Elterngeld & Verwandschaftspflege - wie rechnet sich das?
27.04.2012 14:29
Hallo,
bevor ich zu meiner eigentlichen Frage komme, kurz zur Vorgeschichte, zum besseren Verständnis:
meine 3 Geschwister (12, 13 & 14 Jahre alt) wohnen seit Anfang Juli letzten Jahres, bis voraussichtlich Ende des Jahres bei meinem Mann und mir.
Ich selbst gehe arbeiten, bin seit Januar aber im Beschäftigungsverbot und nun im Mutterschutz.
Mein Mann bekommt ALG II, da er wegen einer bevorstehenden Bandscheiben-OP arbeitsunfähig ist.
Für die Kinder bekommen wir einen bestimmten Betrag vom Sozialamt, der unter "Verwandschaftspflege" läuft.
Wie lang die Kinder noch bei uns bleiben, wird wohl erst Ende des Jahres entschieden, je nachdem wie unsere Mutter sich bei ihrer Therapie anstellt.
Achso - Kindergeld erhalten wir für die 3 natürlich auch, allerdings nicht "offiziell". Da die Kindergeldstelle sich wohl gern Zeit mit solchen Dingen lässt (und sei es nur ein einfacher Wechsel des Kontos) hatte uns die Jugendamt-Dame geraten, das Geld weiterhin meiner Mutter zukommen zu lassen, die es uns dann aushändigt - mit Quittung natürlich.
*
Soviel zu den Fakten, ich hoffe, man kann durchblicken...
*
Nun meine Frage: im Elterngeldantrag ist die Frage nach sonstigen Leistungen, darunter zählen auch ALG II (ist ja logisch) aber eben auch Gelder vom Sozialamt.
Die muss ich mit eintragen, aber inwiefern bezieht sich das auf das Elterngeld, dass ich im Erziehungsjahr bekomme?
Muss ich das Kindergeld auch mit angeben?
*
Es geht mir nicht darum, irgendwelche Ämter "zu bescheißen" oder ähnliches, ich bin nur gerade am durchrechnen, wie die nächsten Monate ungefähr bei uns aussehen werden...
Vielen Dank für eventuelle Hilfe
bevor ich zu meiner eigentlichen Frage komme, kurz zur Vorgeschichte, zum besseren Verständnis:
meine 3 Geschwister (12, 13 & 14 Jahre alt) wohnen seit Anfang Juli letzten Jahres, bis voraussichtlich Ende des Jahres bei meinem Mann und mir.
Ich selbst gehe arbeiten, bin seit Januar aber im Beschäftigungsverbot und nun im Mutterschutz.
Mein Mann bekommt ALG II, da er wegen einer bevorstehenden Bandscheiben-OP arbeitsunfähig ist.
Für die Kinder bekommen wir einen bestimmten Betrag vom Sozialamt, der unter "Verwandschaftspflege" läuft.
Wie lang die Kinder noch bei uns bleiben, wird wohl erst Ende des Jahres entschieden, je nachdem wie unsere Mutter sich bei ihrer Therapie anstellt.
Achso - Kindergeld erhalten wir für die 3 natürlich auch, allerdings nicht "offiziell". Da die Kindergeldstelle sich wohl gern Zeit mit solchen Dingen lässt (und sei es nur ein einfacher Wechsel des Kontos) hatte uns die Jugendamt-Dame geraten, das Geld weiterhin meiner Mutter zukommen zu lassen, die es uns dann aushändigt - mit Quittung natürlich.
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Soviel zu den Fakten, ich hoffe, man kann durchblicken...
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Nun meine Frage: im Elterngeldantrag ist die Frage nach sonstigen Leistungen, darunter zählen auch ALG II (ist ja logisch) aber eben auch Gelder vom Sozialamt.
Die muss ich mit eintragen, aber inwiefern bezieht sich das auf das Elterngeld, dass ich im Erziehungsjahr bekomme?
Muss ich das Kindergeld auch mit angeben?
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Es geht mir nicht darum, irgendwelche Ämter "zu bescheißen" oder ähnliches, ich bin nur gerade am durchrechnen, wie die nächsten Monate ungefähr bei uns aussehen werden...
Vielen Dank für eventuelle Hilfe

27.04.2012 20:04
bei so einer speziellen frage würd ich direkt auf der elterngeldstelle anrugen und dort nachfragen - die können dir sagen wie das gehandhabt wird
27.04.2012 21:47
Da hast du wohl recht, leider erreiche ich dort erst Donnerstag wieder jemanden...
Naja, einen Versuch wars wert
Naja, einen Versuch wars wert

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