate um 0,1 Prozent.
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