Mütter- und Schwangerenforum

Frage zu Mutterschutz- und Elterngeld

03.07.2018 11:08
Bevor jetzt gestöhnt wird und ihr denkt "Mensch lies es doch einfach selbst nach" - das habe ich getan, mehrfach und ganz viel gegoogelt. Aber leider konnte ich meinen konktreten Fall nicht finden.

Ich bin noch in Elternzeit - ich hatte 3 Jahre direkt beantragt (Sohn kam 18.04.16 auf die Welt).
Als mein Sohn 2 wurde, wollte ich gerne ein wenig wieder arbeiten (12 Stunden/Woche, vorher Vollzeitarbeit).

Rechtzeitig stellte ich den Antrag bei der Firma (Kleinstbetrieb). Ich bekam jedoch eine Absage mit der Info, mir aber etwas anderes suchen zu können in dem Rahmen. Also so wie es rechtlich auch ok ist.

Ich also gesucht und gefunden. Mittlerweile wurde ich schwanger (Eisprung hat sich mit Bewerbungsgespräch überschnitten ...).

Jetzt habe ich in den Mutterschaftsbestimmungen gelesen, dass man wenn man während der Elternzeit wieder in Mutterschutz geht, man die Elternzeit unterbricht und dann vom alten Arbeitgeber (bei dem ich in Elternzeit bin) das Mutterschaftsgeld in Anlehnung an das alte Gehalt bekommt.
Oder habe ich das falsch gelesen?

Wie sieht es mit dem Elterngeld aus. Welche Monate zählen für mich da konkret mit herein?

Wann muss ich wem (alter Arbeitgeber, aktueller Arbeitgeber) was zukommen lassen?

Hatte jemand zufällig den gleichen oder einen ähnlichen Fall?M
bluesix
2807 Beiträge
03.07.2018 11:21
Zitat von kataleia:

Bevor jetzt gestöhnt wird und ihr denkt "Mensch lies es doch einfach selbst nach" - das habe ich getan, mehrfach und ganz viel gegoogelt. Aber leider konnte ich meinen konktreten Fall nicht finden.

Ich bin noch in Elternzeit - ich hatte 3 Jahre direkt beantragt (Sohn kam 18.04.16 auf die Welt).
Als mein Sohn 2 wurde, wollte ich gerne ein wenig wieder arbeiten (12 Stunden/Woche, vorher Vollzeitarbeit).

Rechtzeitig stellte ich den Antrag bei der Firma (Kleinstbetrieb). Ich bekam jedoch eine Absage mit der Info, mir aber etwas anderes suchen zu können in dem Rahmen. Also so wie es rechtlich auch ok ist.

Ich also gesucht und gefunden. Mittlerweile wurde ich schwanger (Eisprung hat sich mit Bewerbungsgespräch überschnitten ...).

Jetzt habe ich in den Mutterschaftsbestimmungen gelesen, dass man wenn man während der Elternzeit wieder in Mutterschutz geht, man die Elternzeit unterbricht und dann vom alten Arbeitgeber (bei dem ich in Elternzeit bin) das Mutterschaftsgeld in Anlehnung an das alte Gehalt bekommt.
Oder habe ich das falsch gelesen?

Wie sieht es mit dem Elterngeld aus. Welche Monate zählen für mich da konkret mit herein?

Wann muss ich wem (alter Arbeitgeber, aktueller Arbeitgeber) was zukommen lassen?

Hatte jemand zufällig den gleichen oder einen ähnlichen Fall?M


Bei mir war es genauso

Du beendest quasi die Elternzeit vom großen um in Mutterschutz zu gehen.
mutterschutzgeld habe ich genauso von meinem AG bekommen wie in der ersten Schwangerschaft.
Nur Elterngeld ist dann halt der Mindestsatz gewesen.
03.07.2018 11:25
Und wann hast du dem Arbeitgeber die Info zukommen lassen? Und was stand drin?
Hat der Arbeitgeber darauf reagiert oder dann einfach entsprechend bezahlt?

Ich befürchte ja leider, dass der neue Chef (Firma wurde nachdem ich in Mutterschutz war verkauft und der neue Chef ist ein A****loch) es einfach mal ignorieren wird
Poca
43522 Beiträge
03.07.2018 11:51
bei meiner Kollegin war das auch der Fall. Das Mutterschutzgeld bezog sich noch auf das volle Gehalt vor dem ersten Kind, Elterngeld aber ganz normal auf den Verdienst der letzten Monate (also weniger, wegen der Teilzeit).

Ich bin aber nicht sicher, ob das mit dem vollen Mutterschutzgeldnnur gilt, wenn die Kinder nah beieinander sind. Das ist schon zu lange her.
Poca
43522 Beiträge
03.07.2018 11:51
Zitat von kataleia:

Und wann hast du dem Arbeitgeber die Info zukommen lassen? Und was stand drin?
Hat der Arbeitgeber darauf reagiert oder dann einfach entsprechend bezahlt?

Ich befürchte ja leider, dass der neue Chef (Firma wurde nachdem ich in Mutterschutz war verkauft und der neue Chef ist ein A****loch) es einfach mal ignorieren wird

glaube nicht, dass er das kann
03.07.2018 12:34
Zitat von kataleia:

Und wann hast du dem Arbeitgeber die Info zukommen lassen? Und was stand drin?
Hat der Arbeitgeber darauf reagiert oder dann einfach entsprechend bezahlt?

Ich befürchte ja leider, dass der neue Chef (Firma wurde nachdem ich in Mutterschutz war verkauft und der neue Chef ist ein A****loch) es einfach mal ignorieren wird

Da wird ihm keine Wahl bleiben.
Ich hab nun schon 2 Mal meine Elternzeit unterbrochen um erneut in Muschu zu gehen und sowohl 2015 als auch 2017 mein volles Muschu-Geld bekommen (seit Ende 2012 war ich nicht mehr in der Firma da da Muschu Kind 1 begann).
Die KK zahlt den Differenzbetrag zum Gehalt.
03.07.2018 12:37
Sobald dein FA dir den Wisch für die KK zwecks Muschu-Geld ausstellt, leitest du das an den neuen AG weiter und kündigst die Elternzeit für genau 1 Tag vor Muschu Beginn beim alten AG.

Also zB Muschu beginnt 13.2. dann kündigst du die Elternzeit zum 12.2., denn dann qärst du ja peaktisch wieder normal angestellt und bist aber gleich in Muschu.
03.07.2018 14:04
Danke cooky
Murmeli87
10214 Beiträge
03.07.2018 14:24
Ich kann mich dem Rest anschließen. Du kündigst die alte Elternzeit und beantragt neue fürs krümelchen. Die müssen dir mutterschutzgeld zahlen wie beim erstern. Reagieren die da irgendwie nicht dann fordert die kk eh auch unterlagen beim ag an. Sie können es also nicht verwehren. Elterngeld wird halt aus deinem neuen Gehalt berechnet. Außer du hast ein Gewerbe dann lässt sich der berechnungszeitraum verschieben. Ich werde mir beim nächsten fa Termin ne Bescheinigung für den AG über den vet ausstellen lassen und schick das dann hin. Ich denk such gleich zusammen mit neuer Elternzeit und Kündigung der alten. Ich will das weg haben und hab auch wie du keinen guten Kontakt mehr...
Senami3
1553 Beiträge
03.07.2018 14:59
Zitat von kataleia:

Bevor jetzt gestöhnt wird und ihr denkt "Mensch lies es doch einfach selbst nach" - das habe ich getan, mehrfach und ganz viel gegoogelt. Aber leider konnte ich meinen konktreten Fall nicht finden.

Ich bin noch in Elternzeit - ich hatte 3 Jahre direkt beantragt (Sohn kam 18.04.16 auf die Welt).
Als mein Sohn 2 wurde, wollte ich gerne ein wenig wieder arbeiten (12 Stunden/Woche, vorher Vollzeitarbeit).

Rechtzeitig stellte ich den Antrag bei der Firma (Kleinstbetrieb). Ich bekam jedoch eine Absage mit der Info, mir aber etwas anderes suchen zu können in dem Rahmen. Also so wie es rechtlich auch ok ist.

Ich also gesucht und gefunden. Mittlerweile wurde ich schwanger (Eisprung hat sich mit Bewerbungsgespräch überschnitten ...).

Jetzt habe ich in den Mutterschaftsbestimmungen gelesen, dass man wenn man während der Elternzeit wieder in Mutterschutz geht, man die Elternzeit unterbricht und dann vom alten Arbeitgeber (bei dem ich in Elternzeit bin) das Mutterschaftsgeld in Anlehnung an das alte Gehalt bekommt.
Oder habe ich das falsch gelesen?

Wie sieht es mit dem Elterngeld aus. Welche Monate zählen für mich da konkret mit herein?

Wann muss ich wem (alter Arbeitgeber, aktueller Arbeitgeber) was zukommen lassen?

Hatte jemand zufällig den gleichen oder einen ähnlichen Fall?M


18.4.16-18.4.19 Elternzeit ursprünglich
18.4.18 Start Job bei anderem AG
Fiktiv: Entbindung 18.01.2020/muschu davor

1.Mit Wisch vom FA beiden AG Bescheid geben
2.AG 1 Antrag auf Verkürzung Elternzeit (1Tag vor Beginn muschu endet Elternzeit) senden - du bekommst Mutterschuttgeld entsprechend altem Gehalt
3. Berechnung: Einkommen 12 Monate vor ET 18.1.2020 zählt als Berechnungsgrundlage, sprich Mutterschaftsgeld, als auch das Teilzeitgehalt.
03.07.2018 15:09
Zitat von Senami3:

Zitat von kataleia:

Bevor jetzt gestöhnt wird und ihr denkt "Mensch lies es doch einfach selbst nach" - das habe ich getan, mehrfach und ganz viel gegoogelt. Aber leider konnte ich meinen konktreten Fall nicht finden.

Ich bin noch in Elternzeit - ich hatte 3 Jahre direkt beantragt (Sohn kam 18.04.16 auf die Welt).
Als mein Sohn 2 wurde, wollte ich gerne ein wenig wieder arbeiten (12 Stunden/Woche, vorher Vollzeitarbeit).

Rechtzeitig stellte ich den Antrag bei der Firma (Kleinstbetrieb). Ich bekam jedoch eine Absage mit der Info, mir aber etwas anderes suchen zu können in dem Rahmen. Also so wie es rechtlich auch ok ist.

Ich also gesucht und gefunden. Mittlerweile wurde ich schwanger (Eisprung hat sich mit Bewerbungsgespräch überschnitten ...).

Jetzt habe ich in den Mutterschaftsbestimmungen gelesen, dass man wenn man während der Elternzeit wieder in Mutterschutz geht, man die Elternzeit unterbricht und dann vom alten Arbeitgeber (bei dem ich in Elternzeit bin) das Mutterschaftsgeld in Anlehnung an das alte Gehalt bekommt.
Oder habe ich das falsch gelesen?

Wie sieht es mit dem Elterngeld aus. Welche Monate zählen für mich da konkret mit herein?

Wann muss ich wem (alter Arbeitgeber, aktueller Arbeitgeber) was zukommen lassen?

Hatte jemand zufällig den gleichen oder einen ähnlichen Fall?M


18.4.16-18.4.19 Elternzeit ursprünglich
18.4.18 Start Job bei anderem AG
Fiktiv: Entbindung 18.01.2020/muschu davor

1.Mit Wisch vom FA beiden AG Bescheid geben
2.AG 1 Antrag auf Verkürzung Elternzeit (1Tag vor Beginn muschu endet Elternzeit) senden - du bekommst Mutterschuttgeld entsprechend altem Gehalt
3. Berechnung: Einkommen 12 Monate vor ET 18.1.2020 zählt als Berechnungsgrundlage, sprich Mutterschaftsgeld, als auch das Teilzeitgehalt.


Vielen Dank für's aufdröseln
maggie78
1577 Beiträge
03.07.2018 23:16
Zitat von kataleia:

Zitat von Senami3:

Zitat von kataleia:

Bevor jetzt gestöhnt wird und ihr denkt "Mensch lies es doch einfach selbst nach" - das habe ich getan, mehrfach und ganz viel gegoogelt. Aber leider konnte ich meinen konktreten Fall nicht finden.

Ich bin noch in Elternzeit - ich hatte 3 Jahre direkt beantragt (Sohn kam 18.04.16 auf die Welt).
Als mein Sohn 2 wurde, wollte ich gerne ein wenig wieder arbeiten (12 Stunden/Woche, vorher Vollzeitarbeit).

Rechtzeitig stellte ich den Antrag bei der Firma (Kleinstbetrieb). Ich bekam jedoch eine Absage mit der Info, mir aber etwas anderes suchen zu können in dem Rahmen. Also so wie es rechtlich auch ok ist.

Ich also gesucht und gefunden. Mittlerweile wurde ich schwanger (Eisprung hat sich mit Bewerbungsgespräch überschnitten ...).

Jetzt habe ich in den Mutterschaftsbestimmungen gelesen, dass man wenn man während der Elternzeit wieder in Mutterschutz geht, man die Elternzeit unterbricht und dann vom alten Arbeitgeber (bei dem ich in Elternzeit bin) das Mutterschaftsgeld in Anlehnung an das alte Gehalt bekommt.
Oder habe ich das falsch gelesen?

Wie sieht es mit dem Elterngeld aus. Welche Monate zählen für mich da konkret mit herein?

Wann muss ich wem (alter Arbeitgeber, aktueller Arbeitgeber) was zukommen lassen?

Hatte jemand zufällig den gleichen oder einen ähnlichen Fall?M


18.4.16-18.4.19 Elternzeit ursprünglich
18.4.18 Start Job bei anderem AG
Fiktiv: Entbindung 18.01.2020/muschu davor

1.Mit Wisch vom FA beiden AG Bescheid geben
2.AG 1 Antrag auf Verkürzung Elternzeit (1Tag vor Beginn muschu endet Elternzeit) senden - du bekommst Mutterschuttgeld entsprechend altem Gehalt
3. Berechnung: Einkommen 12 Monate vor ET 18.1.2020 zählt als Berechnungsgrundlage, sprich Mutterschaftsgeld, als auch das Teilzeitgehalt.


Vielen Dank für's aufdröseln


Ach Mist , dann ist mir ja echt Geld durch die Lappen gegangen ...... das geht nicht mehr nachträglich ne?

Ich dachte Verkürzung der Elternzeit geht nur mit Einverständnis des AG.
04.07.2018 06:46
Zitat von maggie78:

Zitat von kataleia:

Zitat von Senami3:

Zitat von kataleia:

Bevor jetzt gestöhnt wird und ihr denkt "Mensch lies es doch einfach selbst nach" - das habe ich getan, mehrfach und ganz viel gegoogelt. Aber leider konnte ich meinen konktreten Fall nicht finden.

Ich bin noch in Elternzeit - ich hatte 3 Jahre direkt beantragt (Sohn kam 18.04.16 auf die Welt).
Als mein Sohn 2 wurde, wollte ich gerne ein wenig wieder arbeiten (12 Stunden/Woche, vorher Vollzeitarbeit).

Rechtzeitig stellte ich den Antrag bei der Firma (Kleinstbetrieb). Ich bekam jedoch eine Absage mit der Info, mir aber etwas anderes suchen zu können in dem Rahmen. Also so wie es rechtlich auch ok ist.

Ich also gesucht und gefunden. Mittlerweile wurde ich schwanger (Eisprung hat sich mit Bewerbungsgespräch überschnitten ...).

Jetzt habe ich in den Mutterschaftsbestimmungen gelesen, dass man wenn man während der Elternzeit wieder in Mutterschutz geht, man die Elternzeit unterbricht und dann vom alten Arbeitgeber (bei dem ich in Elternzeit bin) das Mutterschaftsgeld in Anlehnung an das alte Gehalt bekommt.
Oder habe ich das falsch gelesen?

Wie sieht es mit dem Elterngeld aus. Welche Monate zählen für mich da konkret mit herein?

Wann muss ich wem (alter Arbeitgeber, aktueller Arbeitgeber) was zukommen lassen?

Hatte jemand zufällig den gleichen oder einen ähnlichen Fall?M


18.4.16-18.4.19 Elternzeit ursprünglich
18.4.18 Start Job bei anderem AG
Fiktiv: Entbindung 18.01.2020/muschu davor

1.Mit Wisch vom FA beiden AG Bescheid geben
2.AG 1 Antrag auf Verkürzung Elternzeit (1Tag vor Beginn muschu endet Elternzeit) senden - du bekommst Mutterschuttgeld entsprechend altem Gehalt
3. Berechnung: Einkommen 12 Monate vor ET 18.1.2020 zählt als Berechnungsgrundlage, sprich Mutterschaftsgeld, als auch das Teilzeitgehalt.


Vielen Dank für's aufdröseln


Ach Mist , dann ist mir ja echt Geld durch die Lappen gegangen ...... das geht nicht mehr nachträglich ne?

Ich dachte Verkürzung der Elternzeit geht nur mit Einverständnis des AG.


In diesem Ausnahmefall kann man sie Elternzeit zu diesem Zweck ohne Zustimmung unterbrechen.

Ich denke nicht, dass das rückwirkend geht, denn ich ich weiß nur, dass man Fristen dafür wahren muss.
nici13
652 Beiträge
06.07.2018 22:04
Klappt gut. Hab ich schon zweimal gemacht.
Du musst dafür keinen Antrag stellen. Der AG hat in diesem Fall kein Mitspracherecht.
Du kündigt die Elternzeit zum Beginn der Mutterschutzfrist, es gilt dann das Einkommen deines Vertrages der aufgrund der Elternzeit gerührt hat.
Die KK zahlt das Mutterschaftsgeld wie gewohnt 13€/Tag und der AG muss wie üblich auf das normale Entgelt durch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhöhen. Der AG kann aber auch wie bei jeder Mutterschutz Zahlung sich das Geld über die Umlage 2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von der KK erstatten lassen. Und hat somit keinen finanziellen Nachteil
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