Mütter- und Schwangerenforum

Frage zum Elterngeld

Huhuu1
175 Beiträge
25.06.2019 19:53
Hallo ihr Lieben
Hab mal wieder ne Frage :
Meine Elternzeit endet nach einem Jahr am 14.10.2019.
Wie würde das Elterngeld berechnet werden wenn ich im Oktober wieder schwanger wäre? Ich müsste wieder direkt ins Beschäftigungsverbot gehen. Würde also quasi garnich arbeiten gehen.
Mein stand ist, das die Monate vor dem Elterngeld berechnet werden, ich kann also wie jetzt rechnen.
Is das richtig? Und was is wenn ich erst im November oder so schwanger werde? Wie würde es berechnet werden wenn ich z. B. 750€ verdienen würde?

Fragen über Fragen...
Ich plane einfach gern und da wir n Kryotransfer machen müssen, hoffe ich das der Plan klappt.
Freu mich über Antworten

Danke
shelyra
69107 Beiträge
25.06.2019 20:06
Während dem BV wird der Lohn ja weiter gezahlt und diese Monate werden ganz normal in die Berechnung des Elterngeldes eingerechnet.
Nur die ersten 12 Monate nach Geburt des vorangegangenen Kindes werden ausgeklammert und zählen nicht.
Choco
4203 Beiträge
25.06.2019 20:27
Zitat von Huhuu1:

Hallo ihr Lieben
Hab mal wieder ne Frage :
Meine Elternzeit endet nach einem Jahr am 14.10.2019.
Wie würde das Elterngeld berechnet werden wenn ich im Oktober wieder schwanger wäre? Ich müsste wieder direkt ins Beschäftigungsverbot gehen. Würde also quasi garnich arbeiten gehen.
Mein stand ist, das die Monate vor dem Elterngeld berechnet werden, ich kann also wie jetzt rechnen.
Is das richtig? Und was is wenn ich erst im November oder so schwanger werde? Wie würde es berechnet werden wenn ich z. B. 750€ verdienen würde?

Fragen über Fragen...
Ich plane einfach gern und da wir n Kryotransfer machen müssen, hoffe ich das der Plan klappt.
Freu mich über Antworten

Danke


Wann ist denn das erste Kind geboren? Zum BV siehe Beitrag meiner Vorrednerin
Huhuu1
175 Beiträge
25.06.2019 21:04
Am 15.10.18 is er geboren.
Und wir haben jetzt vereinbart das ich 25 Std arbeite. Gilt das dann auch im Beschäftigungsverbot oder könnte man das ändern?
Sonst würde das Elterngeld sehr sehr knapp werden...

Wenn man sagen würde man würde warten, würde es nichts nützen, denn ich konnte in meinem Job nie mehr in Vollzeit arbeiten.
Choco
4203 Beiträge
25.06.2019 21:31
Zitat von Huhuu1:

Am 15.10.18 is er geboren.
Und wir haben jetzt vereinbart das ich 25 Std arbeite. Gilt das dann auch im Beschäftigungsverbot oder könnte man das ändern?
Sonst würde das Elterngeld sehr sehr knapp werden...

Wenn man sagen würde man würde warten, würde es nichts nützen, denn ich konnte in meinem Job nie mehr in Vollzeit arbeiten.


Ich rechne Mal einfach mit irgendwelchen Beispiel Daten:

Zyklus beginnt am 01.10.19,
damit ergäbe es einen eT für das zweite Kind am 08.07.20.
Mutterschutz wäre ab 27.05.20.
Fürs Elterngeld zählen die letzten 12 Monate vor Geburt.
Mutterschutz wird ausgeklammert. (05/20, 06/20, 07/20)
Elterngeldanspruchsmonate ebenfalls. (10/18-09/19)
Heißt für die Elterngeld Berechnung Werden herangezogen:
10/19 - 04/20 (heißt also 7 Monate im BV mit 25 Stunden TZ)
Die übrigen 5 Monate Werden von vor deinem ersten Kind rangezogen.
Außerdem kommt der Geschwisterbonus beim zweiten Kind dazu.

Gib beim Elterngeld Rechner Mal 5 Monate altes Vollzeit Gehalt an und 7 Monate dein Teilzeit Gehalt, dann bekommst du ungefähr einen Betrag raus.

Dass dein Arbeitgeber das mitmacht dich während dem BV wieder auf Vollzeit zu Stufen kann ich mir nicht vorstellen..
Huhuu1
175 Beiträge
25.06.2019 21:58
Zitat von Choco:

Zitat von Huhuu1:

Am 15.10.18 is er geboren.
Und wir haben jetzt vereinbart das ich 25 Std arbeite. Gilt das dann auch im Beschäftigungsverbot oder könnte man das ändern?
Sonst würde das Elterngeld sehr sehr knapp werden...

Wenn man sagen würde man würde warten, würde es nichts nützen, denn ich konnte in meinem Job nie mehr in Vollzeit arbeiten.


Ich rechne Mal einfach mit irgendwelchen Beispiel Daten:

Zyklus beginnt am 01.10.19,
damit ergäbe es einen eT für das zweite Kind am 08.07.20.
Mutterschutz wäre ab 27.05.20.
Fürs Elterngeld zählen die letzten 12 Monate vor Geburt.
Mutterschutz wird ausgeklammert. (05/20, 06/20, 07/20)
Elterngeldanspruchsmonate ebenfalls. (10/18-09/19)
Heißt für die Elterngeld Berechnung Werden herangezogen:
10/19 - 04/20 (heißt also 7 Monate im BV mit 25 Stunden TZ)
Die übrigen 5 Monate Werden von vor deinem ersten Kind rangezogen.
Außerdem kommt der Geschwisterbonus beim zweiten Kind dazu.

Gib beim Elterngeld Rechner Mal 5 Monate altes Vollzeit Gehalt an und 7 Monate dein Teilzeit Gehalt, dann bekommst du ungefähr einen Betrag raus.

Dass dein Arbeitgeber das mitmacht dich während dem BV wieder auf Vollzeit zu Stufen kann ich mir nicht vorstellen..


Kämpfe mich gerade durch den Rechner.
Macht es n unterschied das ich nur 25 Std arbeite?

Naja er zahlt das Gehalt theoretisch nich bzw er bekommt es wieder.
Weiß es auch nich.
Choco
4203 Beiträge
25.06.2019 22:02
Zitat von Huhuu1:

Zitat von Choco:

Zitat von Huhuu1:

Am 15.10.18 is er geboren.
Und wir haben jetzt vereinbart das ich 25 Std arbeite. Gilt das dann auch im Beschäftigungsverbot oder könnte man das ändern?
Sonst würde das Elterngeld sehr sehr knapp werden...

Wenn man sagen würde man würde warten, würde es nichts nützen, denn ich konnte in meinem Job nie mehr in Vollzeit arbeiten.


Ich rechne Mal einfach mit irgendwelchen Beispiel Daten:

Zyklus beginnt am 01.10.19,
damit ergäbe es einen eT für das zweite Kind am 08.07.20.
Mutterschutz wäre ab 27.05.20.
Fürs Elterngeld zählen die letzten 12 Monate vor Geburt.
Mutterschutz wird ausgeklammert. (05/20, 06/20, 07/20)
Elterngeldanspruchsmonate ebenfalls. (10/18-09/19)
Heißt für die Elterngeld Berechnung Werden herangezogen:
10/19 - 04/20 (heißt also 7 Monate im BV mit 25 Stunden TZ)
Die übrigen 5 Monate Werden von vor deinem ersten Kind rangezogen.
Außerdem kommt der Geschwisterbonus beim zweiten Kind dazu.

Gib beim Elterngeld Rechner Mal 5 Monate altes Vollzeit Gehalt an und 7 Monate dein Teilzeit Gehalt, dann bekommst du ungefähr einen Betrag raus.

Dass dein Arbeitgeber das mitmacht dich während dem BV wieder auf Vollzeit zu Stufen kann ich mir nicht vorstellen..


Kämpfe mich gerade durch den Rechner.
Macht es n unterschied das ich nur 25 Std arbeite?

Naja er zahlt das Gehalt theoretisch nich bzw er bekommt es wieder.
Weiß es auch nich.


(Meine gelesen zu haben dass man sich damit irgendwie strafbar Machen kann, weiß aber Aus dem Stehgreif gerade nicht mehr genau wie warum etc..)

Und wie meinst du das ob es einen Unterschied Macht ob du 25 Stunden oder Vollzeit arbeitest? Finanziell macht's ja einen?
Huhuu1
175 Beiträge
25.06.2019 22:03
Ah okay dann natürlich nicht! Das war mir nich klar.

Klar finanziell, dachte das wird evtl berücksichtigt o. Ä
Choco
4203 Beiträge
25.06.2019 22:10
Zitat von Huhuu1:

Ah okay dann natürlich nicht! Das war mir nich klar.

Klar finanziell, dachte das wird evtl berücksichtigt o. Ä


Ja wird's ja. Aber das Elterngeld guckt nach deinem Lohn, nicht nach den Stunden. Bekommst ja 67 Prozent, aber so bald du unter ne bestimmte Grenze kommst (Glaube 1000€ netto?) Wird's prozentual Mehr.

Der online Rechner kriegt das schon Recht präzise hin finde ich
Huhuu1
175 Beiträge
25.06.2019 22:14
Zitat von Choco:

Zitat von Huhuu1:

Ah okay dann natürlich nicht! Das war mir nich klar.

Klar finanziell, dachte das wird evtl berücksichtigt o. Ä


Ja wird's ja. Aber das Elterngeld guckt nach deinem Lohn, nicht nach den Stunden. Bekommst ja 67 Prozent, aber so bald du unter ne bestimmte Grenze kommst (Glaube 1000€ netto?) Wird's prozentual Mehr.

Der online Rechner kriegt das schon Recht präzise hin finde ich

Sorry, schieben wir es auf den Schlafmangel
Huhuu1
175 Beiträge
25.06.2019 22:33
Vielen Dank jedenfalls für eure Hilfe, dass hat mir sehr geholfen.
26.06.2019 11:01
Zitat von Huhuu1:

Zitat von Choco:

Zitat von Huhuu1:

Am 15.10.18 is er geboren.
Und wir haben jetzt vereinbart das ich 25 Std arbeite. Gilt das dann auch im Beschäftigungsverbot oder könnte man das ändern?
Sonst würde das Elterngeld sehr sehr knapp werden...

Wenn man sagen würde man würde warten, würde es nichts nützen, denn ich konnte in meinem Job nie mehr in Vollzeit arbeiten.


Ich rechne Mal einfach mit irgendwelchen Beispiel Daten:

Zyklus beginnt am 01.10.19,
damit ergäbe es einen eT für das zweite Kind am 08.07.20.
Mutterschutz wäre ab 27.05.20.
Fürs Elterngeld zählen die letzten 12 Monate vor Geburt.
Mutterschutz wird ausgeklammert. (05/20, 06/20, 07/20)
Elterngeldanspruchsmonate ebenfalls. (10/18-09/19)
Heißt für die Elterngeld Berechnung Werden herangezogen:
10/19 - 04/20 (heißt also 7 Monate im BV mit 25 Stunden TZ)
Die übrigen 5 Monate Werden von vor deinem ersten Kind rangezogen.
Außerdem kommt der Geschwisterbonus beim zweiten Kind dazu.

Gib beim Elterngeld Rechner Mal 5 Monate altes Vollzeit Gehalt an und 7 Monate dein Teilzeit Gehalt, dann bekommst du ungefähr einen Betrag raus.

Dass dein Arbeitgeber das mitmacht dich während dem BV wieder auf Vollzeit zu Stufen kann ich mir nicht vorstellen..


Kämpfe mich gerade durch den Rechner.
Macht es n unterschied das ich nur 25 Std arbeite?

Naja er zahlt das Gehalt theoretisch nich bzw er bekommt es wieder.
Weiß es auch nich.


Ja, macht es. Wenn du schon irgendwas vereinbart hast, dass du auf 25h runter gehst, wird in der Zeit des BV auch dein Gehalt, dass du dann erhältst angepasst. Das wird sich dann auch auf das Elterngeld auswirken.
Huhuu1
175 Beiträge
26.06.2019 16:02
Zitat von FrauNovember:

Zitat von Huhuu1:

Zitat von Choco:

Zitat von Huhuu1:

Am 15.10.18 is er geboren.
Und wir haben jetzt vereinbart das ich 25 Std arbeite. Gilt das dann auch im Beschäftigungsverbot oder könnte man das ändern?
Sonst würde das Elterngeld sehr sehr knapp werden...

Wenn man sagen würde man würde warten, würde es nichts nützen, denn ich konnte in meinem Job nie mehr in Vollzeit arbeiten.


Ich rechne Mal einfach mit irgendwelchen Beispiel Daten:

Zyklus beginnt am 01.10.19,
damit ergäbe es einen eT für das zweite Kind am 08.07.20.
Mutterschutz wäre ab 27.05.20.
Fürs Elterngeld zählen die letzten 12 Monate vor Geburt.
Mutterschutz wird ausgeklammert. (05/20, 06/20, 07/20)
Elterngeldanspruchsmonate ebenfalls. (10/18-09/19)
Heißt für die Elterngeld Berechnung Werden herangezogen:
10/19 - 04/20 (heißt also 7 Monate im BV mit 25 Stunden TZ)
Die übrigen 5 Monate Werden von vor deinem ersten Kind rangezogen.
Außerdem kommt der Geschwisterbonus beim zweiten Kind dazu.

Gib beim Elterngeld Rechner Mal 5 Monate altes Vollzeit Gehalt an und 7 Monate dein Teilzeit Gehalt, dann bekommst du ungefähr einen Betrag raus.

Dass dein Arbeitgeber das mitmacht dich während dem BV wieder auf Vollzeit zu Stufen kann ich mir nicht vorstellen..


Kämpfe mich gerade durch den Rechner.
Macht es n unterschied das ich nur 25 Std arbeite?

Naja er zahlt das Gehalt theoretisch nich bzw er bekommt es wieder.
Weiß es auch nich.


Ja, macht es. Wenn du schon irgendwas vereinbart hast, dass du auf 25h runter gehst, wird in der Zeit des BV auch dein Gehalt, dass du dann erhältst angepasst. Das wird sich dann auch auf das Elterngeld auswirken.

Ja das dachte ich mir, ich dachte eher ob es "Zulagen" oder sowas gibt, wenn mann unter 30 Std arbeitet.
Dachte ich hätte sowas irgendwie gelesen.

Aber so passt alles, wollte nur sicher gehen damit keine bösen Überraschungen kommen und wir planen können.
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