Elterngeldanspruch variabler Vergütungsanteil
18.08.2019 21:39
Hallihallo, eine Frage zum Elterngeld: ich bekomme neben dem monatlichen Fixgehalt einen variablen Vergütungsanteil, der am Jahresende ausgezahlt wird und an das Erreichen von Zielvorgaben gekoppelt ist. Wisst ihr, ob diese Summe in die Berechnung des Elterngeldes eingeht bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage er nicht eingeht?
18.08.2019 22:48
Es kommt wohl darauf an, als was diese Zahlung durch den Arbeitgeber ausgezeichnet ist und wie sie Lohnsteuerrechtlich behandelt wird. Als "laufendes Einkommen" Oder als "sonstige Bezüge". So habe ich es zumindest in dem Artikel verstanden:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/e lterngeld/einmalzahlungen-werden-beim-elterngeld-n icht-angerechnet/?type=999
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/e lterngeld/einmalzahlungen-werden-beim-elterngeld-n icht-angerechnet/?type=999
18.08.2019 22:50
Wenn es Einmalzahlungen im Jahr sind werden diese nicht angerechnet.
19.08.2019 10:46
Zitat von Finia20:
Wenn es Einmalzahlungen im Jahr sind werden diese nicht angerechnet.
richtig. So wie Sonderzahlungen, Prämien, Weihnachts und Urlaubsgeld. Das spielt alles nicht rein. Andersrum wird es bei Elterngeld Plus in der Einkommensphase auch nicht angerechnet und darf abzugsfrei erhalten werden.
21.08.2019 05:56
Zitat von cassada:
Hallihallo, eine Frage zum Elterngeld: ich bekomme neben dem monatlichen Fixgehalt einen variablen Vergütungsanteil, der am Jahresende ausgezahlt wird und an das Erreichen von Zielvorgaben gekoppelt ist. Wisst ihr, ob diese Summe in die Berechnung des Elterngeldes eingeht bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage er nicht eingeht?
Hi Google mal, es gab vor Jahren ein Urteil dazu auf das ich mich vor fast 5 Jahren bei meiner ersten Tochter berufen habe als man meinen alle zwei Monate ausgezahlten Variablen Anteil nicht anrechnen wollte. Ich habe dann Wiederspruch eingelegt mit Bezug auf das Urteil und Zack wurde es mit eingerechnet. Ich weiß aber nach so langer Zeit nicht mehr wie es ausgewiesen sein muss auf dem Gehaltszettel, aber das deine Auszahlung monatlich stattfindet ist auf jeden Fall ein guter Anfang.
Liebe Grüße
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt