Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit Papa

Glücksstein
4445 Beiträge
05.05.2018 09:05
Da ich mit dem Antrag nicht so durchsteig kommen mir ein paar Fragen auf.

Wir haben nochmal überlegt bzgl. der zwei Monate Elternzeit für den Partner.

Muss er die zwei Monate nehmen wenn er Elternzeit in Anspruch nehmen will oder kann er auch nur einen Monat nehmen?

Ich würde den September für den Papa als Elternzeit ankreuzen. Bis wann müsste er DEN Antrag auf Elternzeit beim AG einreichen?

Wie ist das mit der Berechnung? 65 oder 67% ?
Tscharmen
3969 Beiträge
05.05.2018 09:32
Hallo,

wenn ihr auch Elterngeld beziehen wollt, (wovon ich jetzt ausgehe) muss dein Partner mindestens 2 Monate in Elternzeit gehen.

Er kann auch nur einen Monat Elternzeit nehmen, ihr bekommt aber dafür dann kein Elterngeld.

Die Elternzeit muss ich mindestens 7 Wochen vom errechneten Geburtstermin beantragt werden, bzw. 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit.
Tscharmen
3969 Beiträge
05.05.2018 09:33
Die Berechnung von den % hängt von seinem Einkommen ab.
Glücksstein
4445 Beiträge
05.05.2018 09:47
Zitat von Tscharmen:

Hallo,

wenn ihr auch Elterngeld beziehen wollt, (wovon ich jetzt ausgehe) muss dein Partner mindestens 2 Monate in Elternzeit gehen.

Er kann auch nur einen Monat Elternzeit nehmen, ihr bekommt aber dafür dann kein Elterngeld.

Die Elternzeit muss ich mindestens 7 Wochen vom errechneten Geburtstermin beantragt werden, bzw. 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit.


Also auch kein Elterngeld für den einen Monat?
LIttleOne13
26290 Beiträge
05.05.2018 10:47
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Tscharmen:

Hallo,

wenn ihr auch Elterngeld beziehen wollt, (wovon ich jetzt ausgehe) muss dein Partner mindestens 2 Monate in Elternzeit gehen.

Er kann auch nur einen Monat Elternzeit nehmen, ihr bekommt aber dafür dann kein Elterngeld.

Die Elternzeit muss ich mindestens 7 Wochen vom errechneten Geburtstermin beantragt werden, bzw. 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit.


Also auch kein Elterngeld für den einen Monat?


Nein, wenn er nimmt, muss er 2 Monate nehmen, um Elterngeld zu beziehen. Ihr könnt die Monate aber aufteilen, also jetzt einer und später noch einer.
05.05.2018 10:53
Hä warum denn so ein Quatsch????
Mein Mann könnte nur einen Monat nehmen danach geht er dann zur Schule.

Das ist ja super unfair
Glücksstein
4445 Beiträge
05.05.2018 11:08
Ok. Wenn man gezwungen ist 2 Monate zu nehmen um auch das Elterngeld zu bekommen hat sich das erledigt. 2 Monate überbrücken von ersparten is nicht drin. Wieder eine schwachsinnige Regelung. Denen geht doch nix verloren wenn man nur 1 Monat in Anspruch nehmen will statt zwei.
Zum Mäuse melken ist das.
Tine91
4691 Beiträge
05.05.2018 11:24
Ja, wirklich eine sehr dumme Regelung, aber leider muss man mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen. Diese müssen aber nicht hintereinander genommen werden. Vielleicht hilft euch das ja, einen Monat in 2018 und einen in 2019 zu nehmen?

Ich habe aber auch noch eine Frage dazu: Müssen die Elterngeld-Monate des Mannes jetzt gleich mit (zusammen mit denen der Frau) beantragt werden oder ist das zu einem späteren Zeitpunkt möglich? Mein Mann will voraussichtlich im Mai/Juni 2019 in Elternzeit gehen, will sich aber eigentlich nicht jetzt schon auf den genauen Zeitraum festlegen.
05.05.2018 11:35
Zitat von Tine91:

Ja, wirklich eine sehr dumme Regelung, aber leider muss man mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen. Diese müssen aber nicht hintereinander genommen werden. Vielleicht hilft euch das ja, einen Monat in 2018 und einen in 2019 zu nehmen?

Ich habe aber auch noch eine Frage dazu: Müssen die Elterngeld-Monate des Mannes jetzt gleich mit (zusammen mit denen der Frau) beantragt werden oder ist das zu einem späteren Zeitpunkt möglich? Mein Mann will voraussichtlich im Mai/Juni 2019 in Elternzeit gehen, will sich aber eigentlich nicht jetzt schon auf den genauen Zeitraum festlegen.


Dein Mann kann dann später einen eigenen Antrag abgeben, kann man glaub sogar irgendwo ankreuzen, hab meinen noch nicht hier.
Glücksstein
4445 Beiträge
05.05.2018 11:37
Leider nützt uns das nichts wenn er die Monate aufteilt. Es wäre nur ein Monat den wir überbrücken könnten. Die Kids geh'n ab September in die Krippe und Kita was wir komplett selber zahlen und da können wir uns keinen zweiten Monat leisten den er zu Hause bleiben könnte. sehr schade aber was soll's dann ist das halt so.
05.05.2018 16:37
Zitat von Tine91:

Ja, wirklich eine sehr dumme Regelung, aber leider muss man mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen. Diese müssen aber nicht hintereinander genommen werden. Vielleicht hilft euch das ja, einen Monat in 2018 und einen in 2019 zu nehmen?

Ich habe aber auch noch eine Frage dazu: Müssen die Elterngeld-Monate des Mannes jetzt gleich mit (zusammen mit denen der Frau) beantragt werden oder ist das zu einem späteren Zeitpunkt möglich? Mein Mann will voraussichtlich im Mai/Juni 2019 in Elternzeit gehen, will sich aber eigentlich nicht jetzt schon auf den genauen Zeitraum festlegen.


Wir haben den Antrag auf Elterngeld gemeinsam ausgefüllt, aber man kann den auch noch ändern. Bei der Elternzeit habe ich 3 Jahre angemeldet und mein Freund mal pauschal ein Jahr. Wir müssen ja auch erst mal schauen wie es mit Baby so läuft und mit wie vielen Stunden wir wieder einsteigen.
FräuleinS
3679 Beiträge
05.05.2018 20:24
Bei uns war es damals möglich, dass mein Mann zwei Monate auf Teilzeit arbeitete und Elterngeld bezog, wenn ich mich nicht irre. Wäre das eine Möglichkeit?
Glücksstein
4445 Beiträge
05.05.2018 23:26
Zitat von FräuleinS:

Bei uns war es damals möglich, dass mein Mann zwei Monate auf Teilzeit arbeitete und Elterngeld bezog, wenn ich mich nicht irre. Wäre das eine Möglichkeit?


Nein. Er geht Minimum 12h arbeiten. Teilzeit geht da gar nicht.
YellowBird
3983 Beiträge
06.05.2018 00:53
Zitat von asliceofmom:

Hä warum denn so ein Quatsch????
Mein Mann könnte nur einen Monat nehmen danach geht er dann zur Schule.

Das ist ja super unfair


Bei einer Freundin hatte der Vater zwei Monate Elternzeit direkt nach der Geburt beantragt. Das Kind starb aber nach 3 Wochen. Weil so keine zwei Monate Elternzeit zusammenkamen, bekamen sie auch kein Elterngeld. Der Vater konnte die Elternzeit auch nicht zurücknehmen und sich rückwirkend krankschreiben lassen oder Urlaub nehmen. Obwohl anders geplant und völlig unvorhersehbar, war dann sowohl das Einkommen durch den Job als auch das Elterngeld futsch. Es gibt also nicht mal bei solchen heftigen Ausnahmesituationen eine faire Regelung.
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